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eKomi ist ein in der EU ansässiger Anbieter für Kundenbewertungen aus Berlin, dessen Bewertungs Widget und Gütesiegel Verkäufer und Produktbewertungen anzeigen und Cookies setzen können.
eKomi ist ein Anbieter für Kundenbewertungen, betrieben von der eKomi Ltd in Berlin, Deutschland. Das Unternehmen sammelt verifizierte Verkäufer und Produktbewertungen und zeigt sie über ein Bewertungs Widget und ein Gütesiegel an, das Marken auf ihren Websites und Checkout Seiten einbinden.
Das eKomi Widget und Gütesiegel laden Drittinhalte von eKomi Servern und können Sitzungs und Widget Cookies setzen, um Einstellungen zu speichern und Daten mit dem eKomi System auszutauschen. Der Dienst erfasst Bewertungen, die einen Namen, eine Bestellreferenz und Freitext enthalten können, und zeigt aggregierte Bewertungen sowie einzelne Rezensionen an.
Da das Widget Drittinhalte lädt und nicht erforderliche Cookies setzen kann, verlangen Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie und die deutschen TTDSG Regeln eine Einwilligung vor dem Laden. Das Erheben und Veröffentlichen von Bewertungen ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO, daher müssen Rezensenten informiert und ihre Rechte gewahrt werden.
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Die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) ist die sicherere Grundlage, wenn das Widget nicht erforderliche Cookies setzt oder Drittinhalte lädt. Das Anzeigen aggregierter Bewertungen und das Einladen bestehender Kunden zu Bewertungen kann sich teils auf das berechtigte Interesse nach Artikel 6(1)(f) stützen, dokumentieren Sie jedoch die Abwägung und seien Sie bei jedem Zweck präzise.
eKomi hat seinen Sitz in Berlin und verarbeitet Daten überwiegend innerhalb der Europäischen Union, sodass eine typische Einrichtung keinen Transfer in ein Drittland umfasst. Prüfen Sie die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter, da manche Integrationen oder Analysen Transfers einführen könnten, die Standardvertragsklauseln oder eine andere Garantie erfordern.
Laden Sie das eKomi Widget erst nach Einwilligung, wenn es nicht erforderliche Cookies setzt, listen Sie eKomi Cookies in Ihrer Richtlinie, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage für Erhebung und Anzeige und bearbeiten Sie Auskunfts und Löschanfragen von Rezensenten.
Websites using eKomi must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine vollständige DSFA ist für die Anzeige aggregierter Bewertungen oft nicht erforderlich, bewerten Sie jedoch das Widget, wenn es Drittinhalte lädt und Cookies setzt, und wenn es Bewertungen mit personenbezogenen Daten wie Namen, Bestellreferenzen und Freitext erhebt. Prüfen Sie die Liste der Unterauftragsverarbeiter, die Rechtsgrundlage und die Speicherung.
Sample consent text
Wir nutzen das eKomi Bewertungs Widget und Gütesiegel, um Kundenbewertungen anzuzeigen und Feedback zu sammeln. Dabei werden Inhalte von eKomi geladen und Cookies können gesetzt werden. Stimmen Sie dem Laden des eKomi Widgets zu?
Third-party domains contacted
ekomi.deekomi.comwidget.ekomi.comsw-assets.ekomi.comapi.ekomi.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| ekomi_session | Third-party | Session | Maintains the eKomi widget session so the review widget and trust seal load correctly and settings persist during a visit. |
| ekomi_widget | Third-party | Persistent | Stores eKomi widget settings and state to exchange data with the eKomi system and remember widget preferences across page loads. |
| PHPSESSID | Third-party | Session | Standard server session cookie used by eKomi to keep a visitor session when interacting with the widget or review submission flow. |
eKomi setzt Tracking-Cookies für Werbezwecke — werden Sie DSGVO-konform mit FlowConsent.
Das eKomi Bewertungs Widget und Gütesiegel können Sitzungs und Widget Cookies als kleine Textdateien setzen, die Einstellungen speichern und Daten mit dem eKomi System über Ihren Browser austauschen. Die genauen Cookies hängen von der Integration ab, prüfen Sie daher das Live Widget und dokumentieren Sie sie.
Eine Einwilligung wird empfohlen, wenn das Widget Drittinhalte lädt und nicht erforderliche Cookies setzt, da die ePrivacy Richtlinie und das deutsche TTDSG dies vor der Speicherung verlangen. Das bloße Anzeigen aggregierter Bewertungen kann teils auf berechtigtem Interesse beruhen, seien Sie jedoch je Zweck präzise.
Die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) deckt die Widget Cookies und das Laden von Drittinhalten. Das Erheben und Anzeigen von Bewertungen und aggregierten Werten kann sich bei Dokumentation auf das berechtigte Interesse nach Artikel 6(1)(f) stützen, während die Einladung zur Bewertung oft auf Einwilligung oder der Kundenbeziehung beruht.
eKomi hat seinen Sitz in Berlin und verarbeitet Daten überwiegend in der Europäischen Union, sodass eine Standardeinrichtung keinen Drittlandtransfer umfasst. Prüfen Sie die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter, da manche Integrationen Transfers einführen könnten, die Standardvertragsklauseln oder eine andere Garantie erfordern.
Eine vollständige DSFA ist für die Anzeige aggregierter Bewertungen oft nicht erforderlich, es ist jedoch ratsam, die Verarbeitung zu bewerten, wenn das Widget Cookies setzt und Bewertungen personenbezogene Daten wie Namen und Freitext enthalten. Dokumentieren Sie Rechtsgrundlage, Speicherung und Unterauftragsverarbeiter.
Laden Sie das eKomi Widget erst nach Einwilligung, wenn es nicht erforderliche Cookies setzt, listen Sie eKomi Cookies in Ihrer Richtlinie, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage für Erhebung und Anzeige, informieren Sie Rezensenten und bearbeiten Sie deren Auskunfts und Löschanfragen.
Alternativen sind andere Bewertungsanbieter wie Trusted Shops, Trustpilot, Bazaarvoice und Yotpo. Bevorzugen Sie EU Anbieter wie Trusted Shops und eKomi selbst, um die Verarbeitung im EWR zu halten, und vergleichen Sie Cookie Verhalten, Unterauftragsverarbeiter und Transfergarantien.
Listen Sie eKomi Sitzungs und Widget Cookies mit Zwecken und Laufzeiten, erklären Sie, dass sie das Bewertungs Widget und Gütesiegel unterstützen, weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung überwiegend in der EU erfolgt, und verlinken Sie die eKomi Datenschutzinformationen. Prüfen Sie das Live Widget regelmäßig.