OTRS
OTRS ist ein Open Source Helpdesk und Ticketsystem aus Deutschland. Selbst gehostet bleibt die Datenkontrolle vollständig beim Betreiber, OTRS Cloud (Rother OSS GmbH) hostet in Deutschland. Es werden ausschließlich technisch erforderliche Sitzungs Cookies verwendet. OTRS verarbeitet personenbezogene Tickets auf Grundlage von Vertrag oder berechtigtem Interesse und ist eines der DSGVO freundlichsten Helpdesk Tools.
Was macht OTRS?
Was ist OTRS?
OTRS (Open source Ticket Request System) ist ein in Deutschland entwickeltes Open Source Helpdesk und ITSM System. Es wird seit 2001 von der OTRS AG gepflegt und seit 2021 von der Rother OSS GmbH als ((OTRS)) Community Edition fortgeführt. OTRS bietet Ticketverwaltung, E Mail Integration, Workflow Automation, Wissensdatenbank und ein Kundenportal. Es ist als Selbsthosting (Perl basiert) und als OTRS Cloud verfügbar.
Welche Daten werden verarbeitet?
OTRS verarbeitet alle Daten, die in Tickets enthalten sind: Name, E Mail, Telefon, Anhänge, Chatverläufe, Anfrage Inhalte. Es setzt nur technisch erforderliche Sitzungs Cookies (OTRSAgentInterface, OTRSCustomerInterface) und CSRF Token. Es gibt keine Werbe oder Analyse Cookies, kein Tracking auf Drittseiten und kein Profiling externer Besucher.
DSGVO und ePrivacy Einordnung
Sitzungs Cookies sind nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG einwilligungsfrei, da sie für die Funktion des Dienstes unbedingt erforderlich sind. Die Verarbeitung von Ticketdaten stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung im Kundensupport) oder lit. f (berechtigtes Interesse an effizientem Support). Beschäftigtendaten der Agenten werden nach § 26 BDSG verarbeitet.
Datenstandort und Drittlandtransfer
OTRS AG und Rother OSS GmbH haben ihren Sitz in Deutschland. OTRS Cloud wird in deutschen Rechenzentren betrieben. Beim Selbsthosting bestimmt der Betreiber den Standort, der typischerweise innerhalb der EU bleibt. Es findet kein Datentransfer in die USA oder andere Drittländer für den Kernbetrieb statt: ein klarer Vorteil gegenüber Zendesk, Freshdesk oder Salesforce Service Cloud.
Compliance Schritte
Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit OTRS AG bzw. Rother OSS für die Cloud Variante. Definieren Sie Aufbewahrungsfristen für geschlossene Tickets, aktivieren Sie rollenbasierte Zugriffskontrollen, dokumentieren Sie das System im Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) und richten Sie Lösch und Auskunftsprozesse ein. Aktivieren Sie TLS, prüfen Sie automatische Ticketarchivierung und Backup Verschlüsselung.
OTRS und die DSGVO
- Rechtsgrundlage
- Contract performance (Art. 6(1)(b)) or legitimate interest (Art. 6(1)(f)) for support operations
- Risikostufe
- low
- Anwendbare Vorschriften
- GDPR, ePrivacy, UK GDPR, ISO 27001 (OTRS Group)
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
DPIA recommended for large scale support operations. EU based (Germany) and EU hosted reduces risk. Assess: ticket content, customer portal data, email integration, ITIL process data, file attachments.
Beispieltext für Ihr Banner
Wir verwenden OTRS, ein in Deutschland entwickeltes Open Source Helpdesk System. OTRS setzt nur technisch notwendige Sitzungs Cookies, die nach § 25 Abs. 2 TDDDG keine Einwilligung erfordern. Tickets und Kommunikation werden in der EU verarbeitet. Daten werden nicht in Drittländer übermittelt.
Was OTRS setzt und kontaktiert
- Tracking-Methode
- self hosted or cloud ticketing system, session cookies, email integration, ticket workflow automation, customer portal
- Serverstandort
- Self hosted: customer controlled. OTRS Cloud (Rother OSS GmbH): EU (Germany)
- Cookieloser Modus verfügbar
- Ja
Gesetzte Cookies (2)
| Name | Typ | Laufzeit | Zweck |
|---|---|---|---|
| OTRSAgentInterface | authentication | Session | Agent session cookie for OTRS dashboard. |
| OTRSCustomerInterface | authentication | Session | Customer portal session cookie. |
Kontaktierte Drittanbieter-Domains (2)
otrs.comportal.otrs.com
Häufige Fragen zu OTRS
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten schnell.
Cookies?
Nur technisch erforderliche Sitzungs Cookies (OTRSAgentInterface, OTRSCustomerInterface) und CSRF Token. Keine Werbe oder Analyse Cookies.
Einwilligung erforderlich?
Nein, Sitzungs Cookies sind nach § 25 Abs. 2 TDDDG einwilligungsfrei, weil sie für den Betrieb des Helpdesks erforderlich sind.
Rechtsgrundlage?
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) oder lit. f (berechtigtes Interesse).
Datenübermittlungen?
Keine Drittlandsübermittlung im Kernbetrieb: Cloud in Deutschland, beim Selbsthosting bestimmt der Betreiber den Standort.
DSFA?
In der Regel nicht erforderlich, sofern keine besonderen Datenkategorien systematisch verarbeitet werden.
Compliance?
AVV abschließen, Aufbewahrungsfristen festlegen, Rollenrechte konfigurieren, Verarbeitungsverzeichnis pflegen, TLS aktivieren.
Alternativen?
Zammad (Deutschland, Open Source), osTicket, Freshdesk EU Region, Zendesk EU Datenresidenz.
Cookie Richtlinie?
Erwähnen Sie nur die technischen Sitzungs Cookies und deren Zweck. Eine separate Einwilligung ist nicht erforderlich.
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