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GBooking ist eine Plattform fuer Online Buchungen und Terminvereinbarung, die ein Buchungswidget in Websites einbindet. Sie setzt Cookies fuer den Buchungsbetrieb und kann Analyse ergaenzen, und da sie aus Russland betrieben wird, wirft sie neben den ueblichen Einwilligungspflichten erhebliche Fragen der internationalen Datenuebermittlung nach der DSGVO auf.
GBooking ist eine Plattform fuer Online Buchungen und Terminplanung, die von Dienstleistern wie Salons, Kliniken und Studios genutzt wird, damit Kunden direkt von einer Website einen Termin reservieren koennen. Das eingebettete Widget zeigt die Verfuegbarkeit, erfasst die Buchung und speichert die zur Verwaltung des Termins noetigen Kundendaten.
GBooking setzt funktionale Cookies, um die Buchungssitzung zu halten, und kann Analysecookies ergaenzen, die die Nutzung des Widgets messen. Es verarbeitet die personenbezogenen Daten, die ein Kunde zur Reservierung eingibt, wie Name, Kontaktdaten und die gewuenschte Leistung, die personenbezogene Daten nach der DSGVO sind.
Die funktionalen Buchungscookies koennen nach Artikel 5(3) ePrivacy ausgenommen sein, waehrend Analysecookies eine Einwilligung erfordern. Das gravierendere Problem ist der Standort: GBooking wird aus Russland betrieben, das keinen EU Angemessenheitsbeschluss hat, sodass personenbezogene Daten in ein Drittland mit hoeherem Risiko uebermittelt werden und Standardvertragsklauseln, eine gruendliche Folgenabschaetzung der Uebermittlung und eine sorgfaeltige Begruendung brauchen.
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Laden Sie standardmaessig nur die unbedingt erforderlichen Buchungscookies und binden Sie Analyse an die Einwilligung. Da die Uebermittlung nach Russland heikel ist, informieren Sie Kunden vor der Buchung deutlich, dass ihre Daten dort verarbeitet werden, und pruefen Sie, ob die Buchung auf vertraglicher Notwendigkeit beruhen kann oder eine ausdrueckliche Einwilligung in die Uebermittlung braucht.
Erfassen Sie die an GBooking gesendeten Daten, richten Sie Standardvertragsklauseln ein und fuehren Sie eine dokumentierte Folgenabschaetzung der Uebermittlung durch, die den russischen Rechtskontext abwaegt. Legen Sie die Uebermittlung deutlich offen, minimieren Sie die geteilten Daten, setzen Sie eine kurze Aufbewahrung und pruefen Sie in der EU ansaessige Buchungsalternativen, wenn das Uebermittlungsrisiko nicht hinnehmbar ist.
Websites using GBooking must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Da GBooking personenbezogene Daten nach Russland uebermittelt, ein Land ohne Angemessenheitsbeschluss und mit erhoehtem Risiko staatlichen Zugriffs, ist eine Folgenabschaetzung der Uebermittlung unerlaesslich und eine Datenschutzfolgenabschaetzung dringend empfohlen. Dokumentieren Sie die Notwendigkeit, die minimierten Daten und die Garantien und ueberdenken Sie das Tool, wenn das Restrisiko hoch bleibt.
Sample consent text
Wir verwenden GBooking, um Ihre Online Buchungen zu verwalten. Ihre Buchungsdaten werden von GBooking verarbeitet, auch in Russland, und Analysecookies werden nur verwendet, wenn Sie zustimmen.
Third-party domains contacted
gbooking.ruwidget.gbooking.ruCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| gb_session | Functional | Session | Maintains the booking session while an appointment is reserved |
| gb_widget | Functional | 30 days | Remembers booking widget preferences such as the selected location |
| gb_analytics | Analytics | 1 year | Measures how visitors use the booking widget |
GBooking verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
GBooking setzt funktionale Cookies, um die Buchungssitzung zu halten und Widget Praeferenzen zu speichern, und kann Analysecookies ergaenzen. Nur die Buchungscookies sind unbedingt erforderlich; die Analysecookies brauchen eine Einwilligung.
Die funktionalen Buchungscookies koennen sich auf die ePrivacy Ausnahme stuetzen, doch Analysecookies erfordern eine vorherige Einwilligung. Angesichts der Uebermittlung nach Russland sollten Sie Kunden zudem vor der Eingabe von Buchungsdaten klar informieren.
Die Buchung selbst stuetzt sich auf die Vertragserfuellung nach Artikel 6(1)(b), waehrend nicht notwendige Cookies auf der Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) und Artikel 5(3) ePrivacy beruhen. Die internationale Uebermittlung braucht eine eigene Garantie.
Ja. GBooking wird aus Russland betrieben, das keinen EU Angemessenheitsbeschluss hat und als hoeheres Risiko gilt. Sie brauchen Standardvertragsklauseln, eine Folgenabschaetzung der Uebermittlung und eine klare Offenlegung und sollten die gesendeten Daten minimieren.
Ja, sie ist dringend empfohlen. Die Uebermittlung nach Russland birgt ein erhoehtes Risiko, dokumentieren Sie daher eine Folgenabschaetzung der Uebermittlung und eine Datenschutzfolgenabschaetzung und ueberdenken Sie das Tool, wenn das Restrisiko nicht verringert werden kann.
Blockieren Sie Analysecookies bis zur Einwilligung, richten Sie Standardvertragsklauseln ein, fuehren Sie eine Folgenabschaetzung der Uebermittlung durch, legen Sie die Uebermittlung nach Russland deutlich offen, minimieren Sie Daten und setzen Sie eine kurze Aufbewahrung. Pruefen Sie EU Alternativen, wenn das Risiko zu hoch ist.
In der EU ansaessige Buchungs und Terminplattformen halten Daten im EWR und vermeiden die Uebermittlung mit hohem Risiko vollstaendig, was der sauberste Weg ist, die Exposition von Termindaten zu verringern.
Fuehren Sie die funktionalen und Analysecookies von GBooking mit Zweck und Dauer auf, weisen Sie darauf hin, dass Buchungsdaten nach Russland uebermittelt werden, und nennen Sie die genutzte Garantie. Halten Sie den Eintrag aktuell und pruefen Sie die Uebermittlung regelmaessig.