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Userback ist ein Widget für visuelles Feedback und Fehlermeldungen, das Screenshots, Sitzungsaufzeichnungen, Konsolenprotokolle und Browser Metadaten erfasst, was eine Einwilligung und eine sorgfältige Transferprüfung erforderlich macht.
Userback ist ein Werkzeug für visuelles Feedback und Fehlermeldungen eines australischen Unternehmens. Websitebetreiber binden ein JavaScript Widget ein, mit dem Besucher und Tester die Seite kommentieren, Anmerkungen hinterlassen und Probleme melden können. Um diese Probleme genau nachzuvollziehen, kann Userback die Seite aufzeichnen, Screenshots erstellen und detaillierten technischen Kontext sammeln. Es wird von Produkt und Entwicklungsteams während der Entwicklung und nach dem Release häufig genutzt.
Das öffentliche Feedback Widget stützt sich vor allem auf den lokalen Speicher des Browsers, um Konfiguration und die E Mail Adresse des Melders zu merken, während das Userback Kunden Dashboard Cookies für Authentifizierung und Sitzungszustand verwendet. Über die Speicherung hinaus kann Userback Screenshots, Bildschirm und Sitzungsaufzeichnungen, Konsolenprotokolle, Netzwerkfehler, die IP Adresse, eine Gerätekennung, Browser und Betriebssystem Metadaten sowie jede von Ihnen übergebene Identität erfassen. Aufzeichnungen und Screenshots können unbeabsichtigt personenbezogene oder sogar besondere Kategorien von Daten enthalten, die auf dem Bildschirm sichtbar sind. Datenschutzeinstellungen erlauben es, Felder zu maskieren und bestimmte Seiten oder Elemente von der Erfassung auszuschließen.
Das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät, ob über Cookies oder lokalen Speicher, fällt unter Art. 5(3) der ePrivacy Richtlinie, die eine vorherige Einwilligung verlangt, sofern der Zugriff nicht für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Sitzungsaufzeichnung sowie die Erfassung von Konsolenprotokollen und Screenshots gehen weit über die unbedingte Erforderlichkeit hinaus und benötigen daher eine Einwilligung. Parallel gilt die DSGVO für alle verarbeiteten personenbezogenen Daten, sodass Sie eine Rechtsgrundlage nach Art. 6, transparente Informationen nach Art. 13 und einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Userback benötigen. Die Kombination aus Verhaltenserfassung und umfangreichen technischen Metadaten macht dies zu einem besonders aufmerksam zu behandelnden Einsatz.
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Da Userback Sitzungen aufzeichnet und für nicht wesentliche Zwecke auf den Gerätespeicher zugreift, sollten Sie eine freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Einwilligung einholen, bevor das Widget diese Funktionen aktiviert. Die Einwilligung muss ebenso leicht widerrufbar wie erteilbar sein, und das Widget sollte nichts aufzeichnen, bevor der Nutzer zugestimmt hat. Eine unbedingt erforderliche Feedback Schaltfläche, die sich nur beim Klick öffnet und vor dem Absenden nichts speichert, kann eher auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden, doch die Aufzeichnungs und Wiedergabefunktionen benötigen eindeutig eine Einwilligung. Dokumentieren Sie den Einwilligungsablauf und bewahren Sie Nachweise auf.
Userback hat seinen Sitz in Australien und hostet personenbezogene Daten auf Amazon Web Services in Regionen, die Australien und die USA umfassen. Australien verfügt über keinen europäischen Angemessenheitsbeschluss, weshalb Transfers auf Standardvertragsklauseln gestützt werden, ergänzt durch eine Transfer Folgenabschätzung und zusätzliche Maßnahmen. Bei Unterauftragsverarbeitern in den USA prüfen Sie, ob sie nach dem EU US Datenschutzrahmen zertifiziert sind, und greifen andernfalls auf Standardvertragsklauseln zurück. Erfassen Sie die von Userback gelisteten Unterauftragsverarbeiter und halten Sie Ihre Transferdokumentation aktuell.
Schließen Sie den Userback Auftragsverarbeitungsvertrag ab und prüfen Sie die Liste der Unterauftragsverarbeiter. Koppeln Sie die Aufzeichnungs und Wiedergabefunktionen an Ihre Consent Management Plattform, sodass vor der Einwilligung nichts erfasst wird. Aktivieren Sie die Feldmaskierung und schließen Sie Seiten mit sensiblen Informationen aus, und legen Sie eine Aufbewahrung fest, damit Aufzeichnungen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Führen Sie eine Datenschutz Folgenabschätzung durch, dokumentieren Sie Ihre Transfer Folgenabschätzung für Australien und die USA und aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und Cookie Richtlinie, um Userback klar zu beschreiben.
Websites using Userback must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine Datenschutz Folgenabschätzung wird dringend empfohlen. Userback zeichnet Screenshots, Sitzungsaufzeichnungen, Konsolenprotokolle und Netzwerkaktivität auf, die sensible personenbezogene Daten erfassen können, kombiniert mit IP Adresse und Gerätekennungen, und überträgt sie nach Australien und in die USA. Die systematische Erfassung von Interaktionen in großem Umfang zusammen mit Drittlandtransfers ohne Angemessenheitsbeschluss für Australien erhöht das Risikoprofil und rechtfertigt eine dokumentierte Bewertung von Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Garantien.
Sample consent text
Wir nutzen Userback, um Ihr Feedback zu erfassen und gemeldete Probleme nachzuvollziehen. Mit Ihrer Einwilligung kann Userback Screenshots, Sitzungsaufzeichnungen, Konsolenprotokolle und technische Informationen zu Ihrem Browser und Gerät erfassen und diese Daten nach Australien und in die USA übertragen. Sie können dies jederzeit annehmen oder ablehnen.
Third-party domains contacted
userback.iostatic.userback.ioapp.userback.ioapi.userback.ioCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| _userback_session | first party | session | Maintains the authenticated dashboard session for Userback customers. |
| userback_io | first party | persistent | Stores widget configuration and reporter preferences in browser storage to recognise a returning feedback reporter. |
| XSRF-TOKEN | first party | session | Provides cross site request forgery protection for the Userback application. |
| ub_uid | third party | persistent | Associates feedback with a visitor identity passed by the host site for follow up and deduplication. |
Userback erhebt Analyse-Daten — Sie benötigen rechtlich ein Cookie-Banner. Testen Sie FlowConsent kostenlos.
Das öffentliche Feedback Widget nutzt vor allem den lokalen Speicher des Browsers statt Cookies und speichert Konfiguration und die E Mail des Melders zur Wiedererkennung. Das Userback Kunden Dashboard verwendet Cookies wie ein Sitzungscookie für Authentifizierung und Oberflächenzustand. Da der lokale Speicher auf dem Gerät gelesen und geschrieben wird, wird er nach den ePrivacy Regeln wie ein Cookie behandelt. Sie sollten sowohl die Dashboard Cookies als auch den Widget Speicher offenlegen.
Ja für die nicht wesentlichen Funktionen. Sitzungsaufzeichnung, Screenshot Erfassung, Konsolenprotokollierung und das Lesen oder Schreiben des Gerätespeichers zu diesen Zwecken erfordern eine vorherige Einwilligung nach Art. 5(3) ePrivacy. Eine minimale Feedback Schaltfläche, die sich nur beim Klick öffnet und vor dem Absenden nichts speichert, kann näher an der unbedingten Erforderlichkeit liegen. In der Praxis sollten Sie die Aufzeichnungsfunktionen an die Einwilligung koppeln.
Für die Speicher und Erfassungsfunktionen ist die Rechtsgrundlage die Einwilligung nach Art. 6(1)(a) DSGVO, abgestimmt auf die ePrivacy Einwilligung für den Gerätezugriff. Eine unbedingt erforderliche Feedback Bearbeitung kann sich nach einer Abwägung auf das berechtigte Interesse nach Art. 6(1)(f) stützen. Der Anbieter handelt als Ihr Auftragsverarbeiter, daher ist auch ein Vertrag nach Art. 28 erforderlich. Dokumentieren Sie stets, welche Grundlage für welche Funktion gilt.
Ja, Userback hat seinen Sitz in Australien und hostet Daten auf AWS in Regionen, die Australien und die USA umfassen. Beide sind aus europäischer Sicht Drittländer, und Australien hat keinen Angemessenheitsbeschluss. Transfers stützen sich auf Standardvertragsklauseln mit einer Transfer Folgenabschätzung und zusätzlichen Maßnahmen. Prüfen Sie, ob US Unterauftragsverarbeiter nach dem EU US Datenschutzrahmen zertifiziert sind.
Sehr wahrscheinlich ja. Die systematische Aufzeichnung von Nutzersitzungen, Screenshots und Konsolenausgaben kann sensible Daten in großem Umfang erfassen und ist mit Drittlandtransfers verbunden. Diese Faktoren erfüllen mehrere Kriterien, die eine Datenschutz Folgenabschätzung auslösen. Dokumentieren Sie Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, die vorhandenen Garantien und das Restrisiko.
Schließen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag ab und koppeln Sie dann die Aufzeichnungsfunktionen an Ihre Consent Management Plattform, sodass vor der Einwilligung nichts erfasst wird. Aktivieren Sie die Feldmaskierung, schließen Sie sensible Seiten aus und legen Sie eine kurze Aufbewahrungsdauer für Aufzeichnungen fest. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und Cookie Richtlinie und führen Sie vor dem Start Ihre DSFA und Transfer Folgenabschätzung durch.
Ja. Für geringeren Bedarf vermeidet ein einfaches Feedback Formular, das nichts auf dem Gerät speichert, die meisten Einwilligungsfragen. In der EU gehostete Feedback und Sitzungswerkzeuge verringern die Transferkomplexität, und Privacy First Analytik kann die Nutzung ohne Aufzeichnungen messen. Wählen Sie die am wenigsten eingreifende Option, die Ihr Ziel erfüllt, und behalten Sie die vollständige Sitzungsaufzeichnung den wirklich notwendigen Fällen vor.
Listen Sie die Dashboard Cookies und die Widget Einträge im lokalen Speicher mit Zweck und Dauer auf und beschreiben Sie die Aufzeichnungs und Erfassungsfunktionen klar. Geben Sie an, dass Daten von Userback als Auftragsverarbeiter verarbeitet und unter Standardvertragsklauseln nach Australien und in die USA übertragen werden. Erklären Sie, wie Nutzer die Einwilligung erteilen und widerrufen können, und halten Sie die Richtlinie mit der Liste der Unterauftragsverarbeiter im Einklang.