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Twitter Analytics, heute X Analytics, ist die Reichweiten und Content Messplattform von X Corp. Sie erfasst Impressionen, Interaktionen und Profilaktivität und greift auf X Widgets zurück, die auf eingebundenen Websites Cookies setzen.
Twitter Analytics, inzwischen meist als X Analytics bezeichnet, ist die Reichweiten und Content Messplattform der X Corp, die das früher unter Twitter bekannte soziale Netzwerk betreibt. Kontoinhaber erhalten Kennzahlen zu Impressionen, Interaktionen, Videoaufrufen, Profilbesuchen und Follower Demografie. Dieselbe Telemetrie speist die Werbeauswertung im X Ads Manager und die Conversion Messung des X Pixels.
Seiten mit eingebetteten Tweets, X Timelines, Follow Buttons oder dem X Pixel laden Ressourcen von x.com, twitter.com und abs.twimg.com. X setzt Kennungen wie guest_id, personalization_id, ct0, twid, lang sowie das Sitzungscookie _twitter_sess. Diese Cookies ermöglichen websiteübergreifendes Tracking, Werbeattribution und das Verknüpfen von Profilen auch auf Drittseiten.
Die Cookies fallen unter Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy Richtlinie bzw. § 25 TTDSG. X Corp ist eigenständig Verantwortlicher für die über die Widgets erhobenen Daten; nach EuGH Fashion ID (C 40/17) entsteht für die einbindende Website eine gemeinsame Verantwortlichkeit in der Erhebungsphase. Da die Verarbeitung Profiling umfasst, kommt als Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO realistisch nur die freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Einwilligung in Betracht.
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Betreiber müssen X Widgets, Timelines und Pixel vor der Zustimmung blockieren. Vorangekreuzte Kästchen, scrollbasierte oder konkludente Zustimmungen sind unzulässig (EuGH Planet49, C 673/17). Das Banner muss Zwecke, Speicherfristen und Drittlandtransfer beschreiben sowie eine Ablehnung anbieten, die genauso einfach ist wie die Zustimmung, im Einklang mit EDSA Leitlinien 03/2022 und Empfehlungen der deutschen Aufsichtsbehörden.
X Corp verarbeitet personenbezogene Daten in den USA. Das Unternehmen ist im Mai 2023 aus dem EU US Data Privacy Framework ausgeschieden, sodass sich Übermittlungen nur noch auf Standardvertragsklauseln samt Zusatzmaßnahmen stützen können. Schrems II verlangt ein Transfer Impact Assessment, das US Überwachungsgesetze (FISA 702, EO 12333) berücksichtigt. Mehrere europäische Aufsichtsbehörden haben bereits vor dem Einsatz US sozialer Medien ohne belastbare Garantien gewarnt.
Laden Sie X Embeds erst nach Zustimmung, nutzen Sie ein Consent Tool mit granularer X Kategorie, zeichnen Sie den Auftragsverarbeitungs Zusatz für den X Pixel, führen Sie ein Transfer Impact Assessment durch und prüfen Sie serverseitige Proxys oder statische Tweet Screenshots. Dokumentieren Sie das Verfahren im Verarbeitungsverzeichnis, nennen Sie X Corp in der Datenschutzerklärung und bieten Sie einen ebenso einfachen Widerruf wie die Einwilligung.
Websites using Twitter Analytics must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA nach Art. 35 DSGVO wird dringend empfohlen. Twitter Analytics basiert auf systematischem Profiling, websiteübergreifendem Tracking und Übermittlungen an einen US Verantwortlichen, der das Data Privacy Framework im Mai 2023 verlassen hat. Die DSFA muss Schrems II Zusatzmaßnahmen, Speicherfristen und die gemeinsame Verantwortlichkeit bei X Embeds dokumentieren.
Sample consent text
Wir verwenden Twitter (X) Analytics und X Embeds, um die Leistung unserer Inhalte im X Netzwerk zu messen. Mit Ihrer Einwilligung setzt X Cookies wie guest_id und personalization_id, profiliert Ihre Interaktion und überträgt Daten an X Corp in die USA. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
Third-party domains contacted
x.comtwitter.comabs.twimg.complatform.twitter.comanalytics.twitter.comads-twitter.comt.coCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| guest_id | third party tracking | around 2 years | Unique identifier assigned by X to non logged in visitors, used for analytics, fraud prevention and ad attribution across pages embedding X content. |
| personalization_id | third party advertising | around 2 years | Cross site identifier used by X to personalise advertising and content based on browsing behaviour on any page that loads X widgets or pixels. |
| ct0 | third party security and tracking | 6 hours to 1 year | CSRF token that also enables authenticated and unauthenticated tracking of interactions with X widgets and the X Pixel. |
| twid | third party tracking | persistent | Identifier of the logged in X account, linked to the X user profile and used to attribute embed interactions to a known account. |
| lang | third party preference | session | Stores the language preference used by X widgets and analytics so embedded content is rendered in the right locale. |
| _twitter_sess | third party session | session | Session cookie of the X platform that maintains state when a visitor interacts with embedded Tweets, login flows or video players. |
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Seiten mit X Widgets oder dem X Pixel schreiben Cookies von x.com und twitter.com. Typisch sind guest_id (Besucherkennung, rund zwei Jahre), personalization_id (websiteübergreifendes Targeting, rund zwei Jahre), ct0 (CSRF Token, sechs Stunden bis ein Jahr), twid (Kennung des eingeloggten Nutzers, dauerhaft), lang (Sprache) und _twitter_sess (Session). Alle dienen Tracking, Werbung und Analyse.
Ja. Die Cookies fallen unter Art. 5 Abs. 3 ePrivacy bzw. § 25 TTDSG und sind Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO. Betreiber müssen eine vorherige, freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Einwilligung einholen, bevor X Tags geladen werden. Ein bloßer Hinweis oder konkludente Zustimmung genügen nach EDSA 03/2022 und EuGH Planet49 nicht.
Nur die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ist realistisch. Berechtigtes Interesse nach lit. f scheidet wegen des systematischen Profilings, der websiteübergreifenden Reichweite des X Graphen und der Drittlandübermittlung aus. Vertragsdurchführung nach lit. b greift ebenfalls nicht, weil die betroffene Person keinen Vertrag mit der einbindenden Website über die X Cookies hat.
Ja. X Corp verarbeitet personenbezogene Daten in den USA und ist im Mai 2023 aus dem EU US Data Privacy Framework ausgetreten. Übermittlungen stützen sich auf Standardvertragsklauseln mit Zusatzmaßnahmen. Nach Schrems II (C 311/18) ist ein Transfer Impact Assessment erforderlich, das FISA 702 und EO 12333 berücksichtigt.
Eine DSFA nach Art. 35 DSGVO ist dringend empfohlen, weil das Verfahren umfangreiches Profiling, websiteübergreifendes Tracking und Drittlandübermittlung ohne Angemessenheitsbeschluss kombiniert. Die DSFA muss technische Schutzmaßnahmen, gemeinsame Verantwortlichkeit, Speicherfristen und das Widerspruchsrecht behandeln, im Einklang mit den DSK Listen risikoreicher Verarbeitungen.
Blockieren Sie X Widgets und Pixel standardmäßig im Tag Manager, bieten Sie eine granulare Consent Kategorie, laden Sie X Skripte erst nach Zustimmung, dokumentieren Sie die gemeinsame Verantwortlichkeit mit X Corp, schließen Sie den X Datenverarbeitungs Addendum ab und führen Sie ein Transfer Impact Assessment durch. Speichern Sie den Einwilligungsnachweis und ermöglichen Sie einen Widerruf per Klick.
Für die Reichweitenmessung bieten europäische Lösungen wie Matomo, Plausible, Piwik PRO oder AT Internet (Piano Analytics) vergleichbare Auswertungen mit einwilligungsfreundlichen Modi. Für die Social Analyse kommen Buffer Analyze, Hootsuite, Iconosquare oder die nativen LinkedIn und Mastodon Auswertungen in Betracht, möglichst mit statischen Tweet Screenshots statt dynamischer X Embeds.
Führen Sie X Corp als Empfänger mit Drittlandübermittlung auf, benennen Sie die Cookies (guest_id, personalization_id, ct0, twid, lang, _twitter_sess) samt Speicherfristen, verlinken Sie auf die X Datenschutzerklärung und erläutern Sie den Widerruf. Aktualisieren Sie die Richtlinie bei jeder Änderung der X Widgets oder des Pixels.