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Echtzeit Analyseplattform auf Basis von ClickHouse, die Ereignisdaten über APIs und SDKs ohne Browsercookies aufnimmt, verfügbar in EU- und US Regionen.
Tinybird ist eine Echtzeit Analyseplattform, die auf ClickHouse aufbaut, der leistungsstarken spaltenorientierten Datenbank. Sie ermöglicht es Entwicklern, große Ströme von Ereignisdaten aufzunehmen und schnelle Analyse-APIs zu veröffentlichen, ohne eigene Datenbankcluster zu betreiben. Anders als ein typisches Website-Tag ist Tinybird eine Backend-Infrastruktur, die Daten über APIs und Software Development Kits empfängt, statt Cookies im Browser eines Besuchers zu setzen. Das bedeutet, dass ihr Konformitätsprofil davon geprägt ist, was der Kunde hineinsendet und wo diese Daten gespeichert werden.
Tinybird setzt keine Trackingcookies in den Browsern der Endnutzer, ist also aus Besuchersicht cookielos. Die personenbezogenen Daten, die es hält, sind das, was der Kunde aufnimmt, was Nutzerkennungen, IP-Adressen, Gerätedaten und Verhaltensereignisse aus Anwendungen oder Pipelines umfassen kann. Da es für große Mengen ausgelegt ist, kann das Volumen personenbezogener Daten sehr groß sein, obwohl kein Cookie beteiligt ist. Die Sensibilität hängt vollständig von den Feldern ab, die der Kunde zu senden beschließt.
Da Tinybird kein Cookie auf dem Gerät setzt, gilt Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie nicht für die Plattform selbst, kann aber für die vorgelagerte Erhebung gelten, die sie speist. Nach der DSGVO handelt Tinybird normalerweise als Auftragsverarbeiter, der Daten nach den dokumentierten Weisungen des Kunden verarbeitet, der der Verantwortliche ist. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist daher unerlässlich, und Tinybird veröffentlicht zu diesem Zweck einen Datenverarbeitungsnachtrag. Der Verantwortliche bleibt für die Rechtsgrundlage und für die Information der betroffenen Personen über die Analyse zuständig.
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Tinybird selbst löst keine Cookie-Einwilligungspflicht aus, da es nichts auf dem Gerät speichert. Eine Einwilligung kann dennoch an der Stelle erforderlich sein, an der die Daten erhoben werden, etwa wenn eine Website Cookies setzt oder Gerätedaten ausliest, bevor die Ereignisse weitergesendet werden. Wo die vorgelagerte Erhebung cookielos ist und sich auf das berechtigte Interesse stützt, kann die Analyse in Tinybird mit einer Abwägungsprüfung oft auf dieser Grundlage erfolgen. Der Verantwortliche sollte die Rechtsgrundlage festlegen, bevor personenbezogene Daten aufgenommen werden.
Tinybird bietet mehrere Arbeitsbereichsregionen, sodass ein Kunde Daten innerhalb der Europäischen Union halten kann, indem er eine EU Region wie eu-west-1 wählt. Wird eine US Region gewählt oder arbeiten Support und Unterauftragsverarbeiter aus den USA, können personenbezogene Daten in einem Drittland unter Standardvertragsklauseln und dem Datenschutzrahmenwerk EU USA verarbeitet werden. Selbst verwaltete Regionen ermöglichen es einer Organisation, die Plattform auf der eigenen Infrastruktur für volle Datenlokalität zu betreiben. Eine Transferfolgenabschätzung sollte die Garantien für jeden Datenfluss bestätigen, der den EWR verlässt.
Schließen Sie den Datenverarbeitungsnachtrag von Tinybird ab und wählen Sie eine EU Region, wenn Sie Daten innerhalb der Europäischen Union halten möchten. Minimieren Sie, was Sie aufnehmen, pseudonymisieren Sie Kennungen wo möglich und stellen Sie die Aufbewahrung so ein, dass Ereignisdaten nicht länger als nötig gespeichert werden. Legen Sie die Rechtsgrundlage am Punkt der Erhebung fest und stellen Sie sicher, dass Ihre vorgelagerte Logik für Einwilligung oder berechtigtes Interesse solide ist. Dokumentieren Sie schließlich Tinybird als Auftragsverarbeiter in Ihrem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und bilden Sie die Analyse in Ihrer Datenschutzerklärung ab.
Websites using Tinybird must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Tinybird setzt keine Browsercookies, kann aber personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeiten, weshalb eine Datenschutz-Folgenabschätzung ratsam ist, wenn große Mengen an Ereignisdaten identifizierbare Personen betreffen oder wenn sensible Attribute aufgenommen werden. Die Abschätzung sollte sich auf das konzentrieren, was der Kunde an Tinybird sendet, auf die gewählte Region, die angewandte Aufbewahrung und darauf, ob Kennungen durch Pseudonymisierung reduziert werden können. Da der Verantwortliche entscheidet, welche Daten einfließen, betrifft der größte Teil der Abschätzung die vorgelagerte Erhebung statt der Plattform selbst. Die Wahl einer EU Region und die Minimierung von Kennungen verringert das Restrisiko erheblich.
Sample consent text
Wir nutzen Analyse, um zu verstehen, wie unser Produkt genutzt wird. Die Ereignisdaten werden von Tinybird, einer Echtzeit Analyseplattform, in unserem Auftrag verarbeitet und können in der von uns gewählten Region gespeichert werden. Wo diese Analyse auf Einwilligung beruht, können Sie sie hier annehmen oder ablehnen.
Third-party domains contacted
tinybird.coapi.tinybird.coapi.us-east.tinybird.coapi.eu-west-1.tinybird.coTinybird erhebt Analyse-Daten — Sie benötigen rechtlich ein Cookie-Banner. Testen Sie FlowConsent kostenlos.
Tinybird ist Backend-Analyseinfrastruktur und setzt keine Trackingcookies in den Browsern der Endnutzer. Es empfängt Daten über APIs und SDKs statt über ein Browser-Tag, daher ist es aus Besuchersicht cookielos. Etwaige Cookies in Ihrem gesamten Analyseaufbau stammen aus der vorgelagerten Erhebungsebene und nicht von Tinybird selbst.
Tinybird selbst erzeugt keine Cookie-Einwilligungspflicht, da es nichts auf dem Gerät speichert. Eine Einwilligung kann dennoch dort nötig sein, wo die Daten zuerst erhoben werden, etwa wenn eine Website Cookies setzt oder Gerätedaten ausliest, bevor Ereignisse gesendet werden. Ob eine Einwilligung gilt, hängt von der vorgelagerten Erhebungsmethode ab und nicht von Tinybird.
Tinybird handelt normalerweise als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und verarbeitet Daten nach den dokumentierten Weisungen des Kunden. Der Kunde als Verantwortlicher legt die Rechtsgrundlage für die aufgenommenen Daten fest, üblicherweise das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f für Produktanalyse oder die Einwilligung nach lit. a, wenn vorgelagerte Cookies beteiligt sind. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag sollte bestehen, bevor personenbezogene Daten gesendet werden.
Das ist möglich, je nach gewählter Region. Wenn Sie eine EU Region wie eu-west-1 wählen, bleiben die Daten innerhalb der Europäischen Union. Wenn Sie eine US Region wählen oder Support und Unterauftragsverarbeiter aus den USA arbeiten, können personenbezogene Daten dort unter Standardvertragsklauseln und dem Datenschutzrahmenwerk verarbeitet werden. Selbst verwaltete Regionen halten Daten auf Ihrer eigenen Infrastruktur.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist ratsam, wenn Sie große Mengen personenbezogener Daten aufnehmen, wenn Ereignisse identifizierbare Personen betreffen oder wenn sensible Attribute beteiligt sind. Da der Verantwortliche entscheidet, welche Daten einfließen, betrifft ein Großteil der Abschätzung die vorgelagerte Erhebung und die gewählte Region. Die Wahl einer EU Region und die Minimierung von Kennungen senkt das Restrisiko erheblich.
Schließen Sie den Datenverarbeitungsnachtrag von Tinybird ab und wählen Sie eine EU Region, wenn Sie Daten in der Europäischen Union halten möchten. Minimieren Sie die aufgenommenen Felder, pseudonymisieren Sie Kennungen wo möglich und legen Sie eine sinnvolle Aufbewahrungsfrist fest. Bestimmen Sie die Rechtsgrundlage am vorgelagerten Erhebungspunkt und führen Sie Tinybird als Auftragsverarbeiter in Ihrem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Zu den Alternativen zählen selbst gehostetes ClickHouse, ClickHouse Cloud und andere Echtzeit-Analyse-Backends wie Apache Pinot oder Druid sowie verwaltete Ereignisplattformen. Für datenschutzorientierte Aufbauten bietet selbst gehostetes ClickHouse oder eine selbst verwaltete Tinybird Region volle Datenlokalität. Die Wahl hängt davon ab, wie viel Infrastruktur Sie verwalten möchten und wo die Daten liegen müssen.
Da Tinybird keine Browsercookies setzt, benötigt es in der Regel keinen eigenen Eintrag in der Cookierichtlinie. Beschreiben Sie es stattdessen in Ihrer Datenschutzerklärung als Auftragsverarbeiter, der Ereignisdaten in Ihrem Auftrag verarbeitet, und nennen Sie die Region, in der die Daten gespeichert werden. Wenn Ihre vorgelagerte Erhebung vor dem Senden von Ereignissen Cookies setzt, dokumentieren Sie diese Cookies und jede US Übermittlung in den entsprechenden Abschnitten.