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Statcounter ist ein gehosteter Webanalysedienst, der Besucherzahlen, Seitenaufrufe, Traffic-Quellen und Besucherverhalten misst. Er arbeitet über ein JavaScript-Tag und setzt Cookies im Browser, weshalb nach EU-Recht eine vorherige Einwilligung erforderlich ist und Daten in Drittländer außerhalb des EWR übermittelt werden können.
Statcounter ist eine gehostete Webanalyseplattform, die Websitebetreiber einbinden, um zu verstehen, wie Besucher ihre Seite nutzen. Nach dem Einfügen eines kurzen JavaScript-Snippets erfasst Statcounter Seitenaufrufe, eindeutige Besucher, Traffic-Quellen, Besuchsdauer und den Weg, den jeder Besucher durch die Seite nimmt. Diese Informationen werden in Dashboards dargestellt, die helfen, die Marketingleistung zu messen.
Statcounter setzt Cookies im Browser des Besuchers, um wiederkehrende Nutzer zu erkennen und eindeutige Besucher von wiederholten Seitenaufrufen zu unterscheiden. Typische Cookies sind is_unique und sc_is_visitor_unique. Daneben verarbeitet der Dienst die IP-Adresse, Browser- und Gerätedetails, die verweisende Seite und die aufgerufenen Seiten. Die IP-Adresse und diese Kennungen sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO.
Da Statcounter Cookies liest und schreibt, die für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich sind, gilt Artikel 5(3) der ePrivacy-Richtlinie und verlangt eine informierte Einwilligung, bevor diese Cookies gesetzt werden. Die anschließende Verarbeitung unterliegt der DSGVO. Da diese Art der Analyse nicht wesentlich ist, kann sie sich in der Regel nicht auf das berechtigte Interesse stützen, sobald Cookies im Spiel sind.
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Sie müssen eine freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Einwilligung einholen, bevor das Statcounter-Tag ausgeführt wird. In der Praxis bleibt das Skript blockiert, bis der Besucher Analyse-Cookies in einem Banner akzeptiert, und das Ablehnen muss genauso einfach sein wie das Akzeptieren. Die Einwilligung muss protokolliert werden, und Besucher müssen sie jederzeit widerrufen können.
Statcounter hat seinen Sitz in Irland, wodurch ein Großteil des Betriebs innerhalb der EU bleibt, doch Daten können auf Infrastruktur in den Vereinigten Staaten verarbeitet werden. Jede Übermittlung in die USA muss durch eine geeignete Garantie wie Standardvertragsklauseln oder den EU US Data Privacy Framework abgedeckt sein. Prüfen Sie den Übermittlungsmechanismus in Ihrem Auftragsverarbeitungsvertrag und legen Sie die Übermittlung in Ihrer Datenschutzerklärung offen.
Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Statcounter ab, blockieren Sie das Tag hinter einer Consent-Management-Plattform und führen Sie die Cookies und ihre Zwecke in Ihrer Cookie-Richtlinie auf. Aktivieren Sie die IP-Anonymisierung, sofern der Dienst dies erlaubt, halten Sie die Speicherdauer kurz und überprüfen Sie die Übermittlungsgarantien regelmäßig. Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungen, um eine nachvollziehbare Position nachweisen zu können.
Websites using Statcounter must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine vollständige DSFA ist bei standardmäßiger Statcounter-Nutzung in der Regel nicht zwingend, da keine umfangreiche systematische Überwachung oder besondere Datenkategorien betroffen sind. Eine dokumentierte Bewertung wird wegen des cookiebasierten Trackings und möglicher US-Übermittlungen dennoch empfohlen. Berücksichtigen Sie Besuchervolumen, Speicherdauer, IP-Verarbeitung und Übermittlungsmechanismus.
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Wir nutzen Statcounter, um zu messen, wie Besucher unsere Website verwenden, einschließlich Seitenaufrufen und Traffic-Quellen. Dabei werden Analyse-Cookies gesetzt und Ihre IP-Adresse verarbeitet. Stimmen Sie diesen Analyse-Cookies zu?
Third-party domains contacted
statcounter.comc.statcounter.comwww.statcounter.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| is_unique | Analytics | Session to a few minutes | Marks whether the visit is unique within a session and prevents repeated page loads from being counted as new visits. |
| sc_is_visitor_unique | Analytics | Up to 2 years | Identifies a returning unique visitor across visits for accurate visitor counting. |
| sc_anon_uid | Analytics | Up to 1 year | Stores an anonymised visitor identifier used to attribute repeat sessions to the same browser. |
Statcounter erhebt Analyse-Daten — Sie benötigen rechtlich ein Cookie-Banner. Testen Sie FlowConsent kostenlos.
Statcounter setzt Analyse-Cookies wie is_unique und sc_is_visitor_unique. Sie unterscheiden eindeutige Besucher von wiederholten Seitenaufrufen und erkennen wiederkehrende Besucher, damit die Zählung korrekt ist.
Ja. Statcounter nutzt Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, daher müssen Sie nach der ePrivacy-Richtlinie vor dem Ausführen des Skripts eine vorherige, informierte Einwilligung einholen.
Die Rechtsgrundlage ist die Einwilligung des Besuchers nach Artikel 6(1)(a) DSGVO, kombiniert mit Artikel 5(3) der ePrivacy-Richtlinie, der das Speichern und Lesen von Cookies regelt.
Statcounter sitzt in Irland, doch Daten können auf Infrastruktur in den USA verarbeitet werden. Eine solche Übermittlung muss auf Standardvertragsklauseln oder dem EU US Data Privacy Framework beruhen, was Sie bestätigen und offenlegen sollten.
Eine vollständige DSFA ist bei standardmäßiger Analytiknutzung in der Regel nicht zwingend, doch eine dokumentierte Bewertung ist wegen des cookiebasierten Trackings, der IP-Verarbeitung und möglicher US-Übermittlungen ratsam.
Blockieren Sie das Skript hinter einer Consent-Management-Plattform, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, aktivieren Sie nach Möglichkeit die IP-Anonymisierung, dokumentieren Sie die Einwilligung und führen Sie jedes Cookie in Ihrer Richtlinie auf.
Ja. Cookielose oder selbst gehostete Analyselösungen wie Matomo, Plausible oder Fathom halten Daten in der EU und können den Einwilligungsbedarf verringern oder beseitigen.
Führen Sie die Statcounter-Cookies namentlich auf, nennen Sie Zweck und Dauer, benennen Sie Statcounter als Dritten und legen Sie die mögliche Übermittlung in die USA samt der genutzten Garantie offen.