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Realytics ist ein franzoesisches Analyseunternehmen fuer TV Attribution mit Sitz in Paris. Es misst, wie Fernsehwerbung den Webverkehr und Online Conversions beeinflusst, eine Praxis, die als Drive to Web bekannt ist. Sein Tag erfasst Website Besuche und Sitzungen, die mit der Ausstrahlung von TV Spots korrelieren, und nutzt dafuer ein Cookie sowie eine auf der IP Adresse beruhende Analyse. Da es um Analyse und Werbeattribution geht, ist nach DSGVO und ePrivacy eine Einwilligung erforderlich.
Realytics ist ein franzoesisches Analyseunternehmen mit Sitz in Paris, das auf Fernsehattribution spezialisiert ist. Es misst, wie TV Werbung den Webverkehr und Online Conversions beeinflusst, eine Disziplin, die oft Drive to Web genannt wird. Wenn eine Marke einen Spot ausstrahlt, betrachtet Realytics den darauffolgenden Anstieg der Website Besuche und verknuepft ihn mit der Ausstrahlung. So erhalten Werbetreibende ein klareres Bild davon, wie ihr Fernsehbudget online wirkt.
Das Realytics Tag erfasst Website Besuche und Sitzungen und korreliert sie mit dem Zeitpunkt der TV Spot Ausstrahlungen. Dafuer verwendet es ein Cookie, etwa eine Attributionskennung, zusammen mit einer Analyse auf Basis von IP Adresse und Zeit. Zu den Daten gehoeren Online Kennungen und Surfverhalten, die nach der DSGVO personenbezogene Daten sind. Auch wenn das Ziel eine statistische Messung ist, ist das Tracking fuer den Betrieb der Website nicht zwingend erforderlich.
Das Realytics Cookie faellt unter Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie, der fuer nicht zwingend notwendige Speicherung eine vorherige Einwilligung verlangt. Die franzoesische Aufsichtsbehoerde CNIL behandelt Werbeattribution als Zweck, der eine Einwilligung und keine Ausnahme erfordert. Die Verarbeitung der erhobenen Daten richtet sich anschliessend nach der DSGVO, mit der Einwilligung als Rechtsgrundlage nach Artikel 6(1)(a). Anbieter in der Europaeischen Union sollten das Tag daher erst nach Zustimmung des Besuchers laden.
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Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverstaendlich sein, und die Ablehnung muss genauso einfach sein wie die Zustimmung. Im Einklang mit den CNIL Vorgaben sollte das Realytics Tag blockiert bleiben, bis der Besucher ueber ein Einwilligungsbanner zustimmt. Das Banner sollte den Zweck der Fernsehattribution klar beschreiben, damit die Wahl bedeutsam ist. Besucher muessen ihre Einwilligung zudem jederzeit ohne Nachteil widerrufen koennen.
Realytics ist ein franzoesischer Anbieter, der Daten innerhalb der Europaeischen Union verarbeitet, sodass der Kerndienst keine Uebermittlung in ein Drittland erfordert. Das haelt das Risiko internationaler Uebermittlungen gering im Vergleich zu Werkzeugen, die ausserhalb des Europaeischen Wirtschaftsraums gehostet werden. Sie sollten dennoch den Standort jedes im Vertrag genannten Auftragsverarbeiters pruefen, da Hosting oder Support Partner wechseln koennen. Den Verarbeitungsort zu dokumentieren bleibt eine gute Praxis fuer die Rechenschaftspflicht.
Um Realytics rechtskonform zu nutzen, koppeln Sie das Tag an eine Consent Management Plattform, damit es erst nach der Zustimmung laedt. Beschreiben Sie das Attributionscookie in Ihrer Cookie Richtlinie, nennen Sie Realytics in Ihrer Datenschutzerklaerung und schliessen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der jeden Auftragsverarbeiter auflistet. Bewahren Sie den Einwilligungsnachweis auf und pruefen Sie die Konfiguration, wenn sich Kampagnen oder Partner aendern. Mit diesen Schritten messen Werbetreibende ihre Fernsehwirkung und wahren zugleich die Rechte der Website Besucher.
Websites using Realytics must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Realytics korreliert Fernsehausstrahlungen mit Website Besuchen ueber ein Cookie und eine auf der IP Adresse beruhende Analyse, was Online Kennungen und Verhaltensdaten betrifft. Eine vorgelagerte Pruefung hilft zu entscheiden, ob eine vollstaendige Datenschutz Folgenabschaetzung notwendig ist, vor allem im Hinblick auf den Umfang der Messung, die Dauer des Attributionscookies und die Rolle eines moeglichen Auftragsverarbeiters. Die Daten bleiben fuer den Kerndienst in der Europaeischen Union, was das Uebermittlungsrisiko senkt.
Sample consent text
Wir nutzen Realytics, um zu verstehen, ob unsere Fernsehwerbung Besucher auf diese Website bringt. Mit Ihrer Einwilligung setzt Realytics ein Attributionscookie und analysiert Sitzungsdaten, um Ihren Besuch mit kuerzlich ausgestrahlten TV Spots zu verknuepfen. Sie koennen diese Messung annehmen oder ablehnen und Ihre Wahl jederzeit aendern.
Third-party domains contacted
realytics.iostatic.realytics.iotag.realytics.iocdn.realytics.ioCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| rl_visitor | first party attribution | up to 13 months | Stores a persistent visitor identifier used to correlate a website visit with the airing of a TV spot. |
| rl_session | first party analytics | session | Identifies a single browsing session so visits can be grouped and matched to recent television advertising. |
| rl_campaign | first party advertising | up to 6 months | Stores the TV campaign context linked to a visit so the airing can be matched to later activity on the site. |
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Realytics nutzt ein Attributionscookie, oft eine Besucherkennung wie rl_visitor, zusammen mit einem Sitzungswert wie rl_session. Das Cookie hilft, einen Website Besuch mit einem kuerzlich ausgestrahlten TV Spot zu verknuepfen, gestuetzt auf eine Analyse von IP Adresse und Zeit. Da der Zweck die Werbeattribution ist, erfordert das Cookie eine Einwilligung.
Ja. Das Realytics Cookie faellt unter Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie, daher ist vor dem Speichern eine vorherige Einwilligung notwendig. Die CNIL behandelt die Fernsehattribution als Zweck, der eine Einwilligung erfordert. Die zugehoerige Verarbeitung stuetzt sich auf die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) der DSGVO.
Die Rechtsgrundlage ist die Einwilligung, sowohl fuer das Speichern des Attributionscookies nach ePrivacy als auch fuer die Verarbeitung der Daten nach Artikel 6(1)(a) der DSGVO. Die CNIL Vorgaben nehmen die Werbemessung nicht von der Einwilligung aus. Sie sollten jede Einwilligung dokumentieren und einen einfachen Widerruf ermoeglichen.
Fuer den Kerndienst nein. Realytics ist ein franzoesischer Anbieter, der Daten innerhalb der Europaeischen Union verarbeitet, sodass keine Uebermittlung in ein Drittland erforderlich ist. Sie sollten dennoch im Vertrag pruefen, ob ein Auftragsverarbeiter anderswo angesiedelt sein koennte. Daten im Europaeischen Wirtschaftsraum zu halten senkt das Uebermittlungsrisiko.
Eine vollstaendige Datenschutz Folgenabschaetzung ist nicht immer verpflichtend, eine kurze Vorpruefung ist jedoch sinnvoll. Beruecksichtigen Sie den Umfang der Messung, die Dauer des Attributionscookies und die Rolle eines moeglichen Auftragsverarbeiters. Da die Daten in der Europaeischen Union bleiben und der Zweck statistisch ist, ist das Risiko meist moderat statt hoch.
Laden Sie das Realytics Tag erst nach der Zustimmung ueber eine Consent Management Plattform. Beschreiben Sie das Attributionscookie in Ihrer Cookie Richtlinie, nennen Sie Realytics in Ihrer Datenschutzerklaerung und schliessen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der jeden Auftragsverarbeiter auflistet. Bewahren Sie den Einwilligungsnachweis auf und pruefen Sie die Konfiguration bei Kampagnenaenderungen.
Es gibt andere Werkzeuge fuer Fernsehattribution und Webanalyse, darunter Anbieter mit Hosting innerhalb der Europaeischen Union. Die richtige Wahl haengt von Ihren Kampagnen, Ihren Reporting Anforderungen und vom Verarbeitungsort der Daten ab. Unabhaengig vom Werkzeug bleiben Einwilligung und eine klare Rechtsgrundlage fuer die Werbeattribution notwendig.
Fuegen Sie einen Eintrag hinzu, der das Realytics Attributionscookie, seinen Zweck der Fernsehattribution und seine Dauer nennt. Geben Sie an, dass die Daten innerhalb der Europaeischen Union verarbeitet werden, und erklaeren Sie, wie Besucher die Einwilligung ablehnen oder widerrufen koennen. Halten Sie die Richtlinie im Einklang mit dem Einwilligungsbanner.