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RCode Vision ist eine weniger bekannte Webtechnologie, verbunden mit der Anbieterseite rcodevision.com, die auf Websites als Analyse oder Messskript erkannt wird. Sie lädt JavaScript, das Erstanbieter und möglicherweise Drittanbieter Cookies setzen kann, um Besuche und Verhalten aufzuzeichnen. Da die öffentliche Dokumentation begrenzt ist, sollten die genauen Cookies, Laufzeiten und Datenflüsse per Scan und beim Anbieter bestätigt werden. Als nicht notwendiges Analysewerkzeug erfordert es eine Einwilligung nach DSGVO und ePrivacy Richtlinie.
RCode Vision ist eine weniger bekannte Webtechnologie, die mit der Anbieterseite rcodevision.com verbunden ist und auf Websites als Analyse oder Messskript erscheint. Allgemein handelt es sich um ein JavaScript Skript, das Besuche und das Verhalten auf der Website aufzeichnet, damit der Betreiber Traffic und Engagement verstehen kann. Die öffentliche Dokumentation zu seinen genauen Funktionen ist begrenzt, daher beschreibt dieser Leitfaden es generisch und empfiehlt, Einzelheiten beim Anbieter zu prüfen. Betrachten Sie die Beschreibung hier als massvollen, professionellen Überblick und nicht als verbindliche Produktspezifikation.
Als Messskript kann RCode Vision Erstanbieter und möglicherweise Drittanbieter Cookies setzen, um Besuche und Verhalten aufzuzeichnen, typischerweise einschliesslich eines Besucherkennungs Cookies mit einer Laufzeit von etwa einem Jahr und eines Sitzungs Cookies. Neben Cookies verarbeiten Analyseskripte dieser Art häufig IP Adressen, Browser und Geräteinformationen, aufgerufene Seiten und Verweisdaten. Da die genauen Cookie Namen, Laufzeiten und Endpunkte nicht klar dokumentiert sind, sollten Sie sie per Cookie Scan bestätigen, statt sich auf Annahmen zu verlassen.
Da diese Cookies zu Analysezwecken statt unbedingt erforderlich auf dem Endgerät des Besuchers gelesen und gesetzt werden, verlangt Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie eine vorherige Einwilligung. Eine Besucherkennung zusammen mit IP Adressen und Verhaltensdaten ist personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO, sodass eine Rechtsgrundlage, Transparenz und ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erforderlich sind. Sie sollten ausserdem klären, ob RCode Vision als Auftragsverarbeiter in Ihrem Auftrag handelt, und einen geeigneten Auftragsverarbeitungsvertrag abschliessen.
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Als nicht notwendige Analysetechnologie darf RCode Vision nicht laden, bevor der Besucher die Kategorie Analyse oder Statistik in Ihrem Banner aktiv akzeptiert hat. Vorangekreuzte Kästchen, eine implizite Einwilligung durch weiteres Surfen und Cookie Walls erfüllen den DSGVO Standard nicht. Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und granular sein und ebenso leicht widerrufbar wie erteilbar, wobei das Skript blockiert bleibt, bis die Einwilligung erfasst ist.
Ob Daten den EWR verlassen, hängt davon ab, wo der Anbieter seine Infrastruktur hostet, was nicht klar dokumentiert ist. Bestätigen Sie daher den Hosting Standort und etwaige Weiterübermittlungen beim Anbieter und setzen Sie, falls Daten ausserhalb des EWR verarbeitet werden, Standardvertragsklauseln oder einen anderen Mechanismus ein. In der Praxis sollten Sie einen Cookie Scan durchführen, um die genauen Cookies und Endpunkte zu erfassen, das Skript über Ihre Consent Management Plattform steuern, die Cookies samt Laufzeiten in Ihrer Cookie Richtlinie dokumentieren und beim Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag und klare Hosting Informationen anfordern.
Websites using RCode Vision must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
RCode Vision ist ein Analyse oder Messskript, das Erstanbieter und möglicherweise Drittanbieter Cookies setzen kann, etwa eine Besucherkennung und ein Sitzungs Cookie, um Besuche und Verhalten aufzuzeichnen, auch wenn die öffentliche Dokumentation begrenzt ist. Eine DSFA oder zumindest eine dokumentierte Bewertung ist ratsam, da die genauen Datenflüsse, Cookies und der Hosting Standort nicht klar bekannt sind. Sie sollte per Cookie Scan feststellen, was das Skript tatsächlich setzt und sendet, bestätigen, ob Daten den EWR verlassen, und die Rollen als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter prüfen, mit Einwilligungssteuerung und einem Auftragsverarbeitungsvertrag als Massnahmen.
Sample consent text
Wir nutzen RCode Vision, um zu messen, wie Besucher unsere Website nutzen. Es kann Analyse Cookies auf Ihrem Gerät speichern, um Ihren Browser wiederzuerkennen und Ihre Aktivität aufzuzeichnen, und diese Cookies laden erst, nachdem Sie die Kategorie Analyse akzeptiert haben. Die genauen beteiligten Cookies und Daten werden derzeit überprüft, und wir halten unsere Cookie Richtlinie aktuell. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über unsere Cookie Einstellungen widerrufen.
Third-party domains contacted
rcodevision.comcdn.rcodevision.comapi.rcodevision.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| rcv_id | analytics | About 1 year (typical, verify with a scan) | Representative visitor identifier cookie used to recognise returning visitors and attribute behaviour over time. The exact name and duration are not authoritatively documented, so confirm them with a live cookie scan on your own site. |
| rcv_session | analytics | Session (typical, verify with a scan) | Representative session cookie used to group a visitor's activity into a single visit for measurement. Treat this as a typical example and verify the actual cookie with a scan rather than assuming its presence. |
| rcv_ref | analytics | About 30 days (typical, verify with a scan) | Representative cookie that may store referral or campaign source information for analytics. Confirm whether this cookie is set, and its true duration, through a live cookie scan because vendor documentation is limited. |
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RCode Vision ist ein Analyseskript, das Erstanbieter und möglicherweise Drittanbieter Cookies setzen kann, typischerweise ein Besucherkennungs Cookie mit einer Laufzeit von etwa einem Jahr und ein Sitzungs Cookie. Da die öffentliche Dokumentation begrenzt ist, betrachten Sie diese als repräsentativ und bestätigen Sie die genauen Namen und Laufzeiten Ihrer Website per Scan.
Ja. Als nicht notwendige Analysetechnologie sind seine Cookies nicht unbedingt erforderlich, daher verlangen Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie und die DSGVO vor dem Laden des Skripts eine vorherige, aktive Einwilligung. Halten Sie das Skript blockiert, bis der Besucher die Kategorie Analyse akzeptiert.
Die Rechtsgrundlage ist die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) DSGVO und Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie, wie bei anderen Analyse Cookies. Berechtigtes Interesse steht in der Regel nicht zur Verfügung, da die Einwilligung bereits erforderlich ist, um Cookies vom Endgerät des Besuchers zu lesen und zu setzen.
Das ist nicht klar dokumentiert. Ob Daten den EWR verlassen, hängt davon ab, wo der Anbieter seine Infrastruktur hostet: Bestätigen Sie daher den Hosting Standort und etwaige Weiterübermittlungen beim Anbieter. Werden Daten ausserhalb des EWR verarbeitet, setzen Sie Standardvertragsklauseln oder einen anderen Mechanismus ein und legen Sie dies offen.
Zumindest eine dokumentierte Bewertung ist ratsam, da die genauen Datenflüsse, Cookies und das Hosting nicht klar bekannt sind. Stellen Sie per Cookie Scan fest, was das Skript tatsächlich setzt und sendet, bestätigen Sie, ob Daten den EWR verlassen, klären Sie die Rollen als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter und halten Sie Einwilligungssteuerung und Auftragsverarbeitungsvertrag als Massnahmen fest.
Führen Sie einen Cookie Scan durch, um die genauen Cookies und Endpunkte zu erfassen, und steuern Sie das Skript dann über Ihre Consent Management Plattform, sodass es erst nach der Analyse Einwilligung lädt. Dokumentieren Sie die Cookies und Laufzeiten in Ihrer Cookie Richtlinie, nennen Sie den Anbieter und holen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag samt klarer Information zum Hosting Standort ein.
Ja. Etablierte, gut dokumentierte Analyseoptionen umfassen datenschutzfreundliche Werkzeuge wie Matomo, Plausible oder Fathom, die transparentes Cookie Verhalten und EU Hosting bieten. Bei einem weniger bekannten Skript mit begrenzter Dokumentation erleichtert eine klar dokumentierte Alternative oft Compliance und Prüfung.
Führen Sie jedes per Scan bestätigte Cookie mit Zweck und Laufzeit auf, nennen Sie den Anbieter als Empfänger und beschreiben Sie den Analysezweck. Weisen Sie darauf hin, dass einige Angaben per Scan statt durch Anbieterdokumentation verifiziert wurden, und halten Sie die Einträge durch regelmässige erneute Scans aktuell.