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Qualaroo ist ein Onsite-Umfrage- und Nudge-Tool von ProProfs, das Website-Besucher mit kontextuellen Micro-Surveys über Cookies und optionale Identitätsdaten anspricht. Da das Tool Tracking-Cookies setzt und Daten auf US-Server überträgt, ist eine ausdrückliche Einwilligung der Besucher gemäß DSGVO und ePrivacy-Richtlinie erforderlich.
Qualaroo, heute Teil der ProProfs-Suite, ist eine Onsite-Umfrageplattform, die gezielte Micro-Surveys, sogenannte Nudges, an Website-Besucher und App-Nutzer ausliefert. Das Tool lädt ein JavaScript-Snippet, das auf Amazon S3 (s3.amazonaws.com) gehostet wird, und kommuniziert mit seinem Erfassungsendpunkt auf cl.qualaroo.com. Es verwendet Browser-Cookies, um wiederkehrende Besucher zu identifizieren, die Häufigkeit der Umfrageeinblendungen zu steuern und zu erfassen, ob ein Nutzer bereits an einer bestimmten Umfrage teilgenommen hat.
Das Targeting von Umfragen kann über die Qualaroo Identity API verfeinert werden, die es Betreibern ermöglicht, Nutzereigenschaften wie eine E-Mail-Adresse, eine Nutzer-ID, ein Abonnementmodell oder andere benutzerdefinierte Merkmale zu übermitteln. Diese Eigenschaften dienen zur Segmentierung von Zielgruppen und zur Personalisierung der angezeigten Umfragen. Wenn Identitätsdaten übermittelt werden, verknüpft Qualaroo die Umfrageantworten mit einer bestimmten Person, wodurch die Daten im Sinne der DSGVO eindeutig als personenbezogen gelten.
Qualaroo setzt mehrere Cookies im Browser des Besuchers. Das primäre Cookie erfasst, ob der Besucher eine Umfrage gesehen oder beantwortet hat, und speichert eine eindeutige Besucher-ID. Weitere Cookies steuern die Ratenbegrenzungs- und Unterdrückungslogik für Umfragen. Das Tool erhebt Umfrageantworten (die in Freitextfeldern personenbezogene Informationen enthalten können), technische Metadaten wie die Seiten-URL und den Referrer sowie alle über die Identity API explizit übermittelten Nutzereigenschaften. Alle erhobenen Daten werden an die AWS-basierte Infrastruktur von Qualaroo in den USA übermittelt und dort gespeichert.
Gemäß der ePrivacy-Richtlinie (in den nationalen Cookie-Gesetzen der EU umgesetzt) ist für das Speichern oder den Zugriff auf Cookies auf dem Gerät eines Nutzers eine vorherige informierte Einwilligung erforderlich, es sei denn, das Cookie ist für einen vom Nutzer ausdrücklich angeforderten Dienst unbedingt erforderlich. Umfrage- und Targeting-Cookies von Qualaroo sind nicht zwingend erforderlich und erfordern daher eine Opt-in-Einwilligung, bevor das Script geladen wird. Gemäß DSGVO erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Umfragen eine gültige Rechtsgrundlage. Angesichts der Targeting- und Profilierungsmöglichkeiten des Tools ist die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) die geeignetste und rechtssicherste Grundlage für EWR-Besucher.
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Da Qualaroo Daten auf AWS-Servern in den USA verarbeitet, stellt jede Nutzung durch EWR-ansässige Organisationen eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland gemäß Kapitel V der DSGVO dar. ProProfs nimmt am EU-US Data Privacy Framework (DPF) teil, das einen Angemessenheitsbeschluss für Übermittlungen an zertifizierte US-Organisationen bereitstellt. Betreiber sollten die Gültigkeit der Zertifizierung zum Zeitpunkt des Einsatzes überprüfen und dies im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) dokumentieren. Als zusätzliche Absicherung stützen sich viele Organisationen neben der DPF-Zertifizierung auch auf Standardvertragsklauseln (SCC).
Qualaroo muss in Ihrer Consent Management Platform (CMP) als einwilligungspflichtige Kategorie eingestuft werden. Das Script-Tag oder der Tag-Manager-Trigger darf erst ausgelöst werden, nachdem der Besucher die entsprechende Cookie-Kategorie (typischerweise als Analyse, Feedback oder Forschung bezeichnet) aktiv akzeptiert hat. Das Einwilligungssignal muss granular, freiwillig, spezifisch und informiert sein. Vorangekreuzte Kästchen oder implizite Einwilligung sind gemäß DSGVO nicht gültig.
Für einen DSGVO-konformen Einsatz von Qualaroo in der EU: Schalten Sie das S3-gehostete Script hinter der CMP-Einwilligung; listen Sie alle Qualaroo-Cookies (Name, Zweck, Dauer) in Ihrer Cookie-Richtlinie und der Cookie-Erklärung Ihrer CMP auf; fügen Sie qualaroo.com und cl.qualaroo.com als Drittanbieter in Ihrer Datenschutzerklärung auf; schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit ProProfs ab; dokumentieren Sie den Übermittlungsmechanismus (DPF oder SCCs) in Ihrem VVT; und erwägen Sie eine DSFA bei Verwendung von Identitätsdaten oder bei großangelegter Profilierung. Informieren Sie Besucher in Ihrem Einwilligungshinweis klar darüber, was Qualaroo tut.
Websites using Qualaroo must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) sollte bei der Verwendung von Qualaroo für die großangelegte Besucherprofilierung oder bei der Kombination von Umfrageantworten mit anderen Verhaltensdaten in Betracht gezogen werden. Wesentliche Risikobereiche umfassen: die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA über AWS-Infrastruktur, die Verwendung persistenter Cookies zur Wiedererkennung wiederkehrender Besucher, die potenzielle Erhebung sensibler Informationen durch offene Umfragefragen sowie die Verknüpfung von Umfrageantworten mit der Nutzeridentität über die Traits-API. Unternehmen sollten die Rechtsgrundlage für jede Verarbeitungstätigkeit dokumentieren, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der erhobenen Daten bewerten und geeignete Garantien wie SCCs oder den EU-US-Datenschutzrahmen (DPF) vor dem Einsatz implementieren.
Sample consent text
Wir möchten Qualaroo verwenden, um kurze Umfragen auf dieser Website anzuzeigen und so unseren Service zu verbessern. Qualaroo verwendet Cookies, um Ihren Besuch zu erkennen, und kann Ihre Antworten an Server in den USA übermitteln. Ihre Teilnahme ist vollkommen freiwillig. Klicken Sie auf „Akzeptieren", um Umfrage-Cookies zu erlauben, oder auf „Ablehnen", um ohne diese fortzufahren.
Third-party domains contacted
qualaroo.comcl.qualaroo.coms3.amazonaws.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| _qualaroo_session | persistent | 1 year | Stores a unique visitor identifier used to recognise returning visitors and control survey display frequency across sessions. |
| _qualaroo_s | persistent | 1 year | Records which surveys the visitor has already seen or completed to prevent repeated display of the same Nudge. |
| _qualaroo_t | session | Session | Controls survey throttling and suppression logic within a single browsing session. |
| _qualaroo_identity | persistent | 1 year | Stores user identity traits passed via the Qualaroo Identity API to enable targeted survey delivery to specific user segments. |
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Qualaroo setzt ein sitzungsübergreifendes Besucher-Identifikations-Cookie, um wiederkehrende Besucher zu erkennen und die Wiederholung von Umfragen zu verhindern. Es werden außerdem Session-Cookies gesetzt, um die Umfrage-Anzeigelogik und die Ratenbegrenzung zu steuern. Die genauen Cookie-Namen variieren je nach Konto, tragen aber typischerweise das Präfix "_qualaroo" oder ähnliche Bezeichner. Alle Cookies sollten mit Name, Zweck und Laufzeit in Ihrer Cookie-Erklärung aufgeführt werden.
Ja. Gemäß der EU-ePrivacy-Richtlinie ist eine Einwilligung erforderlich, bevor Qualaroo Cookies auf dem Gerät eines Besuchers setzt, da diese Cookies nicht zwingend für einen vom Nutzer angeforderten Dienst erforderlich sind. Gemäß DSGVO erfordert auch die Verarbeitung von Umfrageantworten, die mit identifizierbaren Personen verknüpft sind, eine gültige Rechtsgrundlage. Die Einwilligung ist angesichts der Targeting- und Profilierungsfunktionen des Tools die geeignetste Grundlage.
Die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) DSGVO ist die empfohlene Rechtsgrundlage für den Einsatz von Qualaroo bei EWR-Besuchern, insbesondere wenn Cookies gesetzt oder die Identity-API verwendet wird, um Antworten mit einzelnen Nutzern zu verknüpfen. Das berechtigte Interesse nach Artikel 6(1)(f) könnte für rein anonyme Umfragen ohne Cookies geltend gemacht werden, ist jedoch angesichts des Standardbetriebs von Qualaroo schwer aufrechtzuerhalten. Dokumentieren Sie Ihre gewählte Grundlage stets in Ihrem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Ja. Qualaroo ist ein US-amerikanischer Dienst, der von ProProfs betrieben wird. Alle Umfragedaten werden auf Amazon Web Services (AWS)-Infrastruktur in den USA verarbeitet und gespeichert. Dies stellt eine Drittlandsübermittlung gemäß DSGVO Kapitel V dar. ProProfs nimmt am EU-US Data Privacy Framework (DPF) teil, das einen Angemessenheitsäquivalenten Mechanismus bereitstellt. Betreiber sollten außerdem die Unterzeichnung von Standardvertragsklauseln (SCC) mit ProProfs für zusätzliche Rechtssicherheit in Betracht ziehen.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird empfohlen, wenn Sie Qualaroo zur großangelegten Besucherprofilierung, zur Kombination von Umfragedaten mit anderen Verhaltensdatensätzen oder zur Verknüpfung von Antworten mit einzelnen Nutzern über die Identity-API einsetzen möchten. Eine DSFA ist gemäß DSGVO Artikel 35 verpflichtend, wenn die Verarbeitung "voraussichtlich ein hohes Risiko" für Personen mit sich bringt. Auch wenn eine vollständige DSFA nicht zwingend erforderlich ist, ist die Dokumentation Ihrer Risikobewertung vor dem Einsatz eines Drittanbieter-Tools mit US-Datenübermittlung empfehlenswert.
Integrieren Sie Qualaroo in Ihre Consent Management Platform (CMP), damit das auf S3 gehostete Script erst nach ausdrücklicher Einwilligung des Besuchers für die entsprechende Cookie-Kategorie geladen wird. Listen Sie alle Qualaroo-Cookies in Ihrer Cookie-Erklärung auf, benennen Sie Qualaroo und ProProfs in Ihrer Datenschutzerklärung als Auftragsverarbeiter, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit ProProfs ab und dokumentieren Sie das EU-US-DPF oder SCCs als Übermittlungsmechanismus in Ihrem VVT. Verwenden Sie die Identity-API nur, wenn Sie eine gesonderte, spezifische Einwilligung für diese Ebene der Datenverlinkung vorliegen haben.
Datenschutzfreundliche Alternativen sind unter anderem Hotjar Ask (mit EU-Datenspeicherungsoptionen), Typeform (mit DSGVO-Steuerelementen) oder selbst gehostete Open-Source-Umfragetools wie LimeSurvey, bei denen Daten vollständig auf Ihrer eigenen Infrastruktur verbleiben können. Für NPS-ähnliche Umfragen können Tools mit EU-basiertem Hosting oder strengerer Datensparsamkeit den Compliance-Aufwand reduzieren. Die richtige Alternative hängt von Ihren Funktionsanforderungen, Ihrer Zielgruppengröße und Ihrer Bereitschaft zum Selbsthosting ab.
Fügen Sie einen eigenen Eintrag für Qualaroo in die Tabelle Ihrer Cookie-Richtlinie ein, mit Cookie-Name, Typ (Analyse oder Targeting), Laufzeit und Zweck. Nennen Sie qualaroo.com und cl.qualaroo.com als beteiligte Drittanbieter-Domains. Aktualisieren Sie den Abschnitt zu Dienstleistern in Ihrer Datenschutzerklärung, indem Sie ProProfs als Auftragsverarbeiter nennen und die US-Datenübermittlung beschreiben. Wenn Sie einen automatisierten Cookie-Scanner verwenden, scannen Sie nach der Bereitstellung von Qualaroo, um neu erkannte Cookies zu erfassen. Überprüfen und aktualisieren Sie mindestens jährlich oder nach wesentlichen Änderungen Ihrer Qualaroo-Konfiguration.