Plerdy
Plerdy ist eine Plattform für Conversion- und Nutzerverhaltensanalyse, die Heatmaps, Session-Aufzeichnungen, Formular-Analytik, SEO-Checks und Feedback-Widgets vereint. Sie wurde 2017 in der Ukraine gegründet und bietet inzwischen EU-Datenresidenz in Frankfurt für europäische Kunden. Da sie Interaktionen auf der Seite aufzeichnet und persistente Besucher-Cookies setzt, erfordert ein Einsatz auf EU-Traffic eine Nutzereinwilligung nach DSGVO und ePrivacy-Richtlinie.
Was macht Plerdy?
Was ist Plerdy
Plerdy ist eine Verhaltensanalyse-Suite, die Heatmaps, Click-Maps, Session-Video-Aufzeichnungen, Formularanalytik, On-Page-SEO-Checks und Feedback-Widgets in einem Tool bündelt. 2017 in Kiew gegründet, betreibt Plerdy heute regionale Rechenzentren in der EU und in den USA, wodurch EU-Kunden ihre Daten in Frankfurt halten können.
Das Tracking erfolgt über einen einzigen JavaScript-Snippet von plerdy.com. Nach dem Laden schreibt das Skript Identifikations-Cookies, erfasst DOM-Interaktionen und streamt sie an die Plerdy-Backend-Server.
Welche Daten erfasst Plerdy
Auf jeder getrackten Seite erfasst Plerdy die IP-Adresse, den User-Agent, die Bildschirmauflösung, die aktuelle URL, den Referrer, Klickkoordinaten, Scrolltiefe, Hover-Events und Formularinteraktionen. Bei Session-Aufzeichnungen werden sämtliche DOM-Mutationen erfasst, um ein abspielbares Video zu rekonstruieren.
Die Besucheridentifikation stützt sich auf persistente Cookies (_plerdyVisitorId, plerdy_uid), typischerweise 1 Jahr gültig, sowie localStorage-Einträge für Queue-Events und Sitzungszustand. Plerdy unterstützt automatisches Eingabe-Masking und CSS-Klassen (plerdy-mask, plerdy-ignore) zum Ausschluss bestimmter Elemente.
DSGVO, ePrivacy und Datenresidenz
Plerdy LLC agiert als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. EU-Kunden müssen bei der Kontoerstellung die Region Frankfurt explizit wählen, andernfalls können Daten in die USA unter SCC transferiert werden. Ein unterzeichneter AV-Vertrag ist erforderlich und im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) zu führen.
Da Plerdy-Cookies und -Aufzeichnungen für den Betrieb der Website nicht zwingend notwendig sind, fallen sie unter Art. 5(3) ePrivacy und §25 TTDSG: vorherige informierte Einwilligung erforderlich. Berechtigtes Interesse kommt nur für aggregierte, nicht identifizierende Heatmaps in Frage, mit dokumentierter Interessenabwägung. Für Session-Aufzeichnungen ist Einwilligung in der Praxis verpflichtend.
Einwilligung und Maskierung
Injizieren Sie das Plerdy-Skript erst nach Einwilligung in die Kategorie Analytik oder Marketing. Konfigurieren Sie das Plerdy-Konto so, dass alle Eingabefelder automatisch maskiert werden, und ergänzen Sie die Klasse plerdy-ignore an Elementen mit potenziell sensiblen Daten (Gesundheit, Zahlung, amtliche IDs).
Auf Seiten mit besonderen Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) Session-Aufzeichnungen vollständig deaktivieren und nur aggregierte Heatmaps mit maximaler Maskierung belassen. Die Konfiguration in der DSFA dokumentieren.
Unterauftragsverarbeiter und Transfers
Plerdy nutzt AWS für den primären Speicher (Region je nach Konto) und Cloudflare für CDN und DDoS-Schutz. Cloudflare terminiert TLS auf weltweit verteilten Edge-Knoten, sodass auch für EU-Konten Verkehr durch Drittland-Infrastruktur laufen kann. Dies ist in der Transfer Impact Assessment zu dokumentieren.
Halten Sie die Liste der Plerdy-Unterauftragsverarbeiter in Ihrer Datenschutzerklärung aktuell. Plerdy veröffentlicht die Liste und informiert Kunden über Änderungen; geben Sie diese Information an die Betroffenen weiter, sofern relevant.
Praktische Compliance-Checkliste
Wählen Sie die Region Frankfurt für EU-Traffic. Schließen Sie den AV-Vertrag. Tragen Sie Plerdy ins Verzeichnis ein. Aktivieren Sie das Eingabe-Auto-Masking und versehen Sie sensible Elemente mit plerdy-ignore. Laden Sie das Skript erst nach Einwilligung. Dokumentieren Sie Rechtsgrundlage (Einwilligung) und Residenz in der Datenschutzerklärung.
Setzen Sie eine explizite Aufbewahrungsdauer für Aufzeichnungen (typischerweise 30 bis 90 Tage) und konfigurieren Sie die automatische Löschung. Bei Multi-Country-Deployments dokumentieren Sie die regionale Nutzung und überprüfen die TIA mindestens jährlich.
Plerdy und die DSGVO
Plerdy ist als „Analyse“ eingestuft. Auf einer Website für Besucher aus der EU darf der Dienst erst nach deren Einwilligung laden und muss in Ihrer Cookie-Richtlinie aufgeführt sein.
- Rechtsgrundlage
- Consent (Art. 6(1)(a) GDPR) for non-essential analytics cookies and behavioural recording; legitimate interest (Art. 6(1)(f) GDPR) may apply to aggregated heatmap data only after a documented balancing test
- Risikostufe
- medium
- Anwendbare Vorschriften
- GDPR, ePrivacy Directive, TTDSG (Germany), CCPA/CPRA
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Plerdy kombiniert Heatmap-Erhebung, Session-Video-Aufzeichnungen, Click-Maps, Formularanalytik und Feedback-Widgets. Wesentliche DSFA-Aspekte: (1) Session-Aufzeichnungen geben Maus-, Scroll-, Tastatur- und Formularinteraktionen wieder und können personenbezogene oder besondere Daten erfassen, wenn Eingabefelder nicht maskiert sind; (2) Plerdy bietet Auto-Masking und CSS-Klassen (plerdy-mask, plerdy-ignore), die jedoch aktiv konfiguriert werden müssen; (3) die persistenten Besucher-Cookies (typischerweise 1 Jahr) bilden zusammen mit der IP-Adresse personenbezogene Daten und ermöglichen sitzungsübergreifende Wiedererkennung; (4) Datenresidenz ist konfigurierbar: EU-Kunden müssen Frankfurt explizit auswählen, um US-Transfers zu vermeiden; (5) Plerdy nutzt Unterauftragsverarbeiter (AWS, Cloudflare), die die Verarbeitungskette in Drittländer ausdehnen können; (6) das Feedback-Widget sammelt Freitexteingaben, die identifizierende oder besondere Daten enthalten können und deren Aufbewahrungsdauer zu prüfen ist.
Beispieltext für Ihr Banner
Wir nutzen Plerdy, um zu verstehen, wie Besucher mit unseren Seiten interagieren (Heatmaps, Click-Maps, Scrolltiefe, Session-Aufzeichnungen). Mit Ihrer Einwilligung setzt Plerdy Cookies und zeichnet anonymisierte Interaktionen mit der Seite auf, die an Server in der Europäischen Union unter AV-Vertrag übermittelt werden. Sensible Formularfelder werden automatisch maskiert. Sie können jederzeit ablehnen, ohne den Zugang zu unseren Diensten zu verlieren.
Was Plerdy setzt und kontaktiert
- Tracking-Methode
- JavaScript tag (plerdy.com/static/script)
- Serverstandort
- European Union (Germany, Frankfurt) for EU customers; United States for global accounts
- Datenübermittlung außerhalb der EU
- Plerdy operates two data regions. EU accounts can be configured to store data in Frankfurt, Germany, with no transfer outside the EU. Global accounts default to US storage with transfers governed by Standard Contractual Clauses. The data residency option must be selected at account creation time and confirmed in the Plerdy DPA.
Gesetzte Cookies (4)
| Name | Typ | Laufzeit | Zweck |
|---|---|---|---|
| _plerdyVisitorId | Analytics | 1 year | Persistent visitor identifier. Links sessions to the same visitor for heatmap, click map and recording reports. |
| plerdy_uid | Analytics | 1 year | User identifier passed to the Plerdy backend to stitch sessions and recordings to a single profile. |
| plerdy_jail | Functional | Session | Tracks whether the current session is being recorded to avoid duplicate recordings on the same visit. |
| plerdyExternalUserId | Analytics | 1 year | Stores an externally provided user identifier (set by the website owner) to correlate Plerdy recordings with customer profiles. |
Kontaktierte Drittanbieter-Domains (4)
plerdy.coma.plerdy.comstatic.plerdy.comapi.plerdy.com
Häufige Fragen zu Plerdy
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten schnell.
Welche Cookies setzt Plerdy?
Die wichtigsten First-Party-Cookies sind _plerdyVisitorId (persistente Besucher-ID, ca. 1 Jahr), plerdy_uid (Nutzer-ID, 1 Jahr) sowie mehrere Sitzungs- und Konfigurations-Cookies. localStorage enthält Queue-Events, Sitzungs-Timing und das Besucher-Token. Keiner davon ist für die Website selbst zwingend erforderlich, alle benötigen daher eine Einwilligung.
Ist eine Einwilligung erforderlich?
Ja für jeden EU-Traffic. Plerdy-Cookies und Verhaltenserhebung sind nicht unbedingt erforderlich, daher verlangen Art. 5(3) ePrivacy und §25 TTDSG eine vorherige informierte Einwilligung. Insbesondere Session-Aufzeichnungen erfassen umfangreiche personenbezogene Daten und sollten als separater Einwilligungszweck präsentiert werden.
Welche Rechtsgrundlage gilt?
Einwilligung ist die sichere Grundlage für Besucher-Cookies und Session-Aufzeichnungen. Für ausschließlich aggregierte, nicht identifizierende Heatmap-Snapshots (ohne individuellen Replay, ohne IP, ohne Fingerprint) ist berechtigtes Interesse mit dokumentierter Interessenabwägung denkbar, Einwilligung bleibt aber vorzuziehen. Die gewählte Grundlage muss in der Datenschutzerklärung stehen.
Überträgt Plerdy Daten außerhalb der EU?
Das hängt von der gewählten Region ab. EU-Konten in Frankfurt halten die Daten für den Kernservice in der EU. Das Cloudflare-CDN kann Traffic über weltweite Edge-Knoten leiten. US-Konten übertragen Daten zu AWS US unter SCC. Region im Plerdy-Dashboard prüfen und in der Datenschutzerklärung dokumentieren.
Brauche ich eine DSFA für Plerdy?
Bei aktivierter Session-Aufzeichnung in der Regel ja, da die EDPB systematische Überwachung und Reproduktion von Nutzerinteraktionen als Hochrisikoverarbeitung einstuft. Die DSFA muss Masking-Konfiguration, Aufbewahrungsdauer, Unterauftragsverarbeiter, Residenz und Betroffenenrechte-Workflow abdecken.
Wie binde ich Plerdy rechtskonform ein?
AV-Vertrag unterzeichnen, EU-Residenz wählen, automatisches Eingabe-Masking aktivieren, plerdy-ignore an sensible Elemente vergeben, Skript erst nach Einwilligung laden, Unterauftragsverarbeiter-Kette dokumentieren und Aufbewahrungsdauer setzen. Auf Seiten mit besonderen Datenkategorien Session-Aufzeichnung deaktivieren und nur aggregierte Heatmaps behalten.
Welche Alternativen zu Plerdy?
EU-Alternativen: Mouseflow (Dänemark), Smartlook (Tschechien), Contentsquare (Frankreich), Hotjar mit EU-Residenz. Open Source / self-hosted: PostHog (self-hosted), Matomo Heatmaps und Session Recording Add-on. Plerdy unterscheidet sich durch das Bundling von Heatmaps mit SEO-Checks und On-Page-Feedback in einem Produkt.
Wie aktualisiere ich meine Cookie-Erklärung?
Listen Sie jeden Plerdy-Cookie mit Name (_plerdyVisitorId, plerdy_uid), Anbieter (Plerdy LLC), Zweck, Laufzeit und Kategorie. Weisen Sie ausdrücklich auf Heatmaps und Session-Aufzeichnung hin. Geben Sie die gewählte Residenz an (Frankfurt oder USA). Listen Sie alle Unterauftragsverarbeiter und verlinken Sie die Plerdy-Datenschutzerklärung.
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