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Jacklist ist ein Website Widget eines Drittanbieters aus dem Bereich Analyse und Interaktion. Verlaessliche oeffentliche Informationen sind begrenzt, daher sollte es wie vergleichbare Widgets behandelt werden: ein Drittanbieter Skript, das ein First Party Cookie setzen kann, um eine Sitzung zu halten und wiederkehrende Besucher fuer Analyse oder Interaktion zu erkennen. Da die Identitaet des Anbieters, der Hostingort und die genauen Cookies nicht oeffentlich bestaetigt sind, sollten Publisher diese aus der Jacklist Dokumentation und dem Auftragsverarbeitungsvertrag pruefen und fuer jedes nicht notwendige Cookie eine Einwilligung einholen.
Jacklist ist ein Website Widget eines Drittanbieters aus dem Bereich Analyse und Interaktion. Verlaessliche oeffentliche Informationen dazu sind begrenzt, daher ist es am sichersten, es wie vergleichbare eingebettete Widgets zu behandeln: ein Skript, das Sie Ihren Seiten hinzufuegen und das ein First Party Cookie speichern kann, um eine Sitzung zu halten und wiederkehrende Besucher zu erkennen. Dieses Verhalten dient in der Regel Analyse oder Interaktionsfunktionen und nicht streng notwendigen Funktionen. Da die genauen Details nicht bestaetigt sind, sollten Sie jede Entscheidung auf die Anbieterdokumentation und nicht auf Annahmen stuetzen.
Wie aehnliche Werkzeuge kann Jacklist ein First Party Sitzungscookie setzen, um den Zustand zu halten, und ein Analysecookie, um wiederkehrende Besucher zu erkennen. Die genauen Namen, Zwecke und Laufzeiten sind nicht oeffentlich bestaetigt, daher sollten alle Beispiele als richtungsweisend gelten, bis Sie sie pruefen. Fragen Sie den Anbieter, ob das Widget weitere Skripte laedt, welche Kennungen es speichert und welche Daten es an seine Server zuruecksendet. Nur die Anbieterdokumentation und der Auftragsverarbeitungsvertrag liefern die massgebliche Liste.
Nach Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie erfordert jedes nicht streng notwendige Cookie eine vorherige Einwilligung, und Analyse oder Interaktionscookies fallen in diese Kategorie. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten brauchen dann eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO, die hier die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) ist. Nur eine wirklich wesentliche Funktion, etwa ein Cookie, das fuer einen vom Nutzer ausdruecklich gewuenschten Dienst noetig ist, koennte ausgenommen sein. Bis Sie bestaetigt haben, dass die Cookies streng notwendig sind, behandeln Sie sie als einwilligungsbasiert.
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Laden Sie das Jacklist Widget erst, nachdem der Besucher in Analyse oder Interaktionscookies eingewilligt hat. In der Praxis bedeutet dies, das Skript hinter Ihre Consent Management Plattform zu setzen, damit es nicht beim ersten Seitenaufruf laeuft. Machen Sie das Ablehnen so einfach wie das Zustimmen und bewahren Sie einen Nachweis der Wahl auf. Da die Anbieterdetails unsicher sind, dokumentieren Sie, was Sie geprueft haben, um die Konfiguration gegenueber einer Aufsichtsbehoerde begruenden zu koennen.
Der Betreiber und der Hostingort von Jacklist sind nicht oeffentlich bestaetigt, daher sollten Sie einen Transfer ausserhalb des Europaeischen Wirtschaftsraums als moeglich behandeln. Fragen Sie den Anbieter, wo das Widget gehostet wird und wo erfasste Daten gespeichert werden. Verlassen Daten den Europaeischen Wirtschaftsraum, setzen Sie die EU Standardvertragsklauseln ein und fuehren Sie eine Transfer Folgenabschaetzung durch. Gehen Sie nicht live, bevor Sie den Datenfluss sicher beschreiben koennen.
Beginnen Sie damit, die Identitaet des Anbieters, die Hostingregion und die genauen Cookies aus der Jacklist Dokumentation und dem Auftragsverarbeitungsvertrag zu pruefen. Fuehren Sie die bestaetigten Cookies in Ihrer Cookie Richtlinie mit Zweck und Dauer auf und schalten Sie das Widget hinter die Einwilligung. Schliessen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag und fuegen Sie, wenn Daten den Europaeischen Wirtschaftsraum verlassen, Standardvertragsklauseln hinzu. Testen Sie zuletzt, ob die Ablehnung das Widget stoppt, und pruefen Sie die Einrichtung erneut, sooft der Anbieter sein Skript aktualisiert.
Websites using Jacklist must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Da verlaessliche oeffentliche Informationen ueber Jacklist begrenzt sind, ist die erste Aufgabe der Konformitaet die Pruefung, nicht die Annahme. Bestaetigen Sie beim Anbieter, wer das Widget betreibt, wo es gehostet wird, welche Cookies es genau setzt und wie lange, und ob Daten den Europaeischen Wirtschaftsraum verlassen. Fuehrt das Widget eine Analyse oder ein Profiling der Besucher in grossem Umfang durch, pruefen Sie den Bedarf einer Datenschutz Folgenabschaetzung, dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage als Einwilligung und halten Sie die Garantien fuer internationale Transfers fest. Wiederholen Sie diese Pruefung, sooft der Anbieter sein Skript aendert.
Sample consent text
Wir nutzen das Jacklist Widget, das Analyse oder Interaktionscookies setzen und Daten mit seinem Anbieter teilen kann, dessen Hostingort wir geprueft haben. Diese Cookies laufen erst, nachdem Sie sie akzeptiert haben. Sie koennen Ihre Einwilligung jederzeit in unseren Cookie Einstellungen verweigern oder widerrufen.
Third-party domains contacted
jacklist.comcdn.jacklist.comapi.jacklist.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| jl_session | functional | session | Indicative only and to be confirmed with the vendor: a first party session cookie that may maintain the widget session state during a visit. |
| jl_uid | analytics | 12 months | Indicative only and to be confirmed with the vendor: a persistent first party cookie that may recognise returning visitors for analytics or engagement. |
| jl_consent | functional | 6 months | Indicative only and to be confirmed with the vendor: a cookie that may record the visitor choice about the widget cookies. |
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Die genauen Cookies sind nicht oeffentlich bestaetigt. Wie vergleichbare Widgets kann Jacklist ein First Party Sitzungscookie wie jl_session und ein Analysecookie wie jl_uid setzen, um wiederkehrende Besucher zu erkennen. Diese Namen sind nur richtungsweisend, daher muessen Sie die echten Cookies, Zwecke und Laufzeiten aus der Anbieterdokumentation bestaetigen.
Sehr wahrscheinlich ja. Wenn das Widget Analyse oder Interaktionscookies setzt, sind diese nicht streng notwendig, daher ist eine vorherige Einwilligung nach Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie und Artikel 6(1)(a) der DSGVO erforderlich. Nur ein wirklich wesentliches Cookie waere ausgenommen, was Sie beim Anbieter bestaetigen sollten.
Fuer Analyse oder Interaktionscookies ist die Rechtsgrundlage die Einwilligung. Eine streng notwendige Funktion, die an einen vom Nutzer gewuenschten Dienst gebunden ist, koennte sich grundsaetzlich auf eine andere Grundlage stuetzen, doch sollten Sie das nicht ohne Bestaetigung annehmen. Dokumentieren Sie die Grundlage, sobald Sie geprueft haben, was das Widget tatsaechlich tut.
Der Hostingort ist nicht oeffentlich bestaetigt, behandeln Sie einen Transfer ausserhalb des Europaeischen Wirtschaftsraums daher als moeglich. Fragen Sie den Anbieter, wo das Widget gehostet wird und wo Daten gespeichert werden. Verlassen Daten den Europaeischen Wirtschaftsraum, setzen Sie die EU Standardvertragsklauseln ein und fuehren Sie eine Transfer Folgenabschaetzung durch.
Das haengt davon ab, was das Widget tut. Fuehrt es eine Analyse oder ein Profiling der Besucher in grossem Umfang durch, kann eine Datenschutz Folgenabschaetzung erforderlich sein. Da die Details unsicher sind, pruefen Sie zuerst die Verarbeitung und entscheiden Sie dann, wobei Sie die Rechtsgrundlage und etwaige Transfers dokumentieren.
Pruefen Sie zuerst die Identitaet des Anbieters, die Hostingregion und die genauen Cookies aus der Dokumentation und dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Schalten Sie das Widget hinter Ihre Consent Management Plattform, damit es erst nach der Einwilligung laedt, fuehren Sie die bestaetigten Cookies in Ihrer Cookie Richtlinie auf und fuegen Sie Standardvertragsklauseln hinzu, wenn Daten den Europaeischen Wirtschaftsraum verlassen. Pruefen Sie die Einrichtung erneut, sooft sich das Skript aendert.
Sie koennen ein Widget eines Anbieters waehlen, der Hosting, Cookies und Transfers klar dokumentiert, oder ein datenschutzfreundliches Werkzeug, das ohne nicht notwendige Cookies auskommt. Das Selbsthosten einer aehnlichen Funktion haelt die Daten unter Ihrer Kontrolle. Was immer Sie waehlen, bestaetigen Sie das Cookieverhalten vor der Bereitstellung.
Fuehren Sie nur Cookies auf, die Sie tatsaechlich geprueft haben. Nennen Sie das Jacklist Widget, beschreiben Sie jedes bestaetigte Cookie mit Zweck und Dauer und geben Sie fuer die nicht notwendigen die Einwilligung als Rechtsgrundlage an. Erwaehnen Sie, dass Daten vom Anbieter verarbeitet werden koennen, und verweisen Sie auf Ihre Cookie Einstellungen, damit Besucher jederzeit widerrufen koennen.