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Hostinger ist ein in Litauen ansässiger Webhoster mit Shared, VPS und Cloud Hosting. Auf der Unternehmenswebsite hostinger.com werden First-Party Cookies für Sitzung, Marketing und Analyse gesetzt.
Hostinger ist ein globales Hosting Unternehmen mit Hauptsitz in Kaunas, Litauen. Es bietet Shared Hosting, VPS, Cloud Hosting, Domainregistrierung und einen Website Builder. Hostinger ist Auftragsverarbeiter für gehostete Inhalte und Verantwortlicher für die eigene Marketingseite.
Auf hostinger.com werden First-Party Cookies für Authentifizierung, Warenkorb, A/B Tests, Affiliate Tracking und Analyse gesetzt. Drittanbieter Tags wie Google Analytics, Google Ads, Meta Pixel und TikTok werden erst nach Einwilligung geladen.
Hostinger betreibt eigene Rechenzentren und nutzt AWS Regionen in der EU, in den USA, in Großbritannien, in Singapur, in Brasilien und in Indien. Support , Abrechnungs und Analysedaten können in Litauen und in den USA verarbeitet werden.
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Der Hostingdienst stützt sich auf Vertragserfüllung. Strikt notwendige Cookies basieren auf berechtigtem Interesse, während Marketing und Analytics Cookies eine vorherige, freiwillige Einwilligung gemäß ePrivacy Richtlinie und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO benötigen.
Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Hostinger, dokumentieren Sie Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers, konfigurieren Sie Ihr CMP so, dass nicht essenzielle Cookies vor Einwilligung blockiert werden, und nennen Sie Hostinger als Auftragsverarbeiter in Ihrer Datenschutzerklärung.
Websites using Hostinger must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA ist für die Nutzung von Hostinger als Hoster gewöhnlicher Websites in der Regel nicht erforderlich. Sie kann nötig sein, wenn die gehostete Anwendung besondere Datenkategorien in großem Umfang verarbeitet. Dokumentieren Sie Standort, Subunternehmer und Sicherheitsmaßnahmen.
Sample consent text
Wir nutzen Hostinger zum Hosten unserer Website und setzen Marketing und Analytics Cookies auf unserer Domain. Stimmen Sie dem Setzen nicht notwendiger Cookies zu?
Third-party domains contacted
hostinger.comhostinger.ioh-cdn.comawstrack.mecloudfront.netCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| hostinger_session | necessary | Session | Maintains the authenticated user session on hostinger.com |
| XSRF-TOKEN | necessary | 2 hours | CSRF protection token for form submissions on hostinger.com |
| hostinger_country | preferences | 30 days | Stores the visitor country to display localised pricing and language |
| h_locale | preferences | 1 year | Stores the selected language preference for the hostinger.com interface |
| _ga | analytics | 2 years | Google Analytics user identifier used to distinguish unique visitors |
| _gid | analytics | 24 hours | Google Analytics session identifier used to distinguish users |
| hostinger_affiliate | marketing | 30 days | Tracks referrals from affiliate partners for commission attribution |
| _fbp | marketing | 3 months | Meta Pixel cookie for advertising and conversion tracking |
Hostinger erhebt Analyse-Daten — Sie benötigen rechtlich ein Cookie-Banner. Testen Sie FlowConsent kostenlos.
Auf hostinger.com setzt Hostinger First-Party Session Cookies für Authentifizierung und Warenkorb sowie Marketing und Analytics Cookies für Affiliate Tracking und A/B Tests. Die gehostete Website selbst setzt keine Hostinger Cookies, sondern nur die Cookies, die Sie in Ihrer Anwendung konfigurieren.
Für das reine Hosting ist keine Einwilligung erforderlich, da es sich um Vertragserfüllung handelt. Für Marketing und Analytics Cookies auf hostinger.com und für Drittanbieter Tags auf Ihrer gehosteten Seite ist eine vorherige Einwilligung erforderlich.
Für den Hosting Dienst ist die Grundlage Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Strikt notwendige Cookies stützen sich auf berechtigtes Interesse, Marketing und Analytics Cookies auf Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und der ePrivacy Richtlinie.
Ja. Je nach gewähltem Rechenzentrum und Analyse Partnern können Daten in die USA, nach Großbritannien, Singapur, Brasilien und Indien übermittelt werden. Hostinger nutzt Standardvertragsklauseln und gegebenenfalls das EU US Data Privacy Framework.
Eine DSFA ist allein wegen der Hostinger Nutzung in der Regel nicht erforderlich. Sie kann notwendig werden, wenn die gehostete Anwendung besondere Datenkategorien in großem Umfang verarbeitet, Nutzer systematisch überwacht oder automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung trifft.
Schließen Sie den Hostinger Auftragsverarbeitungsvertrag, wählen Sie nach Möglichkeit ein EU Rechenzentrum, dokumentieren Sie Standardvertragsklauseln und konfigurieren Sie Ihr CMP so, dass nicht notwendige Cookies vor Einwilligung blockiert werden. Halten Sie die Liste der Unterauftragsverarbeiter aktuell.
Ja. Europäische Anbieter wie OVHcloud, Scaleway, Infomaniak, Hetzner und IONOS bieten vergleichbares Shared, VPS und Cloud Hosting mit Infrastruktur in der EU und reduzieren so Bedenken zu Drittlandtransfers.
Nennen Sie Hostinger als Hosting Auftragsverarbeiter, beschreiben Sie die verarbeiteten Datenkategorien, den Rechenzentrumsstandort und anwendbare Transfer Garantien. Verlinken Sie auf die Hostinger Datenschutzerklärung und den AVV.