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GoatCounter ist ein datenschutzfreundliches Open Source Webanalyse Tool des niederlaendischen Entwicklers Martin Tournoij. Die gehostete Version ist fuer nicht kommerzielle Nutzung kostenlos, die EUPL lizenzierte selbst gehostete Version bietet volle Kontrolle. GoatCounter ist bewusst minimalistisch: keine Cookies, keine persistenten Identifier, kein IP Tracking, kein Fingerprinting. Der gehostete Dienst laeuft auf EU Infrastruktur. In der Standardkonfiguration faellt er in der Regel unter die Analytics Ausnahme der CNIL.
GoatCounter ist ein Open Source Webanalyse Tool des niederlaendischen Entwicklers Martin Tournoij mit Sitz in Irland. Es wird unter der EUPL 1.2 Lizenz vertrieben und ist entweder als gehosteter Dienst verfuegbar (kostenlos fuer nicht kommerzielle Nutzung bis 100k Seitenaufrufe pro Monat, kostenpflichtig darueber oder fuer kommerzielle Nutzung) oder als selbst gehostetes Einzelbinary in Go. GoatCounter ist absichtlich minimalistisch: zaehlt Page Views und produziert aggregierte Statistiken, ohne mit Google Analytics in Funktionsbreite zu konkurrieren. Diese Beschraenkung ist gewollt und Basis der datenschutzfreundlichen Architektur.
Pro Page View erhaelt GoatCounter URL, Document Referer, User Agent (geparsed in Browser und OS), Bildschirmgroesse und IP des Besuchers. Die IP wird sofort server seitig mit einem alle 8 Stunden rotierenden Salt gehasht; der Hash zaehlt eindeutige Besucher in dieser Zeitspanne und ist danach nicht mehr umkehrbar. Kein Cookie wird gesetzt. Kein persistenter Identifier auf dem Geraet oder server seitig. Kein Fingerprinting. Ausgabe ist ein aggregiertes Dashboard mit Page Views, Referrern, Browsern, Laendern (per IP Geolocation vor dem Hashing) und Geraeten.
Da keine Cookies gesetzt werden und keine Informationen auf oder vom Endgeraet gelesen werden, greift Art. 5 Abs. 3 ePrivacy auf GoatCounter nicht. Unter DSGVO ist die Rechtsgrundlage berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f fuer den Betrieb der Website und das Verstaendnis des aggregierten Traffics. Die CNIL Deliberation 2020-091 listet Analytics Tools mit diesen Kriterien (keine Cookies, kein Cross Site Identifier, aggregierte Ausgabe, EU Residenz) als von der Einwilligung ausgenommen; GoatCounter erfuellt diese Kriterien in der Standardkonfiguration.
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Der gehostete GoatCounter Dienst laeuft auf EU Infrastruktur (Deutschland) unter Kontrolle des Autors. Die selbst gehostete Version ist ein Einzelbinary, das Betreiber auf eigener Infrastruktur (Linux Server, Container, VPS) ausfuehren. Self Hosting gibt volle Kontrolle ueber Residenz, Aufbewahrung und Incident Response. Fuer Betreiber mit strengen Residenz oder Souveraenitaetsanforderungen ist Self Hosting auf EU Infrastruktur eine robuste Option. Selbst gehostete Installationen sollten regelmaessig gesichert und fuer Sicherheitspatches aktualisiert werden.
GoatCounter muss nicht im Cookie Banner erscheinen, da es keine Cookies setzt. Manche Betreiber erwaehnen es zur Transparenz in der Datenschutzerklaerung, obwohl technisch nicht erforderlich. Wer GoatCounter allein nutzt (ohne Google Analytics, Meta Pixel oder andere consent pflichtige Tracker) kann in vielen Faellen den Cookie Banner komplett vermeiden, was UX und Conversion verbessert.
GoatCounter in Standardkonfiguration (keine IP Erfassung, keine Cookies) nutzen, um in der CNIL Ausnahme zu bleiben. Im Verarbeitungsverzeichnis unter berechtigtem Interesse fuer Sicherheit und Statistik fuehren. In der Datenschutzerklaerung GoatCounter mit Datenkategorien (URL, Referer, User Agent, Land, Bildschirmgroesse) und Rechtsgrundlage erwaehnen. Das Do Not Track Signal beachten, wie GoatCounter es standardmaessig tut. Page View Filter fuer Admin URLs konfigurieren. GoatCounter nicht mit Cross Site Identifiern oder anderen Tracking Tools kombinieren, ohne die daraus folgenden Einwilligungspflichten zu akzeptieren.
Websites using GoatCounter must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
GoatCounter hat designbedingt minimale DSFA Implikationen: (1) keine Cookies; (2) kein persistenter Besucher Identifier; (3) IPs werden server seitig mit einem 8 Stunden rotierenden Salt gehasht zum taeglichen Unique Counting, danach nicht mehr umkehrbar; (4) Daten in der EU gehostet; (5) nur aggregierte Statistiken (Page Views, Referrer, Land, Browser, Bildschirmgroesse). Die CNIL akzeptiert dieses Design unter ihrer Analytics Ausnahme (Deliberation 2020-091), sofern GoatCounter nicht mit anderen Tracking Tools kombiniert wird. Eine DSFA ist in der Regel nicht erforderlich.
Sample consent text
Wir setzen GoatCounter (betrieben in der Europaeischen Union) ein, um Besuche zu zaehlen und zu verstehen, welche Seiten populaer sind. GoatCounter setzt keine Cookies auf Ihrem Geraet, speichert Ihre IP nicht (sie wird kurz fuer das Tages Unique Counting gehasht und dann verworfen) und verfolgt Sie weder sitzungs noch seitenuebergreifend. Wir erheben nur aggregierte Statistiken auf Basis unseres berechtigten Interesses. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich; Sie koennen ueber das Do Not Track Signal Ihres Browsers opt out signalisieren, das wir respektieren.
GoatCounter erhebt Analyse-Daten — Sie benötigen rechtlich ein Cookie-Banner. Testen Sie FlowConsent kostenlos.
Nein. GoatCounter setzt keine Cookies auf dem Endgeraet des Besuchers. Das ist eine bewusste Designentscheidung und der Hauptgrund, warum es unter die CNIL Analytics Ausnahme faellt.
Nein. Da GoatCounter keine Informationen auf oder vom Endgeraet liest, greift Art. 5 Abs. 3 ePrivacy nicht. Die CNIL Deliberation 2020-091 akzeptiert Analytics Tools mit bestimmten Kriterien (keine Cookies, kein Cross Site Identifier, aggregierte Ausgabe, EU Residenz) als von der Einwilligung ausgenommen; GoatCounter erfuellt sie in Standardkonfiguration.
Berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO fuer Betrieb der Website und Verstaendnis des aggregierten Traffics. Die IP wird unter dieser Grundlage kurz fuer den taeglichen Hash zum Unique Counting verarbeitet.
Nein. Der gehostete Dienst laeuft auf EU Infrastruktur (Deutschland). Selbst gehostete Installationen unterliegen dem Betreiber. Der Autor hat oeffentlich zugesagt, alle gehosteten Daten in der EU zu halten.
Nein, eine DSFA ist in der Regel nicht erforderlich. Die Privacy by Design Architektur (keine Cookies, kein persistenter Identifier, EU Residenz, aggregierte Ausgabe) liegt deutlich unter der Hochrisiko Schwelle des Art. 35 DSGVO.
Standardkonfiguration mit deaktivierter IP Erfassung und Standard count.js Snippet verwenden. Im Verarbeitungsverzeichnis unter berechtigtem Interesse fuehren. In der Datenschutzerklaerung mit Datenkategorien und Rechtsgrundlage erwaehnen. Do Not Track beachten. Page View Filter fuer Admin URLs bei Bedarf konfigurieren. Nicht mit Cross Site Identifiern oder anderem Tracking kombinieren, das die Privacy Garantien aushebeln wuerde.
Weitere datenschutzfreundliche Analytics Tools: Plausible (Estland), Simple Analytics (Niederlande), Fathom (Kanada), Pirsch (Deutschland), Umami (Open Source, US), Open Web Analytics (Open Source, Self Hosted), Matomo (Frankreich, Self Hosted oder Cloud EU) und Cabin (Kanada). EU Optionen wie Plausible, Simple Analytics und Pirsch teilen die Privacy Haltung von GoatCounter.
GoatCounter muss nicht im Cookie Banner erscheinen, da es keine Cookies setzt. In der Datenschutzerklaerung als Auftragsverarbeiter (oder als selbst gehostete Infrastruktur) mit Datenkategorien (URL, Referer, User Agent, Land, Bildschirmgroesse), Rechtsgrundlage (berechtigtes Interesse), Aufbewahrungsfrist und EU Standort erwaehnen. Ein Widerrufsmechanismus ist nicht erforderlich, Do Not Track wird automatisch beachtet.