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FACT Finder ist eine deutsche Plattform für E Commerce Suche, Merchandising und Personalisierung, die im DACH Raum weit verbreitet ist. Sie liefert intelligente Suche, Navigation und Produktempfehlungen, und zur Personalisierung der Ergebnisse verfolgt sie das Such und Klickverhalten und speichert über Cookies eine Besucherkennung. Aus Deutschland betrieben, bleibt die Kernverarbeitung in der EU, doch die verhaltensbasierte Personalisierung nutzt nicht notwendige Cookies; daher erfordert sie eine vorherige Einwilligung nach DSGVO und ePrivacy Richtlinie.
FACT Finder ist eine Plattform für E Commerce Suche und Merchandising, betrieben von der FACT Finder GmbH in Deutschland, beliebt bei Onlinehändlern im DACH Raum und in Europa. Sie bietet KI gestützte Suche, geführte Navigation und personalisierte Empfehlungen, die sich an das Käuferverhalten anpassen. Das Hinzufügen von FACT Finder lädt Skripte, die Suche und Browsing beobachten und Cookies im Browser speichern.
FACT Finder verarbeitet Suchanfragen, Klicks, angesehene und gekaufte Produkte und eine dauerhafte Besucherkennung zur Personalisierung der Ergebnisse sowie technische Daten wie IP Adresse und Gerät. Es baut ein Verhaltensprofil auf, damit sich Suche und Empfehlungen an jeden Käufer anpassen. Wenn Sie Bestell oder Kundendaten für die Analyse übergeben, werden diese ebenfalls verarbeitet.
Die strikt notwendige Suche kann oft mit funktionalem Speicher laufen, aber die Personalisierung beruht auf Verhaltensprofiling mit nicht notwendigen Cookies, daher verlangt die ePrivacy Richtlinie eine vorherige Einwilligung und die DSGVO eine Rechtsgrundlage und Transparenz. Profiling, das prägt, was jeder Käufer sieht, sollte klar erläutert werden. FACT Finder handelt als Auftragsverarbeiter, daher ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich.
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Holen Sie eine vorherige Opt in Einwilligung ein, bevor die Personalisierungs Cookies gesetzt werden und das Profiling beginnt, und blockieren Sie diese Skripte hinter Ihrem Consent Banner. Sie können Besuchern, die ablehnen, eine nicht personalisierte Suche anbieten, sodass die Kernfunktion verfügbar bleibt. Halten Sie die Einwilligung spezifisch und leicht widerrufbar.
Die FACT Finder GmbH hat ihren Sitz in Deutschland, innerhalb der Europäischen Union, daher bleibt die Kernverarbeitung in der EU und eine Drittlandübermittlung wird in der Regel vermieden. Bestätigen Sie die Hostingregion und ob Subunternehmer außerhalb der EU tätig sind, und wenden Sie gegebenenfalls Standardvertragsklauseln und eine Transfer Folgenabschätzung an. Halten Sie die Datenstandorte in Ihrer Dokumentation fest.
Für einen konformen Einsatz machen Sie die Personalisierung von der Einwilligung abhängig, bieten eine nicht personalisierte Suche als Rückfall an und schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Bestätigen Sie das EU Hosting, minimieren Sie die geteilten Kundendaten und legen Sie Speicherfristen für Verhaltensprofile fest. Nennen Sie FACT Finder in Ihrer Cookie Richtlinie und Datenschutzerklärung und überprüfen Sie regelmäßig die Subunternehmer.
Websites using FACT Finder must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
FACT Finder profiliert das Käuferverhalten, um Suche und Empfehlungen zu personalisieren, was ein Profiling im Sinne der DSGVO ist und sein Risiko prägt, auch wenn das EU Hosting das Übermittlungsrisiko senkt. Wichtige DSFA Punkte: (1) dauerhafte Besucherkennungen und Verhaltensprofiling, die beeinflussen, was jeder Käufer sieht; (2) Erfassung von Such , Browsing und Kaufdaten, die Vorlieben offenlegt; (3) nicht notwendige Cookies, die vor dem Profiling eine Einwilligung erfordern; (4) EU Hosting, das Daten in der EU hält, wobei nicht EU Subunternehmer Garantien benötigen; (5) Notwendigkeit eines Auftragsverarbeitungsvertrags, einer nicht personalisierten Rückfalloption und von Speicherfristen. Eine DSFA ist bei großen Katalogen oder detaillierter Personalisierung ratsam.
Sample consent text
Wir nutzen FACT Finder für Suche und personalisierte Produktempfehlungen. Mit Ihrer Einwilligung setzt FACT Finder Cookies und erfasst Ihre Suchen, Klicks und Käufe, um die Ergebnisse anzupassen. FACT Finder wird aus Deutschland betrieben und handelt als Auftragsverarbeiter. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über unsere Cookie Einstellungen widerrufen, die Suche funktioniert auch ohne Personalisierung.
Third-party domains contacted
fact-finder.comfact-finder.decdn.fact-finder.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| fact-finder-session | Functional | Session | Maintains the search session and keeps search state consistent during a visit. |
| fact-finder-uid | Personalization | 1 year | Stores a persistent visitor identifier used to personalise search results and recommendations. |
| fact-finder-tracking | Personalization | 1 year | Records search and click behaviour used to build a profile and tailor results. |
FACT Finder erhebt Analyse-Daten — Sie benötigen rechtlich ein Cookie-Banner. Testen Sie FlowConsent kostenlos.
FACT Finder setzt ein funktionales Cookie für die Suchsitzung und Personalisierungs Cookies, die eine Besucherkennung speichern und das Such und Browsingverhalten erfassen. Die Personalisierungs Cookies sind nicht unbedingt erforderlich und benötigen eine Einwilligung. Eine einfache, nicht personalisierte Suche kann mit nur funktionalen Cookies laufen.
Ja für die Personalisierungsfunktionen, da sie nicht notwendige Cookies setzen und Verhalten profilieren. Holen Sie vor Beginn des Profilings eine vorherige Opt in Einwilligung ein und erwägen Sie, ablehnenden Personen eine nicht personalisierte Suche anzubieten.
Verhaltensprofiling und Personalisierung stützen sich auf die Einwilligung (Art. 6(1)(a)) und die ePrivacy Richtlinie. Die strikt notwendige Suchfunktion kann sich auf das berechtigte Interesse stützen, das Tracking zur Personalisierung der Ergebnisse benötigt jedoch eine Einwilligung.
In der Regel nicht. Die FACT Finder GmbH hat ihren Sitz in Deutschland, daher bleibt die Kernverarbeitung in der EU. Bestätigen Sie die Hostingregion und ob Subunternehmer außerhalb der EU sind, und wenden Sie gegebenenfalls Standardvertragsklauseln und eine Transfer Folgenabschätzung an.
Eine DSFA ist ratsam, da FACT Finder das Käuferverhalten profiliert, um Ergebnisse zu personalisieren. Bewerten Sie die dauerhaften Kennungen, die Such und Kaufdaten, den Hostingort und Ihre Speicherfristen. Das EU Hosting senkt das Übermittlungsrisiko.
Blockieren Sie die Personalisierungsskripte hinter Ihrem Consent Banner, bieten Sie eine nicht personalisierte Suche als Rückfall an, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag und bestätigen Sie das EU Hosting. Minimieren Sie geteilte Kundendaten, legen Sie Speicherfristen fest und dokumentieren Sie FACT Finder in Ihrer Cookie Richtlinie und Datenschutzerklärung.
Ja. Selbst gehostete Suchmaschinen wie Typesense oder Meilisearch oder andere in der EU ansässige Suchanbieter können Suche mit weniger Verhaltensprofiling bieten. Sie verringern Cookies und Tracking, fortgeschrittenes Merchandising kann jedoch mehr Konfiguration erfordern.
Fügen Sie einen FACT Finder Eintrag hinzu, der die funktionalen und Personalisierungs Cookies, ihre Zwecke und Laufzeiten, das Profiling des Suchverhaltens und die Verarbeitung in Deutschland auflistet. Verweisen Sie auf die Datenschutzerklärung von FACT Finder und überprüfen Sie den Eintrag bei Änderungen der Cookies oder Subunternehmer.