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Databuddy ist eine privacy first und cookielose Web Analytics Plattform, die auf DSGVO Konformität ausgelegt ist. Sie misst Besuche, Seitenaufrufe und Conversions anhand anonymisierter, aggregierter Daten, ohne Tracking Cookies zu setzen oder standortübergreifende Profile zu bilden. In der Europäischen Union gehostet, ist Databuddy darauf ausgelegt, unter den ePrivacy Ausnahmen für Reichweitenmessung zu laufen, und bietet eine einwilligungsfreundliche Alternative zu klassischen Analysetools.
Databuddy ist eine privacy first Web Analytics Plattform, die als leichtgewichtige, cookielose Alternative zu Google Analytics positioniert ist. Sie liefert die wichtigsten Kennzahlen, Besuche, Seitenaufrufe, Verweisquellen, Geräte, Länder und Conversion Ereignisse, ohne einzelne Besucher zu identifizieren. Das Skript ist klein, lädt schnell und ist so gestaltet, dass europäische Anbieter ihre Reichweite messen können und dabei die verarbeiteten personenbezogenen Daten minimieren. Databuddy vermarktet sich als konform durch Design, mit Daten, die in der Europäischen Union gehostet werden.
Databuddy ist auf Datenminimierung ausgelegt. Es setzt keine persistenten Tracking Cookies und speichert keine stabile Besucherkennung auf dem Gerät. Stattdessen leitet es aus nicht persistenten Signalen eine kurzlebige, rotierende Signatur ab, um eindeutige Besuche innerhalb eines Tages zu zählen, und verwirft sie dann. IP Adressen werden vorübergehend zur Ableitung des Landes genutzt und nicht im Klartext gespeichert. Die Plattform erfasst Seiten URLs, Verweisquellen, Browser und Gerätetyp, Bildschirmgröße und vom Anbieter definierte benutzerdefinierte Ereignisse. Es werden keine Werbe Kennungen erstellt und keine Daten verkauft.
Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie verlangt eine Einwilligung nur, wenn ein Dienst Informationen auf dem Endgerät des Nutzers speichert oder daraus ausliest. Da Databuddy keine Cookies schreibt und den Gerätespeicher nicht zu Tracking Zwecken liest, kann es außerhalb des Einwilligungsauslösers von Artikel 5(3) liegen. Die Verarbeitung der resultierenden Analysedaten fällt weiterhin unter die DSGVO, wobei sich der Anbieter auf das berechtigte Interesse stützt. Die CNIL und andere europäische Behörden akzeptieren, dass streng anonymisierte oder sorgfältig begrenzte Reichweitenmessung von der Einwilligung ausgenommen sein kann, wenn sie nur dem Anbieter dient und nicht geteilt wird.
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Wenn Databuddy in seinem cookielosen, standortbezogenen Standardmodus konfiguriert ist, akzeptieren viele europäische Behörden, dass für die Analyse selbst kein Einwilligungsbanner erforderlich ist, im Einklang mit der CNIL Ausnahme für Reichweitenmessung. Anbieter sollten Nutzer dennoch in der Datenschutzerklärung informieren. Aktiviert der Anbieter eine Funktion, die eine Kennung auf dem Gerät speichert oder Daten standortübergreifend verknüpft, gilt die Ausnahme nicht mehr und eine vorherige Einwilligung wird erforderlich.
Databuddy hostet und verarbeitet Analysedaten innerhalb der Europäischen Union, wodurch das Problem der internationalen Übermittlung entfällt, das Analysetools mit Sitz in den Vereinigten Staaten betrifft. Für den Kerndienst ist bei Nutzung der EU Region kein Rückgriff auf das EU US Data Privacy Framework erforderlich. Anbieter sollten die konfigurierte Datenregion in ihrem Konto bestätigen und Databuddy als Auftragsverarbeiter mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentieren.
Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Databuddy ab und erfassen Sie es als Auftragsverarbeiter in Ihrem Verzeichnis nach Artikel 30. Belassen Sie die Bereitstellung im cookielosen Modus und vermeiden Sie standortübergreifende Kennungen, wenn Sie sich auf die Einwilligungsausnahme stützen möchten. Beschreiben Sie die Reichweitenmessung in Ihrer Datenschutzerklärung einschließlich der Datenkategorien und der Aufbewahrungsdauer. Auch wenn kein Banner erforderlich ist, geben Sie Nutzern eine klare Widerspruchsmöglichkeit und überprüfen Sie die Konfiguration bei neuen Databuddy Funktionen.
Websites using Databuddy must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA ist für Databuddy in der cookielosen, anonymisierten Konfiguration in der Regel nicht erforderlich, da minimale Daten ohne persistente Kennung verarbeitet werden. Bewerten Sie neu, wenn Sie Kennungen aktivieren oder Daten mit anderen Quellen kombinieren.
Sample consent text
Wir nutzen Databuddy, ein privacy first und cookieloses Analysetool, das in der Europäischen Union gehostet wird, um die Nutzung unserer Website zu verstehen. Databuddy setzt keine Tracking Cookies, speichert keine persistente Kennung auf Ihrem Gerät und bildet kein standortübergreifendes Profil. Die aggregierten Daten verbleiben in der Europäischen Union. Da es sich um eng begrenzte Reichweitenmessung handelt, läuft es unter der ePrivacy Ausnahme; Sie können jederzeit widersprechen.
Third-party domains contacted
databuddy.ccbasket.databuddy.ccapp.databuddy.cccdn.databuddy.ccDatabuddy erhebt Analyse-Daten — Sie benötigen rechtlich ein Cookie-Banner. Testen Sie FlowConsent kostenlos.
Nein. Databuddy ist durch Design cookielos. Es schreibt keine Tracking Cookies und speichert keine persistente Kennung auf Ihrem Gerät. Zur Zählung eindeutiger Besuche leitet es aus nicht persistenten Signalen eine kurzlebige, rotierende Signatur ab und verwirft sie, weshalb es den für cookiebasierte Analysen geltenden Einwilligungsauslöser vermeiden kann.
In der cookielosen, standortbezogenen Standardkonfiguration kann sich Databuddy auf die von der CNIL und ähnlichen Behörden anerkannte ePrivacy Ausnahme zur Reichweitenmessung stützen, sodass für die Analyse selbst in der Regel kein Banner erforderlich ist. Sie müssen Besucher dennoch in Ihrer Datenschutzerklärung informieren, und eine Einwilligung wird nötig, sobald Sie eine Kennung oder eine standortübergreifende Funktion aktivieren.
Der Anbieter stützt sich auf das berechtigte Interesse nach Artikel 6(1)(f) DSGVO zur Messung seiner Reichweite. Da Databuddy den Gerätespeicher nicht zu Tracking Zwecken nutzt, wird die Einwilligungspflicht nach Artikel 5(3) ePrivacy in der anonymisierten, standortbezogenen Betriebsart in der Regel nicht ausgelöst.
Nein, wenn die Region Europäische Union genutzt wird. Databuddy hostet und verarbeitet Analysedaten in der EU, daher ist für den Kerndienst kein Rückgriff auf das EU US Data Privacy Framework erforderlich. Bestätigen Sie Ihre konfigurierte Datenregion und dokumentieren Sie sie.
Eine DSFA ist für die cookielose, anonymisierte Konfiguration in der Regel nicht erforderlich, da die Daten minimal sind und keine persistente Kennung erstellt wird. Bewerten Sie neu, wenn Sie Kennungen aktivieren, Databuddy Daten mit anderen Quellen kombinieren oder sensible Inhalte messen.
Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab, erfassen Sie Databuddy als Auftragsverarbeiter und belassen Sie die Bereitstellung im cookielosen Modus ohne standortübergreifende Kennungen. Beschreiben Sie die Reichweitenmessung und die Aufbewahrung in Ihrer Datenschutzerklärung und bieten Sie eine klare Widerspruchsmöglichkeit, auch wenn kein Banner erforderlich ist.
Weitere datenschutzfreundliche, oft cookielose Analysen sind Plausible, ohne Cookies konfiguriertes Matomo, Fathom, Simple Analytics und Umami. Google Analytics ist die wichtigste Alternative, stützt sich aber auf Cookies und Übermittlungen in die Vereinigten Staaten, was eine Einwilligung und eine stärkere Transferanalyse erfordert.
Da Databuddy keine Cookies setzt, kann Ihre Cookie Richtlinie angeben, dass die Analyse cookielos ist und keine Kennung auf dem Gerät speichert. Erwähnen Sie Databuddy im Analyseabschnitt Ihrer Datenschutzerklärung, beschreiben Sie die erhobenen Daten und das EU Hosting und weisen Sie darauf hin, dass es unter der ePrivacy Ausnahme zur Reichweitenmessung arbeitet.