Countly
Countly ist eine Produkt Analytics Plattform in zwei Varianten: eine Open Source Community Edition (selbst gehostet) und eine Enterprise Edition (selbst gehostet oder als managed SaaS). Sie verfolgt Sessions, Views, Events, Abstürze und Nutzer Properties für Web und Mobile, mit starken Datenschutzkontrollen (No Cookie Modus, IP Anonymisierung, Einwilligungsmanagement, automatische Löschung). Für EU Sites kann Countly als selbst gehostete, DSGVO freundliche Alternative zu Google Analytics dienen.
Was macht Countly?
Was ist Countly
Countly ist eine Open Source Produkt Analytics Plattform der Count Ly Ltd (UK) und Count Ly Inc. (USA). Sie erfasst Sessions, Views, Custom Events, Abstürze, Performance Metriken und Nutzer Properties für Web und Mobile Apps. Countly gibt es als Open Source Community Edition (selbst gehostet unter AGPL) und als Enterprise Edition (selbst gehostet oder als managed SaaS). Im Vergleich zu Google Analytics wurde Countly mit Datenschutzkontrollen entwickelt: Einwilligungsmanagement, No Cookie Modus, IP Anonymisierung, konfigurierbare Speicherdauer und nutzerbezogene Löschung sind integriert.
Welche Daten und Cookies Countly erhebt
Standardmäßig erfasst das Web SDK Session Start und Ende, Page Views, Bildschirmgröße, Locale, Referrer, Custom Events und Abstürze. Es erzeugt eine Geräte ID, die in localStorage (cly_id) oder optional in einem First Party Cookie gespeichert wird. Ohne explizite Konfiguration setzt Countly keine Drittcookies; localStorage Werte sind durch den Besucher löschbar. Der No Cookie Modus deaktiviert persistente Identifier und nutzt eine zufällige Session ID. IP Adressen können auf Serverseite gekürzt oder verworfen werden.
DSGVO und ePrivacy Folgen
Im Standardmodus speichert Countly Daten auf dem Endgerät (localStorage), womit Paragraf 25 TTDSG eine Einwilligung verlangt, da der Identifier nicht zwingend erforderlich ist. Im No Cookie Modus mit IP Anonymisierung und kurzer Speicherdauer akzeptieren mehrere EU Aufsichten (CNIL Reichweitenausnahme, BfDI Empfehlungen, datatilsynet) berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Consent API von Countly kann das gesamte SDK hinter einer Einwilligungsentscheidung schalten und einzelne Feature Streams (Events, Abstürze, Nutzer Properties) gezielt aktivieren.
Ist eine Einwilligung erforderlich
Im Standardmodus mit persistenten Identifiern ja. Im gehärteten Modus (kein Cookie, kein localStorage, IP Anonymisierung, kein Drittparteien Sharing, kurze Speicherdauer, EU Selfhost) lässt sich Countly im Rahmen der Reichweitenmessungsausnahme einsetzen, die mehrere EU Aufsichten veröffentlichen. Die Countly Dokumentation unterstützt beide Modi und stellt die Consent API bereit.
Datentransfers
Im Selfhost (Community oder Enterprise) verlassen Daten die Kundeninfrastruktur nicht. Bei Countly SaaS sind Count Ly Inc. (USA) und Count Ly Ltd (UK) Auftragsverarbeiter. EU Kunden können die EU Region wählen. Count Ly Inc. stützt sich auf das EU US Data Privacy Framework für Übermittlungen an zertifizierte Einheiten und auf SCC für verbleibende Flüsse. Das DPA ist öffentlich.
Praktische Schritte zur Compliance
Für maximale Compliance hosten Sie Countly Community in der EU, aktivieren den No Cookie Modus und die IP Anonymisierung, setzen die Aufbewahrung auf wenige Wochen und nutzen entweder berechtigtes Interesse mit transparentem Hinweis oder integrieren Countly hinter einem Banner über die Consent API. Aktualisieren Sie die Datenschutzerklärung um die Deployment Details und nennen Sie die AGPL Lizenz zur Transparenz. Dokumentieren Sie die Integration im Verarbeitungsverzeichnis.
Countly und die DSGVO
Countly ist als „Analyse“ eingestuft. Auf einer Website für Besucher aus der EU darf der Dienst erst nach deren Einwilligung laden und muss in Ihrer Cookie-Richtlinie aufgeführt sein.
- Rechtsgrundlage
- Consent (Art. 6(1)(a) GDPR and Art. 5(3) ePrivacy) by default. Where Countly is configured in fully aggregated, first party, no cookie mode with IP anonymisation, some EU DPAs (CNIL exemption, BfDI) accept legitimate interest for strictly necessary audience measurement.
- Risikostufe
- low
- Anwendbare Vorschriften
- GDPR, ePrivacy Directive, TTDSG, LIL, UK GDPR for UK customers, LGPD for Brazilian operations
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Eine DSFA wird durch Countly selten ausgelöst, vor allem im Selfhost, wo der Verantwortliche den vollen Stack kontrolliert. Bei Countly SaaS mit US Region oder bei Enterprise Setups mit umfangreichem Nutzer Profiling sollte die Integration in einer DSFA mit Rechtsgrundlage, Empfängern und Speicherdauer behandelt werden.
Beispieltext für Ihr Banner
Wir verwenden Countly für Produkt Analytics. Standardmäßig werden keine Countly Cookies gesetzt und Ihre IP Adresse wird anonymisiert. Sie können Ihre Präferenzen jederzeit ändern.
Was Countly setzt und kontaktiert
- Tracking-Methode
- JavaScript SDK (countly.js / countly-sdk-web) loaded from the customer's Countly server, plus mobile SDKs (iOS, Android, React Native, Flutter, Unity); collects sessions, views, events, crashes, custom user properties and posts them to /i and /o endpoints on the Countly server
- Serverstandort
- Customer controlled when self hosted (Countly Community Edition or Enterprise Edition on the customer's own infrastructure or chosen cloud); for Countly SaaS, region selected by the customer (EU data centre, US data centre or APAC)
- Cookieloser Modus verfügbar
- Ja
- Datenübermittlung außerhalb der EU
- For self hosted deployments, data flows are entirely controlled by the customer. For Countly SaaS, Count Ly Inc. (the operating company headquartered in San Francisco) and Count Ly Ltd (UK) act as processors. EU SaaS customers can pick an EU region. Count Ly Inc. is certified under the EU US Data Privacy Framework where applicable, and offers EU SCCs in its DPA.
Gesetzte Cookies (4)
| Name | Typ | Laufzeit | Zweck |
|---|---|---|---|
| cly_id (localStorage) | first party (localStorage) | Until cleared | Device identifier stored in localStorage by the Countly Web SDK to recognise the same browser across sessions. Not technically a cookie but qualifies as storage on the device under Article 5(3) ePrivacy. |
| cly_session (localStorage) | first party (localStorage) | Session | Marks an active Countly session in the browser; cleared when the session ends. |
| cly_event (localStorage) | first party (localStorage) | Until cleared | Holds queued events that have not yet been sent to the Countly server (used for batched delivery and offline reliability). |
| cly_token (optional first party cookie) | first party | 1 year | Optional first party cookie set when the developer enables cookie based identification instead of localStorage. |
Kontaktierte Drittanbieter-Domains (5)
count.lytry.count.lyapi.count.ly<your-countly-server>cdn.jsdelivr.net (when loading the SDK from a CDN)
Häufige Fragen zu Countly
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten schnell.
Was speichert Countly im Browser des Besuchers?
Standardmäßig speichert Countly eine Geräte ID in localStorage (cly_id) und einige Präferenz Keys (cly_session, cly_event). Drittcookies werden nicht gesetzt. Im No Cookie Modus wird nichts dauerhaft gespeichert, nur eine Session ID lebt für die Lebensdauer der Seite im Speicher.
Ist für Countly eine Einwilligung erforderlich?
Im Standardmodus ja, weil localStorage Werte als Speicherung auf dem Endgerät nach Paragraf 25 TTDSG bzw. Art. 5 Abs. 3 ePrivacy gelten. Im gehärteten Modus (kein Cookie, IP Anonymisierung, kurze Speicherdauer, EU Selfhost) kann Countly die Reichweitenmessungsausnahme in Frankreich, Deutschland, Norwegen und weiteren EU Staaten erfüllen.
Welche Rechtsgrundlage gilt bei Countly?
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) im Standardmodus. Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) im gehärteten Modus, sofern die Aufsicht die Reichweitenmessungsausnahme anerkennt.
Werden personenbezogene Daten außerhalb der EU übermittelt?
Nicht im Selfhost mit Server in der EU. Im SaaS sind Count Ly Inc. (USA) und Count Ly Ltd (UK) Auftragsverarbeiter; Transfers stützen sich auf das Data Privacy Framework und SCC im Countly DPA.
Brauche ich eine DSFA für Countly?
Selten. Der gehärtete Selfhost Modus ist risikoarm und gut dokumentiert. Dokumentieren Sie die Integration im Verarbeitungsverzeichnis. Beziehen Sie Countly in eine breitere DSFA ein, wenn es mit umfangreichem A/B Testing, Verhaltenssegmentierung oder großflächigem Nutzer Profiling kombiniert wird.
Wie deploye ich Countly DSGVO konform?
Hosten Sie die Community Edition selbst in der EU, aktivieren Sie den No Cookie Modus (Countly.add_consent nur für nötige Kategorien), anonymisieren Sie IPs bei der Ingestion, setzen Sie die Speicherdauer auf das Minimum und beschreiben Sie das Deployment in der Datenschutzerklärung samt Hinweis auf die AGPL Lizenz.
Welche Alternativen zu Countly gibt es?
Matomo (Selfhost), Plausible (Selfhost oder EU SaaS), Fathom Analytics (EU Modus), Umami (Selfhost), PostHog (Selfhost), Piwik PRO (EU SaaS), Pirsch Analytics (EU). Alle lassen sich DSGVO freundlich konfigurieren.
Wie beschreibe ich Countly in der Cookie Richtlinie?
Im Standardmodus listen Sie cly_id und etwaige First Party Cookies unter Analytics mit Anbieter, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage (Einwilligung). Im No Cookie Modus erwähnen Sie Countly in der Datenschutzerklärung als Analytics ohne Cookie Speicherung und stützen sich auf berechtigtes Interesse mit der Reichweitenausnahme.
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