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Attraqt ist eine britische Plattform für Suche, Merchandising und Personalisierung im E-Commerce mit Site Search, Kategorienavigation, Empfehlungen und KI gestützter Produktfindung, hervorgegangen aus der 2017 erfolgten Übernahme von Fredhopper.
Attraqt ist ein in London ansässiger Software Anbieter für Suche, Merchandising und Personalisierung für Online Händler und Marken. Die Plattform vereint die 2017 übernommene Fredhopper Suchmaschine mit Kategorienseiten Management, Produktempfehlungen und KI gestützten Discovery Widgets. Händler integrieren Attraqt über ein JavaScript SDK und serverseitige Katalogfeeds, und die Plattform bedient Suchleiste, Facettennavigation, Kategorieanordnung und Empfehlungs Karussells. Sie kommt bei großen europäischen Händlern in Mode, Beauty und Home zum Einsatz.
Attraqt schreibt ein First Party Cookie, um die Sitzung zu identifizieren, Klickpositionen zu erfassen und mehrere Besuche einem anonymen Profil zuzuordnen. Das SDK erfasst Produktansichten, Add to Cart, Suchanfragen, Filterklicks und Käufe und leitet sie an die Attraqt Event API weiter. Für Personalisierung wird eine längerlebige Kennung verwendet, die ein Verhaltensprofil über Sitzungen aufbaut. Diese Kennungen auf dem Endgerät fallen unter ePrivacy Artikel 5(3): vor dem Setzen für Zwecke jenseits der unbedingt erforderlichen Suche ist Einwilligung erforderlich.
Beim Einsatz durch einen Händler ist der Händler Verantwortlicher und Attraqt Auftragsverarbeiter nach Artikel 28 DSGVO. Der AVV beschreibt Datenkategorien, Zwecke, Aufbewahrung und Unterauftragnehmer. Typische Kategorien sind Online Kennungen, Verhaltensereignisse, Suchanfragen, die Interessen offenbaren können, und bei eingeloggten Kunden gehashte Kunden IDs. Besondere Kategorien sollten ohne spezielle Rechtsgrundlage nach Artikel 9 nicht an Attraqt gesendet werden. Der DSA ergänzt Transparenzpflichten für sehr große Plattformen mit Empfehlungssystemen.
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Eine unbedingt erforderliche Suche, die nur Produkte zur Anfrage findet, kann auf Artikel 6(1)(f) berechtigtem Interesse beruhen und benötigt keine ePrivacy Einwilligung, wenn keine nicht erforderlichen Kennungen gespeichert werden. Personalisierung, verhaltensbasierte Empfehlungen, A: B Tests und Cross Session Profiling erfordern Einwilligung nach Artikel 6(1)(a). BfDI, CNIL, ICO und AEPD verlangen, dass die Ablehnung gleich zugänglich ist. Konfigurieren Sie das SDK so, dass es bei Ablehnung in einen nicht personalisierten Modus wechselt.
Attraqt verarbeitet Daten überwiegend in EU Regionen, leitet aber Support und Engineering teils ins Vereinigte Königreich. Das UK profitiert von einem 2021 angenommenen EU Angemessenheitsbeschluss; Übermittlungen bedürfen daher keiner Standardvertragsklauseln, müssen aber im Verzeichnis und in der Datenschutzerklärung erfasst sein. Wo Unterauftragnehmer in Drittländern ohne Angemessenheit eingesetzt werden, gelten Standardvertragsklauseln und ergänzende Maßnahmen. Prüfen Sie die Unterauftragnehmer Liste mindestens jährlich.
Erfassen Sie jedes Attraqt Cookie und Event mit Zweck in der Cookie Richtlinie und im Verzeichnis. Konfigurieren Sie das SDK so, dass Personalisierung und Empfehlungen erst nach Einwilligung laden, während die Basissuche verfügbar bleibt. Aktualisieren Sie die Datenschutzerklärung um Attraqt als Auftragsverarbeiter, Datenkategorien, Aufbewahrung und UK Angemessenheitsbeschluss. Schließen Sie den AVV ab, fordern Sie die aktuelle Unterauftragnehmer Liste an und stellen Sie sicher, dass Auskunfts und Löschanfragen korrekt geroutet werden.
Websites using Attraqt must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA wird empfohlen, wenn Attraqt für verhaltensbasierte Personalisierung, Kundenprofiling oder KI gestützte Empfehlungen genutzt wird, die das gezeigte Sortiment beeinflussen. Dokumentieren Sie Datenkategorien, Aufbewahrung von Events und Profilen, Rechtsgrundlage je Modul und Übermittlungen ins Vereinigte Königreich unter dem Angemessenheitsbeschluss. Verweisen Sie auf die EDPB Leitlinien zu automatisierter Verarbeitung und Empfehlungssystemen sowie auf den ICO Children's Code, wenn Minderjährige betroffen sein können.
Sample consent text
Wir setzen Attraqt für Suche, Merchandising und Produktempfehlungen in diesem Shop ein. Mit Ihrer Einwilligung speichern wir eine Kennung und Verhaltensereignisse auf Ihrem Endgerät, um Ergebnisse zu personalisieren, Produkte vorzuschlagen und die Wirkung unseres Merchandising zu messen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit über den Link zu den Cookie Einstellungen im Footer ändern oder widerrufen.
Third-party domains contacted
attraqt.ioapi.attraqt.iosearch.attraqt.ioexperiences.attraqt.comfredhopper.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| atrqt_sid | first_party | Session | First-party session identifier set by the Attraqt SDK to group search and click events for the current visit on the merchant site. |
| atrqt_uid | first_party | 1 year | First-party persistent identifier used by Attraqt to recognise the visitor across sessions and to power personalisation and recommendations. |
| atrqt_test | first_party | 30 days | Stores the variant assignment for A: B tests configured in Attraqt Experiences, so the same visitor sees a consistent merchandising variant. |
| atrqt_consent | first_party | 6 months | Records the visitor consent state shared with the Attraqt SDK so that personalisation and recommendations only run after consent. |
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Ja. Attraqt setzt ein First Party Cookie zur Sitzungserkennung, Interaktionsmessung und zum Verknüpfen von Besuchen, wenn Personalisierung aktiv ist. Bei Empfehlungen oder KI Discovery können langlebigere Kennungen hinzukommen. Da diese Kennungen auf dem Endgerät für Zwecke jenseits der unbedingt erforderlichen Suche gespeichert werden, gilt ePrivacy Artikel 5(3) und eine vorherige Einwilligung ist erforderlich.
Ja für Personalisierung, Empfehlungen und verhaltensbasiertes Profiling von Attraqt, die nicht erforderliche Kennungen auf dem Endgerät schreiben und lesen. Eine schlanke Suche ohne Kennungen und Profiling kann auf berechtigtem Interesse beruhen. In der Praxis sollte die CMP die Personalisierungsmodule blockieren, während die Basissuche bei Ablehnung weiter funktioniert.
Die unbedingt erforderliche Suche kann sich auf Artikel 6(1)(f) berechtigtes Interesse stützen, mit dokumentierter Abwägung. Personalisierung, verhaltensbasierte Empfehlungen und KI Discovery beruhen auf Artikel 6(1)(a) Einwilligung, da sie Profiling und Speicherung von Kennungen umfassen. Der Händler bleibt Verantwortlicher, Attraqt ist Auftragsverarbeiter nach Artikel 28.
Das Vereinigte Königreich ist seit 2021 angemessen anerkannt; Übermittlungen an Attraqt UK Operationen erfordern keine SCCs. Die Übermittlung sollte in der Datenschutzerklärung, im Verzeichnis und im AVV erwähnt werden, und eine Beobachtung künftiger Änderungen ist sinnvoll. Unterauftragnehmer in Ländern ohne Angemessenheit benötigen SCCs.
Eine DSFA wird empfohlen, wenn Attraqt für verhaltensbasierte Personalisierung, KI Empfehlungen oder großflächiges Customer Journey Profiling eingesetzt wird, im Einklang mit EDPB Leitlinien und den DSFA Listen von CNIL und AEPD. Beim reinen Einsatz für nicht personalisierte Suche und Merchandising ist sie weniger kritisch. Dokumentieren Sie Datenkategorien, Aufbewahrung und ggf. die Interessenabwägung.
Kapseln Sie Personalisierungs, Empfehlungs und Analytics Aufrufe des Attraqt SDK in einer CMP, die einen Einwilligungsstatus pro Zweck bereitstellt. Laden Sie Personalisierungsmodule erst nach Einwilligung und bieten Sie als Fallback eine nicht personalisierte Suche ohne Verhaltenscookie. Machen Sie die Ablehnung gleich zugänglich und dokumentieren Sie die Konfiguration.
Bei Ablehnung konfigurieren Sie Attraqt im strikt erforderlichen Modus ohne Verhaltenskennung und ohne Profiling. Empfehlungen können auf Merchandising Regeln, Seitenkontext und aggregierte Bestseller zurückgreifen. So bleibt die Suche nutzbar, die Wahl der Besucherin wird respektiert und keine ePrivacy Einwilligung wird ausgelöst.
Nennen Sie Attraqt als Auftragsverarbeiter für Suche, Merchandising und Personalisierung. Beschreiben Sie die gesetzten Cookies mit Dauer und Zweck sowie die vom SDK erfassten Eventkategorien. Verweisen Sie auf den UK Angemessenheitsbeschluss für Übermittlungen an Attraqt UK und verlinken Sie deren Datenschutzerklärung. Geben Sie die Wege zur Wahrnehmung von Betroffenenrechten an.