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FlowConsent ist eine DSGVO-konforme Consent-Management-Plattform für Cookies.

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Was macht Ahoy?

Quelloffene Analytics Bibliothek für Ruby on Rails zur Erstanbieter Erfassung von Besuchen und Ereignissen, selbst gehostet auf dem Server des Betreibers.

Was Ahoy ist

Ahoy ist eine quelloffene Analytics Bibliothek für Ruby on Rails, die Besuche und Ereignisse direkt in der Anwendung des Betreibers erfasst. Sie ist von Grund auf Erstanbieter und hält die Daten in der Datenbank des Betreibers, statt sie an einen externen Anbieter zu senden.

Da Ahoy selbst gehostet ist, bestimmt der Betreiber, wo die Daten liegen, wie lange sie aufbewahrt werden und wer Zugriff hat. Diese Architektur bietet starke Kontrolle über personenbezogene Daten gegenüber gehosteter Analytik Dritter.

Welche Daten und Cookies erfasst werden

Ahoy setzt Erstanbieter Cookies namens ahoy_visit und ahoy_visitor, um Anfragen zu Besuchen zu gruppieren und wiederkehrende Besucher zu erkennen. Es erfasst Besuchsdetails wie Einstiegsseite, Verweisquelle sowie Geräte und Browserinformationen und beliebige vom Betreiber definierte Ereignisse.

Ahoy kann zudem eine aus der IP abgeleitete Geolokalisierung und eine Besucherkennung speichern. Diese Datensätze sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO, obwohl Ahoy einen Modus mit Anonymitätsmengen bietet, der Cookies vermeidet.

DSGVO und ePrivacy Auswirkungen

Wenn Ahoy Cookies verwendet, liest und schreibt es Informationen auf dem Gerät des Besuchers, sodass die ePrivacy Richtlinie gilt. Werden die Cookies als nicht notwendig eingestuft, ist vor dem Setzen eine vorherige Einwilligung erforderlich.

Nach der DSGVO ist der Betreiber alleiniger Verantwortlicher, da kein externer Auftragsverarbeiter beteiligt ist. Der Betreiber muss dennoch eine Datenschutzinformation bereitstellen, eine Rechtsgrundlage festlegen und eine Speicherdauer auf Besuchs und Ereignisdaten anwenden.

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Anforderungen an die Einwilligung

Ist Ahoy mit nicht unbedingt notwendigen Analyse Cookies konfiguriert, sollte vor dem Setzen von ahoy_visit und ahoy_visitor eine vorherige Einwilligung eingeholt werden.

Ahoy kann ohne Cookies mit Anonymitätsmengen betrieben werden, was die Einwilligungspflicht in einigen Rechtsordnungen mit streng begrenzter Messung verringern oder aufheben kann. Prüfen Sie die lokale Auslegung, bevor Sie sich auf eine Ausnahme stützen.

Internationale Datenübermittlungen

Ahoy speichert die Daten auf der Infrastruktur des Betreibers, sodass keine Übermittlung an einen externen Anbieter erfolgt. Die Übermittlungslage hängt vollständig davon ab, wo der Betreiber seine Server hostet.

Hostet der Betreiber innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, findet keine internationale Übermittlung statt. Liegt das Hosting außerhalb, muss der Betreiber einen geeigneten Übermittlungsmechanismus einrichten.

Praktische Compliance Schritte

Entscheiden Sie, ob Sie Ahoy mit Cookies oder mit Anonymitätsmengen betreiben, legen Sie eine klare Speicherdauer für Besuche und Ereignisse fest und nehmen Sie die Verarbeitung in Ihr Verzeichnis auf.

Werden Cookies genutzt, steuern Sie sie über die Einwilligung und dokumentieren Sie ahoy_visit und ahoy_visitor in Ihrer Cookie Richtlinie. Erwägen Sie das Maskieren oder Kürzen von IP Adressen und beschränken Sie die erfassten Ereignisse auf das Nötige.

GDPR consent category

Analytik

Websites using Ahoy must obtain user consent under GDPR regulations.

Legal basisLegitimate interest for first party measurement where data stays on the operator's server, with consent recommended where local rules treat the analytics cookies as non essential
Risk levellow
Applicable regulationsGDPR, ePrivacy Directive

DPIA considerations

Ahoy hält die Daten auf dem Server des Betreibers, was das Risiko senkt, doch eine DSFA kann angebracht sein, wenn die Ereigniserfassung umfangreich oder mit Kontodaten verknüpft ist. Bewerten Sie die Aufbewahrung von Besuchs und Besucherdatensätzen, die Speicherung von IP und Standort sowie den Einsatz von Anonymitätsmengen statt Cookies und dokumentieren Sie Minimierungsmaßnahmen.

Sample consent text

Wir verwenden Ahoy, ein auf unseren eigenen Servern gehostetes Erstanbieter Analysewerkzeug, um die Nutzung dieser Website zu verstehen. Mit Ihrer Einwilligung setzt Ahoy Erstanbieter Cookies, um Besuche und Ereignisse zu zählen. Sie können diese Analyse Cookies jederzeit annehmen oder ablehnen.

Technical details

Tracking methodFirst party server side and JavaScript tracking with first party cookies
Server locationSelf hosted on the operator's own infrastructure
Cookieless tracking availableYes

Third-party domains contacted

The operator's own website domainThe operator's own Rails application domain

Cookies placed

NameTypeDurationPurpose
ahoy_visitFirst party4 hoursIdentifies the current visit and groups events into a single session
ahoy_visitorFirst party2 yearsRecognises the returning visitor across visits for first party analytics
ahoy_trackFirst partySessionBuffers events client side before they are sent to the operator's server

Ahoy erhebt Analyse-Daten — Sie benötigen rechtlich ein Cookie-Banner. Testen Sie FlowConsent kostenlos.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Cookies setzt Ahoy?

Standardmäßig setzt Ahoy zwei Erstanbieter Cookies, ahoy_visit und ahoy_visitor. Das Besuchscookie gruppiert Anfragen zu einem Besuch und das Besuchercookie erkennt einen wiederkehrenden Besucher. Ahoy kann auch ohne Cookies über Anonymitätsmengen laufen, dann wird kein Analyse Cookie gespeichert.

Ist für Ahoy eine Einwilligung erforderlich?

Nutzt Ahoy seine Cookies für nicht notwendige Analytik, ist nach der ePrivacy Richtlinie in der Regel eine vorherige Einwilligung erforderlich. Konfigurieren Sie Ahoy mit Anonymitätsmengen ohne Cookies, kann die Pflicht je nach lokaler Auslegung verringert oder aufgehoben sein.

Was ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung mit Ahoy?

Da die Daten auf Ihrem Server bleiben, stützen sich viele Betreiber für die interne Messung auf das berechtigte Interesse mit dokumentierter Abwägung. Werden die Cookies als nicht notwendig behandelt, ist die Einwilligung nach ePrivacy zum Setzen nötig. Dokumentieren Sie die gewählte Grundlage.

Übermittelt Ahoy Daten außerhalb der EU, insbesondere in die USA?

Ahoy selbst übermittelt keine Daten an einen Anbieter, da es selbst gehostet ist. Ob Daten die EU verlassen, hängt davon ab, wo Sie Ihre Anwendung hosten. Liegen Ihre Server im Europäischen Wirtschaftsraum, findet keine internationale Übermittlung statt.

Ist für Ahoy eine DSFA nötig?

Oft nicht, da das Risiko geringer ist, wenn die Daten auf Ihrem Server bleiben. Eine DSFA ist ratsam, wenn die Ereigniserfassung umfangreich ist, mit Kontodaten verknüpft wird oder präzise Standortdaten speichert. Bewerten Sie Umfang und Aufbewahrung und dokumentieren Sie das Ergebnis.

Wie setze ich Ahoy rechtskonform ein?

Wählen Sie zwischen Cookies und Anonymitätsmengen, legen Sie eine Speicherdauer fest und begrenzen Sie die erfassten Ereignisse. Bei Cookies steuern Sie sie über die Einwilligung und führen ahoy_visit und ahoy_visitor in Ihrer Richtlinie auf. Erwägen Sie das Maskieren von IP Adressen.

Welche Alternativen gibt es zu Ahoy?

Alternativen sind andere selbst gehostete Analytik Werkzeuge und datenschutzfreundliche Plattformen mit cookieloser Messung. Für Rails Teams ist Ahoy attraktiv, da die Daten in Ihrer Datenbank bleiben, doch leichtere aggregierte Werkzeuge können einfacheren Bedarf decken.

Wie aktualisiere ich die Cookie Richtlinie für Ahoy?

Betreiben Sie Ahoy mit Cookies, führen Sie ahoy_visit und ahoy_visitor mit Zweck und Laufzeit auf und geben Sie an, dass es Erstanbieter Analyse Cookies sind. Bei Anonymitätsmengen können Sie angeben, dass keine Analyse Cookies genutzt werden. Halten Sie die Richtlinie mit Ihrer Konfiguration im Einklang.