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Arlo ist eine in Neuseeland ansässige Plattform für Trainingsmanagement und Kursanmeldung, die von Schulungsanbietern, Berufsverbänden und Corporate-Learning-Teams genutzt wird. Neuseeland verfügt über einen EU-Angemessenheitsbeschluss, was Arlo zu einer der DSGVO-freundlichsten Optionen außerhalb der EU macht. Die Verarbeitung von Teilnehmerdaten beruht auf Vertragserfüllung. Cookies des eingebetteten Anmelde-Widgets erfordern jedoch ePrivacy-Einwilligung.
Arlo ist eine cloudbasierte Trainingsmanagement-Software aus Neuseeland zur Verwaltung von Kursen, Anmeldungen, Zahlungen und Teilnehmerkommunikation. Die Plattform wird häufig per eingebettetem Anmelde-Widget auf der eigenen Website genutzt.
Arlo verarbeitet Name, E-Mail, Organisation, Rechnungsdaten und ggf. Qualifikationsangaben der Teilnehmer. Das eingebettete Widget setzt Erstanbieter-Cookies zur Sitzungsverwaltung und einfachen Funktionalität.
Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ist die zentrale Rechtsgrundlage für Anmeldungen. Cookies des Widgets benötigen jedoch ePrivacy-Einwilligung. Strict-necessary Cookies sind ohne Einwilligung zulässig.
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Neuseeland verfügt seit 2013 über einen EU-Angemessenheitsbeschluss, sodass Übertragungen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen zulässig sind. Sollte Arlo zusätzlich Infrastruktur in Australien nutzen, sind für diese Transfers Standardvertragsklauseln erforderlich.
Schließen Sie einen AVV mit Arlo ab, dokumentieren Sie die Datenflüsse, prüfen Sie ob auch australische Infrastruktur genutzt wird, integrieren Sie das Widget über ein CMP, beschreiben Sie die Verarbeitung in der Datenschutzerklärung und richten Sie ein Verfahren für Betroffenenrechte ein.
Websites using Arlo must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA ist für standardmäßige Trainingsanmeldungen aufgrund der neuseeländischen Angemessenheit in der Regel nicht erforderlich. Sie wird empfehlenswert, wenn Trainingsdaten Gesundheits-, Behinderten- oder andere besondere Kategorien enthalten oder wenn umfangreiches Profiling für Marketing implementiert wird.
Sample consent text
Dieses Anmeldeformular wird von Arlo (Neuseeland) bereitgestellt. Zur Anmeldung erfasst Arlo Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Organisationsdaten. Die Verarbeitung erfolgt in Neuseeland, das einen EU-Angemessenheitsbeschluss besitzt. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Third-party domains contacted
arlo.coapp.arlo.coapi.arlo.coCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| arlo_session | session | Session | Session identifier used to maintain the active Arlo training registration flow |
Dieser Dienst erhebt möglicherweise Nutzerdaten. Stellen Sie die DSGVO-Konformität mit FlowConsent sicher.
Das Arlo-Widget setzt einige Erstanbieter-Cookies zur Sitzungsverwaltung und Formularfunktionalität. Diese sind in der Regel strict-necessary, sollten aber in Ihrer Cookie-Richtlinie erwähnt werden.
Für die strict-necessary Cookies und die Anmeldung selbst nicht. Für nicht-essentielle Cookies aus dem Widget oder zusätzliche Marketing-Funktionen ist eine Einwilligung nach ePrivacy erforderlich.
Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ist die zentrale Grundlage für die Verarbeitung von Anmeldedaten. Berechtigtes Interesse kann für interne Verwaltungszwecke genutzt werden.
Daten werden in Neuseeland verarbeitet, das einen EU-Angemessenheitsbeschluss besitzt. Werden zusätzliche Australien-Server genutzt, sind Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO erforderlich.
In der Regel nicht. Eine DSFA wird empfohlen, wenn Trainingsdaten besondere Kategorien (Gesundheit, Behinderung) enthalten oder wenn umfangreiches Profiling von Teilnehmern für Marketing implementiert wird.
Schließen Sie einen AVV ab, prüfen Sie die Datenflüsse, integrieren Sie nicht-essentielle Cookies hinter ein CMP, beschreiben Sie die Verarbeitung in der Datenschutzerklärung und stellen Sie ein Verfahren für Betroffenenrechte bereit.
Ja. Edusign (Frankreich), Easygenerator (Niederlande) oder Coursepath (Deutschland) bieten Trainingsmanagement-Funktionen mit europäischer Datenresidenz und vollständiger DSGVO-Konformität.
Erwähnen Sie Arlo namentlich, beschreiben Sie Zweck (Anmeldungsverwaltung), Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Aufbewahrungsfristen, Datentransfers nach Neuseeland (Angemessenheit) und ggf. Australien sowie Betroffenenrechte.