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A/B-Test- und Personalisierungsplattform eines französischen Unternehmens mit EU-Infrastruktur, Session Replay, Heatmaps und DSGVO-konformen Konfigurationsoptionen.
AB Tasty ist eine A/B-Test- und Personalisierungsplattform des französischen Unternehmens AB Tasty SAS mit EU-Infrastruktur. Die Plattform ermöglicht A/B- und multivariate Tests, Feature-Flags, Personalisierung, Session Replay, Heatmaps sowie Benutzerumfragen. Als EU-ansässiges Unternehmen mit EU-Infrastruktur bietet AB Tasty gegenüber US-basierten Wettbewerbern wie Optimizely einen DSGVO-Vorteil bezüglich internationaler Datenübertragungen.
AB Tasty setzt folgende Cookies: ab.storage.visitorId (persistente Besucher-ID, 13 Monate), ab.storage.sessionId (Sitzungsidentifikator), verschiedene Test-Zuweisungs-Cookies sowie bei aktivierten Heatmap- und Session-Replay-Funktionen zusätzliche Tracking-Cookies. Alle diese Cookies erfordern nach der ePrivacy-Richtlinie und den CNIL-Leitlinien eine Einwilligung, bevor das AB Tasty-Skript geladen wird.
Obwohl AB Tasty in der EU ansässig ist, erfordert die Plattform eine Einwilligung nach der ePrivacy-Richtlinie, da nicht-essentielle Cookies auf dem Gerät des Nutzers gesetzt werden. Die CNIL-Leitlinien zu Cookies und Trackern sind zu beachten. Das AB Tasty-Skript darf erst nach positiver Zustimmung im CMP geladen werden. Für Session Replay und Heatmaps sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich: Eingabefelder maskieren, keine Tastatureingaben erfassen.
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Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) für cookie-basierte A/B-Tests und Personalisierung. Für das Setzen nicht-essentieller Cookies auf Endgeräten gibt es keine Ausnahme für berechtigte Interessen nach der ePrivacy-Richtlinie, unabhängig von der DSGVO-Rechtsgrundlage. Eine rein technische Testvarianten-Zuweisung ohne Profilbildung kann unter Umständen ohne Einwilligung auskommen, aber jede Analytics- oder Personalisierungskomponente erfordert eine Einwilligung.
AB Tasty-Skript erst nach Einwilligung laden: Integrieren Sie es in den Consent-Callback Ihrer CMP. AB Tasty-Cookies in Ihrer Cookie-Richtlinie unter der Kategorie Analytics oder Personalisierung auflisten. Bei Session Replay: Eingabefeld-Maskierung aktivieren, sensible Seiten (Login, Checkout) ausschließen. DSFA für umfangreiche Personalisierungs- und Session-Replay-Deployments durchführen. Datenschutzerklärung um AB Tasty und die genutzten Cookie-Kategorien ergänzen.
Websites using AB Tasty must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
DSFA empfehlenswert bei umfangreicher Personalisierung und Verhaltensprofilierung. Risiken: Session Replay mit Erfassung von Eingabedaten, Heatmaps, Erstellung von Besucherprofilen über mehrere Tests hinweg. Trotz EU-Infrastruktur gilt die Einwilligungspflicht nach ePrivacy-Richtlinie und CNIL-Leitlinien.
Sample consent text
Ich stimme der Nutzung von AB Tasty für A/B-Tests und Personalisierung auf dieser Website zu. Dabei werden Cookies gesetzt, die mein Nutzungsverhalten aufzeichnen und zur Optimierung des Website-Erlebnisses verwenden.
Third-party domains contacted
abtasty.comtry.abtasty.comstatic.abtasty.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| ab.storage.visitorId | persistent | 13 months | AB Tasty unique visitor identifier for test variant assignment and cross-session tracking |
| ab.storage.sessionId | session | Session | AB Tasty session identifier for grouping visitor interactions within a single session |
AB Tasty erhebt Analyse-Daten — Sie benötigen rechtlich ein Cookie-Banner. Testen Sie FlowConsent kostenlos.
Ja. AB Tasty setzt Cookies für Test-Zuweisung und Besucher-Tracking. Nach der ePrivacy-Richtlinie und den CNIL-Leitlinien erfordern diese Cookies eine Opt-in-Einwilligung, bevor das AB Tasty-Skript geladen wird. Integrieren Sie das AB Tasty-Skript in den Consent-Callback Ihrer CMP.
AB Tasty setzt ab.storage.visitorId (persistente Besucher-ID, 13 Monate), ab.storage.sessionId (Sitzungsidentifikator) sowie verschiedene Test-Zuweisungs-Cookies. Heatmap- und Session-Replay-Funktionen können zusätzliche Tracking-Cookies setzen.
Nein. AB Tasty ist ein französisches Unternehmen, das alle Daten innerhalb der EU verarbeitet. Es sind keine Standarddatenschutzklauseln (SCC) oder Angemessenheitsbeschlüsse erforderlich, was die Einhaltung der DSGVO gegenüber US-basierten Wettbewerbern vereinfacht.
Session Replay kann konform sein, wenn es richtig konfiguriert ist. Eingabefeld-Maskierung aktivieren, um die Erfassung von Formulardaten zu verhindern. Einwilligung einholen, bevor Session Replay aktiviert wird. AB Tasty so konfigurieren, dass sensible Seiten (Login, Checkout, Gesundheitsformulare) ausgeschlossen werden. Keine Tastatureingaben erfassen.
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) für cookie-basierte A/B-Tests und Personalisierung. Für das Setzen nicht-essentieller Cookies auf Endgeräten gibt es keine Ausnahme für berechtigte Interessen nach der ePrivacy-Richtlinie, unabhängig von der DSGVO-Rechtsgrundlage.
Eine DSFA ist für umfangreiche Personalisierungs- und Verhaltensprofilierungs-Deployments empfehlenswert. Für einfache A/B-Tests ohne Profilbildung ist eine DSFA möglicherweise nicht erforderlich, aber eine Risikobewertung der Session-Replay- und Heatmap-Funktionen ist ratsam.
Listen Sie die AB Tasty-Cookies in Ihrer Cookie-Richtlinie unter der Kategorie Analytics oder Personalisierung auf. Geben Sie an: Cookie-Name, Zweck, Dauer, und klassifizieren Sie sie als nicht-essentiell und einwilligungspflichtig. Ihr CMP sollte so konfiguriert sein, dass AB Tasty bis zur Einwilligung blockiert wird.
AB Tasty selbst ist aufgrund seiner EU-Infrastruktur eine der DSGVO-konformsten A/B-Test-Optionen. Weitere EU-Alternativen sind Convert Experiences und Kameleoon (beide EU-gehostet). US-Alternativen wie Optimizely und VWO erfordern SCC und zusätzliche Compliance-Schritte.