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Cloudways ist eine Plattform für Managed Cloud Hosting, die Anwendungen auf zugrunde liegenden Anbietern wie DigitalOcean, AWS und Google Cloud bereitstellt und betreibt. Als Hosting Infrastruktur handelt sie als Auftragsverarbeiter für die betriebenen Websites und fügt diesen Seiten standardmäßig keine Marketing Cookies oder Tracking hinzu. Die wichtigsten Compliance Aspekte sind der Auftragsverarbeitungsvertrag, die Wahl der Serverregion und etwaige unbedingt erforderliche Cookies für Lastverteilung oder Sicherheit.
Cloudways ist eine Plattform für Managed Cloud Hosting. Statt eigene Rechenzentren zu betreiben, stellt sie Server bei zugrunde liegenden Anbietern wie DigitalOcean, AWS, Google Cloud, Vultr und Linode bereit und verwaltet sie, und fügt eine Verwaltungsebene für Bereitstellung, Skalierung, Backups und Sicherheit hinzu. Sie ist beliebt für das Hosting von WordPress, WooCommerce und anderen Anwendungen.
Als Infrastruktur verarbeitet Cloudways die Daten, die Ihre gehostete Anwendung durchleitet, darunter Besucher IP Adressen in Serverprotokollen und alle von der Anwendung gespeicherten personenbezogenen Daten. Sie fügt den gehosteten Seiten keine Marketing Cookies oder Analysen hinzu. Cookies, die ein Besucher sieht, stammen von der Anwendung selbst, auch wenn eine Lastverteilungs oder Sicherheitsschicht ein unbedingt erforderliches Cookie nutzen kann.
Für den Website Betreiber handelt Cloudways als Auftragsverarbeiter nach Artikel 28 DSGVO, und der zugrunde liegende Cloud Anbieter ist ein Unterauftragsverarbeiter. Sie benötigen daher einen Auftragsverarbeitungsvertrag, bleiben Verantwortlicher für die Besucherdaten und sollten angemessene Sicherheit und eine klare Verantwortungskette bis zum Infrastrukturanbieter gewährleisten.
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Hosting selbst erfordert in der Regel keine Einwilligung, da die Auslieferung der vom Besucher angeforderten Website und die unbedingt erforderlichen Cookies, die sie unterstützen, nach der ePrivacy Richtlinie ausgenommen sind. Einwilligungspflichten ergeben sich aus den Analyse und Marketingwerkzeugen, die Ihre Anwendung hinzufügt, nicht aus Cloudways als Host.
Da Cloudways auf globalen Anbietern aufsetzt, hängt der Datenstandort von der Region ab, die Sie beim Anlegen eines Servers wählen. Eine EU Region hält das Hosting im Europäischen Wirtschaftsraum, während eine Nicht EU Region Übermittlungen bedeutet, die auf Standardvertragsklauseln oder dem EU US Data Privacy Framework beruhen müssen.
Schließen Sie den Cloudways Auftragsverarbeitungsvertrag, wählen Sie eine EU Region, wenn Ihre Nutzer europäisch sind, und führen Sie den zugrunde liegenden Anbieter als Unterauftragsverarbeiter. Konfigurieren Sie Backups und Sicherheit, setzen Sie eine Protokollspeicherfrist und richten Sie Ihre Einwilligungsbemühungen auf die Analyse und Marketingwerkzeuge in Ihrer Anwendung statt auf die Hosting Ebene.
Websites using Cloudways must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Als Hosting Auftragsverarbeiter sind die Kernfragen die Serverregion, der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Unterauftragsverarbeiter, die Sicherheitsmaßnahmen und Übermittlungen außerhalb des EWR, wenn eine Nicht EU Region gewählt wird. Eine DSFA ist für reines Hosting selten nötig, es sei denn, die gehostete Anwendung ist hochriskant.
Sample consent text
Unsere Website wird auf Cloudways gehostet. Das Hosting nutzt nur unbedingt erforderliche Technologien, um die Seite sicher bereitzustellen, und verfolgt Sie nicht zu Marketingzwecken.
Third-party domains contacted
cloudways.comcloudwaysapps.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| cw_lb | Functional | Session | Strictly necessary load balancing cookie that keeps a visitor on a consistent server during the visit. |
| cloudways_session | Functional | Session | Strictly necessary session cookie used by the hosting layer to deliver the site reliably. |
Dieser Dienst erhebt möglicherweise Nutzerdaten. Stellen Sie die DSGVO-Konformität mit FlowConsent sicher.
Cloudways fügt den gehosteten Seiten keine Marketing oder Analyse Cookies hinzu. Cookies, die ein Besucher sieht, stammen von Ihrer Anwendung, auch wenn eine Lastverteilungs oder Sicherheitsschicht ein unbedingt erforderliches Cookie nutzen kann, das keine Einwilligung erfordert.
Nein, nicht für das Hosting selbst. Die Auslieferung der angeforderten Website und ihre unbedingt erforderlichen Cookies sind von der Einwilligung ausgenommen. Eine Einwilligung ist nur für die Analyse und Marketingwerkzeuge nötig, die Ihre Anwendung lädt.
Cloudways ist ein Auftragsverarbeiter nach Artikel 28 DSGVO, der auf Ihre Weisung handelt, und der zugrunde liegende Cloud Anbieter ist ein Unterauftragsverarbeiter. Die Beziehung wird durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt, nicht durch die Einwilligung der Besucher.
Das hängt von der gewählten Region ab. Eine EU Region hält das Hosting im Europäischen Wirtschaftsraum. Eine Nicht EU Region bedeutet Übermittlungen, die auf Standardvertragsklauseln oder dem EU US Data Privacy Framework beruhen müssen.
Eine DSFA ist für reines Hosting selten erforderlich. Sie kann relevant sein, wenn die von Ihnen gehostete Anwendung hochriskante Verarbeitung durchführt, wobei die Bewertung dann die Anwendung und nicht die Hosting Ebene betrifft.
Schließen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag, wählen Sie bei Bedarf eine EU Region, führen Sie den zugrunde liegenden Anbieter als Unterauftragsverarbeiter und legen Sie Protokollspeicherfristen und Sicherheitskontrollen fest. Verwalten Sie die Einwilligung auf Anwendungsebene für jegliche Analyse oder Marketing.
Zu den Alternativen zählen Managed Hoster wie Kinsta und SiteGround oder der direkte Weg zu einem Anbieter wie Hetzner, OVH oder Scaleway für Hosting ausschließlich in der EU. EU Anbieter können die Übermittlungsanalyse vereinfachen.
Sie nennen Cloudways in der Regel als Hosting Auftragsverarbeiter in Ihrer Datenschutzerklärung statt im Cookie Banner, da es keine nicht essenziellen Cookies setzt. Dokumentieren Sie Region und Unterauftragsverarbeiter und listen Sie Ihre Anwendungs Cookies separat auf.