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Genoo ist eine in den USA ansaessige Plattform fuer Marketingautomatisierung und Leadgenerierung, die das Verhalten der Besucher mit Cookies verfolgt. Der Einsatz auf einer europaeischen Website loest Pflichten zur Einwilligung und zur Datenuebermittlung nach DSGVO und ePrivacy Richtlinie aus.
Genoo ist eine Plattform fuer Marketingautomatisierung und Leadgenerierung, mit der Marketingteams Kampagnen per Mail durchfuehren, Landingpages veroeffentlichen und das Verhalten der Besucher auf einer Website verfolgen. Sie wird von Servern Dritter geladen und verfolgt einzelne Besucher ueber Sitzungen hinweg, was unmittelbare Auswirkungen auf den Datenschutz jeder europaeischen Website hat, die sie einsetzt.
Sobald Genoo aktiv ist, setzt es Tracking Cookies im Browser und erfasst Seitenaufrufe, Formularuebermittlungen, die Interaktion mit Nachrichten und das Klickverhalten. Es erstellt ein dauerhaftes Profil mit einer eindeutigen Kennung und verknuepft anonymes Surfen mit einem Kontaktdatensatz, sobald ein Formular ausgefuellt wird. Damit handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO.
Das Speichern oder Auslesen von Cookies auf dem Geraet eines Nutzers unterliegt Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie, der eine vorherige Einwilligung fuer alles verlangt, was nicht unbedingt erforderlich ist. Die Cookies von Genoo dienen Marketing und Analysezwecken und fallen daher unter diese Pflicht. Das Profiling loest zudem die Transparenz und Rechtsgrundlagenpflichten der DSGVO fuer den Websitebetreiber als Verantwortlichen aus.
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Genoo darf nicht geladen werden, bevor der Besucher eine freiwillige, spezifische, informierte und unmissverstaendliche Einwilligung in Marketingcookies erteilt hat. Das Skript sollte standardmaessig blockiert bleiben und erst freigegeben werden, wenn die betreffende Kategorie im Banner akzeptiert wurde. Voreingestellte Haekchen, eine aus fortgesetztem Surfen abgeleitete Einwilligung oder das Ausloesen des Tags beim Seitenaufruf sind nach europaeischen Regeln nicht gueltig.
Genoo wird aus den USA betrieben, sein Einsatz uebermittelt personenbezogene Daten daher in ein Drittland. Solche Uebermittlungen erfordern ein gueltiges Instrument, in der Regel das Datenschutzrahmenwerk EU USA, sofern der Anbieter zertifiziert ist, oder Standardvertragsklauseln mit einer Folgenabschaetzung der Uebermittlung. Ihre Datenschutzerklaerung muss die Uebermittlung und die genutzte Garantie offenlegen.
Websites using Genoo must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Genoo betreibt Verhaltensprofilierung und verknuepft anonymes Surfen mit identifizierten Kontakten. Eine Datenschutzfolgenabschaetzung wird empfohlen, wenn das Tool ein umfangreiches Marketingtracking steuert. Bewerten Sie die Zahl der Profile, die Sensibilitaet der abgeleiteten Interessen und die Uebermittlung in die USA.
Sample consent text
Wir verwenden Genoo, um unsere Marketingkampagnen zu steuern und zu verstehen, wie Sie mit unseren Inhalten interagieren. Diese Cookies werden nur gesetzt, wenn Sie Marketingcookies akzeptieren.
Third-party domains contacted
genoo.comapp.genoo.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| genoo_uid | Tracking | 1 year | Stores a unique visitor identifier used to recognise the same person across sessions and link browsing to a lead profile |
| genoo_session | Functional | Session | Maintains the visitor session while interacting with Genoo forms and tracked pages |
| genoo_camp | Marketing | 6 months | Records the marketing campaign and source attributed to the visitor for lead nurturing |
Genoo setzt Tracking-Cookies für Werbezwecke — werden Sie DSGVO-konform mit FlowConsent.
Genoo setzt Tracking Cookies, die eine eindeutige Besucherkennung speichern und die Marketingautomatisierung unterstuetzen, darunter ein langlebiges Kennungscookie, ein Sitzungscookie und ein Cookie zur Kampagnenzuordnung. Sie erfassen Seitenaufrufe, Formularaktivitaet und Interaktionen, um ein Lead Profil aufzubauen.
Ja. Die Cookies von Genoo dienen Marketing und Analysezwecken und sind nicht unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie muessen Sie daher vor dem Laden des Skripts eine vorherige Einwilligung einholen.
Das Setzen von Cookies stuetzt sich auf die Einwilligung nach der ePrivacy Richtlinie, das anschliessende Profiling auf die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) DSGVO. Berechtigtes Interesse ist fuer sitzungsuebergreifendes Marketingtracking in der Regel nicht geeignet.
Ja. Genoo wird aus den USA betrieben, daher verlassen personenbezogene Daten den EWR. Sie benoetigen ein gueltiges Uebermittlungsinstrument wie das Datenschutzrahmenwerk EU USA oder Standardvertragsklauseln und muessen die Uebermittlung in Ihrer Datenschutzerklaerung offenlegen.
Eine Datenschutzfolgenabschaetzung wird empfohlen, wenn Genoo ein umfangreiches Verhaltenstracking oder Profiling steuert. Dokumentieren Sie die erhobenen Daten, die Uebermittlung in die USA und die Massnahmen, die das Risiko fuer Besucher verringern.
Blockieren Sie das Genoo Skript standardmaessig, laden Sie es erst nach der Marketingeinwilligung ueber eine Consent Management Plattform, schliessen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter und fuehren Sie die Cookies in Ihrer Richtlinie auf. Pruefen Sie, dass vor der Einwilligung kein Genoo Cookie gesetzt wird.
Ja. In der EU gehostete Marketingautomatisierung oder datenschutzfreundliche Analyseplattformen verringern das Uebermittlungsrisiko. Jede Alternative, die Marketingcookies setzt, erfordert weiterhin eine Einwilligung.
Fuegen Sie jedes Genoo Cookie mit Name, Zweck und Dauer hinzu, weisen Sie auf die Uebermittlung in die USA hin und nennen Sie die genutzte Garantie. Halten Sie die Liste bei jeder Aenderung der Tracking Technologie aktuell.