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DoubleClick ist der historische Werbe Technologie Stack von Google, der heute unter dem Dach Google Marketing Platform mit Display and Video 360, Campaign Manager 360, Search Ads 360, Google Ad Manager und Studio gebündelt ist. Die Domains doubleclick.net und g.doubleclick.net setzen weiterhin Drittanbieter Werbecookies wie IDE, DSID und test_cookie ein, die für Ad Serving, Remarketing Zielgruppen, Frequency Capping, View Through und Click Through Conversion Tracking sowie für seitenübergreifende Werbepersonalisierung verwendet werden. Nach DSGVO, ePrivacy und TTDSG sowie nach den Leitlinien deutscher Aufsichtsbehörden handelt es sich um einen Werbetracker mit hohem Risiko, für den vor jedem Tag Auslösen eine vorherige, freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Einwilligung erforderlich ist.
DoubleClick war historisch die führende Werbetechnologie Marke von Google, übernommen im Jahr 2008. Seit 2018 hat Google die Verbrauchermarke DoubleClick eingestellt und die Produkte unter zwei Dächern neu geordnet. Die Google Marketing Platform bündelt die werbetreibenden Tools wie Display and Video 360 (programmatischer Einkauf), Campaign Manager 360 (Ad Serving und Messung), Search Ads 360 (Multi Engine Search Bidding) und Studio (Rich Media). Google Ad Manager bündelt Ad Serving und SSP Funktionen auf Publisher Seite. Trotz des Rebrandings nutzt die Ad Delivery Infrastruktur weiterhin die historische technische Domain doubleclick.net, um Kreativen auszuliefern, Conversion Pixel auszulösen, Werbecookies zu speichern und Zielgruppen über Real Time Bidding mit Demand Side Plattformen zu synchronisieren.
Die Plattform setzt und liest mehrere Drittanbieter Cookies auf den Domains doubleclick.net und google.com. IDE ist die zentrale Remarketing und Conversion Kennung mit einer Laufzeit von rund 13 Monaten im EWR. DSID verknüpft ein angemeldetes Google Konto mit Werbeaktivität auf Drittseiten für etwa zwei Wochen. 1P_JAR ist ein rollender First Party Google Cookie, der bei jedem Besuch erneuert wird und der Werbemessung dient. test_cookie ist eine kurzlebige (15 Minuten) technische Sonde, die prüft, ob der Browser Drittanbieter Cookies akzeptiert. RUL wird gesetzt, wenn ein Werbetreibender Remarketing Zielgruppen aktiviert. Viele dieser Cookies werden mit unsichtbaren 1x1 Tracking Pixeln und JavaScript Ad Tags kombiniert, die gehashte IDs, IP Adresse, User Agent, Referrer, Viewport Größe und Einwilligungssignale an Google senden.
DoubleClick / Google Marketing Platform verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4 DSGVO, darunter Online Kennungen (Cookie IDs, Geräte IDs), IP Adressen, Browsing Verhalten und abgeleitete Interessen. Da die Cookies nicht unbedingt erforderlich sind, um einen vom Nutzer angeforderten Dienst bereitzustellen, verlangt Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie, in Deutschland umgesetzt durch das TTDSG, eine vorherige Einwilligung vor jedem Lese oder Schreibvorgang. Google handelt für bestimmte Verarbeitungen als gemeinsamer Verantwortlicher mit dem Publisher oder Werbetreibenden und für die Verbesserung des eigenen Werbesystems als unabhängiger Verantwortlicher, was im Datenschutzhinweis abzubilden ist. Die CNIL verhängte im Januar 2022 eine Geldbuße von 150 Millionen Euro gegen Google, weil die Ablehnung von Werbecookies komplizierter gestaltet war als die Annahme. Diese Argumentation gilt analog für jede Website, die DoubleClick Tags einbindet.
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Seit März 2024 verpflichtet Google Werbetreibende und Publisher, die seine Werbeprodukte im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz nutzen, Consent Mode v2 einzusetzen und die Signale ad_storage, ad_user_data und ad_personalization zu übermitteln. Empfohlene Umsetzung ist die Einbindung einer von Google zertifizierten IAB TCF v2.2 Consent Management Platform, die die vollständige Vendor List darstellt (Google ist Vendor 755), die Zwecke 1 bis 11 sowie die Special Features 1 und 2 abdeckt und sowohl den TC String als auch die Google Consent Mode Signale an den gtag oder Tag Manager Container weitergibt. Tags müssen blockiert bleiben oder auf anonyme Pings zurückfallen, bis der Nutzer eine unmissverständliche Einwilligung erteilt hat. Vorangekreuzte Felder, Scroll Consent, berechtigtes Interesse für Werbezwecke oder Weiternutzung als Zustimmung sind unwirksam.
Die DoubleClick Infrastruktur wird von Google LLC in den USA mit globalem Edge Netzwerk betrieben. Personenbezogene Daten, die über doubleclick.net Cookies erhoben werden, werden auf Grundlage des im Juli 2023 angenommenen EU US Data Privacy Framework Angemessenheitsbeschlusses in die USA übermittelt, ergänzt durch Standardvertragsklauseln für Länder außerhalb des DPF. Verantwortliche müssen ein Transfer Impact Assessment nach den Schrems II Empfehlungen des EDSA durchführen, die Google Zertifizierung in der DPF Liste dokumentieren, die Datenverarbeitungsbedingungen aufbewahren und die Nutzer über den Drittlandsempfänger, die Rechtsgrundlage der Übermittlung und das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde oder dem US Data Protection Review Court informieren.
DoubleClick Implementierungen erfüllen mindestens drei der neun EDSA DSFA Kriterien: systematische Überwachung, Verarbeitung in großem Umfang und Kombination von Datensätzen, weshalb eine DSFA nach Artikel 35 DSGVO zwingend ist. Praktische Maßnahmen umfassen die Aktivierung von Restricted Data Processing in Google Ad Manager und Campaign Manager für EWR Traffic, Consent Mode v2 mit Conversion Modeling, die Kürzung von IP Adressen wo möglich, das SHA256 Hashing von First Party Kennungen vor dem Upload zu Customer Match, die Konfiguration von Frequency Caps zur Begrenzung der Profilgranularität, die Dokumentation der Speicherdauer über die Google Datenaufbewahrungssteuerung sowie eine vierteljährliche Überprüfung der Vendor List, um nicht zwingend erforderliche Auktionspartner zu entfernen.
Websites using DoubleClick must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine Datenschutz Folgenabschätzung ist erforderlich, weil DoubleClick und Google Marketing Platform eine groß angelegte Verarbeitung von Verhaltens und Gerätedaten zu Werbezwecken, systematische seitenübergreifende Überwachung durch Drittanbieter Cookies, automatisiertes Profiling für Retargeting und Lookalike Modelle, grenzüberschreitende Übermittlungen an Google LLC in den USA sowie die Kombination von Identifikatoren über viele Publisher und Werbetreibende hinweg umfassen. Die DSFA muss die Rechtsgrundlage (Einwilligung), die Erforderlichkeits und Verhältnismäßigkeitsprüfung, die mit Google und Real Time Bidding Partnern geteilten Datenkategorien, die Speicherdauer je Cookie, das Schrems II Transfer Impact Assessment, die übermittelten IAB TCF v2.2 Signale sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen einschließlich Consent Mode v2, Restricted Data Processing, IP Kürzung und SHA256 Hashing für Customer Match dokumentieren.
Sample consent text
Wir verwenden Cookies von DoubleClick und Google Marketing Platform (IDE, DSID, 1P_JAR, test_cookie), um personalisierte Werbung auszuliefern, Kampagnenleistung zu messen, Besucher mit Retargeting anzusprechen und die Häufigkeit derselben Anzeige zu begrenzen. Diese Cookies teilen Daten mit Google LLC in den USA im Rahmen des EU US Data Privacy Framework. Sie können diese Werbecookies jederzeit in unserem Präferenzcenter akzeptieren, ablehnen oder konfigurieren. Eine Ablehnung hat keine Auswirkung auf den Zugang zur Website.
Third-party domains contacted
doubleclick.netg.doubleclick.netstats.g.doubleclick.netgoogleads.g.doubleclick.netad.doubleclick.netCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| IDE | marketing | 1 year | Main DoubleClick remarketing and conversion identifier set on doubleclick.net. Used by Google Marketing Platform to measure ad performance, attribute conversions, build retargeting audiences and personalise ads across sites. |
| id | marketing | 1 year | Generic DoubleClick ad serving identifier used for ad selection, frequency capping and audience grouping across publisher and advertiser properties. |
| test_cookie | technical | 15 minutes | Short lived technical probe set by doubleclick.net to check whether the visitor's browser accepts third party cookies. No personalisation, but still triggered by DoubleClick tags. |
| 1P_JAR | marketing | 1 month | First party Google cookie refreshed on each visit and used to collect aggregated ad measurement information and link Google services to DoubleClick ad delivery. |
| DSID | marketing | 2 weeks | Links a signed in Google account to ad activity on non Google sites for cross device personalisation and conversion attribution under Consent Mode v2. |
| RUL | marketing | 1 year | Set on doubleclick.net when an advertiser activates remarketing audiences. Stores the audience membership identifier for retargeting campaigns. |
DoubleClick setzt Tracking-Cookies für Werbezwecke — werden Sie DSGVO-konform mit FlowConsent.
Die wichtigsten DoubleClick / Google Marketing Platform Cookies sind IDE (rund 13 Monate im EWR, Remarketing und Conversion Kennung auf doubleclick.net), DSID (etwa 2 Wochen, verknüpft ein angemeldetes Google Konto mit Werbeaktivität), 1P_JAR (rund 1 Monat, Werbemessung auf google.com), test_cookie (15 Minuten, technische Sonde für die Drittanbieter Cookie Unterstützung), RUL (rund 1 Jahr, gesetzt bei aktiven Remarketing Zielgruppen) und id (rund 1 Jahr, generisches Ad Serving). Mit Ausnahme von test_cookie, das rein technisch und sehr kurzlebig ist, sind alle als Marketing Cookies einzustufen und einwilligungspflichtig.
Ja, eine strikte vorherige Opt In Einwilligung ist erforderlich. DoubleClick Cookies sind nicht unbedingt erforderlich, um einen vom Nutzer angeforderten Dienst bereitzustellen. Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie, in Deutschland umgesetzt durch das TTDSG, verbietet das Lesen oder Schreiben ohne Einwilligung. Tags müssen blockiert bleiben, bis der Besucher über eine CMP eine klare bestätigende Handlung vornimmt. Weiternutzung, vorangekreuzte Felder oder Scrollen sind unzulässig, wie auch die EDSA Leitlinien 05/2020 und die deutschen Aufsichtsbehörden bestätigen.
Die Rechtsgrundlage ist die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) DSGVO für die umfassende Verarbeitung personenbezogener Daten, kombiniert mit Artikel 5(3) ePrivacy für das Setzen und Auslesen der Cookies. Berechtigtes Interesse nach Artikel 6(1)(f) ist für Werbe Tracking, Retargeting oder Audience Profiling unzulässig, wie EDSA und nationale Behörden mehrfach bestätigt haben. Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert, unmissverständlich und ebenso leicht widerrufbar wie erteilbar sein. Ein eigener Schalter für Werbezwecke ist in der CMP erforderlich.
Ja. DoubleClick wird von Google LLC betrieben, Daten werden auf US Infrastruktur mit globalem Edge Netzwerk verarbeitet. Übermittlungen stützen sich auf den am 10. Juli 2023 angenommenen Angemessenheitsbeschluss EU US Data Privacy Framework, Google ist in der DPF Liste zertifiziert, ergänzt durch Standardvertragsklauseln für Nicht DPF Länder. Verantwortliche müssen ein Schrems II Transfer Impact Assessment durchführen, die Garantien dokumentieren, Nutzer im Datenschutzhinweis informieren und über Rechtsbehelfe einschließlich Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde oder dem US Data Protection Review Court aufklären.
Ja. DoubleClick Implementierungen erfüllen mindestens drei der neun EDSA DSFA Kriterien (systematische Überwachung, Verarbeitung in großem Umfang, Kombination von Datensätzen). Artikel 35 DSGVO schreibt daher vor Aktivierung eine DSFA vor. Sie muss die Kategorien der mit Google und Real Time Bidding Partnern geteilten Daten, die Speicherdauer je Cookie, das Transfer Impact Assessment, die Rechtmäßigkeitsprüfung, die Verhältnismäßigkeit des Audience Modeling, die UX der Einwilligung und die technischen Maßnahmen wie Consent Mode v2 und Restricted Data Processing abdecken.
Verwenden Sie eine von Google zertifizierte CMP mit IAB TCF v2.2 Unterstützung, führen Sie Google in der Vendor List (Vendor 755) auf, blockieren Sie Tags standardmäßig und laden Sie diese erst nach Opt In. Aktivieren Sie Google Consent Mode v2, um ad_storage, ad_user_data und ad_personalization zusammen mit dem TC String zu übermitteln. Aktivieren Sie Restricted Data Processing in Google Ad Manager und Campaign Manager für EWR Traffic, konfigurieren Sie die Aufbewahrungsdauer, anonymisieren Sie IP Adressen wo möglich, hashen Sie First Party Daten mit SHA256 für Customer Match und führen Sie eine vierteljährliche Vendor List Überprüfung durch.
Alternativen umfassen kontextuelle Werbung basierend auf Seiteninhalten ohne Cookies, First Party Retargeting über serverseitige Conversions API Integrationen mit gehashten Identifikatoren, in der EU gehostete DSP und SSP, Privacy Sandbox APIs (Topics, Protected Audience) und Clean Room Messlösungen. Keine dieser Optionen hebt die Pflicht zur Information der Nutzer auf, aber sie reduzieren das Volumen personenbezogener Daten, die an US Ad Tech Anbieter weitergegeben werden, und senken das DSGVO Risikoprofil.
Listen Sie alle Cookies (IDE, DSID, 1P_JAR, test_cookie, RUL, id) mit Name, Domain (doubleclick.net oder google.com), Zweck, Dauer und Kategorie auf. Nennen Sie Google LLC als Empfänger, erwähnen Sie das EU US Data Privacy Framework als Transfermechanismus, verlinken Sie die Datenschutzerklärung von Google und die IAB TCF v2.2 Vendor List und weisen Sie darauf hin, dass die Einwilligung jederzeit geändert oder widerrufen werden kann. Aktualisieren Sie dieses Register mindestens quartalsweise und veröffentlichen Sie es neu, sobald Google Unterauftragnehmer oder Auktionspartner hinzugefügt werden.