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Blesta ist eine selbst gehostete Software für Abrechnung, Kundenverwaltung und Support von Phillips Data Inc, die Betreiber auf ihrer eigenen Infrastruktur installieren und betreiben. Sie setzt vor allem funktionale Erstanbieter und Sitzungs Cookies ein, um Nutzer angemeldet zu halten und Formulare zu schützen. Da diese Cookies unbedingt erforderlich sind, ist keine Einwilligung nötig, es sei denn, der Betreiber fügt Analyse oder Marketing hinzu.
Blesta ist eine Software für Abrechnung, Kundenverwaltung und Support, die von Phillips Data Inc entwickelt wird. Anders als ein gehosteter Dienst wird sie auf der eigenen Infrastruktur des Kunden installiert und betrieben, sodass der Betreiber die Anwendung ausführt und kontrolliert. Sie wird von Hosting Unternehmen und Agenturen verbreitet genutzt, um Rechnungen, Kundenkonten und Support Tickets zu verwalten.
Blesta nutzt vor allem funktionale Erstanbieter und Sitzungs Cookies, etwa ein Sitzungs Cookie, das Nutzer angemeldet hält, ein Sicherheits Cookie, das Formulare gegen sitzungsübergreifende Anfragenfälschung schützt, und ein Präferenz Cookie, das Oberflächeneinstellungen speichert. Diese Cookies sind für den Betrieb der Anwendung unbedingt erforderlich. Die personenbezogenen Daten, die Blesta verarbeitet, etwa Kunden und Abrechnungsdaten, verbleiben in der eigenen Datenbank des Betreibers.
Da Blesta selbst gehostet ist, ist der Betreiber der Verantwortliche und entscheidet, wo die Anwendung läuft und wie Daten behandelt werden. Die unbedingt erforderlichen funktionalen Cookies sind nach der ePrivacy Richtlinie von der Einwilligung ausgenommen, und die Verarbeitung für Abrechnung und Kundenverwaltung beruht auf Vertrag oder berechtigtem Interesse nach der DSGVO. Eine Einwilligung wird erst relevant, wenn der Betreiber Analyse oder Marketing Werkzeuge zusätzlich zur Kernanwendung einsetzt.
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Für die zentralen funktionalen Cookies von Blesta benötigen Sie kein Cookie Einwilligungsbanner. Wenn Sie Analyse, Werbung oder Drittanbieter Widgets installieren, erfordern diese nicht notwendigen Cookies eine vorherige Einwilligung und eine Consent Management Ebene. Halten Sie die unbedingt erforderlichen Cookies von optionalen getrennt, damit Nutzer die optionale Kategorie ablehnen können.
Als selbst gehostete Anwendung hält Blesta Daten auf der vom Betreiber gewählten Infrastruktur, sodass Sie entscheiden, ob sie im EWR bleiben. Nur Lizenzvalidierung und Software Updates kommunizieren mit dem Anbieter, was ausgehende Datenflüsse auf betriebliche Prüfungen begrenzt. Sie sollten dennoch bestätigen, wo Ihr Hosting Anbieter Sicherungen und Protokolle speichert.
Dokumentieren Sie Blesta in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis als Verantwortlicher, sichern Sie Server und Datenbank und wählen Sie einen Hosting Standort, der Ihre Anforderungen erfüllt. Listen Sie die funktionalen Cookies aus Transparenzgründen in Ihrer Datenschutz oder Cookie Richtlinie auf, auch wenn sie ausgenommen sind, und fügen Sie eine Einwilligungsebene nur hinzu, wenn Sie Analyse oder Marketing einführen. Wenden Sie Aufbewahrungsregeln auf Kunden und Abrechnungsdaten an und halten Sie die Software aktuell.
Websites using Blesta must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Für die meisten Bereitstellungen ist Blesta risikoarm, da es selbst gehostet ist und auf unbedingt erforderlichen funktionalen Cookies beruht, sodass eine vollständige DSFA selten erforderlich ist. Berücksichtigen Sie dennoch (1) die Rolle des Betreibers als Verantwortlicher, der über Hosting Standort und Sicherheit entscheidet; (2) die Rechtsgrundlage, nämlich Vertrag oder berechtigtes Interesse für Abrechnung und Kundenverwaltung, wobei funktionale Cookies von der Einwilligung ausgenommen sind; (3) die Sensibilität der gespeicherten Kunden und Abrechnungsdaten und die schützenden Zugriffskontrollen; (4) den Datenstandort, da Selbst Hosting die Daten auf der Infrastruktur des Betreibers hält, während Lizenzprüfungen und Updates den Anbieter erreichen; und (5) ob hinzugefügte Analyse oder Marketing Werkzeuge nicht notwendige Cookies einführen, die eine Einwilligung und eine erneute Risikobewertung erfordern.
Sample consent text
Diese Website nutzt unbedingt erforderliche Cookies, um Sie angemeldet zu halten und Formulare zu sichern. Sie sind für den Betrieb der Anwendung erforderlich und laden ohne Einwilligung. Wenn wir Analyse oder Marketing Cookies hinzufügen, fragen wir zuerst Ihre Einwilligung ab.
Third-party domains contacted
blesta.comaccount.blesta.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| blesta_sid | Functional | Session | Maintains the authenticated user session so the user stays logged in while using the application. |
| blesta_csrf_token | Functional | Session | Protects forms against cross site request forgery by validating that requests originate from the legitimate session. |
| blesta_prefs | Functional | 1 year | Stores interface preferences such as language and layout so settings persist between visits. |
| blesta_language | Functional | 1 year | Remembers the selected interface language so the application displays in the user preferred language. |
Blesta setzt Tracking-Cookies für Werbezwecke — werden Sie DSGVO-konform mit FlowConsent.
Blesta setzt vor allem funktionale Erstanbieter und Sitzungs Cookies, darunter ein Sitzungs Cookie, das Nutzer angemeldet hält, ein Sicherheits Cookie, das Formulare gegen sitzungsübergreifende Anfragenfälschung schützt, und ein Präferenz Cookie, das Oberflächeneinstellungen speichert. Sie sind für den Betrieb der Anwendung unbedingt erforderlich. Sie können sie aus Transparenzgründen in Ihrer Cookie Richtlinie auflisten, auch wenn sie von der Einwilligung ausgenommen sind.
Für die zentralen funktionalen und Sitzungs Cookies von Blesta nicht. Sie sind unbedingt erforderlich und daher nach der ePrivacy Richtlinie von der Einwilligung ausgenommen und laden ohne Banner. Eine Einwilligung wird erst nötig, wenn Sie Analyse, Werbung oder Drittanbieter Widgets hinzufügen, die nicht notwendige Cookies setzen.
Die Verarbeitung für Abrechnung und Kundenverwaltung beruht auf dem Vertrag nach Artikel 6(1)(b) DSGVO und auf dem berechtigten Interesse nach Artikel 6(1)(f) für zugehörige betriebliche Zwecke. Die funktionalen Cookies selbst sind nach Artikel 5(3) ePrivacy von der Einwilligung ausgenommen, da sie unbedingt erforderlich sind. Als selbst hostender Betreiber sind Sie der Verantwortliche und sollten diese Grundlagen dokumentieren.
Standardmäßig nicht. Da Blesta selbst gehostet ist, verbleiben Ihre Kunden und Abrechnungsdaten auf der von Ihnen gewählten Infrastruktur, und nur Lizenzvalidierung und Software Updates kommunizieren mit dem Anbieter. Sie entscheiden, ob Ihr Hosting die Daten im EWR hält, sodass es aus der Kernanwendung keine inhärente Übermittlung in die USA gibt.
Für die meisten Bereitstellungen ist keine vollständige DSFA erforderlich, da Blesta selbst gehostet, risikoarm ist und nur unbedingt erforderliche Cookies nutzt. Sie sollten dennoch die Sensibilität der gespeicherten Abrechnungs und Kundendaten, Ihre Zugriffskontrollen und Ihren Hosting Standort bewerten. Wenn Sie risikoreiches Profiling, Analyse oder großflächige Verarbeitung hinzufügen, prüfen Sie erneut, ob eine DSFA nötig wird.
Installieren Sie Blesta auf einer von Ihnen kontrollierten Infrastruktur, sichern Sie Server und Datenbank und dokumentieren Sie die Anwendung in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis als Verantwortlicher. Listen Sie die funktionalen Cookies aus Transparenzgründen auf, wenden Sie Aufbewahrungsregeln auf Abrechnungs und Kundendaten an und halten Sie die Software aktuell. Fügen Sie eine Einwilligungsebene nur hinzu, wenn Sie Analyse oder Marketing Cookies einführen.
Ja, andere Abrechnungs und Kundenverwaltungswerkzeuge wie WHMCS, HostBill oder Open Source Optionen wie FOSSBilling decken ähnliche Bedürfnisse ab. Einige sind wie Blesta selbst gehostet, andere cloudbasiert, was den Verantwortlichen und die Übermittlungslage verändert. Vergleichen Sie Hosting Modell, Cookie Verhalten und Datenstandort bei der Auswahl.
Listen Sie die Sitzungs, Sicherheits und Präferenz Cookies von Blesta mit Zweck und Laufzeit auf und weisen Sie darauf hin, dass sie unbedingt erforderlich sind und ohne Einwilligung laden. Wenn Sie später Analyse oder Marketing Cookies hinzufügen, dokumentieren Sie diese gesondert und erläutern Sie, dass sie eine Einwilligung erfordern. Halten Sie die Richtlinie mit den tatsächlich vorhandenen Cookies Ihrer Installation im Einklang.