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Adloox ist ein französisches Unternehmen für Anzeigenverifizierung, Viewability-Messung und Brand-Safety-Bewertung, das einen JavaScript-Tag in Werbekreationen oder Publisher-Seiten einbettet, um Impression-Viewability zu messen, ungültigen Traffic zu erkennen und Brand-Safety-Kontext zu bewerten. Es verarbeitet Impression-Level-Daten einschließlich IP-Adresse, User-Agent, Seiten-URL und Anzeigenslot-Geometrie. Die Verarbeitung erfolgt in der EU ohne routinemäßige Drittlandübermittlungen. Einwilligung ist nach der ePrivacy-Richtlinie erforderlich, da Adloox auf das Endgerät des Nutzers zugreift.
Adloox ist ein französisches Unternehmen für Anzeigenverifizierung und Viewability-Messung, dessen JavaScript-Tag vom Ad Server zum Impression-Zeitpunkt in Werbekreationen oder Publisher-Seiten eingebettet wird. Wenn eine Anzeige geladen wird, misst das Adloox-Skript (bereitgestellt von adlooxtracking.com oder j.adlooxtracking.com), wie lange die Anzeigeneinheit im Viewport des Nutzers verbleibt und welcher Prozentsatz der Kreation sichtbar ist, und erzeugt einen Viewability-Score gemäß IAB- und MRC-Standards. Gleichzeitig analysiert der Tag den Seitenkontext für die Brand-Safety-Klassifizierung und sammelt Signale zur Erkennung von ungültigem Traffic (IVT).
Im Gegensatz zu Verhaltens-Tracking-Diensten erstellt Adloox keine persistenten seitenübergreifenden Nutzerprofile zu Targeting-Zwecken. Die Verarbeitung konzentriert sich auf die Messung auf Impression-Ebene. Adloox ist ein französisches Unternehmen und verarbeitet Daten auf EU-Infrastruktur, was die internationale Transferanalyse im Vergleich zu US-amerikanischen Messanbietern vereinfacht.
Adloox verarbeitet folgende Daten auf Impression-Ebene: IP-Adresse (für Geolokalisierung und IVT-Erkennung), User-Agent-Zeichenkette (Browser- und OS-Identifizierung für IVT-Scoring), Seiten-URL und Referrer (für Brand-Safety-Kontextklassifizierung), Anzeigenslot-Abmessungen und -Position im Viewport, In-View-Zeitmessungen sowie ein Sitzungs- oder Impression-Identifier. Adloox kann Cookies auf adlooxtracking.com setzen, um Messdaten innerhalb einer Sitzung zu korrelieren. Diese Cookies enthalten keine seitenübergreifenden Verhaltensprofile und werden nicht für personalisierte Werbung verwendet.
Die von Adloox verarbeitete IP-Adresse stellt personenbezogene Daten nach DSGVO dar, weshalb alle Adloox-Verarbeitungen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Zweckbindung und Datensparsamkeit erfüllen müssen. Art. 5(3) der ePrivacy-Richtlinie fordert eine vorherige Einwilligung vor dem Speichern oder Lesen von Informationen auf dem Endgerät des Nutzers, einschließlich des Adloox-Mess-Cookies, sofern keine streng notwendige Ausnahme greift. Das Risikoniveau ist mittel statt hoch, da Adloox kein Verhaltens-Profiling zu Targeting-Zwecken betreibt.
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Publisher haben zwei praktische Optionen für die Rechtsgrundlage. Erstens können sie die Einwilligung über ein TCF v2.2-zertifiziertes CMP einholen und Adloox als Vendor unter Zweck 7 (Anzeigenleistung messen) listen. Dies ist der sicherste Ansatz. Zweitens stützen sich einige Publisher auf eine Interessenabwägung für Werbemesstools ohne Verhaltensprofiling; dieser Ansatz bleibt jedoch je nach nationaler ePrivacy-Umsetzung umstritten und wird ohne spezifische Rechtsberatung nicht empfohlen. Die Einwilligung ist für alle EU-Märkte der empfohlene Ansatz.
Adloox ist ein französisches Unternehmen und verarbeitet Anzeigenverifizierungsdaten auf EU-Infrastruktur. Es gibt keine routinemäßigen Übermittlungen personenbezogener Daten außerhalb des EWR für Viewability-, Brand-Safety- und IVT-Kernverarbeitungen. Publisher sollten dennoch die aktuellen Datenverarbeitungsbedingungen mit Adloox prüfen und einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abschließen.
Für einen DSGVO- und ePrivacy-konformen Adloox-Einsatz sollten Publisher: (1) einen AV-Vertrag mit Adloox abschließen; (2) Einwilligung über ein TCF v2.2-zertifiziertes CMP mit Adloox unter Zweck 7 einholen oder eine Interessenabwägung dokumentieren; (3) die Cookie-Richtlinie um Adloox-Cookies und den fehlenden Cross-Site-Targeting-Einsatz ergänzen; (4) eine Datenschutzschwellenwertanalyse durchführen; (5) IP-Adresskürzung oder -anonymisierung implementieren wo technisch möglich; (6) VVT-Einträge mit Adloox als Auftragsverarbeiter pflegen.
Websites using Adloox Anzeigenverifizierung must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine vereinfachte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird vor dem Einsatz von Adloox empfohlen, auch wenn die Pflicht-DSFA-Schwelle nach Art. 35(3) DSGVO weniger eindeutig ausgelöst wird als bei Verhaltenswerbeservices. Adloox verarbeitet Impression-Level-Daten (IP-Adresse, User-Agent, Seiten-URL, Anzeigenslot-Metriken) zur Viewability-Messung und IVT-Erkennung; es erstellt keine nutzerbezogenen Verhaltensprofile. Die Bewertung muss dokumentieren: (1) verarbeitete Datenkategorien und Aufbewahrungsfristen; (2) Rechtsgrundlage für Cookie-Zugriff (Art. 5(3) ePrivacy-Richtlinie und TCF v2.2 Zweck 7); (3) EU-Datenresidenz und fehlende Drittlandübermittlungen; (4) ob die IP-Adressenverarbeitung personenbezogene Daten darstellt und welche Anonymisierungsmaßnahmen gelten; (5) Betroffenenrechtsmechanismen; (6) Vertragsbeziehung mit Adloox als Auftragsverarbeiter. Der DSB muss bestätigen, ob eine vollständige DSFA erforderlich ist.
Sample consent text
Wir verwenden Adloox, einen Anzeigenverifizierungsservice von Adloox (Frankreich), um zu messen, ob auf dieser Website angezeigte Werbung von echten Nutzern gesehen wird, um Werbebetrug zu erkennen und zu beurteilen, ob Anzeigenplatzierungen in markensicheren Kontexten erscheinen. Adloox verarbeitet technische Daten einschließlich Ihrer IP-Adresse und Browser-Informationen ausschließlich zu Messzwecken und verwendet diese Daten nicht für personalisierte Werbung. Adloox verarbeitet Daten auf EU-Infrastruktur. Diese Verarbeitung umfasst den Zugriff auf Informationen auf Ihrem Gerät und basiert auf Ihrer Einwilligung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über unsere Datenschutzeinstellungen widerrufen.
Third-party domains contacted
adloox.comadlooxtracking.comj.adlooxtracking.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| adloox_sid | session | Session | Session identifier used by Adloox to correlate viewability measurement calls within a single browsing session |
| adloox_uid | persistent | 7 days | Short-lived impression correlation identifier set by Adloox on adlooxtracking.com to associate viewability and IVT signals across consecutive ad loads |
| adl_slot | session | Session | Ad slot geometry and viewport position data holder used during in-session viewability computation by the Adloox measurement script |
| adloox_bs | persistent | 30 days | Brand-safety context classification score cache stored by Adloox to avoid redundant page-context analysis on repeat visits to the same URL |
Adloox Anzeigenverifizierung setzt Tracking-Cookies für Werbezwecke — werden Sie DSGVO-konform mit FlowConsent.
Adloox kann Sitzungs- und kurzlebige persistente Cookies auf den Domains adlooxtracking.com und j.adlooxtracking.com setzen, um Viewability-Messdaten innerhalb einer Anzeigensitzung zu korrelieren. Diese Cookies tragen üblicherweise einen Sitzungs- oder Impression-Identifier und enthalten keine seitenübergreifenden Verhaltensprofile oder Targeting-Daten. Sie werden ausschließlich zu Anzeigenverifizierungszwecken genutzt: Messung der In-View-Zeit, Viewport-Position und Korrelation von Messaufrufen. Ihre Laufzeit ist im Vergleich zu Verhaltenswerbe-Cookies generell kurz.
Ja, eine Einwilligung ist nach der ePrivacy-Richtlinie erforderlich, da Adloox über seine Mess-Cookies auf das Endgerät des Nutzers zugreift oder dort Informationen speichert, unabhängig davon, ob der Zweck Verhaltensmarketing oder Anzeigenmessung ist. Die Ausnahme für streng notwendige Cookies gilt nicht für Anzeigenverifizierungs-Cookies. Publisher sollten die Einwilligung über ein TCF v2.2-zertifiziertes CMP mit Adloox unter Zweck 7 einholen.
Für Cookie-Zugriff: Art. 5(3) der ePrivacy-Richtlinie erfordert eine Einwilligung oder eine Ausnahme für streng notwendige Dienste; die Einwilligung ist empfohlen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO: Die Einwilligung (Art. 6(1)(a)) ist die sicherste Grundlage; das berechtigte Interesse (Art. 6(1)(f)) kann für Impression-Level-Werbemessung ohne Verhaltens-Profiling in Frage kommen, vorausgesetzt ein dokumentierter Interessenabwägungstest bestätigt das Überwiegen des Publisher-Interesses. TCF v2.2 Zweck 7 deckt Werbemessung ab.
Nein. Adloox ist ein französisches Unternehmen und verarbeitet Anzeigenverifizierungsdaten auf EU-Infrastruktur. Es gibt keine routinemäßigen Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA für Viewability-, Brand-Safety- und IVT-Kernfunktionen. Dies ist ein entscheidender Compliance-Vorteil gegenüber US-amerikanischen Anzeigenverifizierungsanbietern. Publisher sollten dennoch den aktuellen Datenverarbeitungsvertrag von Adloox überprüfen, um sicherzustellen, dass sich diese Position nicht geändert hat.
Eine vollständige Pflicht-DSFA nach Art. 35 DSGVO wird durch Adloox allein wahrscheinlich nicht ausgelöst, da es kein systematisches Profiling im großen Maßstab zu Targeting-Zwecken betreibt. Eine Datenschutzschwellenwertanalyse wird jedoch empfohlen. Wenn Adloox zusammen mit Verhaltenswerbeservices eingesetzt wird, sollte der kumulative Effekt in der Gesamt-DSFA des Publisher-Ad-Stacks bewertet werden. Ein AV-Vertrag mit Adloox ist in jedem Fall erforderlich.
Ein rechtskonformer Einsatz erfordert: Abschluss eines AV-Vertrags mit Adloox; Integration eines TCF v2.2-zertifizierten CMP mit Adloox unter Zweck 7 und Einwilligung vor dem Tag-Auslösen; Aktualisierung der Cookie-Richtlinie für Adloox-Cookies und den fehlenden Cross-Site-Targeting-Einsatz; Implementierung von IP-Adressanonymisierung wo möglich; Durchführung einer Datenschutzschwellenwertanalyse; und Pflege der VVT-Einträge für Adloox als Auftragsverarbeiter.
Alternative Anzeigenverifizierungs- und Viewability-Messanbieter sind Integral Ad Science (IAS), DoubleVerify und Moat (Oracle), allesamt US-amerikanisch mit grenzüberschreitenden Übermittlungen. Für Publisher, die ausschließlich EU-Verarbeitung wünschen, ist Adloox eine der wenigen europäischen Alternativen. Publisher können auch publisher-seitige Viewability-Messung über die IAB Viewability API (IntersectionObserver) ohne Drittanbieter-Tag nutzen, was die ePrivacy-Einwilligungsanforderung für die Messfunktion vollständig eliminiert.
Die Cookie-Richtlinie muss einen Eintrag für das Adloox-Mess-Cookie enthalten mit: Domain (adlooxtracking.com), kurzer Laufzeit (Sitzung oder wenige Tage), Zweck (Viewability-Messung, Brand-Safety-Scoring und IVT-Erkennung), Verantwortlichem (Adloox, Frankreich), Datenverarbeitung auf EU-Infrastruktur ohne US-Übermittlungen, und dem Recht der Nutzer, die Einwilligung zu widerrufen. Der Eintrag muss ausdrücklich angeben, dass der Cookie nicht für Verhaltens-Targeting verwendet wird.