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Adalyser ist eine TV Attribution Plattform aus Großbritannien, die mit JavaScript Tracking Tags die Reaktion auf TV Spots auf Webseiten und in Apps misst und nach DSGVO sowie ePrivacy Richtlinie eine vorherige Einwilligung der Besucher erfordert.
Adalyser ist eine in Großbritannien ansässige TV Attribution Plattform, die misst, wie TV Werbespots Webseitenbesuche, App Aufrufe und Conversions in Echtzeit beeinflussen. Dazu wird ein JavaScript Tracking Tag in die zu messende Seite eingebunden, das mit Audience Daten von BARB und CARIA abgeglichen wird.
Adalyser setzt First und Third Party Cookies, um Besucher über Sitzungen hinweg wieder zu erkennen, Verkehrsspitzen nach TV Spots zuzuordnen und Conversion Pfade zu modellieren. Erfasst werden IP Adresse, User Agent, Verweisseite, Zeitstempel, Geräteinformationen und Conversion Ereignisse.
Die Adalyser Tags gehen über das technisch Notwendige hinaus und stellen Verhaltens Tracking dar. Daher ist nach Art. 5 Abs. 3 ePrivacy Richtlinie und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine vorherige, informierte und granulare Einwilligung erforderlich, bevor die Skripte geladen werden dürfen.
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Großbritannien gilt seit dem Brexit als Drittland, profitiert jedoch von einem Angemessenheitsbeschluss der EU Kommission. Übertragungen an Adalyser sind daher ohne SCC zulässig, sofern der Beschluss in Kraft bleibt. Die Verarbeitung muss dennoch im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und in der Datenschutzerklärung dokumentiert werden.
Adalyser Tags dürfen erst nach aktiver Einwilligung in die Kategorie Marketing oder Werbung geladen werden. Eine Consent Management Plattform (CMP) sollte den Tag bedingt einbinden, beim Widerruf alle Adalyser Cookies entfernen und über Server seitiges Logging das Datum der Einwilligung dokumentieren.
Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Adalyser, beschreiben Sie das TV Attribution Tracking transparent in der Datenschutzerklärung, blockieren Sie das Skript bei fehlender Einwilligung, prüfen Sie regelmäßig die Liste der gesetzten Cookies und führen Sie das Drittlandregister entsprechend.
Websites using Adalyser must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA wird empfohlen, wenn Adalyser mit Conversion Tracking, Profilbildung oder umfangreicher Beobachtung von Besucherverhalten kombiniert wird, da Verkehrsspitzen und Conversions individuellen Nutzern zugeordnet werden.
Sample consent text
Wir nutzen Adalyser, um die Wirkung unserer TV Werbung auf Webseitenbesuche zu messen. Dafür werden Cookies gesetzt und Daten an Adalyser (UK) übertragen. Sie können dies jederzeit ablehnen.
Third-party domains contacted
adalyser.comtrack.adalyser.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| _adalyser_session | persistent | 30 days | Tracks visitor sessions and attributes web activity to specific TV ad spots for campaign measurement |
| _adalyser_id | persistent | 1 year | Unique visitor identifier for cross-session TV attribution and conversion tracking |
| _adalyser_session | session | Session | Adalyser session cookie for measuring session-level activity and conversions |
| _adalyser_uid | persistent | 1 year | Unique visitor identifier used for cross-session attribution, measuring repeat visits driven by TV advertising |
Adalyser setzt Tracking-Cookies für Werbezwecke — werden Sie DSGVO-konform mit FlowConsent.
Adalyser setzt First und Third Party Cookies, um Besucher über Sitzungen wieder zu erkennen, TV induzierte Verkehrsspitzen zu attribuieren und Conversion Pfade zu modellieren. Die genauen Cookie Namen variieren je nach Konfiguration.
Ja. Die Adalyser Tags gehen über das technisch Erforderliche hinaus und stellen Verhaltens Tracking dar. Vor dem Laden ist daher eine vorherige, informierte und granulare Einwilligung Pflicht.
Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und Art. 5 Abs. 3 ePrivacy Richtlinie. Berechtigtes Interesse ist nicht ausreichend, weil das Tracking primär Werbe und Attributionszwecken dient.
Adalyser sitzt in Großbritannien, das nach Brexit zwar als Drittland gilt, aber von einem EU Angemessenheitsbeschluss profitiert. Daher sind keine Standardvertragsklauseln nötig, solange der Beschluss in Kraft bleibt.
Eine Datenschutz Folgenabschätzung ist empfehlenswert, sobald Adalyser für umfangreiche Profilbildung, systematische Beobachtung oder Cross Device Attribution genutzt wird, weil dies hohe Risiken für Betroffene mit sich bringt.
Binden Sie das Tag ausschließlich nach Einwilligung über Ihre CMP ein, dokumentieren Sie das Tracking in der Datenschutzerklärung, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag und prüfen Sie regelmäßig die gesetzten Cookies.
Lösungen wie TVSquared (Innovid), TVbeat oder Realytics in Europa bieten ähnliche TV Attribution. Auch eine selbst gehostete Server seitige Tracking Lösung mit Matomo kann Verhaltens Cookies vermeiden.
Listen Sie Adalyser unter Marketing oder Werbung Cookies, nennen Sie Anbieter (Adalyser Ltd, Großbritannien), Zweck (TV Attribution), Speicherdauer und Empfänger sowie einen Link zur Datenschutzerklärung.