> Arlo und die DSGVO: Angemessenheit Neuseelands, Teilnehmerdaten, Cookies des Anmelde-Widgets, Vertrag als Rechtsgrundlage und konforme Nutzung in Europa.
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> Canonical: https://www.flowconsent.com/de/services/sonstiges/arlo

Sonstige

# Arlo

Nicht eingestuft · [Offizielle Website](https://www.arlo.co)

Arlo ist eine in Neuseeland ansässige Plattform für Trainingsmanagement und Kursanmeldung, die von Schulungsanbietern, Berufsverbänden und Corporate-Learning-Teams genutzt wird. Neuseeland verfügt über einen EU-Angemessenheitsbeschluss, was Arlo zu einer der DSGVO-freundlichsten Optionen außerhalb der EU macht. Die Verarbeitung von Teilnehmerdaten beruht auf Vertragserfüllung. Cookies des eingebetteten Anmelde-Widgets erfordern jedoch ePrivacy-Einwilligung.

[Arlo bis zur Einwilligung blockieren](https://app.flowconsent.com/auth/sign-up?utm_source=flowconsent.com\&utm_medium=referral\&utm_campaign=other) · [Meine Website scannen](https://www.flowconsent.com/de/scan)

Auf einen Blick

- Kategorie

  [Sonstige](https://www.flowconsent.com/de/services/sonstiges)

- Einwilligung

  Nicht eingestuft

- Vorherige Einwilligung

  Erforderlich

- Dokumentierte Cookies

  1

- Drittanbieter-Domains

  3

- Server

  New Zealand (Arlo is a New Zealand company with infrastructure in New Zealand and Australia)

Überblick

## Was macht Arlo?

## **Was ist Arlo?**

Arlo ist eine cloudbasierte Trainingsmanagement-Software aus Neuseeland zur Verwaltung von Kursen, Anmeldungen, Zahlungen und Teilnehmerkommunikation. Die Plattform wird häufig per eingebettetem Anmelde-Widget auf der eigenen Website genutzt.

## **Welche Daten und Cookies werden erhoben?**

Arlo verarbeitet Name, E-Mail, Organisation, Rechnungsdaten und ggf. Qualifikationsangaben der Teilnehmer. Das eingebettete Widget setzt Erstanbieter-Cookies zur Sitzungsverwaltung und einfachen Funktionalität.

## **Rechtsgrundlage und ePrivacy**

Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ist die zentrale Rechtsgrundlage für Anmeldungen. Cookies des Widgets benötigen jedoch ePrivacy-Einwilligung. Strict-necessary Cookies sind ohne Einwilligung zulässig.

## **Datentransfers nach Neuseeland und Australien**

Neuseeland verfügt seit 2013 über einen EU-Angemessenheitsbeschluss, sodass Übertragungen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen zulässig sind. Sollte Arlo zusätzlich Infrastruktur in Australien nutzen, sind für diese Transfers Standardvertragsklauseln erforderlich.

## **Praktische Compliance-Schritte**

Schließen Sie einen AVV mit Arlo ab, dokumentieren Sie die Datenflüsse, prüfen Sie ob auch australische Infrastruktur genutzt wird, integrieren Sie das Widget über ein CMP, beschreiben Sie die Verarbeitung in der Datenschutzerklärung und richten Sie ein Verfahren für Betroffenenrechte ein.

Datenschutz

## Arlo und die DSGVO

Arlo ist als „Nicht eingestuft“ eingestuft. Auf einer Website für Besucher aus der EU darf der Dienst erst nach deren Einwilligung laden und muss in Ihrer Cookie-Richtlinie aufgeführt sein.

- Rechtsgrundlage

  Contract performance (Art. 6(1)(b)) for processing attendee registration data necessary to fulfil training enrollment. Consent (Art. 6(1)(a)) for non-essential tracking cookies from the registration widget.

- Risikostufe

  low

- Anwendbare Vorschriften

  GDPR, ePrivacy Directive, UK GDPR, New Zealand Privacy Act 2020

### Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Eine DSFA ist für standardmäßige Trainingsanmeldungen aufgrund der neuseeländischen Angemessenheit in der Regel nicht erforderlich. Sie wird empfehlenswert, wenn Trainingsdaten Gesundheits-, Behinderten- oder andere besondere Kategorien enthalten oder wenn umfangreiches Profiling für Marketing implementiert wird.

### Beispieltext für Ihr Banner

> Dieses Anmeldeformular wird von Arlo (Neuseeland) bereitgestellt. Zur Anmeldung erfasst Arlo Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Organisationsdaten. Die Verarbeitung erfolgt in Neuseeland, das einen EU-Angemessenheitsbeschluss besitzt. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookies und Tracker

## Was Arlo setzt und kontaktiert

- Tracking-Methode

  JavaScript training registration widget, first-party cookies, server-side training and attendee data processing

- Serverstandort

  New Zealand (Arlo is a New Zealand company with infrastructure in New Zealand and Australia)

- Datenübermittlung außerhalb der EU

  Arlo is a New Zealand company. New Zealand has an EU adequacy decision under GDPR (since 2013). However, infrastructure in Australia may also be used. Australia does not have an EU adequacy decision, requiring Standard Contractual Clauses for any Australian-hosted data.

### Gesetzte Cookies (1)

| Name          | Typ     | Laufzeit | Zweck                                                                          |
| ------------- | ------- | -------- | ------------------------------------------------------------------------------ |
| arlo\_session | session | Session  | Session identifier used to maintain the active Arlo training registration flow |

### Kontaktierte Drittanbieter-Domains (3)

- `arlo.co`
- `app.arlo.co`
- `api.arlo.co`

Fragen

## Häufige Fragen zu Arlo

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten schnell.

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### Welche Cookies setzt das Arlo-Widget?

Das Arlo-Widget setzt einige Erstanbieter-Cookies zur Sitzungsverwaltung und Formularfunktionalität. Diese sind in der Regel strict-necessary, sollten aber in Ihrer Cookie-Richtlinie erwähnt werden.

### Ist eine Einwilligung für Arlo erforderlich?

Für die strict-necessary Cookies und die Anmeldung selbst nicht. Für nicht-essentielle Cookies aus dem Widget oder zusätzliche Marketing-Funktionen ist eine Einwilligung nach ePrivacy erforderlich.

### Was ist die Rechtsgrundlage für Arlo?

Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ist die zentrale Grundlage für die Verarbeitung von Anmeldedaten. Berechtigtes Interesse kann für interne Verwaltungszwecke genutzt werden.

### Werden Daten in Drittländer übertragen?

Daten werden in Neuseeland verarbeitet, das einen EU-Angemessenheitsbeschluss besitzt. Werden zusätzliche Australien-Server genutzt, sind Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO erforderlich.

### Brauche ich eine DSFA für Arlo?

In der Regel nicht. Eine DSFA wird empfohlen, wenn Trainingsdaten besondere Kategorien (Gesundheit, Behinderung) enthalten oder wenn umfangreiches Profiling von Teilnehmern für Marketing implementiert wird.

### Wie integriere ich Arlo DSGVO-konform?

Schließen Sie einen AVV ab, prüfen Sie die Datenflüsse, integrieren Sie nicht-essentielle Cookies hinter ein CMP, beschreiben Sie die Verarbeitung in der Datenschutzerklärung und stellen Sie ein Verfahren für Betroffenenrechte bereit.

### Gibt es EU-basierte Alternativen zu Arlo?

Ja. Edusign (Frankreich), Easygenerator (Niederlande) oder Coursepath (Deutschland) bieten Trainingsmanagement-Funktionen mit europäischer Datenresidenz und vollständiger DSGVO-Konformität.

### Wie weise ich Arlo in meiner Datenschutzerklärung aus?

Erwähnen Sie Arlo namentlich, beschreiben Sie Zweck (Anmeldungsverwaltung), Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Aufbewahrungsfristen, Datentransfers nach Neuseeland (Angemessenheit) und ggf. Australien sowie Betroffenenrechte.

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