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v4Guard Checkpoint ist ein Sicherheits und Bot Abwehrdienst. Diese Seite erläutert seine Cookies, Ihre Pflichten nach DSGVO und ePrivacy, Datenübermittlungen und den Einsatz mit gültiger Einwilligung.
v4Guard Checkpoint ist ein Sicherheits und Bot Abwehrdienst von v4Guard. Er wird Ihrer Website vorgeschaltet, um schädlichen Datenverkehr zu filtern, Überlastungsangriffe abzufangen und verdächtige Besucher zu prüfen, bevor sie Ihren Server erreichen.
Um Menschen von Bots zu unterscheiden, verarbeitet v4Guard Checkpoint Verbindungsdaten wie die IP Adresse des Besuchers, den User Agent und Anfragemuster und speichert ein unbedingt erforderliches Cookie, das das Ergebnis der Sicherheitsprüfung festhält.
Das Filtern von Datenverkehr bedeutet die Verarbeitung von IP Adressen, die nach der DSGVO personenbezogen sind, daher brauchen Sie eine Rechtsgrundlage. Meist wird das berechtigte Interesse an der Netzsicherheit herangezogen, anerkannt in Erwägungsgrund 49 DSGVO.
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Die von v4Guard Checkpoint benötigten Cookies sind für den Betrieb unbedingt erforderlich und daher nach den ePrivacy Regeln von der vorherigen Einwilligung ausgenommen, dennoch müssen Sie die Besucher darüber informieren.
v4Guard Checkpoint kann Daten auf einer Infrastruktur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten (in einem globalen Netzwerk), was eine Übermittlung in ein Drittland darstellt. Erfassen Sie diese Übermittlung, benennen Sie die Garantie wie einen Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln und dokumentieren Sie sie in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis.
Konfigurieren Sie v4Guard Checkpoint so, dass das Sicherheitscookie in Ihrer Cookie Richtlinie beschrieben ist, bewahren Sie Prüfprotokolle nur so lange wie nötig auf, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit v4Guard und klären Sie, wo gefiltert wird, um Übermittlungen zu dokumentieren.
Websites using v4Guard Checkpoint must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Für v4Guard Checkpoint ist eine Vorprüfung ratsam, und eine vollständige Folgenabschätzung kann nötig werden, wenn Sie es mit anderen Trackern kombinieren oder Daten in großem Umfang verarbeiten.
Sample consent text
Wir verwenden v4Guard Checkpoint, um die Website vor Betrug und automatisierten Angriffen zu schützen. Mit Ihrer Einwilligung speichern wir die in unserer Cookie Richtlinie beschriebenen Cookies. Sie können Ihre Wahl jederzeit annehmen, ablehnen oder widerrufen.
Third-party domains contacted
v4guard.comcheckpoint.v4guard.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| __v4g_checkpoint | Strictly necessary | 1 hour | Records that the visitor completed the Checkpoint verification so the browser is not re challenged |
| __v4g_sess | Strictly necessary | Session | Links the verification result to the current browsing session for the duration of the visit |
v4Guard Checkpoint ist ein essenzieller Dienst, aber Transparenz ist wichtig. Verwalten Sie Ihre gesamte Einwilligung mit FlowConsent.
v4Guard Checkpoint setzt folgende Cookies: __v4g_checkpoint, __v4g_sess. Jedes ist in der Cookie Tabelle dieser Seite mit Typ, Dauer und Zweck aufgeführt, und Sie sollten diese Liste in Ihrer eigenen Cookie Richtlinie übernehmen.
Für die unbedingt erforderlichen Cookies von v4Guard Checkpoint ist keine vorherige Einwilligung nötig, dennoch müssen Sie sie in Ihrer Datenschutz und Cookie Richtlinie beschreiben.
Die Rechtsgrundlage ist: Legitimate interest (Art. 6(1)(f) GDPR). Halten Sie diese im Verarbeitungsverzeichnis fest und nennen Sie sie in der den Besuchern gezeigten Datenschutzinformation.
Ja, eine Übermittlung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist möglich. v4Guard Checkpoint kann Daten auf einer Infrastruktur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten (in einem globalen Netzwerk), was eine Übermittlung in ein Drittland darstellt. Stützen Sie sich auf einen Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln und dokumentieren Sie die Garantie.
Eine vollständige Folgenabschätzung ist für v4Guard Checkpoint nicht immer Pflicht, eine dokumentierte Vorprüfung ist jedoch sinnvoll, besonders neben anderen Trackern.
Setzen Sie v4Guard Checkpoint über Ihre Einwilligungsschicht ein: halten Sie unbedingt erforderliche Funktionen stets aktiv, koppeln Sie optionale an die Einwilligung, schließen Sie mit v4Guard einen Auftragsverarbeitungsvertrag, sofern es Auftragsverarbeiter ist, und halten Sie die Cookie Richtlinie aktuell.
Alternativen sind andere Anbieter zur Bot und Überlastungsabwehr wie Cloudflare, Akamai oder eine selbst verwaltete Ratenbegrenzung. Sie folgen derselben Logik des berechtigten Interesses, daher ähneln sich die Schritte.
Führen Sie jedes von v4Guard Checkpoint gesetzte Cookie in Ihrer Cookie Richtlinie mit Name, Zweck und Speicherdauer auf, nennen Sie die Rechtsgrundlage, nennen Sie v4Guard falls nötig und aktualisieren Sie die Richtlinie bei jeder Änderung, damit Ablehnungen im Banner beachtet werden.