Sicherheit

Anura

Anura ist eine US-amerikanische Plattform zur Erkennung von Werbebetrug und Traffic-Qualität, die in Echtzeit Bots, Scraper und ungültige Traffic-Quellen identifiziert. Sie verwendet JavaScript-Tags und IP-Analysen zur Bewertung der Traffic-Qualität. Die Betrugserkennung kann sich auf berechtigtes Interesse stützen, doch die ePrivacy-Richtlinie verlangt weiterhin eine Einwilligung für Cookies oder geräteseitiges Tracking. Daten werden in den USA verarbeitet (Standardvertragsklauseln).

Überblick

Was macht Anura?

Was ist Anura?

Anura ist eine in den USA ansässige Plattform zur Erkennung von Werbebetrug, die in Echtzeit den Traffic von Websites analysiert. Sie identifiziert Bots, Scraper und ungültigen Traffic, um Werbebudgets zu schützen und Conversion-Daten zu bereinigen.

Welche Daten und Cookies werden erfasst?

Anura sammelt IP-Adressen, User-Agents, Geräteinformationen, Maus- und Tastaturbewegungen sowie Browser-Fingerprint-Daten. Es kann ein Erstanbieter-Cookie zur Sitzungsverfolgung gesetzt werden. Die Auswertung erfolgt überwiegend serverseitig.

DSGVO und ePrivacy-Anforderungen

Die Betrugserkennung kann sich gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf berechtigtes Interesse stützen, sofern eine dokumentierte Interessenabwägung vorliegt. Cookies und Geräte-Fingerprinting unterliegen jedoch der ePrivacy-Richtlinie und benötigen vorherige Einwilligung der Nutzer.

Datentransfers in die USA

Da Anura ausschließlich in den USA hostet, werden europäische Besucherdaten in ein Drittland übertragen. Die Übertragung muss durch Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO abgesichert werden. Eine ergänzende Risikoabschätzung (TIA) ist empfehlenswert.

Praktische Schritte zur DSGVO-Konformität

Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Anura ab, dokumentieren Sie das berechtigte Interesse, blockieren Sie Cookies vor Einwilligung über Ihr CMP, beschreiben Sie die Verarbeitung in der Datenschutzerklärung und implementieren Sie ein Verfahren für Betroffenenrechte und Widerspruch.

Datenschutz

Anura und die DSGVO

Anura ist als „Marketing“ eingestuft. Auf einer Website für Besucher aus der EU darf der Dienst erst nach deren Einwilligung laden und muss in Ihrer Cookie-Richtlinie aufgeführt sein.

Rechtsgrundlage
Legitimate interest (Art. 6(1)(f) GDPR) may apply for fraud detection and traffic quality analysis with a documented balancing test. Consent (Art. 6(1)(a)) is required for any non-essential cookies or device tracking under the ePrivacy Directive.
Risikostufe
medium
Anwendbare Vorschriften
GDPR, ePrivacy Directive, UK GDPR, CCPA

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Eine DSFA ist ratsam, wenn Anura große Mengen europäischer Besucherdaten zur automatisierten Bewertung der Traffic-Qualität verarbeitet, die zur Markierung oder Sperrung einzelner Nutzer führen kann. Die automatisierte Klassifizierung und ihre möglichen Auswirkungen auf Nutzer rechtfertigen eine formale Bewertung.

Beispieltext für Ihr Banner

Wir verwenden Anura zum Schutz unserer Website vor betrügerischem Traffic und Bots. Anura analysiert Besucherverhalten und Geräteinformationen zur Bewertung der Traffic-Qualität. Die Verarbeitung beruht auf unserem berechtigten Interesse am Schutz der Website-Integrität. Daten können in die USA übertragen werden. Sie können dieser Verarbeitung widersprechen, indem Sie uns kontaktieren.
Cookies und Tracker

Was Anura setzt und kontaktiert

Tracking-Methode
JavaScript tag, server-side traffic quality analysis, IP and device fingerprinting, real-time ad fraud detection
Serverstandort
United States (Anura infrastructure)
Datenübermittlung außerhalb der EU
Anura is a US-based ad fraud detection company. All traffic analysis data is processed on US infrastructure. Transfers rely on Standard Contractual Clauses under GDPR Article 46.

Gesetzte Cookies (1)

NameTypLaufzeitZweck
anura_ssessionSessionSession identifier used for invalid traffic scoring when JavaScript tag integration is used

Kontaktierte Drittanbieter-Domains (3)

  • anura.io
  • script.anura.io
  • api.anura.io
Fragen

Häufige Fragen zu Anura

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten schnell.

Welche Daten erfasst Anura?

Anura erfasst IP-Adressen, User-Agent, Geräteattribute, Browser-Fingerprint, Maus- und Tastaturbewegungen sowie Verhaltensmuster, um Bots und ungültigen Traffic zu erkennen. Es kann ein Erstanbieter-Cookie zur Sitzungsidentifikation gesetzt werden.

Erfordert Anura eine Einwilligung gemäß DSGVO?

Ja. Auch wenn die Betrugserkennung auf berechtigtem Interesse beruhen kann, erfordern die durch Anura gesetzten Cookies und das Geräte-Fingerprinting nach der ePrivacy-Richtlinie eine vorherige Einwilligung der Nutzer.

Was ist die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Anura?

Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) ist mit dokumentierter Interessenabwägung zulässig, um die Werbeausgaben und die Integrität der Website zu schützen. Für Cookies und Tracking ist zusätzlich Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a erforderlich.

Überträgt Anura Daten außerhalb der EU?

Ja. Anura verarbeitet alle Daten in den USA. Übertragungen erfolgen auf Basis von Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO, idealerweise ergänzt durch eine Transfer Impact Assessment.

Benötige ich eine DSFA für Anura?

Eine DSFA ist empfehlenswert, wenn Anura systematisch große Mengen europäischer Daten verarbeitet und automatisierte Entscheidungen treffen kann, die Nutzer blockieren oder einschränken.

Wie integriere ich Anura DSGVO-konform?

Laden Sie das Skript erst nach Einwilligung über Ihr Consent-Management-System, dokumentieren Sie das berechtigte Interesse, schließen Sie einen AVV ab, beschreiben Sie die Verarbeitung in der Datenschutzerklärung und richten Sie ein Verfahren für Betroffenenrechte ein.

Gibt es EU-basierte Alternativen zu Anura zur IVT-Erkennung?

Ja. Tools wie HUMAN Security mit EU-Hosting, Cloudflare Bot Management mit EU-Datenresidenz oder DataDome (Frankreich) bieten ähnliche Funktionen mit geringerem Drittlandtransferrisiko.

Wie weise ich Anura in meiner Datenschutzerklärung aus?

Erwähnen Sie Anura namentlich, beschreiben Sie Zweck (Betrugserkennung), Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Aufbewahrungsfristen, US-Datentransfers samt Schutzmaßnahmen sowie das Widerspruchsrecht und die Kontaktdaten Ihres DSB.

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