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Commanders Act TrustCommander ist eine Plattform zur Einwilligungsverwaltung. Diese Seite erläutert seine Cookies, Ihre Pflichten nach DSGVO und ePrivacy, Datenübermittlungen und den Einsatz mit gültiger Einwilligung.
Commanders Act TrustCommander ist eine Plattform zur Einwilligungsverwaltung von Commanders Act. Sie erfasst, speichert und signalisiert die Cookie Präferenzen Ihrer Besucher, damit die übrigen Tags Ihrer Website nur dann ausgelöst werden, wenn dies erlaubt ist.
Commanders Act TrustCommander speichert den Einwilligungsstatus jedes Besuchers, meist in einem First Party Cookie oder im lokalen Speicher, samt Zeitstempel und den genauen Entscheidungen. Dieser Einwilligungsnachweis ist selbst ein personenbezogenes Datum.
Eine Einwilligungsplattform macht den Rest Ihrer Website konform, ist aber selbst eine Verarbeitung. Sie müssen den Einwilligungsnachweis sicher speichern und einen Widerruf so einfach ermöglichen wie die Erteilung.
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Die von Commanders Act TrustCommander benötigten Cookies sind für den Betrieb unbedingt erforderlich und daher nach den ePrivacy Regeln von der vorherigen Einwilligung ausgenommen, dennoch müssen Sie die Besucher darüber informieren.
Commanders Act TrustCommander verarbeitet die Daten auf einer Infrastruktur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (in Frankreich), sodass standardmäßig keine Übermittlung in ein Drittland erfolgt. Dokumentieren Sie dennoch den Hosting Standort in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis, um die Rechenschaftspflicht nach Artikel 30 DSGVO nachzuweisen.
Konfigurieren Sie Commanders Act TrustCommander so, dass alle nicht notwendigen Tags standardmäßig blockiert sind, protokollieren Sie den Einwilligungsnachweis mit Zeitstempel, bieten Sie eine ebenso einfache Ablehnung und einen Widerruf und prüfen Sie das Tag Inventar regelmäßig.
Websites using Commanders Act TrustCommander must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Commanders Act TrustCommander ist begrenzt und risikoarm, eine vollständige Folgenabschätzung ist daher meist nicht erforderlich, dokumentieren Sie jedoch Ihre Vorprüfung zum Nachweis der Rechenschaftspflicht.
Sample consent text
Wir verwenden Commanders Act TrustCommander, um Ihre Cookie Einstellungen zu speichern und zu verwalten. Mit Ihrer Einwilligung speichern wir die in unserer Cookie Richtlinie beschriebenen Cookies. Sie können Ihre Wahl jederzeit annehmen, ablehnen oder widerrufen.
Third-party domains contacted
commandersact.comcdn.trustcommander.netprivacy.commander1.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| TC_PRIVACY | Strictly necessary | 13 months | Stores the visitor consent choices so the website can honour them on later visits |
| TC_PRIVACY_CENTER | Strictly necessary | 13 months | Records the detailed per purpose consent state shown in the privacy centre |
| TCPID | Strictly necessary | 13 months | Assigns a technical identifier that ties the stored consent proof to the visitor browser |
Commanders Act TrustCommander ist ein essenzieller Dienst, aber Transparenz ist wichtig. Verwalten Sie Ihre gesamte Einwilligung mit FlowConsent.
Commanders Act TrustCommander setzt folgende Cookies: TC_PRIVACY, TC_PRIVACY_CENTER, TCPID. Jedes ist in der Cookie Tabelle dieser Seite mit Typ, Dauer und Zweck aufgeführt, und Sie sollten diese Liste in Ihrer eigenen Cookie Richtlinie übernehmen.
Für die unbedingt erforderlichen Cookies von Commanders Act TrustCommander ist keine vorherige Einwilligung nötig, dennoch müssen Sie sie in Ihrer Datenschutz und Cookie Richtlinie beschreiben.
Die Rechtsgrundlage ist: Legal obligation and legitimate interest (Art. 6(1)(c) and Art. 6(1)(f) GDPR). Halten Sie diese im Verarbeitungsverzeichnis fest und nennen Sie sie in der den Besuchern gezeigten Datenschutzinformation.
Standardmäßig findet keine Übermittlung in ein Drittland statt. Commanders Act TrustCommander verarbeitet die Daten auf einer Infrastruktur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (in Frankreich), sodass standardmäßig keine Übermittlung in ein Drittland erfolgt. Prüfen Sie erneut, wenn Sie später eine externe Integration aktivieren.
Eine Folgenabschätzung ist für Commanders Act TrustCommander allein meist nicht erforderlich, da die Verarbeitung begrenzt und risikoarm ist, dokumentieren Sie jedoch Ihre Begründung.
Setzen Sie Commanders Act TrustCommander über Ihre Einwilligungsschicht ein: halten Sie unbedingt erforderliche Funktionen stets aktiv, koppeln Sie optionale an die Einwilligung, schließen Sie mit Commanders Act einen Auftragsverarbeitungsvertrag, sofern es Auftragsverarbeiter ist, und halten Sie die Cookie Richtlinie aktuell.
Alternativen sind andere Einwilligungsplattformen wie Cookiebot, Axeptio oder Complianz. Entscheidend ist, dass die Plattform Tags vor der Einwilligung blockiert und einen verlässlichen Nachweis speichert.
Führen Sie jedes von Commanders Act TrustCommander gesetzte Cookie in Ihrer Cookie Richtlinie mit Name, Zweck und Speicherdauer auf, nennen Sie die Rechtsgrundlage, nennen Sie Commanders Act falls nötig und aktualisieren Sie die Richtlinie bei jeder Änderung, damit Ablehnungen im Banner beachtet werden.