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Clym ist eine Consent-Management-Plattform (CMP) und Datenschutz-Compliance-Tool, das Cookie-Consent-Banner, ein Präferenzcenter, DSAR-Verwaltung, einen Richtlinien-Hub und Barrierefreiheitsfunktionen bereitstellt. Die eigenen Cookies von Clym sind der Einwilligungsmechanismus selbst und strikt notwendig. Die Plattform hat Präsenz in Rumänien und den USA und überträgt Daten in die USA unter Standardvertragsklauseln.
Clym ist eine Consent-Management-Plattform (CMP) und Datenschutz-Compliance-Tool mit operativer Präsenz in Rumänien und den USA. Es hilft Organisationen bei der Einhaltung von DSGVO, ePrivacy-Richtlinie, CCPA/CPRA, LGPD und anderen Datenschutzgesetzen durch Cookie-Consent-Banner mit Präferenzcenter, ein DSAR-Verwaltungsportal, einen Datenschutzrichtlinien-Hub und ein Barrierefreiheits-Widget. Clym wird auf Betreiber-Websites über ein JavaScript-Snippet von cdn.clym.io eingebunden. Wenn ein Besucher die Website aufruft, zeigt Clym das Einwilligungs-Banner an, zeichnet die Entscheidungen des Besuchers auf, speichert sie in Einwilligungs-Cookies und protokolliert sie im Compliance-Audit-Trail von Clym.
Clym setzt Einwilligungsprotokoll-Cookies im Browser des Besuchers, um seine Präferenzentscheidungen zu speichern. Diese Cookies enthalten keine persönlichen Profildaten und keine Werbekennungen; sie zeichnen nur den Einwilligungsstatus und den Zeitstempel der Entscheidung auf. Clym verarbeitet serverseitig auch einen minimalen Satz technischer Daten: die IP-Adresse des Besuchers (in der Regel gekürzt), die Einwilligungsentscheidung, den Zeitstempel und die Domain, auf der die Entscheidung getroffen wurde. Diese Daten werden im Einwilligungs-Audit-Log von Clym gespeichert, das der Betreiber zum Nachweis einer rechtskonformen Einwilligungserhebung gemäß Art. 7 Abs. 1 DSGVO verwenden kann.
Clym ist das Einwilligungstool selbst, was es in eine einzigartige Position versetzt: Die von ihm gesetzten Cookies bilden den Mechanismus, durch den die DSGVO- und ePrivacy-Compliance umgesetzt wird. Nach Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie sind Cookies, die für einen vom Nutzer ausdrücklich angeforderten Dienst strikt notwendig sind, von der Einwilligungspflicht befreit. Einwilligungsprotokoll-Cookies einer CMP gelten als strikt notwendig, da ohne sie die Website die Datenschutzentscheidungen des Nutzers nicht umsetzen kann. Der Einsatz von Clym durch den Betreiber unterliegt daher keiner vorherigen Einwilligungsebene für Clyms eigene Cookies. Clym unterstützt auch CCPA/CPRA-Compliance für kalifornische Verbraucher und LGPD für brasilianische betroffene Personen.
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Die eigenen operativen Cookies einer CMP sind strikt notwendig und dürfen vor der Einwilligungserhebung ausgelöst werden. Clym-Cookies müssen aus der einwilligungspflichtigen Kategorie ausgenommen und in der Cookie-Erklärung als strikt notwendig mit dem Zweck Einwilligungsverwaltung und rechtliche Compliance aufgeführt werden. Dies unterscheidet Clym von Analyse- oder Werbeskripten, die auf die Einwilligung warten müssen, bevor sie laden.
Das CDN und die Primärinfrastruktur von Clym werden in den USA gehostet. Datenübermittlungen aus der EU und dem Vereinigten Königreich an die US-Infrastruktur von Clym werden durch Standardvertragsklauseln geregelt. Rumänien, wo Clym präsent ist, ist EU-Mitgliedstaat, sodass kein Übermittlungsmechanismus für die dortige Verarbeitung erforderlich ist. Betreiber sollten sicherstellen, dass ihr Auftragsverarbeitungsvertrag mit Clym die Standardvertragsklauseln als Übermittlungsmechanismus benennt.
Für einen korrekten Clym-Einsatz: Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit Clym gemäß Art. 28 DSGVO. Aufführung der Clym-Einwilligungs-Cookies in der Cookie-Erklärung unter der Kategorie strikt notwendig mit Beschreibung des Zwecks Einwilligungsverwaltung. Konfiguration des Clym-Banners nach DSGVO-Einwilligungsstandards (freiwillig, spezifisch, informiert, eindeutige aktive Handlung; keine vorausgefüllten Kästchen; Ablehnungsoption ebenso prominent wie Zustimmung). Überprüfung, ob das Einwilligungs-Audit-Log die Nachweispflicht gemäß Art. 7 Abs. 1 DSGVO erfüllt. Jährliche Überprüfung der SCC-Dokumentation von Clym.
Websites using Clym must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine formale DSFA ist für den Einsatz von Clym als Consent-Management-Plattform angesichts des geringen Risikoprofils und der strikt notwendigen Natur der Cookies voraussichtlich nicht erforderlich. Betreiber sollten jedoch in ihrem Verarbeitungsverzeichnis dokumentieren, dass Clym als Compliance-Tool eingesetzt wird und als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO agiert. Die wesentliche Compliance-Überlegung besteht darin sicherzustellen, dass das US-Datenübermittlungsmechanismus von Clym (Standardvertragsklauseln) aktuell ist und dass die Einwilligungsprotokollinfrastruktur von Clym die Nachweisanforderungen des Art. 7(1) DSGVO erfüllt.
Sample consent text
Diese Website verwendet Clym, eine Consent-Management-Plattform, um Ihnen Cookie- und Datenschutzpräferenzoptionen anzuzeigen und Ihre Entscheidungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen einschließlich der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie aufzuzeichnen. Die von Clym gesetzten Cookies zur Aufzeichnung Ihrer Einwilligungspräferenzen sind für diese gesetzliche Compliance-Funktion strikt notwendig und erfordern keine gesonderte Einwilligung. Clym verarbeitet in unserem Auftrag als Auftragsverarbeiter einen minimalen Satz technischer Daten. Daten werden auf der Grundlage von Standardvertragsklauseln an die Clym-Infrastruktur in den USA übertragen. Sie können Ihre Präferenzen jederzeit aktualisieren, indem Sie auf den Link [Datenschutzeinstellungen] im Website-Footer klicken.
Third-party domains contacted
clym.iocdn.clym.ioapp.clym.ioCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| clym_consent | Strictly Necessary | 1 year | Records the visitor's consent decisions (accepted, rejected, or custom category choices) made via the Clym consent banner. Required for the website to honour privacy preferences and demonstrate consent under Article 7(1) GDPR. |
| clym_session | Strictly Necessary | Session | Session cookie used by the Clym DSAR portal and preference centre to maintain the user's authenticated session while interacting with the privacy management interface. |
| clym_version | Strictly Necessary | 1 year | Stores the version identifier of the consent notice displayed to the visitor. Used to determine whether the consent notice has been updated and whether a new consent decision is required from returning visitors. |
| clym_uid | Strictly Necessary | 1 year | A pseudonymous identifier assigned to the consent session, used to link consent decisions stored in the Clym audit log with the corresponding browser session for compliance reporting purposes. |
Clym ist ein essenzieller Dienst, aber Transparenz ist wichtig. Verwalten Sie Ihre gesamte Einwilligung mit FlowConsent.
Clym setzt Einwilligungspräferenz-Cookies, die die Einwilligungsentscheidungen Ihrer Besucher aufzeichnen (akzeptiert, abgelehnt oder individuell angepasst). Diese Cookies enthalten keine Werbekennungen oder persönliche Profildaten; sie speichern nur den Einwilligungsstatus und den Zeitstempel der Entscheidung. Clym setzt auch einen Sitzungs-Cookie für das DSAR-Portal, wenn diese Funktion aktiviert ist. Alle Clym-Cookies sind als strikt notwendig eingestuft.
Nein. Clym ist der Einwilligungsverwaltungsmechanismus und seine eigenen operativen Cookies sind gemäß Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie strikt notwendig. Eine CMP darf vor Einholung der Einwilligung ausgelöst werden, da ohne sie die Website keine Einwilligungsoptionen anzeigen und aufzeichnen kann. Clym-Cookies sollten in Ihrer Cookie-Erklärung als strikt notwendig mit dem Zweck Einwilligungsverwaltung aufgeführt werden.
Die Rechtsgrundlage des Betreibers für den Einsatz von Clym ist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Die Organisation hat ein berechtigtes Interesse daran, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Einholung und Aufzeichnung einer gültigen Einwilligung nachzukommen, und der Einsatz einer CMP ist das verhältnismäßige Mittel dazu. Für die eigene strikt notwendige Verarbeitung von Clym ist keine gesonderte Einwilligung erforderlich.
Ja. Die Infrastruktur von Clym wird in den USA gehostet, sodass Einwilligungsprotokoll-Daten (einschließlich gekürzter IP-Adressen und Einwilligungsentscheidungen) aus der EU in die USA übertragen werden. Diese Übermittlung erfolgt auf der Grundlage von Standardvertragsklauseln. Rumänien, wo Clym präsent ist, ist EU-Mitgliedstaat, sodass kein Übermittlungsmechanismus für die dortige Verarbeitung erforderlich ist.
Eine DSFA ist für Clym allein aufgrund seines geringen Risikoprofils unwahrscheinlich erforderlich: Es verarbeitet minimale Daten (Einwilligungsentscheidungen und gekürzte IPs) zu Compliance-Zwecken statt zu Profilierungs- oder Tracking-Zwecken. Wenn Ihre Gesamtinfrastruktur für Einwilligung und Datenschutz jedoch sensible Daten in großem Umfang verarbeitet, kann eine umfassendere DSFA angemessen sein, die Clym als eine Komponente einschließt.
Konfigurieren Sie das Clym-Banner so, dass: (1) die Einwilligung freiwillig erfolgt (keine vorausgefüllten Kästchen, keine Consent-Walls), (2) Ablehnen ebenso prominent ist wie Zustimmen, (3) die Einwilligungsanfrage granular nach Zweckkategorien ist, (4) der Widerruf der Einwilligung ebenso einfach ist wie ihre Erteilung, (5) das Einwilligungs-Audit-Log die erforderlichen Nachweispflichten nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO erfüllt. Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Clym ab und führen Sie seine Cookies unter der Kategorie strikt notwendig auf.
Alternativen sind Cookiebot (von Usercentrics), OneTrust, TrustArc, Axeptio und Didomi. Einige werden in der EU gehostet (Axeptio und Didomi haben französischen Sitz), was US-Übermittlungsbedenken vermeidet. Die Wahl hängt von Funktionen, Preis, Hostingpräferenzen und IAB-TCF-Zertifizierungsanforderungen für programmatische Werbung ab.
Clym scannt Ihre Website auf Cookies und kann automatisch aktualisierte Cookie-Offenlegungen generieren. Überprüfen Sie die von Clym generierte Cookie-Liste mindestens alle sechs Monate oder immer wenn Sie neue Drittanbieter-Skripte zu Ihrer Website hinzufügen. Stellen Sie sicher, dass neu erkannte Cookies korrekt kategorisiert sind, bevor sie in Ihre Live-Cookie-Erklärung aufgenommen werden. Führen Sie einen Versionsverlauf Ihrer Cookie-Richtlinie mit Datumsangaben jeder Aktualisierung.