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Worldpay ist ein globales Zahlungs-Gateway und Acquirer (Vereinigtes Königreich/USA, jetzt im Besitz von GTCR), das Händlern Kartenzahlungsabwicklung, Betrugsprüfung und 3D-Secure-Authentifizierung bereitstellt. Ein JavaScript-SDK wird auf der Checkout-Seite geladen, um Kartendaten zu erfassen und Betrugsbewertungen durchzuführen. Session-Cookies und Gerätefingerabdrücke, die für den Abschluss einer Transaktion unbedingt erforderlich sind, sind von der ePrivacy-Richtlinie befreit. Ein umfangreicheres Betrugs-Profiling außerhalb der Zahlungssitzung kann eine separate Rechtsgrundlage erfordern. Daten werden im Vereinigten Königreich und auf globaler Infrastruktur verarbeitet.
Worldpay ist eines der weltweit größten Zahlungs-Gateways und Acquirer, mit Ursprung im Vereinigten Königreich und einer globalen Präsenz in den USA und darüber hinaus. Jetzt im Besitz der Private-Equity-Gesellschaft GTCR nach der Veräußerung durch FIS bietet Worldpay Kartenzahlungsakzeptanz, Betrugsprüfung und 3D-Secure-Authentifizierung. Händler integrieren es über ein JavaScript-SDK, das Skripte von worldpay.com oder secure.worldpay.com lädt. Worldpay ist ein Zahlungs-Gateway und Acquirer, kein E-Commerce-Plattform oder Warenkorb.
Worldpay setzt Session-Cookies während des Checkout-Vorgangs, um die Integrität der Zahlungssitzung aufrechtzuerhalten und die 3D-Secure-Authentifizierung gemäß PSD2 zu unterstützen. Die integrierten Betrugsbekämpfungstools von Worldpay können auch Gerätefingerabdrücke erstellen, indem Browser- und Geräteattribute gesammelt werden, um einen Betrugsrisikowert zu erzeugen. Cookies und Fingerabdruckdaten, die ausschließlich für den Abschluss der aktuellen Zahlungstransaktion und zur Erfüllung der SCA-Anforderungen gemäß PSD2 verwendet werden, sind technisch notwendig.
Cookies und Fingerabdrücke, die für den Abschluss der vom Nutzer initiierten Zahlung unbedingt erforderlich sind, fallen unter die Vertragserfüllung (Art. 6(1)(b) DSGVO) und die ePrivacy-Ausnahmeregelung. Diese Verarbeitungen benötigen keine Einwilligung. Wenn das JavaScript von Worldpay auf Seiten außerhalb des Zahlungsvorgangs geladen wird und Betrugs-Signale von allen Besuchern sammelt, kann diese breitere Verarbeitung nicht auf die Vertragsgrundlage gestützt werden. Sie würde eine dokumentierte Interessenabwägung gemäß Art. 6(1)(f) DSGVO oder eine ausdrückliche Einwilligung erfordern.
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Die britische Infrastruktur von Worldpay profitiert vom EU-Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich. Die Verarbeitung in den USA und anderen globalen Standorten erfordert Standardvertragsklauseln (SCCs) oder das EU-US Data Privacy Framework (DPF). Händler sollten den aktuellen Auftragsverarbeitungsvertrag von Worldpay prüfen und aufbewahren, den anwendbaren Übertragungsmechanismus bestätigen und die internationalen Datentransfers in ihren Datenschutzerklärungen offenlegen.
Worldpay ist gemäß PSD2 für EU-Kartentransaktionen reguliert. Die von PSD2 vorgeschriebene Starke Kundenauthentifizierung (SCA) erfordert eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für die meisten Online-Kartenzahlungen. Die 3DS2-Integration von Worldpay erfüllt diese Anforderung. Die für SCA verarbeiteten Daten, einschließlich Gerätebindung und Authentifizierungssignale, werden durch die Finanzregulierung verlangt und benötigen keine gesonderte DSGVO-Einwilligung.
Unterzeichnen und bewahren Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag von Worldpay auf. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung, um Worldpay als Zahlungsdienstleister zu benennen, die verarbeiteten Daten zu beschreiben, auf den UK-Angemessenheitsbeschluss hinzuweisen und die SCCs oder das DPF für US-Transfers zu erwähnen. Nehmen Sie die unbedingt notwendigen Zahlungs-Cookies von Worldpay nicht in Ihre Consent-Schicht auf. Beschränken Sie das SDK auf die Checkout-Seite und dokumentieren Sie bei umfangreicherer Nutzung Ihre Interessenabwägung. Überprüfen Sie Implementierung und AVV jährlich.
Websites using Worldpay must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA ist für die Standard-Nutzung von Worldpay als Zahlungs-Gateway in der Regel nicht erforderlich. Falls die Betrugserkennungstools auf Seiten außerhalb des Zahlungsvorgangs eingesetzt werden, sollte eine DSFA bewertet werden. Dokumentieren Sie die Verarbeitung in Ihrem Art. 30-Verzeichnis und vermerken Sie den UK-Angemessenheitsbeschluss sowie SCCs oder DPF für US-Transfers.
Sample consent text
Worldpay ist unser Zahlungs-Gateway. Wenn Sie zur Kasse gehen, lädt Worldpay sein Zahlungs-SDK, um Ihre Kartendaten sicher zu verarbeiten und Betrugspräventionsprüfungen durchzuführen. Dies ist für den Abschluss Ihres Kaufs unbedingt erforderlich und bedarf keiner gesonderten Einwilligung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Third-party domains contacted
worldpay.comsecure.worldpay.comaccess.worldpay.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| Payment session cookie | session | Session | Maintains the integrity of the payment session between the customer browser and Worldpay's payment infrastructure, correlating the payment attempt with the authorisation response. |
| 3D Secure authentication cookie | session | Session | Supports the 3DS2 Strong Customer Authentication flow required by PSD2, binding the authentication challenge to the payment authorisation. |
| Fraud risk fingerprint cookie | persistent | Up to 1 year | Stores device and browser fingerprint identifiers used by Worldpay's fraud-scoring engine to assess the risk level of a payment transaction and flag potentially fraudulent attempts. |
Worldpay verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Worldpay setzt Session-Cookies während des Zahlungsvorgangs, um die Integrität der Zahlungssitzung aufrechtzuerhalten und die 3D-Secure-Authentifizierung (3DS2) zu unterstützen. Die Betrugsbekämpfungstools von Worldpay können auch Gerätefingerabdruck-Daten (Browser-Attribute, IP-Adresse, Zeitzone, Bildschirmauflösung) erfassen und zugehörige Identifikatoren als Teil der Betrugsbewertung speichern. Cookies, die für den sicheren Abschluss der Zahlungstransaktion unbedingt erforderlich sind, sind keine Werbe-Cookies. Verwenden Sie die Browser-Entwicklertools oder einen Cookie-Scanner auf Ihrer Checkout-Seite, um aktuelle Cookies zu identifizieren.
Nein, für die Standard-Zahlungs-Gateway-Verarbeitung. Cookies und Gerätesignale, die für den Abschluss einer vom Nutzer initiierten Zahlungstransaktion unbedingt erforderlich sind, sind gemäß Art. 5(3) der ePrivacy-Richtlinie von der Einwilligungspflicht befreit. Wenn das JavaScript von Worldpay jedoch auf anderen Seiten als dem Checkout geladen wird und Betrugs-Signale von allen Besuchern sammelt, kann dieses umfangreichere Profiling eine Interessenabwägung oder in manchen Fällen eine ausdrückliche Einwilligung erfordern.
Für die Zahlungsabwicklung ist die Rechtsgrundlage die Vertragserfüllung (Art. 6(1)(b) DSGVO). Die Betrugsprävention während der Transaktion ist ebenfalls durch Art. 6(1)(b) und die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß PSD2 (Art. 6(1)(c)) gerechtfertigt. Für ein umfangreicheres Verhaltens-Profiling der Websitebesucher kann das Berechtigte Interesse (Art. 6(1)(f)) gelten, setzt aber eine dokumentierte Interessenabwägung voraus.
Ja. Worldpay betreibt britische Infrastruktur (durch den EU-Angemessenheitsbeschluss abgedeckt) und US-amerikanische/globale Infrastruktur über seine Muttergesellschaft GTCR. US-Transfers und andere Drittlandübermittlungen erfordern Standardvertragsklauseln (SCCs) oder das EU-US Data Privacy Framework (DPF). Beschaffen Sie den aktuellen AVV von Worldpay, überprüfen Sie die eingesetzten Transfermechanismen und legen Sie diese in Ihrer Datenschutzerklärung offen.
Eine DSFA ist für die Standard-Zahlungs-Gateway-Verarbeitung mit Worldpay in der Regel nicht erforderlich. Wenn das Betrugsfilter-JavaScript jedoch auf der gesamten Website eingesetzt wird und potenziell alle Besucher profiliert, kann die Kombination aus Umfang und Eingriffstiefe des Gerätefingerabdrucks den DSFA-Schwellenwert nach Art. 35 DSGVO auslösen. Konsultieren Sie die veröffentlichte Liste Ihrer Aufsichtsbehörde und dokumentieren Sie Ihre Bewertung in Ihrem Art. 30-Verzeichnis.
Unterzeichnen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag von Worldpay und bewahren Sie eine Kopie auf. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung, um Worldpay als Zahlungsdienstleister zu benennen, die verarbeiteten Datenkategorien zu beschreiben, auf den UK-Angemessenheitsbeschluss hinzuweisen und die SCCs oder das DPF für US-Transfers zu zitieren. Nehmen Sie die unbedingt erforderlichen Zahlungs-Cookies von Worldpay nicht in Ihre Consent-Schicht auf. Überprüfen Sie AVV und SDK-Dokumentation jährlich oder nach Eigentumsänderungen bei Worldpay.
Alternativen umfassen Adyen (Niederlande, starke EU-Datenspeicherung), Stripe (USA, mit EU-Verarbeitungsoptionen und SCCs), Checkout.com (Vereinigtes Königreich, ähnliches Risikoprofil wie Worldpay) und Mollie (Niederlande, EU-fokussiert). Die wesentlichen Compliance-Unterschiede sind die Stärke des AVV, die Verfügbarkeit einer EU-seitigen Verarbeitung und die SCA-Compliance-Bilanz.
Fügen Sie in Ihrer Cookie-Richtlinie oder Datenschutzerklärung einen Abschnitt über die Zahlungsabwicklung ein. Benennen Sie Worldpay als Zahlungs-Gateway, beschreiben Sie die Cookies als unbedingt erforderlich für den Abschluss einer Kartenzahlungstransaktion, erklären Sie, dass sie keiner Einwilligung bedürfen, und weisen Sie darauf hin, dass sie sitzungsgebunden sind. Referenzieren Sie den Transfer in das Vereinigte Königreich (Angemessenheitsbeschluss) und in die USA (SCCs oder DPF).