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Visualsoft ist eine britische E-Commerce-Plattform, die Online-Shops für Direct-to-Consumer-Händler hostet und betreibt. Sie bündelt im SaaS-Modell einen konfigurierbaren Storefront, einen integrierten Checkout, Bestellverwaltung und eine Marketing-Suite. Die Plattform setzt funktionale Cookies für Warenkorb und Sitzungsverwaltung sowie optionale Analyse- und Marketing-Pixel. Das Hosting erfolgt in britischen Rechenzentren, derzeit unter dem UK-Angemessenheitsbeschluss, dessen Erneuerung für 2025/2026 ansteht.
Visualsoft ist eine im Vereinigten Königreich ansässige E-Commerce-Plattform, die eine durchgängige SaaS-Lösung für Direct-to-Consumer-Marken bereitstellt. Sie kombiniert einen konfigurierbaren Storefront, einen gehosteten Checkout, Produkt-, Bestands- und Bestellverwaltung, eine CRM- und Reporting-Schicht sowie hausinterne Marketingdienstleistungen für SEO, Paid Media und Conversion-Rate-Optimierung. Der Händler beauftragt Visualsoft als Auftragsverarbeiter für den Online-Shop: Browsing-Daten, Kundenkonten, Bestellungen und Zahlungssitzungs-Metadaten werden für den Händler bei Visualsoft gespeichert und verarbeitet, während der Händler in der Beziehung zu den Käufern Verantwortlicher bleibt.
Ein typischer Visualsoft-Shop setzt unbedingt erforderliche First-Party-Cookies für Warenkorb, Sitzung, CSRF-Schutz und Anmeldestatus. Sie sind für den Checkout erforderlich und fallen unter die Ausnahme von Artikel 5 Absatz 3 ePrivacy. Darüber hinaus kann der Händler Analyse-Cookies (oft Google Analytics oder ein serverseitiges Pendant), Marketing-Pixel (Google Ads, Meta, TikTok, Bing) und Personalisierungs-Cookies für Produktempfehlungen aktivieren. Verarbeitet werden Kontaktdaten, Adressen, Bestellhistorie, IP-Adresse, technische Fingerprint-Elemente und Verhaltensereignisse wie In-den-Warenkorb-Legen oder Checkout-Schritte.
Unbedingt erforderliche Cookies benötigen keine Einwilligung, alle übrigen Kategorien schon. Der Händler muss ein konformes Consent-Banner einsetzen, das Analyse-Skripte und Marketing-Pixel bis zur Einwilligung blockiert, mit einer Alles-ablehnen-Schaltfläche so sichtbar wie Alles-akzeptieren und einer granularen Auswahlebene. Er muss mit Visualsoft einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO schließen, ein Verarbeitungsverzeichnis führen, das Visualsoft als Auftragsverarbeiter benennt, und eine Datenschutzerklärung veröffentlichen, die Zwecke, Speicherfristen und Rechte der Kundinnen und Kunden erläutert.
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Visualsoft betreibt seine Infrastruktur in britischen Rechenzentren. Für im EWR ansässige Verantwortliche erlaubt der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom Juni 2021 derzeit den freien Datenfluss ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen. Dieser Beschluss unterliegt jedoch einer Überwachung und Erneuerung; Abweichungen im britischen Überwachungs- oder Datenschutzrecht können die Kommission zu einer Änderung oder Aufhebung veranlassen. Händler sollten den für 2025 und 2026 erwarteten Erneuerungsprozess verfolgen und für den Fall eines Wegfalls Reserve-Standardvertragsklauseln samt Übermittlungs-Folgenabschätzung vorbereiten.
Eine DSFA ist immer dann empfehlenswert, wenn der Shop verhaltensbasierte Werbung, Retargeting, Lookalike-Audiences oder KI-gestützte Personalisierung aktiviert. Auch wenn Visualsoft nur den Storefront betreibt, kann die kumulative Wirkung von Marketing-Pixeln (Meta, TikTok, Google Ads) die Verarbeitung in den Bereich systematischer Überwachung oder umfangreichen Profilings rücken. Die DSFA sollte Cookies und Tags nach Kategorien kartieren, die Rechtsgrundlage dokumentieren, durch Pixel ausgelöste Drittlandtransfers bewerten und Maßnahmen wie serverseitiges Tagging, Consent-Mode und kürzere Speicherfristen festlegen.
Konfigurieren Sie Ihren Visualsoft-Shop so, dass alle nicht-essenziellen Tags über ein im Theme integriertes CMP blockiert werden; beschränken Sie Marketing-Pixel auf einwilligende Besucher; minimieren Sie die an Werbenetzwerke übermittelten Kundendaten durch Hashen von E-Mail-Adressen; überprüfen Sie die Speicherregeln für Bestelldaten; halten Sie den von Visualsoft bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag und die Unterauftragnehmerliste aktuell; und dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage jedes Cookies in Ihrer Cookie-Richtlinie. Aktualisieren Sie die Cookie-Richtlinie bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens einmal jährlich.
Websites using Visualsoft must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine vollständige DSFA ist für einen Standard-Einsatz auf Visualsoft nicht in jedem Fall verpflichtend, aber empfohlen, wenn der Händler sensible Produktkategorien anbietet (Gesundheit, Erotik, Finanzen), verhaltensbasierte Werbung einsetzt, Kundinnen und Kunden auf Basis der Kaufhistorie profiliert oder personalisierte Empfehlungen mit Drittanbieter-KI nutzt. Die DSFA sollte Warenkorb- und Checkout-Flüsse, den Einsatz von Analyse- und Marketing-Pixeln, die Rechtsgrundlage je Cookie-Kategorie, die Speicherdauer der Bestelldaten sowie die Auswirkungen einer Änderung des UK-Angemessenheitsbeschlusses auf Übermittlungen aus dem EWR bewerten.
Sample consent text
Wir nutzen Visualsoft, unsere E-Commerce-Plattform, für den Betrieb dieses Shops. Visualsoft setzt unbedingt erforderliche Cookies für Ihren Warenkorb, Ihre Anmeldung und den sicheren Checkout, ohne dass eine Einwilligung erforderlich ist. Analyse- und Marketing-Cookies, einschließlich möglicher Drittanbieter-Pixel für Google Ads oder Meta, werden nur gesetzt, wenn Sie auf Akzeptieren klicken. Bestelldaten werden von Visualsoft im Vereinigten Königreich verarbeitet, das derzeit von einem EU-Angemessenheitsbeschluss erfasst ist.
Third-party domains contacted
visualsoft.co.ukstatic.visualsoft-services.comcdn.visualsoft.cloudCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| vs_cart | functional | Session | Stores the contents of the shopping cart for the current session. |
| vs_session | functional | Session | Maintains the authenticated session and links requests to the customer account during the visit. |
| vs_csrf | functional | Session | Provides CSRF token protection on form submissions in checkout and account areas. |
| vs_visitor | analytics | 1 year | First-party visitor identifier used by the built-in analytics dashboard to recognise returning customers. |
| vs_marketing | marketing | 6 months | Stores marketing attribution data, including referring campaign and channel, for retargeting and reporting when consent is granted. |
Visualsoft verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Ein Standard-Visualsoft-Shop setzt First-Party-Funktionscookies für Warenkorb, Sitzung, CSRF-Schutz und Anmeldestatus, alle für den Checkout erforderlich. Der Händler kann zusätzlich Analyse-Cookies des integrierten Dashboards, Marketing-Attributions-Cookies und Drittanbieter-Werbepixel (Google Ads, Meta, TikTok, Bing) aktivieren. Nur die Funktionscookies sind unbedingt erforderlich; alles Weitere ist einwilligungspflichtig.
Eine Einwilligung ist für jedes nicht unbedingt erforderliche Cookie oder Pixel erforderlich, insbesondere für Analyse, Marketing-Attribution, Retargeting, Werbepixel, A/B-Tests und Personalisierungswerkzeuge. Die Funktions-Cookies für Warenkorb und Sitzung fallen unter die Ausnahme von Artikel 5 Absatz 3 ePrivacy und dürfen ohne Einwilligung laufen. Das Banner muss eine Ablehnung genauso einfach machen wie eine Zustimmung.
Bestell- und Kontodaten werden auf Basis der Vertragserfüllung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO verarbeitet. Unbedingt erforderliche Cookies stützen sich auf die Ausnahme nach Artikel 5 Absatz 3 ePrivacy. Analyse, Marketing und Personalisierung beruhen auf der Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO und Artikel 5 Absatz 3 ePrivacy. Betrugsprävention, Sicherheitsprotokolle und buchhalterische Aufbewahrung können zudem auf rechtlichen Verpflichtungen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) und berechtigtem Interesse (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) basieren.
Ja, in dem Sinne, dass Visualsoft Daten im Vereinigten Königreich hostet. Für das Vereinigte Königreich besteht derzeit ein EU-Angemessenheitsbeschluss vom Juni 2021, sodass Übermittlungen aus dem EWR aktuell keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erfordern. Der Beschluss unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung, eine Erneuerung wird 2025/2026 erwartet; läuft er aus, benötigen EWR-Verantwortliche Standardvertragsklauseln, eine Übermittlungs-Folgenabschätzung und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen.
Eine DSFA ist nicht automatisch vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, sobald der Shop verhaltensbasierte Werbung, Retargeting, Lookalike-Audiences, sensible Produktkategorien oder KI-gestützte Personalisierung aktiviert. Die Kombination aus Marketing-Pixeln und Visualsoft-Analyse stellt häufig systematische Überwachung oder umfangreiches Profiling dar, zwei Kriterien aus der EDSA-DSFA-Liste, die eine dokumentierte Bewertung rechtfertigen.
Integrieren Sie eine Consent-Management-Plattform in das Visualsoft-Theme, die alle nicht-essenziellen Skripte bis zur Einwilligung blockiert, mit einer Alles-ablehnen-Schaltfläche, die genauso sichtbar ist wie Alles-akzeptieren. Schließen Sie den von Visualsoft bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag ab und nehmen Sie ihn in Ihr Verarbeitungsverzeichnis auf. Dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage für jedes Cookie. Aktivieren Sie den Consent-Mode für Werbepixel und bevorzugen Sie serverseitiges Tagging. Legen Sie sinnvolle Speicherfristen für Analyse- und Marketingdaten fest und überprüfen Sie die Unterauftragnehmerliste mindestens einmal jährlich.
EU-basierte Alternativen sind PrestaShop und Sylius zum Selbst-Hosten, Lengow oder Akeneo für Katalog- und Channel-Management sowie gehostete Plattformen wie Shopify Plus mit EU-Datenresidenz-Add-ons oder BigCommerce mit EU-regionalem Hosting. WooCommerce auf EU-Hosting ist eine weitere flexible Option. Jede Alternative hat ihr eigenes DSGVO-Profil; prüfen Sie vor dem Wechsel Hosting, Unterauftragnehmer und Pixel-Integrationen.
Listen Sie jedes auf dem Shop gesetzte Cookie auf, gruppiert nach Kategorie (unbedingt erforderlich, Analyse, Marketing, Personalisierung), mit Name, Zweck, Speicherdauer, Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter. Ergänzen Sie einen Absatz, der erläutert, dass die Daten von Visualsoft im Vereinigten Königreich unter dem EU-Angemessenheitsbeschluss gehostet werden. Holen Sie die Einwilligung erneut ein, wenn Sie ein neues Marketing-Pixel hinzufügen oder die Analyse umstellen, und überprüfen Sie die Richtlinie mindestens einmal jährlich.