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Trusted Shops ist ein europäischer Anbieter von Gütesiegel, Kundenbewertungen und Käuferschutz, der es Onlineshops ermöglicht, das Trustbadge einzubinden, um das Gütesiegel und die Bewertungssterne anzuzeigen und Kunden zur Abgabe einer Bewertung einzuladen.
Trusted Shops ist ein europäischer Anbieter von Gütesiegel, Kundenbewertungen und Käuferschutz mit Sitz in Köln, Deutschland. Onlineshops binden ein kleines Element namens Trustbadge ein, das das Trusted Shops Gütesiegel und die Bewertungssterne anzeigt und Kunden zur Abgabe einer Bewertung einlädt. Da das Trustbadge von den Servern von Trusted Shops geladen wird, Cookies setzt und Bestell- sowie Kundendaten verarbeitet, müssen Shops, die es nutzen, die datenschutzrechtlichen Auswirkungen verstehen.
Trusted Shops vereint drei Leistungen für Onlinehändler. Es bietet ein Gütesiegel, das signalisiert, dass der Shop geprüft wurde, es sammelt und veröffentlicht verifizierte Kundenbewertungen, und es bietet einen Käuferschutz, der Kunden in bestimmten Fällen entschädigen kann. Das Trustbadge ist das sichtbare Widget, das diese Leistungen auf einer Shop-Seite verbindet, indem es die Bewertung anzeigt und Besuchern eine Möglichkeit gibt, Bewertungen zu lesen und abzugeben.
Das Trustbadge lädt JavaScript von den Servern von Trusted Shops und kann Cookies setzen, um den Zustand des Badges zu speichern und Bewertungs- und Käuferschutzfunktionen zu unterstützen. Um Bewertungseinladungen zu versenden, übermittelt der Shop Bestelldaten wie die E-Mail-Adresse des Kunden und die Bestelldetails an Trusted Shops, das anschließend den Kunden zur Abgabe einer Bewertung kontaktiert. Auch die veröffentlichten Bewertungen und die Käuferschutzvorgänge umfassen die Verarbeitung von Kundendaten.
Das Einbinden des Trustbadge und das Senden von Bestelldaten an Trusted Shops sind Verarbeitungen personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO, während die vom Trustbadge gesetzten Cookies der ePrivacy-Richtlinie und den nationalen Regeln zum Speichern von Informationen auf einem Endgerät unterliegen. In vielen Integrationen handeln der Shop und Trusted Shops für die Bewertungs- und Gütesiegelfunktionen als gemeinsam Verantwortliche, weshalb die Beziehung und die jeweiligen Pflichten dokumentiert werden sollten. Jeder Zweck, von der Anzeige des Badges bis zum Versand der Einladungen, benötigt eine klare Rechtsgrundlage.
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Nicht notwendige Cookies, die das Trustbadge setzt, und der Versand von Bewertungseinladungen per E-Mail stützen sich in der Regel auf die Einwilligung der Besucher und Kunden nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO, die eingeholt wird, bevor die Cookies gesetzt oder die Einladung versendet wird. Käuferschutz und Betrugsprävention können sich stattdessen auf das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f stützen, vorbehaltlich einer Abwägung. Ein Einwilligungsbanner sollte das Trustbadge daher erst nach der Zustimmung des Nutzers laden, und das Opt-in für Bewertungseinladungen sollte klar und gesondert sein.
Trusted Shops hat seinen Sitz in Deutschland und verarbeitet Daten innerhalb der Europäischen Union, wodurch die zentrale Verarbeitung innerhalb der EU bleibt und die wesentlichen Komplikationen von Drittlandübermittlungen vermieden werden. Sofern ein Auftragsverarbeiter oder Empfänger außerhalb der EU sitzt, stützt sich Trusted Shops auf Garantien wie die Standardvertragsklauseln. Sie sollten dennoch die aktuellen Angaben in der Datenverarbeitungsdokumentation von Trusted Shops für Ihren Vertrag bestätigen.
Führen Sie die Trustbadge-Cookies und die Domains von Trusted Shops in Ihrer Cookie-Richtlinie auf und binden Sie das Trustbadge an Ihren Consent-Manager, sodass es erst nach der Einwilligung geladen wird. Holen Sie ein klares Opt-in für Bewertungseinladungen ein und dokumentieren Sie es, unterzeichnen Sie die von Trusted Shops angebotenen Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit und zur Auftragsverarbeitung, und aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung, um die Verarbeitung für Bewertungen, Gütesiegel und Käuferschutz zu beschreiben. Überprüfen Sie diese Regelungen regelmäßig, während sich die Integration weiterentwickelt.
Websites using Trusted Shops must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Trusted Shops verarbeitet Bestell- und Kundendaten wie E-Mail-Adressen und Bestelldetails, um Bewertungseinladungen zu versenden und Käuferschutz anzubieten, sodass eine Datenschutz-Folgenabschätzung für eine typische Shop-Integration in der Regel nicht zwingend erforderlich ist. Sie sollten jedoch die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit, die Rechtsgrundlage für jeden Zweck und die vom Trustbadge gesetzten Cookies dokumentieren. Prüfen Sie den Umfang der geteilten Daten und die Aufbewahrung der Bewertungsdaten im Rahmen Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
Sample consent text
Wir verwenden das Trustbadge von Trusted Shops, um unser Gütesiegel und unsere Bewertungen anzuzeigen und Ihnen mit Ihrer Einwilligung eine Einladung zur Bewertung Ihrer Bestellung zu senden.
Third-party domains contacted
trustedshops.comwidgets.trustedshops.comapi.trustedshops.comcdn1.trustedshops.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| tsCheckedProducts | Functional | Session | Stores products the visitor has interacted with in the Trustbadge so the badge and review prompts behave consistently during the visit. |
| ts_session | Functional | Session | Maintains the Trustbadge session state so the widget loads correctly and ties review and buyer protection interactions to the current visit. |
| tsAlreadyRated | Functional | 1 year | Records that a customer has already submitted a review so the Trustbadge does not repeatedly prompt the same person. |
| tsBuyerProtectionV2 | Functional | 1 year | Supports the buyer protection feature by remembering the protection state associated with the visitor and order. |
Trusted Shops verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Das Trustbadge setzt Cookies, um den Zustand des Badges und der Bewertungen zu speichern und die Funktionen für Käuferschutz und Bewertungen zu unterstützen. Dabei handelt es sich in der Regel um funktionale Cookies für das Widget sowie um Kennungen, die verwendet werden, wenn ein Kunde mit Bewertungen oder dem Käuferschutz interagiert. Führen Sie die genauen Cookies und ihre Laufzeiten aus der Dokumentation von Trusted Shops in Ihrer Cookie-Richtlinie auf, da sich der Satz zwischen Versionen ändern kann.
Ja, in den meisten Fällen. Nicht notwendige Trustbadge-Cookies und die Bewertungseinladung per E-Mail stützen sich auf die Einwilligung des Nutzers nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO. Sie sollten das Trustbadge daher erst nach der Zustimmung des Besuchers laden und ein klares Opt-in für Einladungen einholen. Unbedingt erforderliche Elemente und der Käuferschutz können auf anderen Grundlagen beruhen, aber die sichere Voreinstellung besteht darin, das Widget an Ihren Consent-Manager zu binden.
Nicht notwendige Cookies und Bewertungseinladungen stützen sich in der Regel auf die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO. Käuferschutz und Betrugsprävention können sich auf das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f stützen, vorbehaltlich einer Abwägung. Für die Bewertungs- und Gütesiegelfunktionen handeln der Shop und Trusted Shops oft als gemeinsam Verantwortliche, dokumentieren Sie daher die Grundlage für jeden Zweck.
Trusted Shops hat seinen Sitz in Deutschland und verarbeitet Daten innerhalb der Europäischen Union, sodass die zentrale Verarbeitung in der EU bleibt und es normalerweise keine routinemäßige Übermittlung in die USA gibt. Sofern ein Auftragsverarbeiter oder Empfänger außerhalb der EU sitzt, stützt sich Trusted Shops auf Garantien wie die Standardvertragsklauseln. Bestätigen Sie die aktuellen Angaben zu Übermittlungen in Ihrem Auftragsverarbeitungsvertrag.
Eine vollständige Datenschutz-Folgenabschätzung ist für eine standardmäßige Trusted-Shops-Integration in der Regel nicht zwingend erforderlich, da die Verarbeitung von Bestelldaten und Bewertungen im Umfang begrenzt und nicht risikoreich ist. Sie sollten dennoch die gemeinsame Verantwortlichkeit, die Rechtsgrundlage für jeden Zweck und die Cookies in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis dokumentieren. Führen Sie eine DSFA durch, wenn Sie sie mit umfangreichem Profiling oder anderer risikoreicher Verarbeitung kombinieren.
Laden Sie das Trustbadge nur nach der Einwilligung über Ihren Consent-Manager und führen Sie seine Cookies sowie die Domains von Trusted Shops in Ihrer Cookie-Richtlinie auf. Holen Sie ein klares und gesondertes Opt-in für Bewertungseinladungen ein und dokumentieren Sie es, unterzeichnen Sie die von Trusted Shops angebotenen Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit und zur Auftragsverarbeitung, und beschreiben Sie die Bewertungen, das Gütesiegel und den Käuferschutz in Ihrer Datenschutzerklärung.
Zu den weiteren Anbietern von Kundenbewertungen und Gütesiegeln gehören eKomi, Trustpilot und Bazaarvoice. Jeder hat sein eigenes Datenverarbeitungsmodell, eigene Serverstandorte und ein eigenes Einwilligungsverhalten. Vergleichen Sie daher, wo sie Daten hosten, ob sie Käuferschutz anbieten und wie ihre Widgets mit Cookies umgehen. Wählen Sie den Anbieter, der zu Ihrem Markt und Ihren Datenschutzanforderungen passt.
Fügen Sie einen Eintrag für das Trustbadge hinzu, der die von ihm gesetzten Cookies, ihren Zweck und ihre Laufzeit sowie die Domains von Trusted Shops nennt, von denen das Widget geladen wird. Erläutern Sie, dass das Badge erst nach der Einwilligung geladen wird und dass Bewertungseinladungen ein gesondertes Opt-in erfordern. Halten Sie den Eintrag mit der von Ihnen eingesetzten Version des Trustbadge im Einklang.