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Tradedoubler ist ein schwedisches Affiliate-Marketing-Netzwerk, das Werbetreibenden ermöglicht, Publisher (Websites, Influencer, Vergleichsportale) für generierten Traffic oder Verkäufe zu vergüten. Es funktioniert über Tracking-Cookies und Weiterleitungslinks über Domains wie clk.tradedoubler.com, die persistente Cookies setzen, wenn Besucher auf Affiliate-Links klicken. Diese nicht wesentlichen Marketing-Cookies erfordern eine ausdrückliche vorherige Einwilligung von EU-Besuchern gemäß ePrivacy-Richtlinie und DSGVO. Die Daten werden hauptsächlich innerhalb der EU verarbeitet.
Tradedoubler ist ein schwedisches Affiliate-Marketing-Netzwerk, das 1999 in Stockholm gegründet wurde. Es verbindet Werbetreibende (Händler) mit Publishern (Websites, Blogger, Vergleichsportale, Gutschein-Seiten), die die Produkte oder Dienstleistungen des Werbetreibenden gegen eine Provision für resultierende Verkäufe oder Leads bewerben. Tradedoubler betreibt eine eigene Tracking-Infrastruktur und Attributionsplattform, die es Werbetreibenden ermöglicht, affiliate-getriebene Conversions in einem großen paneuropäischen Publisher-Netzwerk zu messen und zu vergüten.
Wenn ein Besucher auf einen Affiliate-Link auf der Website eines Publishers klickt, wird er über eine Tradedoubler-Tracking-Domain (wie clk.tradedoubler.com) weitergeleitet. Bei dieser Weiterleitung setzt Tradedoubler einen oder mehrere Cookies, um den Klick, den verweisenden Publisher und einen Zeitstempel aufzuzeichnen. Wenn der Besucher anschließend einen Kauf oder eine Lead-Aktion auf der Website des Werbetreibenden abschließt, wird ein Conversion-Pixel oder ein serverseitiger Aufruf ausgelöst und Tradedoubler ordnet diesen dem früheren Klick-Cookie zu, um die Provision zuzuweisen. Impression-Pixel können auch bei der Anzeige von Bannerwerbung ausgelöst werden und Anzeigenaufrufe ohne Klick aufzeichnen.
Affiliate-Tracking-Cookies sind nicht wesentliche Marketing-Cookies. Gemäß Art. 5(3) der ePrivacy-Richtlinie erfordert das Speichern oder Abrufen von Informationen auf dem Gerät eines Nutzers zu Marketingzwecken dessen vorherige informierte Einwilligung. Die DSGVO verlangt, dass diese Einwilligung freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich ist (ein vorangekruztes Kästchen oder eine implizite Einwilligung genügt nicht). Weder der Werbetreibende noch der Publisher kann sich auf berechtigte Interessen berufen, um die Cookie-Ebene zu rechtfertigen: Der EDSA hat bestätigt, dass tracking-basierte Werbung eine Einwilligung erfordert. Die Einwilligung muss vor jedem Affiliate-Tracking-Redirect oder Pixel-Auslösung eingeholt werden.
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Tradedoubler hat seinen Hauptsitz in Schweden und seine Kerndatenverarbeitungsinfrastruktur befindet sich innerhalb der EU, sodass bei der primären Tracking-Infrastruktur kein inhärentes Drittlandübermittlungsproblem besteht. Einige Werbetreibende oder Publisher im Tradedoubler-Netzwerk können jedoch außerhalb der EU oder des EWR ansässig sein, und Daten zu Klicks und Conversions können im Rahmen des Attributionsreportings mit ihnen geteilt werden. Ihre Datenschutzerklärung sollte Ihre Rolle (Verantwortlicher) widerspiegeln und Tradedoubler je nach Ihrem Vertrag und Ihren Datenflüssen als Auftragsverarbeiter oder gemeinsamen Verantwortlichen ausweisen.
Sowohl Publisher, die Tradedoubler-Affiliate-Links einbetten, als auch Werbetreibende, die Programme im Netzwerk betreiben, teilen Compliance-Verantwortlichkeiten. Publisher müssen sicherstellen, dass ihre Cookie-Banner die Einwilligung einholen, bevor ein Tradedoubler-Redirect oder Pixel ausgelöst wird; Affiliate-Links sollten bis zur Einwilligung blockiert oder deaktiviert sein. Werbetreibende müssen sicherstellen, dass ihr Tradedoubler-Conversion-Pixel nur für zustimmende Besucher ausgelöst wird. Beide Parteien müssen Tradedoubler in ihrem Cookie-Hinweis und ihrer Datenschutzerklärung auflisten und sollten einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Tradedoubler abgeschlossen haben.
Für einen konformen Einsatz von Tradedoubler: Ihre CMP konfigurieren, um Affiliate-Link-Weiterleitungen und Tracking-Pixel bis zur Einwilligung für Marketing zu blockieren; Tradedoubler in Ihrem Cookie-Hinweis unter der Kategorie 'Marketing' oder 'Werbung' auflisten; Tradedoubler in Ihrer Datenschutzerklärung als Drittanbieter-Auftragsverarbeiter aufführen; einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Tradedoubler unterzeichnen; Ihre berechtigten Zwecke dokumentieren und die Auditierbarkeit Ihrer Einwilligungsaufzeichnungen gewährleisten; und regelmäßig überprüfen, welche Publisher und Pixel in Ihrem Programm aktiv sind, um sicherzustellen, dass keiner ohne Einwilligung ausgelöst wird.
Websites using Tradedoubler must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA ist nicht automatisch erforderlich, sollte aber in Betracht gezogen werden, wenn das Tradedoubler-Tracking mit anderen Profilierungsaktivitäten kombiniert wird. Wesentliche Punkte: Rechtsgrundlage für das Setzen von Marketing-Cookies (Einwilligung erforderlich), Offenlegung der Affiliate-Beziehungen in Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweis, Sicherstellung dass die Einwilligung vor jedem Tracking-Redirect oder Pixel eingeholt wird, und Verwaltung der Datenweitergabe im Netzwerk.
Sample consent text
Wir verwenden Tradedoubler für unser Affiliate-Marketing-Programm. Wenn Sie auf einen Affiliate-Link klicken, kann Tradedoubler einen Cookie setzen, um einen etwaigen Kauf dem verweisenden Partner zuzuordnen. Bitte stimmen Sie zu, um Affiliate-Tracking zu aktivieren und unsere Partner zu unterstützen.
Third-party domains contacted
tradedoubler.comclk.tradedoubler.comimpcredit.tradedoubler.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| Affiliate Click Tracking Cookie | persistent | Up to 30 days (default; configurable per programme) | Records affiliate link clicks, the referring publisher ID, and a timestamp. Used by Tradedoubler to attribute conversions and calculate publisher commissions. Set via clk.tradedoubler.com redirect. Non-essential marketing cookie; requires prior consent. |
| Impression Tracking Cookie | persistent | Session to 30 days | Records ad impressions (banner views) for frequency capping and attribution reporting within the Tradedoubler affiliate network. Non-essential marketing cookie; requires prior consent. |
Tradedoubler verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Ja. Wenn ein Besucher auf einen Affiliate-Link klickt, der über eine Tradedoubler-Tracking-Domain (wie clk.tradedoubler.com) geleitet wird, setzt Tradedoubler persistente Tracking-Cookies, um den Klick, den verweisenden Publisher und einen Zeitstempel aufzuzeichnen. Diese Cookies dienen der Affiliate-Attribution und sind nicht wesentliche Marketing-Cookies, was bedeutet, dass eine vorherige informierte Einwilligung der EU-Besucher vor ihrer Setzung erforderlich ist.
Ja. Von Tradedoubler gesetzte Affiliate-Tracking-Cookies sind nicht wesentliche Marketing-Cookies. Sowohl die ePrivacy-Richtlinie (Art. 5(3)) als auch die DSGVO verlangen eine ausdrückliche, freiwillige und vorherige Einwilligung, bevor diese Cookies gesetzt werden. Vorangekreuzte Kästchen und implizite Einwilligungen sind nicht gültig. Sie müssen das Auslösen von Tradedoubler-Cookies in Ihre CMP integrieren, damit sie nur für Nutzer ausgelöst werden, die Marketing-Cookies akzeptiert haben.
Die Einwilligung gemäß Art. 6(1)(a) DSGVO ist die erforderliche Rechtsgrundlage. Da Affiliate-Tracking-Cookies nicht wesentlich sind und einem kommerziellen Marketingzweck dienen, kann das berechtigte Interesse nicht als alternative Rechtsgrundlage für die Cookie-Ebene herangezogen werden. Die Einwilligung muss granular, zweckspezifisch und jederzeit widerrufbar sein.
Die Kerninfrastruktur von Tradedoubler befindet sich in der EU (Schweden), sodass die primäre Tracking-Datenverarbeitung keine Drittlandübermittlung beinhaltet. Das breitere Netzwerk aus Werbetreibenden und Publishern ist jedoch global, und Attributionsdaten können mit Netzwerkteilnehmern außerhalb der EU oder des EWR geteilt werden. Prüfen Sie Ihren Tradedoubler-Vertrag und die Datenflüsse und aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend.
Eine DSFA ist für Standard-Affiliate-Tracking nicht automatisch erforderlich, sollte aber in Betracht gezogen werden, wenn Tradedoubler-Tracking mit standortübergreifendem Profiling oder anderen Hochrisikoaktivitäten kombiniert wird. Dokumentieren Sie mindestens Ihre Verarbeitung im Verzeichnis nach Art. 30, stellen Sie sicher, dass ein AVV mit Tradedoubler vorliegt, und überprüfen Sie, ob die Einwilligungsmechanismen korrekt funktionieren, bevor Cookies gesetzt werden.
Konfigurieren Sie Ihre CMP so, dass Tradedoubler unter die Kategorie Marketing fällt und alle Affiliate-Link-Weiterleitungen und Conversion-Pixel blockiert werden, bis der Nutzer zustimmt. Schließen Sie einen AVV mit Tradedoubler ab. Aktualisieren Sie Ihren Cookie-Hinweis und Ihre Datenschutzerklärung, um die Rolle von Tradedoubler, die gesetzten Cookies, ihre Laufzeit und ihren Zweck offenzulegen. Prüfen Sie regelmäßig, welche Publisher und Pixel in Ihrem Programm aktiv sind, um sicherzustellen, dass keiner ohne Einwilligung ausgelöst wird.
Mehrere Affiliate-Netzwerke bieten erweiterte Datenschutzkontrollen oder First-Party-Tracking-Optionen an. Für EU-fokussierte Programme sind Awin, CJ Affiliate und Partnerstack Alternativen, die es zu evaluieren gilt. Einige Werbetreibende wechseln zu serverseitigen oder First-Party-Tracking-Ansätzen für die Affiliate-Attribution, um die Abhängigkeit von Drittanbieter-Cookies zu reduzieren, was angesichts zunehmender Browser-Einschränkungen besonders relevant ist.
Ihr Cookie-Hinweis sollte Tradedoubler unter der Kategorie Marketing oder Werbung auflisten. Geben Sie an: den Cookie-Zweck (Affiliate-Attribution und Provisions-Tracking), die ungefähre Cookie-Laufzeit, die URL der Tradedoubler-Datenschutzerklärung und die verwendeten Domains (tradedoubler.com, clk.tradedoubler.com). Aktualisieren Sie Ihre Richtlinie, wenn Tradedoubler seine Cookies oder seinen Tracking-Mechanismus ändert, und stellen Sie sicher, dass Nutzer ihre Einwilligung jederzeit über Ihre CMP widerrufen können.