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Sogecommerce ist die Online-Zahlungslösung der Société Générale, einer der führenden französischen Bankengruppen. Sie ermöglicht Händlern, Kartenzahlungen über eine von der Bank gehostete Sicherheitsseite zu akzeptieren, mit Unterstützung der großen Kartennetzwerke sowie Apple Pay, Google Pay und SEPA. Sogecommerce übernimmt die PCI-DSS-Konformität, die 3D-Secure-Authentifizierung und die Betrugserkennung bankseitig und hält damit Kartendaten aus den Systemen des Händlers heraus. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in Frankreich.
Sogecommerce ist die E-Commerce-Zahlungslösung der Société Générale, einer der größten französischen Bankengruppen. Der Dienst leitet den Käufer beim Bezahlvorgang auf eine von der Bank gehostete Seite (sogecommerce.societegenerale.eu) weiter, auf der die Kartendaten, die starke Kundenauthentifizierung und die Betrugsprüfung verarbeitet werden. Anschließend kehrt der Kunde mit einem Transaktionsergebnis in den Shop zurück.
Da die sensiblen Kartendaten niemals den Server des Händlers berühren, reduziert Sogecommerce den PCI-DSS-Geltungsbereich erheblich. Die Lösung unterstützt Visa, Mastercard, CB, Apple Pay, Google Pay und SEPA-Lastschrift.
Auf der gehosteten Zahlungsseite setzt Société Générale ausschließlich unbedingt erforderliche Cookies, um die Sitzung des Zahlers, den CSRF-Schutz und die 3D-Secure-Schritte zu verwalten. Diese Cookies werden auf der Bankdomain abgelegt und sind für die Funktion des Bezahlflusses notwendig.
Verarbeitete Daten umfassen die PAN, das Ablaufdatum, das Kryptogramm, IP-Adresse, Browser-Fingerabdruck zur Betrugserkennung sowie Transaktionsbetrag und Händlerreferenz. Die Bank speichert Transaktionsprotokolle gemäß den geltenden bankaufsichtsrechtlichen Aufbewahrungsfristen, üblicherweise dreizehn Monate.
Für die strikt notwendigen Cookies auf der Bankseite ist nach Artikel 82 des französischen Datenschutzgesetzes und Artikel 5(3) der ePrivacy-Richtlinie keine Einwilligung erforderlich. Rechtsgrundlage für die Zahlungsverarbeitung ist die Vertragserfüllung (Art. 6(1)(b) DSGVO), für die Betrugsbekämpfung die rechtliche Verpflichtung der Bank (Art. 6(1)(c) DSGVO).
Der Händler tritt als Verantwortlicher für die im eigenen Shop erhobenen Bestelldaten auf, während die Société Générale als eigenständig Verantwortliche für die Zahlungs-, Authentifizierungs- und Betrugsdaten fungiert.
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Die Verarbeitung und Speicherung erfolgen in den Rechenzentren der Société Générale in Frankreich. Es findet keine systematische Übermittlung in Drittländer außerhalb des EWR statt. Bestimmte Kartennetzwerk-Settlement-Vorgänge können jedoch über Schemes wie Visa oder Mastercard laufen, was bei grenzüberschreitenden Transaktionen punktuelle Datenflüsse außerhalb der EU mit sich bringen kann.
Eine Cookie-Einwilligung für Sogecommerce ist nicht erforderlich, da die gesetzten Cookies strikt notwendig sind. Eine DSFA wird in der Regel nicht ausgelöst, sollte aber bei hohen Transaktionsvolumen oder sensiblen Branchen dokumentiert werden. Der Händler unterzeichnet einen Vertrag mit Société Générale, der die jeweiligen Rollen klärt, einschließlich der Pflichten zur Auskunft an betroffene Personen.
Erwähnen Sie Sogecommerce in Ihrer Datenschutzerklärung als gesonderten Verantwortlichen für die Zahlungsverarbeitung. Verlinken Sie auf die Datenschutzhinweise der Société Générale, beschreiben Sie kurz die 3D-Secure-Authentifizierung und stellen Sie sicher, dass Ihr Cookie-Banner die Bankseite nicht fälschlicherweise als optionalen Tracker einstuft.
Websites using Sogecommerce must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA ist in der Regel nicht erforderlich, da Sogecommerce einen begrenzten Satz an Zahlungsdaten auf einer strikt erforderlichen Rechtsgrundlage verarbeitet. Verantwortliche mit hohem Transaktionsvolumen oder in sensiblen Bereichen (Abonnements, Spenden im politischen oder gesundheitlichen Umfeld) sollten dennoch eine Risikoanalyse dokumentieren, die das Anti-Betrugs-Scoring, die Aufbewahrung der Transaktionsprotokolle und die Kette der an der interbankarischen Abwicklung beteiligten Auftragsverarbeiter abdeckt.
Sample consent text
Wir nutzen Sogecommerce, betrieben von der Société Générale, um Ihre Kartenzahlung sicher zu verarbeiten. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich: Die während des Bezahlvorgangs gesetzten Bank-Cookies sind unbedingt notwendig, um Ihre Transaktion abzuschließen und gesetzliche Anti-Betrugs-Pflichten zu erfüllen.
Third-party domains contacted
sogecommerce.societegenerale.eupayment-webinit.sogecommerce.societegenerale.eusecurepayments.societegenerale.euCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| JSESSIONID | http | session | Manages the payer session on the hosted payment page during checkout. |
| SG_PAYMENT_TOKEN | http | session | Carries the one-time payment token between the bank and the merchant return URL. |
| XSRF-TOKEN | http | session | Prevents cross-site request forgery on bank forms. |
| 3DS_SESSION | http | session | Maintains state during 3D Secure strong customer authentication. |
Sogecommerce verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Sogecommerce setzt während des Bezahlvorgangs ausschließlich unbedingt erforderliche Cookies auf der Bankdomain: einen Sitzungsbezeichner, einen CSRF-Schutz-Token, einen Zahlungstoken und ein 3D-Secure-Status-Cookie. Marketing- oder Analyse-Cookies werden vom Gateway selbst nicht gesetzt.
Nein. Die von Sogecommerce gesetzten Cookies sind für die Zahlungsabwicklung unbedingt erforderlich und damit nach Art. 5(3) der ePrivacy-Richtlinie von der vorherigen Einwilligung ausgenommen. Erwähnen Sie Sogecommerce dennoch in Ihrer Datenschutzerklärung als eigenständig Verantwortliche Stelle.
Société Générale stützt sich auf Art. 6(1)(b) DSGVO (Vertragserfüllung) für die eigentliche Transaktionsverarbeitung und auf Art. 6(1)(c) (rechtliche Verpflichtung) für die Anti-Betrugs-Kontrollen und die bankaufsichtsrechtliche Aufbewahrung. Der Händler beruft sich für seine eigenen Bestelldaten auf dieselben Grundlagen.
Eine systematische Übermittlung findet nicht statt: Verarbeitung und Speicherung erfolgen in den Rechenzentren der Société Générale in Frankreich. Einzelne Abwicklungsschritte über Visa oder Mastercard können bei nicht-europäischen Kartenherausgebern zu punktuellen Drittlandflüssen führen, die durch Verträge der Kartensysteme abgesichert sind.
Eine DSFA ist in der Regel nicht zwingend, da Sogecommerce einen begrenzten Satz an Zahlungsdaten auf strikt notwendigen und rechtsverpflichtenden Grundlagen verarbeitet. Verantwortliche mit hohen Transaktionsvolumen, Abonnementmodellen oder sensiblen Branchen sollten dennoch eine fokussierte Risikoanalyse dokumentieren.
Nennen Sie Sogecommerce in Ihrer Datenschutzerklärung als eigenständig Verantwortliche Stelle, verlinken Sie auf die Datenschutzhinweise der Société Générale, beschreiben Sie den 3D-Secure-Schritt im Checkout und konfigurieren Sie Ihr Cookie-Banner so, dass der Zahlungsfluss als strikt notwendig und nicht als optionaler Tracker behandelt wird.
Vergleichbare europäische Bank-Gateways sind Adyen (Niederlande), Worldline (Frankreich/Belgien), BNP Mercanet (Frankreich), CAEPS von Crédit Agricole oder Sherlock's von Banque Populaire. Fintech-Alternativen wie Stripe oder Adyen bieten mehr Funktionen, fügen aber häufig Auftragsverarbeiter in den USA oder anderen Drittländern hinzu.
Führen Sie Sogecommerce als Zahlungsdienstleister und nicht als Tracker auf, weisen Sie darauf hin, dass die Cookies strikt notwendig und nicht einwilligungspflichtig sind, verlinken Sie auf die Datenschutzhinweise der Société Générale, nennen Sie Rechtsgrundlage und Aufbewahrungsfrist und aktualisieren Sie den Eintrag bei jeder Änderung der Bankunterlagen.