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Remarkable Commerce ist eine britische Headless eCommerce Plattform, die von Mid Market und Enterprise Retailern genutzt wird, um Webshops, mobile Apps und stationaere Erlebnisse aus einem einzigen Produkt, Content und Order Backoffice zu steuern. Die Plattform setzt First Party Cookies fuer Session, Warenkorb und Checkout, stellt Personalisierungs APIs bereit und integriert Payment, Search, Marketing und Analyse Tools. Retailer, die Remarkable Commerce auf einer europaeischen Storefront einsetzen, muessen Einwilligungen fuer nicht notwendige Cookies einholen, das UK GDPR und PECR einhalten und die durch ihre Integrationen ausgeloesten internationalen Datenfluesse dokumentieren.
Remarkable Commerce ist eine im Vereinigten Koenigreich entwickelte Headless eCommerce Plattform, die von Mid Market und Enterprise Retailern fuer Webshops, native Mobile Apps und stationaere Erlebnisse genutzt wird. Sie zentralisiert Produktdaten, Inhalte, Preise, Promotions, Bestellungen und Kundenprofile, stellt alles ueber APIs bereit und verbindet sich mit spezialisierten Modulen fuer Personalisierung, Suche, Marketing Automation, Payment und Order Management. Retailer setzen typischerweise eine massgeschneiderte Storefront auf die Remarkable Commerce APIs auf, wobei eine oder mehrere Markenwebsites dasselbe Backoffice teilen.
In der Storefront setzt Remarkable Commerce First Party Cookies fuer Besuchersitzung, Warenkorb, Checkout Funnel, gewaehlte Sprache und Waehrung sowie den CSRF Token. Diese Cookies sind unbedingt erforderlich. Nach Authentifizierung legt die Plattform eine langlebige Kennung an, um den wiederkehrenden Shopper zu erkennen und Wishlist sowie Bestellhistorie zu fuellen. Optionale Integrationen fuer Analyse, AB Tests, Personalisierung, Search Merchandising oder Marketing Automation bringen jeweils eigene Cookies und Pixel mit.
Cookies, die Warenkorb, Checkout und authentifizierte Sitzung erhalten, sind unbedingt erforderlich und fallen unter die Ausnahme nach PECR Regulation 6 und Artikel 5 Absatz 3 ePrivacy. Alle nicht notwendigen Cookies erfordern eine vorherige Einwilligung, einschliesslich Analyse, Personalisierung, Werbung sowie eingebetteter Inhalte wie Social Widgets oder Produktbewertungen. Der Retailer ist Verantwortlicher der Kundendaten und nutzt Remarkable Commerce als Auftragsverarbeiter ueber einen Artikel 28 Vertrag mit Standard Klauseln zu Unterauftragsverhaeltnissen.
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Konfigurieren Sie Ihre Consent Management Plattform so, dass alle nicht notwendigen Cookies und Integrationen blockiert bleiben, bis der Besucher zustimmt. Das Banner sollte unbedingt erforderliche Cookies, die immer laufen, von Analyse, Personalisierungs und Marketing Kategorien unterscheiden, ueber die der Besucher entscheidet. Bieten Sie einen ebenso sichtbaren Ablehnen Button, speichern Sie die Auswahl und leiten Sie sie an Integrationen wie Google Analytics, Meta Pixel und jede CDP weiter. Im Checkout sollten klare Hinweise zu Payment und Betrugspraevention angezeigt werden.
Die von Remarkable Commerce gehosteten Kunden und Bestelldaten bleiben in der Regel im Vereinigten Koenigreich oder in der EU. Internationale Transfers koennen aber durch optionale Integrationen entstehen, etwa US Payment Provider, globale CDNs oder US Analyse und Marketing Tools. Der Retailer muss diese Fluesse abbilden, jeden Dienstleister in der Datenschutzerklaerung auffuehren, sich auf die UK Erweiterung des Data Privacy Framework oder das International Data Transfer Agreement stuetzen und bei Hochrisiko Empfaengern ein Transfer Risk Assessment durchfuehren.
Schliessen Sie den Remarkable Commerce DPA ab und pruefen Sie die Unterauftragnehmerliste. Wenden Sie Datenminimierung auf Kundenkonten an, definieren Sie Aufbewahrungsfristen fuer Gast Checkouts, verschluesseln Sie Payment Token im Ruhezustand und integrieren Sie die Plattform mit einem PCI DSS konformen Zahlungsdienstleister. Nutzen Sie eine einzige Consent Management Plattform, die sowohl optionale Remarkable Commerce Funktionen als auch externe Marketing Tags steuert, dokumentieren Sie die Architektur im Verarbeitungsverzeichnis und fuehren Sie eine jaehrliche Pruefung aller aktiven Integrationen durch.
Websites using Remarkable Commerce must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA wird empfohlen, wenn Remarkable Commerce fuer Personalisierung in grossem Umfang konfiguriert ist, wenn es Offline Kundendaten in eine Customer Data Platform einspielt, wenn es Zahlungsdaten ohne Tokenisierung verarbeitet oder wenn es Loyalitaets und Clienteling Funktionen betreibt, die Kaeufer profilieren. Fuer einen reinen Katalog und Checkout Einsatz ohne verhaltensbezogene Personalisierung reicht in der Regel eine dokumentierte Interessenabwaegung.
Sample consent text
Diese Storefront wird von Remarkable Commerce betrieben. Technisch notwendige Cookies halten Warenkorb, Sitzung und Checkout funktionsfaehig. Mit Ihrer Einwilligung aktivieren wir zusaetzlich Analyse, Personalisierungs und Marketing Cookies, die uns helfen, die Nutzung des Shops zu verstehen und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie koennen die Einwilligung jederzeit ueber den Link Cookie Einstellungen im Footer ablehnen oder widerrufen.
Third-party domains contacted
remarkablecommerce.comcdn.remarkablecommerce.comapi.remarkablecommerce.comauth.remarkablecommerce.comassets.remarkablecommerce.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| rc_session | Strictly necessary | Session | Session cookie used by Remarkable Commerce to bind the visitor to a server side session, required to navigate the storefront and to complete a purchase. |
| rc_cart | Strictly necessary | 30 days | Persists the cart contents between visits so that the shopper can return and complete the order without losing the selected products. |
| rc_csrf | Strictly necessary | Session | Cross site request forgery token used to protect every state changing request made on the storefront, including login, checkout and account updates. |
| rc_locale | Functional | 1 year | Stores the language and the currency selected by the shopper to display the storefront in the chosen locale on subsequent visits. |
| rc_customer | Functional | 1 year | Long lived identifier used to recognise a returning authenticated customer and to populate the wishlist, the order history and the saved addresses. |
| rc_analytics | Analytics | 13 months | Optional analytics cookie loaded only after consent to measure storefront performance, conversion rates and the merchandising effectiveness. |
Remarkable Commerce verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Remarkable Commerce setzt unbedingt erforderliche First Party Cookies fuer Besuchersitzung, Warenkorb, Checkout Funnel, gewaehlte Sprache und Waehrung sowie den CSRF Token. Authentifizierte Nutzer erhalten eine langlebige Kennung, um Wishlist und Bestellhistorie zu erhalten. Jedes vom Retailer aktivierte optionale Modul (Analyse, AB Tests, Search, Marketing Automation, Personalisierung) bringt eigene Cookies und Pixel mit, die ueber die Consent Management Plattform gesteuert werden muessen.
Eine Einwilligung ist fuer jedes nicht notwendige Cookie erforderlich, das auf einer Remarkable Commerce Storefront geladen wird, einschliesslich Analyse, Marketing, Personalisierung und eingebetteter Drittinhalte. Unbedingt erforderliche Cookies fuer Warenkorb, Checkout und authentifizierte Sitzung fallen unter die Ausnahme nach PECR Regulation 6 und ePrivacy Richtlinie und sind einwilligungsfrei.
Die Rechtsgrundlage ist die Vertragserfuellung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b UK GDPR / DSGVO fuer Bestellabwicklung, Konto und Lieferung. Die rechtliche Verpflichtung gilt fuer Buchhaltung, Steuern und Verbraucherrechte. Die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a deckt Marketing, Profiling und nicht notwendige Cookies ab. Berechtigtes Interesse kann interne Sicherheit und Betrugspraevention abdecken, sofern dokumentiert.
Die zentrale Remarkable Commerce Datenbank wird im Vereinigten Koenigreich oder in der EU gehostet, sodass die Plattform selbst keinen Transfermechanismus fuer diese Datenfluesse erfordert. Retailer integrieren jedoch oft US Anbieter fuer Payment, Analyse, Marketing oder CDN, was Transfers ausloest. Jeder Transfer muss auf Angemessenheit, der UK Erweiterung des Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln beruhen und durch ein Transfer Risk Assessment ergaenzt werden.
Eine DSFA wird empfohlen, wenn Remarkable Commerce eine grossflaechige Personalisierung antreibt, Offline Kundendaten in eine CDP einspielt, Zahlungsdaten in nicht tokenisierten Flows verarbeitet oder Loyalitaets und Clienteling Funktionen Kaeufer profiliert. Fuer einen reinen Katalog und Checkout Einsatz ohne verhaltensbezogene Personalisierung reicht in der Regel eine dokumentierte Interessenabwaegung.
Schliessen Sie den Remarkable Commerce DPA ab, validieren Sie die Unterauftragnehmerliste, binden Sie die Storefront an einen PCI DSS konformen Zahlungsdienstleister an und tokenisieren Sie Kartendaten. Wenden Sie Datenminimierung auf Kundenkonten an, definieren Sie Aufbewahrungsfristen fuer Gast Checkouts und nutzen Sie eine Consent Management Plattform, die sowohl optionale Remarkable Commerce Module als auch externe Marketing Tags steuert. Halten Sie das Verarbeitungsverzeichnis aktuell.
Alternative Headless eCommerce Plattformen sind commercetools, BigCommerce, Shopify Plus, Salesforce Commerce Cloud, Spryker, Adobe Commerce und SAP Commerce Cloud. Jede bietet eigene Datenresidenz, Integrationsoekosystem und Vertragsmodell. Die Compliance Position haengt weniger von der Plattform ab als von den Entscheidungen des Retailers fuer Analyse, Marketing und Personalisierung darueber.
Listen Sie die von Remarkable Commerce gesetzten technisch notwendigen Cookies (Session, Warenkorb, Checkout, CSRF, Sprache, Waehrung) und erlaeutern Sie ihre Rolle. Ergaenzen Sie einen Abschnitt fuer Analyse, Personalisierungs und Marketing Cookies aus Ihren Integrationen. Nennen Sie Remarkable Commerce und alle Unterauftragnehmer in der Datenschutzerklaerung, dokumentieren Sie die Rechtsgrundlagen und aktualisieren Sie die Seite bei jeder Modul Aenderung.