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Reevoo ist eine britische Plattform für Kundenbewertungen und Bewertungen, die verifizierte Bewertungen von Käufern sammelt und Bewertungen, Rezensionen und nutzergenerierte Inhalte auf Ihrer Website anzeigt. Die Vor Ort Widgets können Cookies setzen und Besucherdaten wie die IP Adresse verarbeiten, während die Bewertungssammlung die Kontakt und Bestelldaten der Käufer verarbeitet. Aus dem Vereinigten Königreich betrieben, das über einen EU Angemessenheitsbeschluss verfügt, setzen ihre Widgets dennoch nicht notwendige Cookies; daher erfordern sie eine vorherige Einwilligung nach DSGVO und ePrivacy Richtlinie.
Reevoo ist eine Plattform für Kundenbewertungen und nutzergenerierte Inhalte, betrieben aus dem Vereinigten Königreich, die verifizierte Bewertungen von Personen sammelt, die ein Produkt gekauft haben, und Bewertungen und Rezensionen auf Händler und Markenwebsites anzeigt. Händler laden Käufer zur Bewertung ein und binden Reevoo Widgets ein, um diese Inhalte zu zeigen. Das Hinzufügen der Widgets lädt Skripte, die Cookies im Browser setzen können.
Reevoo verarbeitet die abgegebenen Bewertungen und Noten, den angezeigten Namen oder die Initialen der Bewertenden und die Kontakt und Bestelldaten zur Einladung verifizierter Käufer sowie technische Daten wie die IP Adresse beim Laden der Widgets. Die Vor Ort Widgets können Cookies setzen, um das Engagement mit Bewertungen zu messen. Bewertungen sind personenbezogene Daten über identifizierbare Bewertende, und Freitext kann mehr offenlegen als erwartet.
Die Bewertungs Widgets können nicht notwendige Cookies setzen, daher verlangt die ePrivacy Richtlinie eine vorherige Einwilligung dafür, und die DSGVO eine Rechtsgrundlage, um Käufer einzuladen und ihre Bewertungen zu veröffentlichen. Bewertungseinladungen an Kunden und die Anzeige namentlicher Bewertungen sind Verarbeitungen personenbezogener Daten, die transparent sein müssen. Reevoo handelt hierfür als Auftragsverarbeiter, daher ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich.
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Holen Sie eine vorherige Opt in Einwilligung ein, bevor das Reevoo Widget nicht notwendige Cookies setzt, und blockieren Sie es hinter Ihrem Consent Banner. Bestehende Kunden zur Bewertung einzuladen kann sich oft auf das berechtigte Interesse oder das Soft Opt in mit klarem Opt out stützen, während die Veröffentlichung einer Bewertung erfordert, dass die bewertende Person versteht, dass sie angezeigt wird. Halten Sie die Cookie Einwilligung spezifisch und leicht widerrufbar.
Reevoo wird aus dem Vereinigten Königreich betrieben, das von einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission profitiert; Übermittlungen ins Vereinigte Königreich benötigen daher keine zusätzlichen Garantien wie SCC. Prüfen Sie, ob Subunternehmer außerhalb angemessener Länder tätig sind, und wenden Sie gegebenenfalls Standardvertragsklauseln und eine Transfer Folgenabschätzung an. Halten Sie die Datenstandorte in Ihrer Dokumentation fest.
Für einen konformen Einsatz machen Sie die Widget Cookies von der Einwilligung abhängig, legen eine klare Rechtsgrundlage für Bewertungseinladungen fest und schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Sagen Sie den Bewertenden, wie ihre Bewertung und ihr Name angezeigt werden, legen Sie Speicherfristen fest und moderieren Sie Freitext auf personenbezogene Daten. Nennen Sie Reevoo in Ihrer Cookie Richtlinie und Datenschutzerklärung und überprüfen Sie regelmäßig die Subunternehmer.
Websites using Reevoo must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Reevoo verarbeitet die Identität der Bewertenden, die für Einladungen genutzten Kaufdaten und die Bewertungsinhalte, und seine Widgets setzen Cookies, was sein Risiko prägt, auch wenn die Angemessenheit des Vereinigten Königreichs das Übermittlungsrisiko senkt. Wichtige DSFA Punkte: (1) Verarbeitung von Käuferkontakt und Bestelldaten zur Einladung zu verifizierten Bewertungen; (2) Veröffentlichung namentlicher oder zuordenbarer Bewertungen, die personenbezogene Daten sind; (3) Widget Cookies, die eine Einwilligung erfordern; (4) Daten, die im Vereinigten Königreich (einem angemessenen Land) und etwaige Subunternehmer anderswo verarbeitet werden; (5) Notwendigkeit von Transparenz gegenüber den Bewertenden, Moderation von Freitext und Speicherfristen. Eine DSFA ist für großflächige Bewertungsprogramme ratsam.
Sample consent text
Wir nutzen Reevoo, um verifizierte Kundenbewertungen zu sammeln und anzuzeigen. Mit Ihrer Einwilligung setzt das Reevoo Widget Cookies, um das Engagement mit Bewertungen zu messen, und verarbeitet technische Daten wie Ihre IP Adresse. Wenn Sie eine Bewertung abgeben, können Ihre Bewertung und der von Ihnen gewählte Name oder die Initialen veröffentlicht werden. Reevoo wird aus dem Vereinigten Königreich betrieben, das über einen EU Angemessenheitsbeschluss verfügt. Sie können Ihre Cookie Einwilligung jederzeit widerrufen.
Third-party domains contacted
reevoo.commark.reevoo.comcdn.reevoo.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| reevoo_session | Functional | Session | Maintains the review widget session and state during a visit. |
| reevoo_engagement | Analytics | 1 year | Measures engagement with the reviews and ratings displayed on the page. |
| reevoo_visitor | Analytics | 1 year | Stores a visitor identifier used to attribute interactions with reviews. |
Reevoo verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Die Reevoo Vor Ort Widgets können Cookies setzen, die das Engagement mit Bewertungen messen und den Widget Status merken. Diese sind in der Regel nicht notwendig und erfordern eine Einwilligung. Die Bewertungssammlung per E Mail oder Link stützt sich nicht auf Website Cookies.
Ja für die Widget Cookies, da sie nicht notwendig sind; holen Sie daher vor dem Laden eine vorherige Opt in Einwilligung ein. Um Kunden zur Bewertung einzuladen, benötigen Sie eine Rechtsgrundlage und Transparenz, und Bewertende müssen verstehen, dass ihre Bewertung veröffentlicht werden kann.
Die Widget Cookies stützen sich auf die Einwilligung (Art. 6(1)(a)) und die ePrivacy Richtlinie. Bestehende Kunden zur Bewertung einzuladen kann sich auf das berechtigte Interesse (Art. 6(1)(f)) oder das Soft Opt in stützen, und die Veröffentlichung von Bewertungen stützt sich darauf, dass die bewertende Person informiert ist, häufig mit Einwilligung.
Reevoo hat seinen Sitz im Vereinigten Königreich, das über einen EU Angemessenheitsbeschluss verfügt, daher benötigen Übermittlungen dorthin keine SCC. Prüfen Sie, ob Subunternehmer außerhalb angemessener Länder sind, und wenden Sie gegebenenfalls Standardvertragsklauseln und eine Transfer Folgenabschätzung an.
Eine DSFA ist für großflächige Bewertungsprogramme ratsam. Bewerten Sie die für Einladungen genutzten Käuferdaten, die Veröffentlichung namentlicher Bewertungen, die Widget Cookies, die Standorte der Subunternehmer und Ihre Speicherfristen.
Blockieren Sie die Widget Cookies hinter Ihrem Consent Banner, legen Sie eine klare Rechtsgrundlage für Bewertungseinladungen fest und schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Sagen Sie den Bewertenden, wie ihre Bewertung angezeigt wird, moderieren Sie Freitext, legen Sie Speicherfristen fest und dokumentieren Sie Reevoo in Ihrer Cookie Richtlinie und Datenschutzerklärung.
Ja. In der EU ansässige oder selbst gehostete Bewertungstools können Bewertungs und Kundendaten in der EU halten und Widget Cookies verringern. Sie bieten verifizierte Bewertungen mit mehr Kontrolle über den Datenstandort, die Netzwerkreichweite kann jedoch abweichen.
Fügen Sie einen Reevoo Eintrag hinzu, der die Widget Cookies, ihre Zwecke und Laufzeiten sowie die Verarbeitung der Bewertungs und Kundendaten im Vereinigten Königreich unter einem Angemessenheitsbeschluss auflistet. Verweisen Sie auf die Datenschutzerklärung von Reevoo und überprüfen Sie den Eintrag bei Änderungen der Cookies oder Subunternehmer.