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Qubit ist eine Ecommerce Personalisierungs und Experimentierplattform, die jetzt zu Coveo gehört. Sie verfolgt das Verhalten der Besucher, um Profile zu erstellen, A/B Tests durchzuführen und maßgeschneiderte Inhalte und Produkterlebnisse auszuspielen. Da sie auf Profilbildung und nicht notwendigen Cookies beruht, ist eine Einwilligung nach DSGVO und ePrivacy erforderlich.
Qubit ist eine Ecommerce Personalisierungs und Experimentierplattform, die jetzt zu Coveo gehört. Sie hilft Onlineunternehmen, das Kundenerlebnis anzupassen, indem sie das Verhalten der Besucher verfolgt, Profile erstellt, A/B Tests und Segmentierung durchführt und personalisierte Inhalte und Produkterlebnisse ausspielt. Ihre Kernfunktion ist die Verhaltensprofilbildung und das Echtzeit Targeting und nicht das einfache Reporting.
Qubit installiert ein JavaScript Tag, das Cookies und dauerhafte Kennungen setzt, um Besucher über Sitzungen hinweg wiederzuerkennen. Es erfasst Seitenaufrufe, Klicks, Produktinteraktionen, Suchverhalten und welche Experimentvariante einem Nutzer gezeigt wurde. Diese Verhaltensdaten werden mit einem Besucherprofil verknüpft, und da sie an dauerhafte Kennungen gebunden sind, stellen sie personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO dar.
Die von Qubit verwendeten Cookies und Kennungen sind nicht unbedingt erforderlich, daher verlangt Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie eine Einwilligung, bevor sie gespeichert oder ausgelesen werden. Profiling und Experimente benötigen zudem eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO, und für die Personalisierung ist die Einwilligung der Person nach Artikel 6(1)(a) die geeignete Grundlage. Besuchern muss klar mitgeteilt werden, dass ihr Verhalten für Personalisierung und Tests genutzt wird.
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Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich sein, und Qubit sollte erst nach Annahme der Personalisierungs Cookies geladen werden. Qubit läuft auf globaler Cloud Infrastruktur, daher können Daten in die Vereinigten Staaten und andere Drittländer übermittelt werden. Diese Übermittlungen erfordern Garantien wie Standardvertragsklauseln oder das EU US Data Privacy Framework, ergänzt durch eine Risikobewertung.
Blockieren Sie das Qubit Tag, bis die Einwilligung über eine Consent Management Plattform erfasst ist, führen Sie seine Cookies in Ihrer Cookie Richtlinie auf und bieten Sie eine einfache Widerrufsmöglichkeit. Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, prüfen Sie die Verarbeitungsorte und Übermittlungsgarantien und beurteilen Sie, ob angesichts des Umfangs von Profiling und Experimenten eine Datenschutz Folgenabschätzung nötig ist. Bewahren Sie Einwilligungsnachweise auf und prüfen Sie das Tag regelmäßig.
Websites using Qubit must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Qubit führt systematisches Verhaltensprofiling und Experimente bei Website Besuchern durch, um Erlebnisse zu personalisieren. Eine Datenschutz Folgenabschätzung wird empfohlen, wenn das Profiling umfangreich ist oder mit anderen Daten kombiniert wird. Bewerten Sie den Umfang des Trackings, die Nutzung dauerhafter Kennungen, Übermittlungen in Drittländer und die Auswirkungen der Experimente auf Personen.
Sample consent text
Wir nutzen Qubit, um Ihr Erlebnis zu personalisieren und Experimente anhand Ihres Surfverhaltens durchzuführen. Dies umfasst Cookies und Profilbildung. Stimmen Sie der Personalisierung durch Qubit zu?
Third-party domains contacted
qubit.comstatic.goqubit.comsse.goqubit.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| _qubitTracker | HTTP cookie | Persistent (up to 1 year) | Stores a persistent visitor identifier used to recognise returning visitors and build the personalization profile. |
| qb_segments | HTTP cookie | Persistent | Stores segmentation and experiment assignment so the user sees consistent personalized experiences and test variants. |
| _qubitSession | HTTP cookie | Session | Maintains session state for behavioural tracking during a single visit. |
Qubit verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Qubit setzt über sein JavaScript Tag Cookies und dauerhafte Kennungen, um Besucher über Sitzungen hinweg wiederzuerkennen. Sie erfassen Seitenaufrufe, Klicks, Produktinteraktionen und die gezeigte Experimentvariante und speisen ein Besucherprofil für Personalisierung und A/B Tests.
Ja. Qubit beruht auf nicht notwendigen Cookies und Verhaltensprofiling, daher müssen Sie nach Artikel 5(3) ePrivacy und Artikel 6(1)(a) DSGVO eine vorherige, freiwillige und informierte Einwilligung einholen, bevor das Tag lädt.
Die geeignete Grundlage ist die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) DSGVO, kombiniert mit der Einwilligung für die Cookie Speicherung nach Artikel 5(3) ePrivacy. Berechtigtes Interesse reicht für diese Art von Personalisierung und Experimenten in der Regel nicht aus.
Qubit läuft auf globaler Cloud Infrastruktur und gehört zu Coveo, daher können Daten in die Vereinigten Staaten und andere Drittländer übermittelt werden. Solche Übermittlungen erfordern Standardvertragsklauseln oder das EU US Data Privacy Framework sowie eine Risikobewertung.
Eine Datenschutz Folgenabschätzung wird empfohlen, wenn das Profiling umfangreich ist oder mit anderen Datensätzen kombiniert wird. Qubit führt systematisches Profiling und Experimente durch, beurteilen Sie daher Umfang, Kennungen und Übermittlungen, um zu entscheiden, ob eine DSFA verpflichtend ist.
Laden Sie Qubit erst nach der Einwilligung über eine Consent Management Plattform, dokumentieren Sie seine Cookies in Ihrer Cookie Richtlinie, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, prüfen Sie Verarbeitungsorte und Übermittlungsgarantien und bieten Sie einen einfachen Widerruf an.
Zu den Alternativen zählen andere Personalisierungs und Experimentierplattformen, A/B Test Tools und serverseitige Erstanbieter Ansätze mit reduziertem Tracking. Jedes Tool, das Besucher profiliert, wirft dieselben Fragen zu Einwilligung und Übermittlung auf.
Listen Sie die Cookies und Kennungen von Qubit auf, beschreiben Sie ihren Personalisierungs und Experimentierzweck, geben Sie ihre Dauer an, nennen Sie Qubit oder Coveo als Auftragsverarbeiter und legen Sie Übermittlungen außerhalb des EWR samt der genutzten Garantien offen.