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Paysafe ist eine globale Zahlungsgruppe, die gehostete Zahlungsfelder, einen JavaScript Checkout, 3D Secure und Tokenisierung bietet, mit Betrugs und Geldwäsche Kontrollen.
Paysafe ist eine globale Zahlungsgruppe mit Sitz im Vereinigten Königreich, betrieben von Paysafe Limited. Sie führt auch Marken wie Paysafecard, Skrill und Neteller und wickelt Zahlungen im Vereinigten Königreich, in der Europäischen Union, den USA und Kanada ab.
Die Integration nutzt gehostete Zahlungsfelder und einen JavaScript Checkout mit Tokenisierung und 3D Secure. Sie setzt streng notwendige Cookies, um die Zahlung abzuschließen, Datenschutzeinstellungen zu speichern und gesetzliche Pflichten einschließlich Geldwäschebekämpfung und Betrugsprävention zu erfüllen.
Streng notwendige Zahlungs Cookies sind in der Regel von der Einwilligungsregel der ePrivacy Richtlinie ausgenommen, da sie für einen vom Nutzer angeforderten Dienst erforderlich sind. Die Verarbeitung stützt sich auf den Vertrag, auf gesetzliche Pflichten zur Geldwäschebekämpfung und auf berechtigte Interessen zur Betrugsprävention.
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Für die notwendigen Zahlungs Cookies ist keine Einwilligung erforderlich, doch jedes Analyse oder Marketing Cookie, das ein Händler rund um den Checkout hinzufügt, erfordert eine vorherige Einwilligung. Händler sollten notwendige und optionale Kategorien im Banner klar trennen.
Paysafe verarbeitet Daten in mehreren Ländern, auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Übermittlungen stützen sich auf Angemessenheitsbeschlüsse, soweit sie gelten, und ansonsten auf Standardvertragsklauseln mit zusätzlichen Maßnahmen, was im Auftragsverarbeitungsvertrag abgebildet sein sollte.
Schließen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag von Paysafe ab, dokumentieren Sie Rechtsgrundlagen und Übermittlungen und beschreiben Sie die notwendigen Zahlungs Cookies in Ihrer Cookie Richtlinie. Koppeln Sie zusätzliche Analysen an die Einwilligung und führen Sie Aufzeichnungen über die für Ihr Konto geltende Betrugs und Geldwäscheverarbeitung.
Websites using Paysafe must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA kann angesichts des Umfangs der Zahlungsverarbeitung, des Betrugs und Geldwäsche Profilings und der globalen Datenflüsse angebracht sein. Streng notwendige Zahlungs Cookies sind in der Regel von der Einwilligung ausgenommen, doch zusätzliche Analysen und die Reichweite der Übermittlungen sind zu bewerten.
Sample consent text
Wir nutzen Paysafe, um Ihre Zahlung sicher abzuwickeln. Streng notwendige Cookies, die die Transaktion abschließen und gesetzliche sowie Betrugspräventionspflichten erfüllen, sind stets aktiv. Analyse oder Marketing Cookies werden nur mit Ihrer Einwilligung gesetzt, die Sie jederzeit widerrufen können.
Third-party domains contacted
paysafe.comhosted.paysafe.comapi.paysafe.comcdn.paysafe.compay.paysafe.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| Payment session cookie | Third-party | Session | Maintains the secure payment session and completes the checkout the user requested |
| Privacy preference cookie | Third-party | 1 year | Stores the visitor privacy and cookie preferences |
| Fraud and AML cookie | Third-party | 1 year | Supports fraud prevention and anti money laundering checks required by regulation |
| Analytics cookie | Third-party | 2 years | Measures site performance on Paysafe owned websites where consent is given |
Paysafe verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Paysafe setzt streng notwendige Cookies, die die Zahlung abschließen, Datenschutzeinstellungen speichern und gesetzliche Pflichten wie Geldwäschebekämpfung und Betrugsprävention erfüllen. Auf eigenen Websites können zusätzlich von der Einwilligung abhängige Analyse Cookies genutzt werden.
Für die streng notwendigen Zahlungs Cookies ist keine Einwilligung erforderlich, da sie einen vom Nutzer angeforderten Dienst bereitstellen. Für Analyse oder Marketing Cookies, die ein Händler rund um den Paysafe Checkout hinzufügt, ist eine Einwilligung nötig.
Die Verarbeitung stützt sich auf die Vertragserfüllung nach Artikel 6(1)(b) zur Abwicklung von Zahlungen, auf die gesetzliche Pflicht nach Artikel 6(1)(c) zur Geldwäschebekämpfung und auf berechtigte Interessen nach Artikel 6(1)(f) zur Betrugsprävention.
Ja. Paysafe ist global tätig und kann Daten im Vereinigten Königreich, in der Europäischen Union, den USA und Kanada verarbeiten. Übermittlungen außerhalb des EWR stützen sich auf Angemessenheitsbeschlüsse, soweit vorhanden, und ansonsten auf Standardvertragsklauseln mit zusätzlichen Maßnahmen.
Eine DSFA kann angesichts des Umfangs der Zahlungsverarbeitung, des Betrugs und Geldwäsche Profilings und der globalen Datenflüsse angebracht sein. Nutzt der Händler nur den Standard Checkout, genügt meist eine gezielte Bewertung der Übermittlungen und zusätzlichen Analysen.
Schließen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag von Paysafe ab, dokumentieren Sie Rechtsgrundlagen und Übermittlungen und beschreiben Sie die notwendigen Zahlungs Cookies in Ihrer Cookie Richtlinie. Koppeln Sie zusätzliche Analysen an die Einwilligung und bewahren Sie Aufzeichnungen zur Geldwäsche und Betrugsverarbeitung auf.
Zu den Alternativen zählen andere globale Zahlungsabwickler wie Stripe, Adyen, Worldpay und Checkout.com. Jeder bietet gehostete Felder oder einen tokenisierten Checkout, unterscheidet sich aber in Serverstandorten, Cookie Verhalten und Übermittlungsmechanismen, die einzeln zu prüfen sind.
Fügen Sie einen Paysafe Eintrag hinzu, der die streng notwendigen Zahlungs Cookies, ihre Zwecke und Laufzeiten und die betreffenden Übermittlungen beschreibt. Führen Sie hinzugefügte Analysen separat unter einer optionalen Kategorie auf und halten Sie den Eintrag aktuell.