NightsBridge
NightsBridge ist eine Onlinehandelsplattform. Diese Seite erläutert seine Cookies, Ihre Pflichten nach DSGVO und ePrivacy, Datenübermittlungen und den Einsatz mit gültiger Einwilligung.
Was macht NightsBridge?
Was NightsBridge ist und wie es funktioniert
NightsBridge ist ein Onlinehandelsdienst von NightsBridge. Er betreibt den Shop, den Warenkorb und die Kasse und verarbeitet damit die personenbezogenen Daten, die Ihre Kunden zur Bestellung angeben.
Welche Daten und Cookies NightsBridge verarbeitet
NightsBridge verarbeitet die für einen Shop nötigen Daten, darunter Name, Anschrift, Kontaktdaten, Bestellhistorie und ein Sitzungscookie, das Warenkorb und Anmeldung während des Besuchs aufrechterhält.
Auswirkungen nach DSGVO und ePrivacy
Ein Shop verbindet mehrere Rechtsgrundlagen. Sitzungs und Bestelldaten beruhen auf der Vertragserfüllung, während zusätzliche Analyse oder Werbung eine gesonderte Einwilligung und eine klare Trennung im Cookie Banner erfordert.
Ist eine Einwilligung erforderlich
Da NightsBridge Cookies setzt oder Kennungen verarbeitet, die nicht unbedingt erforderlich sind, müssen Sie vor dem Laden eine vorherige, informierte und freiwillige Einwilligung einholen.
Internationale Datenübermittlung
NightsBridge kann Daten auf einer Infrastruktur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten (in Suedafrika, ohne Angemessenheitsbeschluss), was eine Übermittlung in ein Drittland darstellt. Erfassen Sie diese Übermittlung, benennen Sie die Garantie wie einen Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln und dokumentieren Sie sie in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis.
So bleiben Sie mit NightsBridge konform
Trennen Sie in NightsBridge die unbedingt erforderlichen von den optionalen Cookies, koppeln Sie Analyse und Marketing an die Einwilligung, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit NightsBridge und veröffentlichen Sie eine klare Datenschutzerklärung zu Bestellung, Zahlung und Lieferung.
NightsBridge und die DSGVO
NightsBridge ist als „Präferenzen“ eingestuft. Auf einer Website für Besucher aus der EU darf der Dienst erst nach deren Einwilligung laden und muss in Ihrer Cookie-Richtlinie aufgeführt sein.
- Rechtsgrundlage
- Contract (Art. 6(1)(b) GDPR) for the session, consent (Art. 6(1)(a) GDPR) for analytics and marketing
- Risikostufe
- medium
- Anwendbare Vorschriften
- GDPR, ePrivacy Directive (Cookie Law)
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Für NightsBridge ist eine Vorprüfung ratsam, und eine vollständige Folgenabschätzung kann nötig werden, wenn Sie es mit anderen Trackern kombinieren oder Daten in großem Umfang verarbeiten.
Beispieltext für Ihr Banner
Wir verwenden NightsBridge, um den Shop, Ihren Warenkorb und die Kasse zu betreiben. Mit Ihrer Einwilligung speichern wir die in unserer Cookie Richtlinie beschriebenen Cookies. Sie können Ihre Wahl jederzeit annehmen, ablehnen oder widerrufen.
Was NightsBridge setzt und kontaktiert
- Tracking-Methode
- First party session cookies with optional analytics and marketing tags
- Serverstandort
- South Africa (NightsBridge)
- Datenübermittlung außerhalb der EU
- NightsBridge hosts its booking engine in South Africa, a country outside the European Economic Area without a European Commission adequacy decision.
Gesetzte Cookies (3)
| Name | Typ | Laufzeit | Zweck |
|---|---|---|---|
| nb_session | Strictly necessary | Session | Maintains the booking session and selected dates during the reservation flow |
| nb_booking | Functional | 7 days | Stores the in progress reservation so the guest can return to complete it |
| nb_consent | Strictly necessary | 12 months | Records the cookie consent choice made by the guest |
Kontaktierte Drittanbieter-Domains (3)
nightsbridge.combook.nightsbridge.comnightsbridge.co.za
Häufige Fragen zu NightsBridge
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten schnell.
Welche Cookies setzt NightsBridge?
NightsBridge setzt folgende Cookies: nb_session, nb_booking, nb_consent. Jedes ist in der Cookie Tabelle dieser Seite mit Typ, Dauer und Zweck aufgeführt, und Sie sollten diese Liste in Ihrer eigenen Cookie Richtlinie übernehmen.
Ist für NightsBridge eine Einwilligung erforderlich?
Ja. NightsBridge nutzt Cookies oder Kennungen, die nicht unbedingt erforderlich sind, daher müssen Sie nach Artikel 5(3) ePrivacy vor dem Laden eine vorherige, informierte und freiwillige Einwilligung einholen.
Was ist die Rechtsgrundlage für NightsBridge?
Die Rechtsgrundlage ist: Contract (Art. 6(1)(b) GDPR) for the session, consent (Art. 6(1)(a) GDPR) for analytics and marketing. Halten Sie diese im Verarbeitungsverzeichnis fest und nennen Sie sie in der den Besuchern gezeigten Datenschutzinformation.
Übermittelt NightsBridge Daten in ein Drittland?
Ja, eine Übermittlung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist möglich. NightsBridge kann Daten auf einer Infrastruktur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten (in Suedafrika, ohne Angemessenheitsbeschluss), was eine Übermittlung in ein Drittland darstellt. Stützen Sie sich auf einen Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln und dokumentieren Sie die Garantie.
Benötige ich für NightsBridge eine Folgenabschätzung?
Eine vollständige Folgenabschätzung ist für NightsBridge nicht immer Pflicht, eine dokumentierte Vorprüfung ist jedoch sinnvoll, besonders neben anderen Trackern.
Wie setze ich NightsBridge konform ein?
Setzen Sie NightsBridge über Ihre Einwilligungsschicht ein: halten Sie unbedingt erforderliche Funktionen stets aktiv, koppeln Sie optionale an die Einwilligung, schließen Sie mit NightsBridge einen Auftragsverarbeitungsvertrag, sofern es Auftragsverarbeiter ist, und halten Sie die Cookie Richtlinie aktuell.
Welche Alternativen gibt es zu NightsBridge?
Alternativen sind andere Handelsplattformen, doch jeder Shop verarbeitet Bestelldaten, sodass die Vertragsgrundlage und die Kopplung optionalen Trackings an die Einwilligung für alle gelten.
Wie aktualisiere ich meine Cookie Richtlinie für NightsBridge?
Führen Sie jedes von NightsBridge gesetzte Cookie in Ihrer Cookie Richtlinie mit Name, Zweck und Speicherdauer auf, nennen Sie die Rechtsgrundlage, nennen Sie NightsBridge falls nötig und aktualisieren Sie die Richtlinie bei jeder Änderung, damit Ablehnungen im Banner beachtet werden.
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