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MonoBill ist eine Abrechnungs und Checkout Plattform für SaaS und digitale Produkte. Sie verwaltet Pläne, Testphasen, Mahnungen, Rechnungen und Steuern und verbindet sich mit den wichtigsten Zahlungsdienstleistern. EU Hosting oder Self Hosting möglich. Es werden nur zwingend erforderliche Cookies gesetzt, eine vorherige Einwilligung nach DSGVO und ePrivacy ist daher nicht erforderlich.
MonoBill ist eine Plattform für Abonnementabrechnung und Checkout für SaaS Anbieter, Verkäufer digitaler Produkte und Online Dienste. Die Plattform verwaltet Tarife, Testphasen, wiederkehrende Abbuchungen, Mahnläufe, Rechnungen, EU Umsatzsteuer und Umsatzreports und bindet sich an die wichtigsten Zahlungsdienstleister wie Stripe, Mollie, GoCardless oder Adyen. Nach Einbindung in eine Website pflegt MonoBill die Kundenstammdaten, versendet Transaktionsmails und stellt ein Kundenportal bereit, in dem Endkunden Rechnungen einsehen, Zahlungsmittel ändern und Abonnements kündigen können.
In der Standardkonfiguration setzt MonoBill ausschließlich technisch notwendige First Party Cookies und nutzt etwas localStorage auf Checkout und Kundenportal. Diese Elemente speichern den Warenkorb, die gewählte Währung, das CSRF Token und die Sitzung des angemeldeten Kunden. Sie verfallen mit Sitzungsende oder nach kurzer Aufbewahrungsdauer. Werbliche oder analytische Cookies werden durch MonoBill selbst nicht gesetzt. Marketing Pixel, die der Betreiber zusätzlich einbindet, unterliegen seinem eigenen Einwilligungsregime.
Der SaaS Betrieb von MonoBill erfolgt in der Europäischen Union, alternativ kann der Betreiber MonoBill auf eigener Infrastruktur selbst hosten. In der Standardkonfiguration finden keine systematischen Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer statt. Wird MonoBill mit einem nicht europäischen Zahlungsdienstleister, einer Steuer Engine oder einem Buchhaltungstool verbunden, muss der Betreiber eine geeignete Garantie nach Artikel 46 DSGVO dokumentieren (üblicherweise EU Standardvertragsklauseln mit Transfer Impact Assessment) und die Verarbeitungskette ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen.
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Da MonoBill der Erfüllung eines entgeltlichen Vertrags dient, ist die primäre Rechtsgrundlage Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO erfasst Rechnungstellung und steuerliche Aufbewahrungspflichten, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO trägt eng begrenzte Betrugsabwehrmaßnahmen. Die technisch notwendigen Cookies fallen unter die Ausnahme des Paragraph 25 Absatz 2 TTDSG und erfordern keine Einwilligung, müssen aber in der Cookie Policy genannt werden. Zusätzliche Marketing Pixel im Checkout (Google Ads, Meta Pixel, Klaviyo) behalten ihr eigenes Einwilligungsregime.
Nehmen Sie MonoBill als Auftragsverarbeiter in das Verarbeitungsverzeichnis auf, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und ergänzen Sie die Datenschutzerklärung um den EU Hostingstandort, die verarbeiteten Datenkategorien (Identität, Rechnungsanschrift, USt IdNr, Karten Token, Bestellhistorie), die handels und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen und die nachgelagerten Zahlungsdienstleister. Listen Sie die technisch notwendigen Cookies auch ohne Einwilligungspflicht in der Cookie Tabelle auf. Beschränken Sie den Zugang zum MonoBill Backend über SSO und Rollenrechte und aktivieren Sie Zwei Faktor Authentifizierung für Finanzteams.
Die Kunden behalten gegenüber der MonoBill Verarbeitung die vollständigen DSGVO Rechte: Auskunft, Berichtigung, Datenübertragbarkeit ihrer Rechnungs und Bestellhistorie, Einschränkung und Widerspruch. Das Recht auf Löschung ist gegen die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen abzuwägen (in der EU üblicherweise 6 bis 10 Jahre). Planen Sie eine periodische Bereinigung inaktiver Konten, anonymisieren Sie abgelaufene Datensätze und beschreiben Sie den Aufbewahrungskalender in der Datenschutzerklärung.
Websites using MonoBill must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA ist für die routinemäßige Abrechnung und Buchhaltung im Rahmen der Vertragserfüllung und gesetzlicher Pflichten in der Regel nicht erforderlich. Eine DSFA kann erforderlich werden, wenn MonoBill an automatisierte Entscheidungen im großen Stil, Kundenprofiling oder Betrugsscoring mit erheblichen Auswirkungen angebunden wird oder wenn versehentlich besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden. Dokumentieren Sie die Aufbewahrungsfristen (in der Regel 6 bis 10 Jahre für Buchhaltungsunterlagen nach nationalem Steuerrecht) und die Zugriffskontrollen im MonoBill Backend.
Sample consent text
Wir nutzen MonoBill zur Abwicklung Ihres Abonnements, Ihrer Rechnungsstellung und Ihrer Zahlungsinformationen. Diese Verarbeitung beruht auf der Vertragserfüllung und auf gesetzlichen Buchhaltungspflichten und erfordert keine Einwilligung. Sie können Ihre Betroffenenrechte jederzeit über unseren Support geltend machen.
Third-party domains contacted
monobill.ioapp.monobill.iocheckout.monobill.iocdn.monobill.ioCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| mb_session | http_cookie | session | Holds the signed in customer session in the MonoBill checkout and customer portal |
| mb_csrf | http_cookie | session | CSRF protection token issued on form submission to prevent cross site request forgery |
| mb_cart | http_cookie | 7 days | Stores the current shopping cart and selected plan to allow returning visitors to resume checkout |
| mb_currency | http_cookie | 30 days | Stores the visitor currency preference used to display localized prices |
| mb_consent | http_cookie | 180 days | Records the operator level cookie consent state used to gate optional marketing pixels around the checkout |
MonoBill verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
MonoBill setzt ausschließlich technisch notwendige First Party Cookies auf Checkout und Kundenportal: Sitzungscookie, CSRF Token, Warenkorbinhalt, gewählte Währung und Referenz des angemeldeten Kunden. Werbliche oder analytische Cookies werden durch die Plattform selbst nicht gesetzt. LocalStorage wird für Warenkorb und Währungswahl genutzt. Marketing Pixel, die der Betreiber zusätzlich einbindet (Google Ads, Meta Pixel, Klaviyo), unterliegen seiner eigenen Verantwortung und seinem Einwilligungsregime.
Nein. Die Cookies und Speicherobjekte von MonoBill sind technisch erforderlich für die ausdrücklich vom Nutzer gewünschte Leistung (die vertragliche Transaktion). Sie fallen unter Paragraph 25 Absatz 2 TTDSG bzw. den zweiten Halbsatz von Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy Richtlinie und erfordern keine Opt In Einwilligung. Sie müssen jedoch in der Cookie Policy aufgeführt werden. Zusätzlich eingebundene Marketing Pixel behalten ihre regelhafte Einwilligungspflicht.
Die primäre Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO (Vertragserfüllung). Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO erfasst Rechnungstellung und steuerliche Aufbewahrungspflichten (in der EU üblicherweise 6 bis 10 Jahre). Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO trägt eng begrenzte Maßnahmen zur Betrugsabwehr. Wählen Sie die zur Verarbeitung passende Grundlage statt einer Einwilligung, die für Abrechnungsvorgänge unpassend ist.
In der Standardkonfiguration des SaaS ist MonoBill in der Europäischen Union gehostet und überträgt keine Abrechnungsdaten in Drittländer. Bindet der Betreiber MonoBill an einen außereuropäischen Zahlungsdienstleister, eine Steuer Engine oder ein Buchhaltungstool an, verantwortet er diese nachgelagerten Übermittlungen. Sie müssen durch eine Garantie nach Artikel 46 DSGVO abgesichert sein (in der Regel EU Standardvertragsklauseln mit Transfer Impact Assessment) und im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden.
Eine DSFA ist für die routinemäßige Abrechnung im Rahmen von Vertragserfüllung und gesetzlicher Pflicht in der Regel nicht erforderlich. Eine DSFA wird relevant, wenn MonoBill an automatisierte Entscheidungen im großen Maßstab, Kundenprofiling oder Betrugsscoring mit erheblichen Auswirkungen angebunden wird, oder bei Integration in sensible Flüsse (Gesundheit, Minderjährige, vulnerable Personen). Dokumentieren Sie die Bewertung auch dann, wenn Sie keine vollständige DSFA für notwendig halten.
Schließen Sie einen AVV mit MonoBill und nehmen Sie die Plattform als Auftragsverarbeiter in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten auf. Aktualisieren Sie die Datenschutzerklärung um den EU Hostingstandort, die Datenkategorien, die gesetzliche Aufbewahrungsfrist und die nachgelagerten Zahlungsdienstleister. Listen Sie die technisch notwendigen Cookies in der Cookie Tabelle auf. Begrenzen Sie den Zugang zum MonoBill Backend über SSO und Rollenrechte und aktivieren Sie Zwei Faktor Authentifizierung für Finanz und Admin Nutzer.
In Europa stehen unter anderem Paddle MoR, Lemon Squeezy EU Entity, Chargebee EU Residency, Recurly EU, Mollie Subscriptions oder selbst gehostete Lösungen wie Lago oder Killbill auf EU Infrastruktur zur Verfügung. Die Wahl hängt davon ab, ob ein Merchant of Record die Umsatzsteuer übernimmt, ob nur Abonnementverwaltung oder ein vollständiger Checkout gebraucht wird, und wie stark Buchhaltung und Mahnwesen automatisiert sein sollen.
Ergänzen Sie in der Cookie Policy einen Abschnitt zu MonoBill mit jedem technisch notwendigen Cookie (Name, Zweck, Lebensdauer), auch wenn keine Einwilligung erforderlich ist. Nennen Sie die Rechtsgrundlage (Vertragserfüllung und gesetzliche Pflicht), den EU Hostingstandort und die nachgelagerten Zahlungsdienstleister. Pflegen Sie parallel das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und die Datenschutzerklärung und informieren Sie die Cookie Scanner Tools über die neuen Einträge.