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Klarna ist ein schwedischer Buy-now-pay-later (BNPL)-Zahlungsdienst und lizenzierte Bank. Als schwedische Bank, die der Finanzaufsichtsbehörde (FSA) untersteht, ist Klarna neben der DSGVO auch dem EU-Bankrecht unterworfen, was starken Verbraucherdatenschutz gewährleistet. Für Standard-Klarna-Integrationen sind keine Drittlandübermittlungen erforderlich. Die Zahlungsabwicklung basiert auf Vertragserfüllung; Klarnas On-site Messaging kann eine separate Einwilligungsverwaltung erfordern.
Klarna ist ein schwedischer Buy-now-pay-later (BNPL)-Zahlungsdienst und lizenzierte Bank mit Sitz in Stockholm. Es ermöglicht Verbrauchern, Käufe später zu bezahlen, in Raten aufzuteilen oder zu finanzieren. Als schwedische Bank unter Aufsicht der Finanzaufsichtsbehörde (FSA) ist Klarna neben der DSGVO auch dem EU-Bankrecht unterworfen und bietet damit starken regulatorischen Verbraucherschutz.
Klarna verarbeitet Name, Lieferadresse, E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum sowie Zahlungsdaten und Einkaufshistorie zur Kreditrisikobewertung. Für On-site Messaging (personalisierte Werbebanner im Shop) setzt Klarna Tracking-Cookies. Die technischen Zahlungs-Cookies sind für die Transaktionsabwicklung notwendig und fallen unter die Ausnahme für unbedingt erforderliche Cookies ohne Einwilligungspflicht.
Die Zahlungsabwicklung basiert auf Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Klarnas automatisiertes Credit-Scoring erfolgt als eigenständiger Verantwortlicher. Für On-site Messaging und optionale Marketing-Cookies ist eine Einwilligung gemäss ePrivacy erforderlich. Händler müssen in ihrer Datenschutzerklärung transparent über Klarnas Kreditbewertung und Datenverarbeitung informieren.
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Technische Klarna-Zahlungs-Cookies sind als unbedingt erforderlich einzustufen und benötigen keine vorherige Einwilligung. Klarnas On-site Messaging Cookies für Werbebanner erfordern eine Einwilligung in der Marketing-Kategorie. Blockieren Sie das On-site Messaging Skript in Ihrem Consent-Manager bis zur entsprechenden Einwilligung durch den Nutzer.
Klarna verarbeitet Zahlungs- und Kundendaten innerhalb der EU und des EWR. Bei Standardintegrationen sind keine Drittlandübermittlungen erforderlich. Optionale Klarna-Marketing-Features können begrenzte Datenübermittlungen in die USA umfassen, die durch Standardvertragsklauseln (SCC) abgesichert sind.
Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung mit einem Abschnitt über Klarna als eigenständigen Verantwortlichen für die Kreditbewertung, kategorisieren Sie Klarna-Cookies korrekt im Cookie-Banner, blockieren Sie On-site Messaging bis zur Marketingeinwilligung und prüfen Sie, ob Ihre Checkout-Texte transparent auf die Klarna-Datenverarbeitung hinweisen. Das Klarna-Händlerportal bietet DSGVO-konforme Ressourcen und Datenschutzvorlagen.
Websites using Klarna must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA ist für die Standard-Klarna-Zahlungsintegration nicht erforderlich. Klarnas automatisiertes Credit-Scoring erfolgt als eigenständiger Verantwortlicher. Händler müssen dies in ihrer Datenschutzerklärung offenlegen. Klarna führt die Kreditbewertung selbst als Verantwortlicher durch.
Sample consent text
Diese Website nutzt Klarna für flexible Zahlungsoptionen. Klarna kann eine weiche Bonitätsprüfung durchführen, um personalisierte Zahlungspläne anzubieten. Klarna ist eine schwedische lizenzierte Bank, die dem EU-Bank- und Datenschutzrecht unterliegt. Weitere Details finden Sie in Klarnas Datenschutzrichtlinie.
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| klarna_lang | session | Session | Klarna language preference cookie for displaying the correct payment widget language |
Klarna ist ein essenzieller Dienst, aber Transparenz ist wichtig. Verwalten Sie Ihre gesamte Einwilligung mit FlowConsent.
Ja. Klarna ist eine schwedische lizenzierte Bank und unterliegt neben der DSGVO dem EU-Bankrecht (PSD2). Als Stockholmer Unternehmen mit EU-Infrastruktur bietet Klarna starken Verbraucherdatenschutz. Klarna stellt Händlern einen DSGVO-konformen DPA sowie umfangreiche Datenschutzdokumentation bereit.
Die Zahlungsabwicklung basiert auf Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), da Zahlungsdaten zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Klarnas On-site Messaging und optionale Cookies für personalisierte Angebote erfordern eine gesonderte Einwilligung in der Marketing-Kategorie.
Nein bei Standardintegrationen. Klarna verarbeitet Zahlungs- und Kundendaten innerhalb der EU und des EWR. Optionale Klarna-Marketing-Features können begrenzte US-Übermittlungen umfassen, die durch Standardvertragsklauseln (SCC) abgesichert sind.
Bei der Standard-Klarna-Zahlungsintegration handelt Klarna als eigenständiger Verantwortlicher für die Kreditbewertung und Zahlungsabwicklung. Ein formeller AVV ist in der Regel nicht erforderlich, jedoch sollten Sie Klarna in Ihrer Datenschutzerklärung als eigenständigen Verantwortlichen benennen.
Binden Sie das Klarna-Skript erst nach Auswahl der Zahlungsmethode durch den Nutzer ein, aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung um Klarnas Kreditprüfung und Datenverarbeitung, kategorisieren Sie Klarna-Cookies korrekt im Cookie-Banner und blockieren Sie On-site Messaging bis zur Marketingeinwilligung.
Klarna verarbeitet Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, Zahlungsdaten sowie Einkaufshistorie für die Kreditbewertung. Als eigenständiger Verantwortlicher ist Klarna für diese Verarbeitung direkt verantwortlich, nicht der Händler. Händler müssen darauf in ihrer Datenschutzerklärung hinweisen.
Nein für Standard-Zahlungsintegrationen. Klarnas automatisiertes Credit-Scoring als eigenständiger Verantwortlicher löst keine Händler-DSFA-Pflicht aus. Händler müssen in ihrer Datenschutzerklärung auf die Klarna-Kreditbewertung hinweisen und Kunden über ihre Rechte gegenüber Klarna informieren.
Fügen Sie Klarna in Ihrem Cookie-Banner als Zahlungsdienstleister hinzu und kategorisieren Sie Klarna-Cookies als funktional (für die Zahlungsabwicklung erforderlich) oder Marketing (für On-site Messaging). Aktualisieren Sie die Cookie-Tabelle in Ihrer Datenschutzerklärung und hinterlegen Sie einen Link zur Klarna-Datenschutzrichtlinie.