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Wie Flip-Pay mit Cookies und personenbezogenen Daten umgeht und was europaische Websites tun mussen, um es DSGVO und ePrivacy-konform einzusetzen.
Flip-Pay ist eine Zahlungs und Checkout-Dienst. Es ist ein Zahlungs und Ratenzahlungsdienst, mit dem Handler an der Kasse flexible Zahlungsbedingungen anbieten. Wenn der Dienst auf einer Website lauft, fungiert er als Drittanbieter und Auftragsverarbeiter, dessen Skripte, Cookies und Netzwerkanfragen in die Browser Ihrer europaischen Besucher geladen werden.
In einer typischen Einrichtung verarbeitet Flip-Pay Transaktions und Bestellbetrage, Betrugspraventionssignale, Geratekennungen und Kontodaten. Die meisten dieser Informationen gelten nach der DSGVO als personenbezogene Daten, da sie direkt oder uber auf dem Gerat gespeicherte Online-Kennungen mit einer identifizierbaren Person verknupft werden konnen.
Jede Speicherung oder jeder Zugriff auf Informationen auf dem Gerat eines Besuchers unterliegt Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie, die EU-weit in nationales Recht umgesetzt wurde. Die DSGVO regelt anschliessend die Verarbeitung, sodass Flip-Pay eine gultige Rechtsgrundlage, eine klare Speicherdauer und eine transparente Information der betroffenen Person benotigt.
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Die unbedingt erforderlichen Funktionen von Flip-Pay konnen sich auf einen Vertrag oder ein berechtigtes Interesse stutzen, doch alle zusatzlichen Analyse, Marketing oder Personalisierungscookies erfordern weiterhin eine vorherige Einwilligung. Trennen Sie die wesentliche und die optionale Ebene klar, damit die Rechtsgrundlage zu jedem Zweck passt.
Flip-Pay verarbeitet Zahlungsdaten auf Infrastruktur in Australien, einem Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss. Ubermittlungen personenbezogener Daten ausserhalb des Europaischen Wirtschaftsraums erfordern eine geeignete Garantie wie einen Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln sowie bei Bedarf eine Folgenabschatzung der Ubermittlung.
Fuhren Sie Flip-Pay in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis und Ihrer Cookie-Richtlinie, laden Sie es nur uber eine Consent-Management-Plattform, dokumentieren Sie die eingeholte Einwilligung und prufen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag mindestens einmal jahrlich. Testen Sie die Website mit abgelehnter Einwilligung, um sicherzustellen, dass keine Kennung vor einer Wahl gesetzt wird.
Websites using Flip-Pay must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Bewerten Sie Umfang und Sensibilitat der uber Flip-Pay verarbeiteten Daten, ob Besucher seitenubergreifend profiliert oder verfolgt werden, und jede Ubermittlung ausserhalb des EWR. Eine formale Datenschutz-Folgenabschatzung ist ratsam, wenn Flip-Pay eine umfangreiche Uberwachung ermoglicht oder Daten aus mehreren Quellen kombiniert.
Sample consent text
Diese Website nutzt Flip-Pay fur wesentliche Funktionen. Optionale Analyse und Marketingfunktionen von Flip-Pay werden nur mit Ihrer Einwilligung aktiviert, die Sie jederzeit in den Cookie-Einstellungen andern konnen.
Third-party domains contacted
flippay.com.auflip-pay.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| flippay_session | necessary | Session | Maintains the checkout session |
| flippay_csrf | necessary | Session | Protects payment forms against cross site request forgery |
Flip-Pay verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Flip-Pay speichert in der Regel Sitzungskennungen und je nach Konfiguration Analyse oder Marketingcookies. Die genauen Namen und Laufzeiten finden Sie in der Cookie-Tabelle auf dieser Seite; scannen Sie Ihre eigene Website, da sich die Einrichtungen unterscheiden.
Fur seine unbedingt erforderlichen Funktionen kann sich Flip-Pay auf Vertrag oder berechtigtes Interesse stutzen, aber alle zusatzlichen Analyse oder Marketingcookies erfordern eine vorherige Einwilligung.
Die nicht wesentlichen Cookies stutzen sich auf die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 3 ePrivacy. Unbedingt erforderliche Verarbeitung kann sich auf den Vertrag (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) oder das berechtigte Interesse (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) stutzen.
Flip-Pay verarbeitet Zahlungsdaten auf Infrastruktur in Australien, einem Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss. Eine solche Ubermittlung erfordert Standardvertragsklauseln oder einen Angemessenheitsbeschluss und eine Folgenabschatzung der Ubermittlung.
Eine Folgenabschatzung ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko mit sich bringt, etwa umfangreiches Tracking oder Profiling. Wenn Flip-Pay Verhalten in grossem Umfang uberwacht oder Datenquellen kombiniert, fuhren Sie vor dem Start eine Folgenabschatzung durch.
Laden Sie Flip-Pay erst nach Einwilligung uber eine Consent-Management-Plattform, halten Sie es standardmassig blockiert, dokumentieren Sie jede Einwilligung, fuhren Sie es in Ihrem Verzeichnis und Ihrer Cookie-Richtlinie und schliessen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter.
Ja. Je nach Ziel konnen Sie datenschutzfreundliche oder cookielose Werkzeuge oder selbst gehostete Losungen wahlen, die Daten im EWR halten. Unabhangig von der Wahl gelten dieselben Pflichten zu Einwilligung und Transparenz.
Nehmen Sie Flip-Pay mit Zweck, gesetzten Cookies, deren Dauer und Empfanger in die Cookie-Richtlinie auf, weisen Sie auf jede Drittlandubermittlung und die genutzte Garantie hin und aktualisieren Sie den Eintrag bei jeder Konfigurationsanderung oder nach einem neuen Cookie-Scan.