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Contentder ist eine Plattform zur Auslieferung von Inhalten und Werbung, die Drittanbieter JavaScript auf Websites laedt. In einer Standardbereitstellung setzt sie eigene und Drittanbieter Cookies und nutzt Browser und Geraetekennungen, um Inhalte und Anzeigen auszuliefern, zu personalisieren und zu messen. Da dies nicht notwendiges Tracking ist, loest es Einwilligungspflichten nach europaeischem Recht aus.
Contentder ist eine Plattform zur Auslieferung von Inhalten und Werbung, die ueber ein Drittanbieter JavaScript Tag in Websites eingebunden wird. Sie laedt und personalisiert redaktionelle oder werbliche Inhalte und in vielen Konfigurationen auch Werbemittel. Zur Auslieferung, Ausrichtung und Messung stuetzt sie sich typischerweise auf Cookies sowie Browser und Geraetekennungen, die Besucher seitenuebergreifend wiedererkennen.
Eine Standardintegration von Contentder setzt eigene Cookies fuer Zustand und Messung und kann Drittanbieter Cookies von Werbe und Analysepartnern laden. Sie verarbeitet ueblicherweise IP Adressen, User Agent Angaben, Referrer Daten, Interaktionen auf der Seite und pseudonyme Kennungen. Bei Werbung koennen diese Daten zu Ausrichtung und Attribution an externe Netzwerke weitergegeben werden.
Das Speichern oder Auslesen nicht notwendiger Cookies und Kennungen unterliegt Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie, der eine vorherige Einwilligung verlangt. Die anschliessende Verarbeitung personenbezogener Daten wie IP Adressen faellt unter die DSGVO. Kennungen fuer Personalisierung und Werbung sind personenbezogene Daten, daher muessen Rechtsgrundlage, Transparenz und Betroffenenrechte vor dem Ausloesen des Tags geklaert sein.
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Da Contentder nicht notwendiges Tracking laedt, sollten Sie eine freiwillige, spezifische, informierte und unmissverstaendliche Einwilligung einholen, bevor das Skript ausgefuehrt wird. Die Plattform sollte bis zur Annahme der jeweiligen Kategorie blockiert sein, der Widerruf so einfach wie die Erteilung, und ein Einwilligungsnachweis ist aufzubewahren. Vorangekreuzte Kaestchen genuegen nicht.
Inhalts und Werbeplattformen nutzen oft Infrastruktur und Partner in den USA und anderen Drittlaendern. Jeder Transfer personenbezogener Daten ausserhalb des Europaeischen Wirtschaftsraums erfordert einen gueltigen Mechanismus wie das EU US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln, gestuetzt auf eine Transfer Folgenabschaetzung zu Zugriffsrisiken und Zusatzmassnahmen.
Erfassen Sie jedes von Contentder gesetzte Cookie und jede Kennung, binden Sie es hinter eine Consent Management Plattform ein und dokumentieren Sie Rechtsgrundlage und Zwecke im Verarbeitungsverzeichnis. Schliessen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, pruefen Sie Transfergarantien, setzen Sie Speicherfristen und testen Sie, dass Ablehnung oder Widerruf jede Erfassung verhindert.
Websites using Contentder must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine Datenschutz Folgenabschaetzung wird empfohlen, wenn Contentder fuer Werbepersonalisierung oder umfangreiches Verhaltenstracking eingesetzt wird. Bewerten Sie die erfassten Kennungen, die Rolle nachgelagerter Werbepartner, Speicherfristen, die Rechtsgrundlage je Zweck, Transfers in die USA sowie die Wirksamkeit von Einwilligungserfassung und Widerruf.
Sample consent text
Wir verwenden Contentder, um Inhalte und Werbung auszuliefern und zu personalisieren. Dabei werden Cookies gesetzt und Kennungen auf Ihrem Geraet gelesen. Diese Cookies laden nur mit Ihrer Einwilligung, die Sie jederzeit in den Einstellungen widerrufen koennen.
Third-party domains contacted
cdn.contentder.comads.contentder.comtrack.contentder.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| _cd_uid | Tracking / advertising | 12 months | Pseudonymous user identifier used to recognise the visitor across sessions for personalisation and ad measurement. |
| _cd_session | Functional | Session | Maintains delivery state and content session continuity during the visit. |
| _cd_consent | Strictly necessary | 6 months | Stores the visitor consent choices for content and advertising cookies. |
| _cd_ads | Advertising | 90 days | Supports ad targeting, frequency capping and attribution with advertising partners. |
Contentder verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
In einer Standardbereitstellung setzt Contentder eigene Cookies fuer Sitzungszustand und Messung und kann Drittanbieter Cookies von Werbe und Analysepartnern laden. Die genauen Namen haengen von Ihrer Konfiguration ab, pruefen Sie daher das aktive Tag.
Ja. Da Contentder nicht notwendige Cookies und Kennungen fuer Personalisierung und Werbung laedt, ist nach Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie eine vorherige Einwilligung erforderlich, bevor das Skript laeuft. Das Tag bleibt bis zur Annahme blockiert.
Fuer das Setzen und Lesen nicht notwendiger Cookies ist die Rechtsgrundlage die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) DSGVO in Verbindung mit Artikel 5(3) ePrivacy. Berechtigtes Interesse ist fuer Werbe und Personalisierungstracking in der Regel nicht geeignet.
Moeglich. Inhalts und Werbeplattformen nutzen oft Infrastruktur und Partner in den USA, daher koennen Daten wie IP Adressen ausserhalb des EWR uebertragen werden. Bestaetigen Sie Garantien wie das EU US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln.
Eine DSFA ist ratsam, wenn Contentder Werbepersonalisierung oder systematisches Verhaltenstracking in grossem Umfang unterstuetzt, da dies ein hohes Risiko darstellen kann. Dokumentieren Sie erfasste Daten, Empfaenger, Transfers und den Einwilligungsmechanismus.
Laden Sie das Tag nur ueber eine Consent Management Plattform, damit es erst nach Annahme ausgeloest wird. Weisen Sie es in der Cookie Richtlinie aus, schliessen Sie einen AV Vertrag, pruefen Sie Transfergarantien, setzen Sie Fristen und testen Sie, dass Ablehnung die Erfassung stoppt.
Alternativen sind datenschutzfreundliche Inhalts und Werbeloesungen mit cookielosen oder kontextbezogenen Modi, serverseitige Auslieferung ohne Client Kennungen oder selbst gehostete Tools. Jede Alternative erfordert ebenfalls Einwilligung, wenn sie nicht notwendige Cookies setzt.
Listen Sie jedes Contentder Cookie mit Name, Zweck und Dauer auf, nennen Sie den Verantwortlichen und Werbepartner, geben Sie Einwilligung als Rechtsgrundlage an, beschreiben Sie Transfers und verlinken Sie die Einstellungen. Pruefen Sie die Richtlinie bei jeder Aenderung.