Catch
Catch (catch.com.au) ist ein großer australischer E-Commerce-Marktplatz. Bei Integration über Embed-Widgets, Affiliate-Tracking oder Marketplace-Seller-Tools auf europäischen Websites setzt es Tracking-Cookies und verarbeitet Kundendaten auf australischer Infrastruktur. Australien besitzt keinen EU-Angemessenheitsbeschluss, sodass Standardvertragsklauseln für Transfers erforderlich sind. Marketing-Cookies und nicht-essentielles Tracking erfordern vorherige Einwilligung.
Was macht Catch?
Was ist Catch?
Catch ist ein australischer Online-Marktplatz für Verbrauchergüter. Über Embed-Widgets, Seller-Tools und Affiliate-Programme können Drittwebsites Catch-Listings, Suche und Conversion-Tracking einbinden.
Welche Daten und Cookies werden gesetzt?
Catch setzt Erst- und Drittanbieter-Cookies zur Sitzungsverwaltung, Affiliate-Attribution und Conversion-Tracking. Es verarbeitet besuchte Produkte, Klicks, Suchanfragen, Bestelldaten und Zahlungsinformationen.
DSGVO und ePrivacy: Rechtsgrundlagen
Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ist die Grundlage für Bestellabwicklung. Marketing-Cookies und nicht-essentielles Tracking erfordern Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a und der ePrivacy-Richtlinie.
Datentransfers nach Australien
Australien besitzt keinen EU-Angemessenheitsbeschluss. Übertragungen europäischer personenbezogener Daten an die australische Catch-Infrastruktur erfordern Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO sowie eine Transfer Impact Assessment.
Praktische Compliance-Schritte
Schließen Sie einen AVV mit Catch ab, blockieren Sie Marketing-Cookies bis zur Einwilligung über Ihr CMP, beschreiben Sie Datenflüsse und australische Transfers in der Datenschutzerklärung, listen Sie alle Cookies in der Cookie-Richtlinie und richten Sie ein Verfahren für Betroffenenrechte ein.
Catch und die DSGVO
Catch ist als „Präferenzen“ eingestuft. Auf einer Website für Besucher aus der EU darf der Dienst erst nach deren Einwilligung laden und muss in Ihrer Cookie-Richtlinie aufgeführt sein.
- Rechtsgrundlage
- Contract performance (Art. 6(1)(b)) for processing customer order and delivery data. Consent (Art. 6(1)(a)) for marketing cookies and non-essential tracking.
- Risikostufe
- medium
- Anwendbare Vorschriften
- GDPR, ePrivacy Directive, Australian Privacy Act
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Eine DSFA ist empfehlenswert, wenn Catch-Marktplatz-Integrationen große Mengen europäischer Kundendaten verarbeiten, insbesondere in Kombination mit Verhaltensprofiling oder Retargeting-Integrationen.
Beispieltext für Ihr Banner
Diese Seite bindet Catch (catch.com.au), einen australischen E-Commerce-Marktplatz, ein. Catch kann Tracking-Cookies setzen und Interaktionsdaten auf Servern in Australien verarbeiten. Bitte stimmen Sie zu, um Marktplatz-Funktionen und Produktlisten zu aktivieren.
Was Catch setzt und kontaktiert
- Tracking-Methode
- E-commerce marketplace tracking pixels, JavaScript widgets, first-party and third-party cookies, server-side order and customer data processing
- Serverstandort
- Australia (Catch.com.au infrastructure)
- Datenübermittlung außerhalb der EU
- Catch.com.au is an Australian e-commerce marketplace. Australia does not have an EU adequacy decision. Transfers of EU personal data to Australian infrastructure require Standard Contractual Clauses under GDPR Article 46.
Gesetzte Cookies (2)
| Name | Typ | Laufzeit | Zweck |
|---|---|---|---|
| catch_uid | persistent | 1 year | Visitor identifier used by Catch for affiliate tracking and product interaction attribution |
| catch_ref | session | Session | Referral attribution cookie tracking the affiliate source of the current visitor session |
Kontaktierte Drittanbieter-Domains (3)
catch.com.aus.catch.com.auapi.catch.com.au
Häufige Fragen zu Catch
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten schnell.
Welche Cookies setzt Catch?
Catch setzt Erst- und Drittanbieter-Cookies zur Sitzungsverwaltung, Affiliate-Attribution und Conversion-Tracking. Strict-necessary Cookies sind ohne Einwilligung zulässig, Marketing-Cookies erfordern Einwilligung.
Ist eine Einwilligung für Catch erforderlich?
Für die Bestellabwicklung selbst nicht. Für Marketing-Cookies, Affiliate-Tracking und nicht-essentielle Pixel ist eine ausdrückliche Einwilligung gemäß ePrivacy erforderlich.
Was ist die Rechtsgrundlage für Catch?
Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für Bestellungen, Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a für Marketing-Cookies und nicht-essentielles Tracking.
Werden Daten in Drittländer übertragen?
Ja, nach Australien. Australien besitzt keinen EU-Angemessenheitsbeschluss. Übertragungen erfordern Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO und eine Transfer Impact Assessment.
Brauche ich eine DSFA für Catch?
Eine DSFA wird empfohlen, wenn umfangreiche europäische Kundendaten in Kombination mit Profiling oder Retargeting verarbeitet werden. Für reine Affiliate-Listen ist sie meist nicht erforderlich.
Wie integriere ich Catch DSGVO-konform?
Schließen Sie einen AVV ab, blockieren Sie Marketing-Cookies bis zur Einwilligung über Ihr CMP, beschreiben Sie Datenflüsse und Australien-Transfers in der Datenschutzerklärung und ermöglichen Sie Betroffenenrechte.
Gibt es EU-basierte Alternativen zu Catch für Marketplace-Integrationen?
Ja. Cdiscount (Frankreich), Bol.com (Niederlande) oder Allegro (Polen) bieten europäische Marketplace-Integrationen mit EU-Datenresidenz und ohne Drittlandtransferrisiko.
Wie aktualisiere ich meine Cookie-Richtlinie für Catch?
Listen Sie alle Catch-Cookies (Name, Anbieter, Zweck, Laufzeit) auf, beschreiben Sie das Affiliate- und Conversion-Tracking, erwähnen Sie Australien-Datentransfers samt Schutzmaßnahmen und stellen Sie einen Widerrufsmechanismus bereit.
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