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BRT (auch bekannt als Bartolini) ist ein großer italienischer Paketdienst. Onlinehändler binden BRT Sendungsverfolgungs Widgets und Liefer iframes ein, damit Kunden ihre Pakete verfolgen können. Diese Komponenten laden Drittanbieterskripte und können Cookies setzen oder Kennungen auslesen, woraus Pflichten nach DSGVO und ePrivacy entstehen.
BRT, historisch als Bartolini bekannt, ist einer der größten Paketdienste Italiens. Viele E-Commerce Seiten binden BRT Verfolgungs Widgets und Liefer iframes ein, damit Käufer ein Paket vom Versand bis zur Haustür verfolgen, ohne den Shop zu verlassen. Diese Komponenten werden von BRT Systemen ausgeliefert und führen Drittanbieter JavaScript in der Händlerseite aus.
Zur Anzeige der Verfolgung verarbeitet das Widget eine Sendungsnummer sowie zugehörige Sendungs und Empfängerdaten wie Lieferadresse, Statusereignisse und voraussichtliche Lieferzeit. Die eingebetteten Skripte können Erst oder Drittanbieter Cookies für Sitzungskontinuität, Lastverteilung und einfache Messung setzen und Browser und Geräteinformationen auslesen. Die genauen Cookies hängen vom gewählten Integrationsmodus ab.
Sendungs und Empfängerdaten sind personenbezogene Daten nach der DSGVO, und die Einbindung eines Drittanbieter Widgets kann BRT zum Auftragsverarbeiter oder, für eigene Zwecke, zum eigenständigen Verantwortlichen machen. Nach der ePrivacy Richtlinie erfordert das Speichern oder Auslesen jeder nicht notwendigen Cookie oder Kennung vorherige Einwilligung. Unbedingt erforderliche Cookies für den gewünschten Dienst sind in der Regel ausgenommen.
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Cookies und Skripte, die über die strikte Notwendigkeit hinausgehen, etwa vom Widget mitgeführte Analyse oder Marketing Tags, müssen auf eine freiwillige, spezifische und informierte Opt in Einwilligung warten. Ein gängiges konformes Muster hält die zentrale Verfolgungsabfrage auf Grundlage der Vertragserfüllung verfügbar und stellt jede Messung oder Werbung hinter Ihren Einwilligungsbanner.
BRT ist ein italienischer Anbieter und die Verarbeitung findet überwiegend in Italien und der EU statt, das Risiko grenzüberschreitender Übermittlungen ist daher vergleichsweise gering. Prüfen Sie dennoch, wo Widget Assets zwischengespeichert werden, ob ein Content Delivery Network oder Unterauftragsverarbeiter außerhalb des EWR liegt, und stellen Sie sicher, dass Standardvertragsklauseln und eine Transfer Folgenabschätzung diesen Fluss abdecken.
Erfassen Sie die Widget Integration, listen Sie jede gesetzte Cookie auf und stufen Sie sie als notwendig oder nicht notwendig ein. Laden Sie nicht notwendige Skripte erst nach Einwilligung über Ihre Consent Management Plattform, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit BRT, nennen Sie BRT in Datenschutz und Cookie Hinweisen und testen Sie nach jeder Änderung erneut.
Websites using BRT must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine vollständige DSFA ist für eine einfache Sendungsverfolgung in der Regel nicht erforderlich. Dokumentieren Sie eine Abwägung für die notwendige Verfolgungsfunktion und bewerten Sie ergänzte Analyse oder Marketing Tags. Prüfen Sie Paketdatenflüsse, Empfängerangaben und etwaiges Profiling vor dem Start.
Sample consent text
Wir verwenden BRT (Bartolini) Liefer und Verfolgungskomponenten, die Cookies setzen und Kennungen auslesen können, um Ihren Sendungsstatus anzuzeigen. Nicht notwendige Cookies laden erst nach Ihrer Zustimmung.
Third-party domains contacted
vas.brt.itwww.brt.ittracking.brt.itCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| BRT_SESSION | Strictly necessary | Session | Maintains the tracking session so the widget can return the correct shipment status to the user |
| BRT_LB | Strictly necessary | Session | Load balancing cookie that routes the request to the right BRT server for reliable delivery |
| brt_prefs | Functional | 6 months | Remembers display preferences such as language for the tracking interface |
| _brt_ga | Analytics | Up to 13 months | Aggregated usage measurement for the tracking widget, loaded only after consent |
BRT verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Das hängt von der Integration ab, doch die eingebetteten BRT Komponenten können Erst oder Drittanbieter Cookies für Sitzungskontinuität, Lastverteilung und einfache Messung setzen und Browser oder Gerätekennungen auslesen. Prüfen Sie Ihre Live Seiten, um die genauen Cookies zu erfassen, und stufen Sie jede als unbedingt erforderlich oder nicht notwendig ein.
Ja für alles über die strikte Notwendigkeit hinaus. Cookies und Skripte, die nur die angeforderte Verfolgungsabfrage ausführen, können sich auf Vertrag oder Notwendigkeit stützen, doch jede vom Widget mitgeführte Analyse oder Marketing Cookie erfordert nach den ePrivacy Regeln eine vorherige Opt in Einwilligung.
Die unbedingt erforderliche Verfolgungsfunktion kann sich auf die Erfüllung des Liefervertrags oder ein berechtigtes Interesse stützen. Nicht notwendige Cookies und jedes Profiling erfordern eine Einwilligung. Dokumentieren Sie die Grundlage jedes Zwecks in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis.
BRT ist ein italienischer Anbieter und die Verarbeitung erfolgt überwiegend in Italien und der EU, US Übermittlungen sind daher keine Kernfunktion. Prüfen Sie dennoch jedes Content Delivery Network oder jeden Unterauftragsverarbeiter, der Widget Assets ausliefert, und wenden Sie Standardvertragsklauseln mit einer Transfer Folgenabschätzung an, falls Daten den EWR verlassen.
Eine vollständige DSFA ist für eine einfache Sendungsverfolgung in der Regel nicht erforderlich. Kombinieren Sie es mit Profiling, großflächigem Tracking oder zusätzlichen Marketing Tags, führen Sie eine Vorprüfung durch und dokumentieren Sie, warum eine vollständige DSFA nötig ist oder nicht.
Laden Sie nicht notwendige Skripte erst nach Einwilligung über Ihre Consent Management Plattform, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit BRT, führen Sie die Widget Cookies in Ihrem Cookie Hinweis auf und testen Sie nach jeder Integrationsänderung erneut, damit Ihre Unterlagen aktuell bleiben.
Sie können statt der Einbettung auf die BRT Verfolgungsseite verlinken, eine serverseitige Statusabfrage nutzen, sodass kein Drittanbieterskript im Browser läuft, oder eine andere Carrier Integration wählen. Jede Option ändert das Cookie und Einwilligungsprofil, prüfen Sie es entsprechend neu.
Fügen Sie einen Eintrag hinzu, der BRT, die Cookie Namen und Zwecke, Laufzeiten und ihre Erst oder Drittanbieter Eigenschaft, die Rechtsgrundlage und den Widerruf der Einwilligung nennt. Überprüfen Sie ihn bei jeder Änderung der Integration oder des Dienstleisters.