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Das Booking.com Affiliate Widget bettet Suchfelder und Buchungsbanner ein, die Werbe und Tracking Cookies setzen und Besucherdaten für die Affiliate Zuordnung teilen.
Das Booking.com Widget und seine Affiliate Tools ermöglichen Websites das Einbetten von Suchfeldern, Angebotsbannern und Karten Widgets, die auf Booking.com verlinken. Sie werden von Booking.com B.V. mit Sitz in den Niederlanden und als Teil der US Gruppe Booking Holdings betrieben und von Publishern und Reise Websites genutzt, um Affiliate Provisionen zu verdienen.
Wenn ein Booking.com Widget lädt, kann es Werbe und Analyse Cookies setzen und Kennungen für Affiliate Zuordnung und Retargeting auslesen. Es erfasst die IP Adresse des Besuchers, die aufgerufenen Seiten und Suchen sowie Klickdaten zur Gutschrift von Verweisen. Vieles davon sind Marketingdaten, die den Besucher profilieren.
Da das Widget nicht notwendige Cookies setzt und personenbezogene Daten für Werbung und Zuordnung teilt, fällt es eindeutig unter die ePrivacy Einwilligungspflicht und die DSGVO. Sie und Booking.com können für Teile der Verarbeitung gemeinsam Verantwortliche sein, was eine klare Aufgabenverteilung erfordert.
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Werbe und Affiliate Cookies erfordern eine vorherige, aktive Einwilligung vor dem Laden des Widgets. Ein einfaches Banner, das das Widget blockiert, bis der Besucher Marketing Cookies akzeptiert, ist der übliche Ansatz. Die Einwilligung muss ebenso leicht zu verweigern wie zu erteilen sein.
Booking.com B.V. sitzt in der EU, doch als Teil von Booking Holdings und über seine Werbepartner können Daten in die USA übermittelt werden. Diese Übermittlungen sollten sich auf das EU US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln stützen, was Sie in den Verarbeitungsbedingungen von Booking.com prüfen sollten.
Laden Sie das Widget erst nach der Marketing Einwilligung, kategorisieren Sie seine Cookies in Ihrem Consent Manager als Werbung und legen Sie Booking.com und die mögliche US Übermittlung in Ihren Datenschutz und Cookie Richtlinien offen. Prüfen Sie die Affiliate Bedingungen, um die Verantwortlichkeitsbeziehung zu verstehen.
Websites using Booking.com must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA wird empfohlen, wenn das Booking.com Widget für umfangreiche Werbung, Retargeting oder Affiliate Profiling genutzt wird. Bewerten Sie die Marketing Cookies, die gemeinsame Verantwortlichkeit und jede US Übermittlung.
Sample consent text
Wir verwenden das Booking.com Widget für Reisesuche und Angebote. Es setzt Werbe Cookies und teilt Daten mit Booking.com für das Affiliate Tracking. Es lädt nur, wenn Sie Marketing Cookies akzeptieren.
Third-party domains contacted
booking.combstatic.comdistribution-xml.booking.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| bkng | Functional | 1 year | Stores preferences and the affiliate context for the Booking.com widget. |
| aid | Advertising | 1 year | Affiliate identifier used to attribute referrals and commissions to your site. |
| pcm_consent | Functional | 6 months | Records the visitor consent state for Booking.com personalisation and advertising. |
Booking.com verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Ja, es setzt Werbe und Analyse Cookies und liest Kennungen für Affiliate Zuordnung und Retargeting aus. Das sind nicht notwendige Marketing Cookies, die eine Einwilligung erfordern.
Ja, da es Werbe Cookies setzt und personenbezogene Daten für Marketing teilt, müssen Sie vor dem Laden des Widgets eine vorherige, aktive Einwilligung einholen.
Die Einwilligung nach Artikel 6(1)(a) DSGVO ist die passende Grundlage, zusammen mit der ePrivacy Einwilligungspflicht für die Werbe Cookies. Berechtigtes Interesse eignet sich nicht für Marketing Tracker.
Booking.com B.V. sitzt in den Niederlanden, doch als Teil von Booking Holdings und über Werbepartner können Daten in die USA gelangen, gestützt auf das EU US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln.
Eine DSFA ist ratsam, wenn das Widget umfangreiche Werbung, Retargeting oder Profiling unterstützt. Bewerten Sie die Marketing Cookies, die Übermittlungen und die gemeinsame Verantwortlichkeit.
Blockieren Sie es, bis die Marketing Einwilligung erteilt ist, kategorisieren Sie seine Cookies als Werbung, legen Sie Booking.com und die US Übermittlung offen und prüfen Sie die Affiliate und Verarbeitungsbedingungen.
Sie können mit einem reinen Text oder Bildlink auf Booking.com verweisen, der vor dem Klick keine Cookies setzt, oder einen datenschutzfreundlichen Buchungsanbieter nutzen. Statische Links vermeiden Tracking vor der Einwilligung.
Führen Sie die Werbe und Analyse Cookies von Booking.com mit Zweck und Dauer auf, geben Sie an, dass das Widget erst nach Marketing Einwilligung lädt, und legen Sie die mögliche US Übermittlung offen.