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Awin ist ein globales Affiliate-Marketing-Netzwerk mit Hauptsitz in Berlin, Deutschland. Es verbindet Werbetreibende mit Publishern über Affiliate-Links und verfolgt Conversions mit Cookies über awin1.com, dwin1.com und zenaps.com. Awin setzt auch Bounceless-Server-to-Server-Tracking und Geräte-Fingerprinting für die Attribution in cookie-eingeschränkten Umgebungen ein. Da das Affiliate-Tracking kommerziellen Zwecken dient, ist eine vorherige Nutzereinwilligung gemäß ePrivacy-Richtlinie und DSGVO erforderlich, bevor Awin-Cookies oder das MasterTag JavaScript auf dem Gerät eines Besuchers geladen werden. Awin AG unterliegt sowohl der DSGVO als auch dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Awin ist eines der weltweit größten Affiliate-Marketing-Netzwerke mit Hauptsitz in Berlin, Deutschland, und operiert als Awin AG. Es verbindet Tausende von Werbetreibenden (Merchants) mit Publishern (Affiliates) auf mehreren globalen Märkten. Publisher bewerben Produkte der Werbetreibenden über Affiliate-Links und verdienen Provisionen, wenn geworbene Besucher gewünschte Aktionen durchführen, typischerweise Käufe. Awin stellt die technologische Infrastruktur für Tracking, Attribution, Reporting und Zahlungsabwicklung innerhalb dieses Affiliate-Ökosystems bereit.
Awins primärer Tracking-Mechanismus basiert auf Cookies, die über awin1.com, dwin1.com und zenaps.com gesetzt werden, wenn ein Nutzer auf einen Affiliate-Link klickt. Diese Cookies speichern eine eindeutige Klickreferenz zur Ermöglichung der Konversionsattribution. Zusätzlich bietet Awin ein MasterTag JavaScript an, das Werbetreibende auf ihren Bestätigungsseiten einbetten, um Konversionspixel auszulösen. Über das Cookie-basierte Tracking hinaus betreibt Awin eine bounceless Server-zu-Server Tracking-Lösung und verwendet Geräte-Fingerprinting-Techniken für die Attribution in Umgebungen, in denen Cookies blockiert sind.
Die ePrivacy-Richtlinie erfordert eine vorherige informierte Einwilligung vor dem Setzen von Cookies oder dem Zugriff auf Informationen auf dem Endgerät eines Nutzers, außer bei unbedingt erforderlichen Cookies. Awins Affiliate-Tracking-Cookies, MasterTag und Click-Redirect-Tracking dienen kommerziellen Marketing-Zwecken und sind nicht unbedingt erforderlich. Europäische Publisher und Werbetreibende, die Awin integrieren, müssen daher eine gültige Opt-in-Einwilligung einholen, bevor ein Awin-Tracking aktiviert wird. Dies schließt die Blockierung des MasterTag bis zur Einwilligung auf den Bestätigungsseiten der Werbetreibenden ein.
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Die Rechtsgrundlage für das Awin Affiliate-Tracking ist die Einwilligung gemäß Art. 6(1)(a) DSGVO. Awins Bounceless- und Fingerprinting-basierte Tracking-Methoden werfen zusätzliche Compliance-Fragen auf. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe (jetzt EDSA) hat darauf hingewiesen, dass Fingerprinting in den Anwendungsbereich der ePrivacy-Richtlinie fallen kann, wenn es für den Zugriff auf vom Gerät abgeleitete Informationen verwendet wird. Publisher sollten prüfen, ob auch für das fingerprinting-basierte Tracking eine Einwilligung erforderlich ist, und die Rechtsgrundlage für jede Tracking-Methode separat dokumentieren.
Awin AG ist ein deutsches Unternehmen und seine primäre Datenverarbeitungsinfrastruktur befindet sich innerhalb der EU. Awin hat jedoch globale Aktivitäten und Daten können in Ländern außerhalb des EWR verarbeitet werden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Awin AG ist gemäß DSGVO Art. 28 erforderlich. Awin stellt einen Standard-AVV für Werbetreibende und Publisher bereit. Überprüfen Sie die im AVV enthaltene Unterauftragnehmer-Liste, um eventuelle Drittlandtransfers und die entsprechenden Garantien zu identifizieren.
Für die konforme Nutzung von Awin: implementieren Sie eine zertifizierte CMP und blockieren Sie das Awin MasterTag und alle Tracking-Cookies bis zur Einwilligung; kategorisieren Sie Awin-Cookies als Marketing in Ihrem Cookie-Hinweis; schließen Sie einen AVV mit Awin AG ab; dokumentieren Sie Awin in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis; beurteilen Sie, ob eine DSFA angesichts des Fingerprinting-Risikos erforderlich ist; legen Sie Awin als Datenempfänger in Ihrer Datenschutzerklärung offen; und überprüfen Sie regelmäßig Awins Compliance-Dokumentation und Unterauftragnehmer-Liste.
Websites using Awin must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA wird für die Awin-Integration dringend empfohlen, insbesondere wenn das MasterTag seitenübergreifend geladen wird und Bounceless/Fingerprinting-Tracking eingesetzt wird. Das fingerprinting-basierte S2S-Attributions-Tracking von Awin kann eine Hochrisikoverarbeitung gemäß DSGVO Art. 35 darstellen, da es die systematische Verarbeitung von Geräteeigenschaften zur Identifizierung von Personen ohne Cookie-Einwilligung beinhaltet. Bewerten Sie den Umfang der Datenweitergabe an Awin und die Kombination der Tracking-Methoden.
Sample consent text
Wir verwenden Awin Affiliate-Tracking auf dieser Website. Awin kann Cookies setzen und Geräte-Fingerprinting verwenden, um Empfehlungen zu verfolgen und Käufe Publishern zuzuordnen. Diese Technologien werden zu Marketingzwecken eingesetzt und nur mit Ihrer Einwilligung aktiviert. [Akzeptieren] [Ablehnen]
Third-party domains contacted
awin1.comdwin1.comzenaps.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| aw | marketing | 30 days | Awin affiliate tracking cookie set via awin1.com on click of an affiliate link. Stores a click reference identifier used to attribute conversions to the correct publisher within the commission window. |
| awseg | marketing | Session | Awin session segmentation cookie used to track affiliate click sessions and support conversion attribution. |
Awin verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
Awin setzt Affiliate-Tracking-Cookies über seine Domains awin1.com, dwin1.com und zenaps.com, wenn ein Nutzer auf einen Affiliate-Link klickt. Diese Cookies speichern eine eindeutige Klickreferenz, die zur Attribution von Konversionen (z. B. Käufen) dem richtigen Publisher innerhalb von Awins Provisionsfenster dient. Das MasterTag JavaScript von Awin, das auf den Bestätigungsseiten der Werbetreibenden eingebettet ist, kann beim Auslösen ebenfalls auf Cookies zugreifen oder neue setzen.
Ja. Awins Affiliate-Tracking-Cookies und MasterTag-Skript dienen kommerziellen Marketingzwecken und sind nicht unbedingt erforderlich. Gemäß der ePrivacy-Richtlinie ist eine vorherige Opt-in-Einwilligung erforderlich, bevor diese auf dem Gerät eines Nutzers geladen werden. Sie müssen das gesamte Awin-Tracking blockieren, bis der Nutzer über eine konforme Einwilligungsverwaltungsplattform aktiv zugestimmt hat.
Die Rechtsgrundlage ist die Einwilligung gemäß Art. 6(1)(a) DSGVO. Das Affiliate- und Konversions-Tracking von Awin kann aufgrund der erheblichen Datenschutzauswirkungen und der kommerziellen Natur des Trackings nicht auf berechtigte Interessen gestützt werden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Awin AG gemäß Art. 28 DSGVO ist ebenfalls erforderlich. Dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage separat für das Cookie-basierte Tracking und die fingerprinting-basierte Attribution.
Awin AG hat seinen Sitz in Deutschland und verarbeitet Daten hauptsächlich in der EU. Awin hat jedoch globale Aktivitäten und kann Daten in Länder außerhalb des EWR übertragen. Überprüfen Sie Awins AVV und Unterauftragnehmer-Liste, um spezifische Drittlandtransfers zu identifizieren. Stellen Sie sicher, dass angemessene Garantien wie Standardvertragsklauseln vorhanden sind, und dokumentieren Sie diese in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis.
Eine DSFA wird dringend empfohlen, wenn Awins Bounceless/Fingerprinting S2S-Tracking eingesetzt wird, da dies die systematische Verarbeitung von Geräteeigenschaften zur Identifizierung von Personen ohne deren Cookie-Einwilligung beinhaltet. Dies kann eine Hochrisikoverarbeitung gemäß DSGVO Art. 35 darstellen. Auch für Standard-Cookie-basiertes Tracking sollte eine DSFA in Betracht gezogen werden, wenn Awin in erheblichem Umfang eingesetzt wird.
Für Compliance: implementieren Sie eine zertifizierte CMP und blockieren Sie das Awin MasterTag und jegliches Affiliate-Click-Tracking hinter dem Einwilligungsvorbehalt für Marketing-Cookies; kategorisieren Sie Awin-Cookies als Marketing in Ihrer Cookie-Richtlinie; schließen Sie einen AVV mit Awin AG ab; legen Sie Awin in Ihrer Datenschutzerklärung offen; dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage für Cookie- und Fingerprinting-Tracking; prüfen Sie, welche Awin-Skripte wann auf Ihrer Website geladen werden.
Alle großen Affiliate-Netzwerke erfordern eine ähnliche Einwilligung gemäß der ePrivacy-Richtlinie, da Affiliate-Tracking grundsätzlich Cookies oder entsprechende Technologien beinhaltet. EU-basierte Netzwerke wie Tradedoubler (Schweden) und Partnerize erfordern ebenfalls eine Opt-in-Einwilligung für das Tracking. Server-zu-Server Affiliate-Tracking-Setups ohne clientseitige Cookies können je nach Implementierung die ePrivacy-Pflichten reduzieren, aber nicht eliminieren.
Fügen Sie Awin in Ihrer Cookie-Richtlinie unter einem Abschnitt für Marketing- oder Werbe-Cookies hinzu. Geben Sie an: den Servicenamen (Awin), den Zweck (Affiliate-Empfehlungs-Tracking und Konversionsattribution), die Domains, die Cookies setzen (awin1.com, dwin1.com, zenaps.com), die ungefähre Cookie-Dauer, dass Awin AG Daten als Auftragsverarbeiter im Rahmen eines AVV verarbeitet, eventuelle internationale Datentransfers, und dass diese Cookies nur nach Nutzereinwilligung gesetzt werden.